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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder



greggy
15.11.12, 20:15
Hallo

Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder

Eltern können nicht zwangsläufig für das Fehlverhalten ihrer minderjährigen Kinder im Internet zur Verantwortung
gezogen werden - etwa, wenn diese in Filesharingnetzen gegen das Urheberrecht verstoßen.

Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute entschieden und damit ein höchstrichterliches Urteil zu
der Frage gefällt. In dem verhandelten Fall ging es um illegale Downloads, die über den Anschluss einer Familie
mit drei Kindern getätigt wurden, von denen erst eines erwachsen war.

winfuture / BGH
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http://winfuture.de/news,73037.html
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Freundliche Grüße , greggy

Satsucht
15.11.12, 20:17
........endlich.

Musicnapper
15.11.12, 21:16
das ruiniert aber vielen Abmahnanwaelten maechtig das fette Geschaft

Satsucht
15.11.12, 22:43
@musicnapper:
ein Glück,
ich habe auch Kinder und kann nicht alles kontrollieren.
......bin nur froh über diese Entscheidung.

lars.berlin
16.11.12, 14:16
O.K., dass passt.

Ich habe 2 Jungs im downlodenden Alter, wer sie mieten möchte, bitte PN an Larsi.

Wird auf Wunsch auch vertraulich behandelt.

:156::156::156:

Baweduddchen
16.11.12, 21:42
Meine sind schon vor der "Wende" geboren und auch schon in die "Freiheit" entlassen worden.:15:
Aber is schon richtig,Kinder kann man nich 24h Kontrollieren/Aufpassen!
Da würden die ja einen Beobachtungskomplex entwickeln und dann nur misstrauisch durch die Gegend latschen.

sAbBaLaTz
16.11.12, 23:36
Dieses Schild gibt es seit gefühlten 100 Jahren -

nun dürfen Eltern endlich mal die Baustelle ihrer

Kinder betreten, ohne bestraft zu werden !!

http://www.abload.de/img/baustellelmsex.jpg

crx
17.11.12, 16:11
Ich denke mir das wird so nicht bestand haben können ?

Was würde als nächstes kommen ?
Den verursachten Schaden durch die Familienhaftpflichtversicherung regulieren lassen ?

Oder soll es so kommen, dass die Kinder mit 18 einen Berg an Schulden haben, weil sie ein paar CDs in ihrer Jugend gedownloadet haben ???

Bobby
17.11.12, 16:32
Ich vertraue dem ganzen Fall nicht.

Da haben wir drei Erwachsene und zwei Minderjährige, die zufällig was gezogen haben sollen.

Für mich stellt es sich so dar, dass sich die wahren "Schuldigen" einfach mal nicht der Musikindustrie gebeugt haben, auch wenn es "nur" um 3000 Euro ging.

Gruß

Bobby

lars.berlin
23.11.12, 08:19
Mustervertrag schützt Eltern vor illegalem Filesharing durch ihre Kinder

Nachdem der Bundesgerichtshof in der letzten Woche die Eltern von der Haftung für Filesharing-Vergehen ihres Kindes freigesprochen hat, hat ein Anwalt einen Vertrag aufgesetzt, der zwischen Eltern und Kind geschlossen werden kann.

Die Eltern haften nicht für das Tun ihres Kindes, wenn sie ihr Kind über die illegale Handlung beim Filesharing aufgeklärt haben.

Der Vertrag besagt, dass das Kind ohne Erlaubnis der Eltern unter anderem keine Bilder oder keine Musik herunterladen darf. Auch selbstständig getätigte Online-Einkäufe wurden in den Mustervertrag aufgenommen. Ist der Vertrag abgeschlossen, sind Eltern nicht mehr für ihre Kinder haftbar zu machen.

Qualle:http://www.chip.de/news/Filesharing-Vertrag-schuetzt-Eltern-vor-Klagen_58643223.html

Greetz Larsi

Bobby
24.11.12, 10:57
Klar, ich sage dem 12-Jährigen Sohn, er soll einen Vertrag unterschreiben. Er vertraut mir.

Dann geht er in sein Zimmer, saugt alles, was er vor die Birne kriegt, weil er eigentlich kein Intereresse an dem Gespräch hatte,
aber ich bin fein raus.

Toller Vorschlag, tolle Eltern.


Gruß

Bobby

greggy
08.01.14, 18:33
Hallo

BGH:
Keine grundsätzliche Elternhaftung bei illegalem Filesharing ihrer volljährigen Kinder
08. January 2014 - 15:39 Uhr

Eltern haften nicht automatisch für die Teilnahme ihrer volljährigen Kinder an illegalen Internet-Tauschbörsen.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch ( 08.01.2014 ) entschieden.

Eltern müssten ihre erwachsenen Kinder nicht generell über die Illegalität solcher Tauschbörsen aufklären, hieß es.
Das müsse erst geschehen, wenn es Anhaltspunkte dafür gebe, dass das Kind solche Tauschbörsen bereits in Anspruch
genommen habe oder in Anspruch nehmen werde.

Bereits Ende 2012 hatte der BGH die Haftung von Eltern minderjähriger Kinder eingeschränkt.
Demnach müssen diese nicht zahlen, wenn sie ihren Kindern illegale Downloads zuvor verboten hatten.

Quelle :
http://www.sueddeutsche.de/news/panorama/prozesse-bgh-keine-grundsaetzliche-elternhaftung-bei-illegalem-filesharing-1613309

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Freundliche Grüße , greggy

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