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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kürzlich gekauftes SkyAbo (Angebot) upgraden oder kündigen?



Senseo
06.09.12, 23:43
Hi Leute,

ich hab dummerweise zu schnell gehandelt.
Und zwar habe ich mir ein SkyAngebot über 25,43 € geholt und zwar mit Bundesliga und SkyWelt.
Jetzt hab ich aber gesehen, dass wir eigentlich alle Programme schon über KabelBW (KabelDigital oder wie das Abo heißt) schon haben.

Meine Frage ist nun, kann ich das heut aktiviert Sky (vor 4-5 Werktagen bestellt) auf das Angebot mit 33.90 Vollabo upgraden oder kann ich es
einfach kündigen und es dann neu "kaufen". Normal hat man doch bei so Telefonbestelldingern immer 14 Tagen Rückgaberecht?!
Oder kann ich kündigen und es dann einfach auf nen anderen Namen z.B. Freundin das Vollabo laufen lassen?!

Gibt es da eine Möglichkeit.
Da hab ich einfach viel zu überschnell gehandelt und da hat man dann den Sch*** :sauer3:

Vielleicht hat von euch jemand einen Rat.

Vielen Dank schon mal.

Grüße
Senseo

OLAOLA
07.09.12, 00:07
14 tägiges Rückgaberecht nutzen und NEU abschliessen für momentane 33,90 für VOLL ABO, egal unter welchen Namen.
Du musst auch KEINEN Kündigungsgrund angeben. 25,43 für das Welt und Bundesliga Abo ist völlig überteuert, das kostet
16,90 Euro. Jetzt schnell handeln, ALTE ABO wiederrufen. !!!!!!!

humi30
08.09.12, 06:44
Das wird nichts mit dem Rückgaberecht.Er hat die Karte bereits persönlich vom Kundencenter freischalten lassen !

Damit wird der Vertrag mit Sky wirksam.

Kannst ja mit Sky versuchen zu handeln,aber da sehe ich schwarz für dich.

wacheia
08.09.12, 08:49
Nach Aktivierung der Karte hat man kein Widerrufsrecht mehr. Darauf wird auch ausdrücklich hingewiesen.

Bobby
08.09.12, 09:27
Wo steht das bitte in den AGB?

Klick (http://download.sky.de/web/redaktion/download/AGB_Deutschland.pdf)

Ich habe mir das jetzt dreimal durchgelesen, nichts, aber auch gar nichts ist zu lesen, dass eine Kündigung durch Aktivierung ausgeschlossen wird.

Gruß

Bobby

Es kann aber auch an meiner Brille liegen ;)

Petry
08.09.12, 10:10
7 Vertragsdauer/Kündigung

Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard.





4. Gibt es ein Widerrufs- oder Rückgaberecht?
Sie können Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

__________________________________________________ __________________

Widerrufs- oder Rückgaberecht hat nichts mit der Freischaltung der Smartcard zu tun.

Man hat 14 Tage ab "Poststempel" Zeit.

wacheia
08.09.12, 11:02
Bobby hat Recht.

Die Regelung, dass mit Aktivierung der Smartcard das Widerrufsrecht erlischt, gibt es in der Tat nicht mehr.

Folglich kann der Widerruf auch nach Aktivierung erfolgen.

Bobby
08.09.12, 11:30
Eben wacheia & Petry,

ich war mir zu 100 % sicher, da wir diese Diskussionen schon öfters geführt haben...aber sicherheitshalber sieht man eben nochmals nach, um falschen Gedanken vorbeugen zu können.

Der Beginn der Vertragslaufzeit (Freischalten der SC) bedeutet eben nur den Beginn der 14-tägigen Kündigungsfrist.

Also...Kündigen Senseo

Senseo
08.09.12, 11:37
Hi Leute,

genau die selbe Diskussion bzgl. der Aktivierung und 14-Tage Kündigungsfrist hatten wir gestern auch.
Aber super, dass ihr hier so gut und ausführlich gesprochen habt.
Dann werde ich die Kündigung ab heute Mittag in die Wege leiten.

Was ist denn besser. In den AGB's steht ja, dass man das per Brief, Fax oder auch online durchführen kann.
Ich würd das gern so schnell wie Möglich über die Bühne bringen wollen, so dass ich dann gleich für kommende Woche auch Buli schauen kann.

Nochmal ein herzlichen Dank an Euch:grinsend0296:
Ich werde euch von dem Ablauf dann berichten.

Senseo

Bobby
08.09.12, 11:44
Wenn Du ganz sicher gehen willst:

Schieb` mal eine Mail vor (mit Lesebestätigung), sollte eigentlich schon reichen.

Danach noch ein Fax...und gut is.

Gruß

Bobby

wacheia
08.09.12, 13:00
Ich erledige das in Fällen, in denen ich sicher sein will und keine Zeit für eine schriftliche Bestätigung bleibt, immer per Postkarte Einschreiben.

Da hat man einen Nachweis und der Empfänger kann nicht behaupten, einen leeren Umschlag erhalten zu haben.

Senseo
08.09.12, 13:35
Ich erledige das in Fällen, in denen ich sicher sein will und keine Zeit für eine schriftliche Bestätigung bleibt, immer per Postkarte Einschreiben.

Da hat man einen Nachweis und der Empfänger kann nicht behaupten, einen leeren Umschlag erhalten zu haben.

Einfach genial =)
Bist da selber drauf gekommen?

Bobby
08.09.12, 13:45
...vorausgesetzt man findet ein Postkarte, eine Postfiliale und die Zeit den Angestellten nach langem Anstehen und dem Verzehr der gesamten Frühstückssemmeln ein Einschreiben via Postkarte zu erklären. :grinsend0229:

Aber gut isse schon, die Idee vom wacheia ;)

"Hiermit kündige ich mein voreilig abgeschlossenes Abonnement.
Auf der Rückseite finden Sie neben einem Heimatmotiv meine Kundennummer sowie die Bankverbindung"


Gruß

Bobby

Senseo
12.09.12, 17:56
Widerrufen am letzten Samstag 15.00 Uhr per Fax.
Bestätigung per Post und per Mail wurde gebeten.

Bis jetzt noch nix! =(

Grüße

EDIT: Gestern kam die Bestätigung =) Thx nochmal!