crx
24.02.12, 11:15
Die Speicherung und Weitergabe von Passwörtern und PINs an die Ermittlungsbehörden verstößt teilweise gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe.
Die Verfassungsrichter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Weitergabe dieser Daten von Mobilfunk- und Internetanbietern an die Behörden nicht mit dem Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" zu vereinbaren sei.
Die Richter setzten dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2013, um eine neue Regelung zu schaffen. Bis dahin gilt die Bestimmung mit Einschränkungen weiter.
Die Richter erklärten auch die Erteilung von Auskünften über den Inhaber einer sogenannten dynamischen IP-Adresse nach der bisherigen Regelung für unzulässig. Hierbei handelt es sich um die Telekommunikationsnummern, mit denen vor allem Privatpersonen normalerweise im Internet surfen.
http://www.radiokoeln.de/koeln/rk/713834/news/nrw_welt
Die Verfassungsrichter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Weitergabe dieser Daten von Mobilfunk- und Internetanbietern an die Behörden nicht mit dem Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" zu vereinbaren sei.
Die Richter setzten dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2013, um eine neue Regelung zu schaffen. Bis dahin gilt die Bestimmung mit Einschränkungen weiter.
Die Richter erklärten auch die Erteilung von Auskünften über den Inhaber einer sogenannten dynamischen IP-Adresse nach der bisherigen Regelung für unzulässig. Hierbei handelt es sich um die Telekommunikationsnummern, mit denen vor allem Privatpersonen normalerweise im Internet surfen.
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