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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Karlsruhe beschränkt Datenspeicherung



crx
24.02.12, 11:15
Die Speicherung und Weitergabe von Passwörtern und PINs an die Ermittlungsbehörden verstößt teilweise gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe.

Die Verfassungsrichter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Weitergabe dieser Daten von Mobilfunk- und Internetanbietern an die Behörden nicht mit dem Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" zu vereinbaren sei.

Die Richter setzten dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2013, um eine neue Regelung zu schaffen. Bis dahin gilt die Bestimmung mit Einschränkungen weiter.

Die Richter erklärten auch die Erteilung von Auskünften über den Inhaber einer sogenannten dynamischen IP-Adresse nach der bisherigen Regelung für unzulässig. Hierbei handelt es sich um die Telekommunikationsnummern, mit denen vor allem Privatpersonen normalerweise im Internet surfen.

http://www.radiokoeln.de/koeln/rk/713834/news/nrw_welt

lars.berlin
24.02.12, 12:00
http://www.radiokoeln.de/koeln/rk/713834/news/nrw_welt

Polizei darf Passwörter und Inhaber von IP-Adressen nicht abfragen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine verbindliche Entscheidung über die Herausgabe von Nutzerdaten getroffen. Damit wird die Kompetenz von polizeilichen Ermittlern stark beschnitten.

Demnach ist es den Ermittlern nicht erlaubt, Passwörter, PIN-Codes oder den Namen eines eine dynamischen IP-Adresse nutzenden Tatverdächtigen von Dienstleistern zu erfragen.

Bis zum 30. Juni 2013 muss der Gesetzgeber eine neue gesetzliche Regelungen schaffen.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article13884989/Karlsruhe-beschraenkt-Herausgabe-von-Nutzerdaten.html


Greetz Larsi.