Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Suche Gesetzliche Grundlagen für Pay TV anbieter in Deutschland
Jamiroquai
11.02.12, 18:15
Hallo Liebe Forumsgemeinde,
Folgender Hintergrund; Soweit mit bekannt ist gilt folgender Regell bei Pay TV Verträgen --> sobald sich ein grundlegendes Bestandteil im Vertrag ändert z.B eine andere Verschlüsselungssystem, muss doch der Pay TV anbieter seinem Kunden die möglichkeit anbieten aus dem Vertrag auszusteigen, so ist es auf jedenfall bei Sky DE, das weiss ich.
Im konkreten Besispiel geht es um den Türkischen anbieter ********, dieser hat im Sommer 2011 angekündigt seine verschlüsselung von CW auf Irdeto2 umzustellen, diese würde für den Kunden bedeuten entweder ein anderes Receiver od. ein zusätzliches Modul, was auf alle Fälle zusatzkosten mit sich bringen würde. Mein Vertrag wäre im Oct.2011 abgelaufen was ich aber schriftlich noch nicht gekündigt hatte. Am Telefon habe ich dem Service Personal mehrmals mitgeteilt das ich unter diesen umständen nicht bereit bin mein vertrag weiterlaufen zu lassen, nur wenn es im alten System laufen würde wäre ich bereit sein mein Vertrag weiter laufen zu lassen. Nach langem hin und her ist es nun soweit das ich ein Brief vom Anwalt des Pay TV Senders erhalten habe die noch ausstehen Beträge vom Vertrag zu zahlen.
Ich bin der Meinung das diese Handlungsweise in Deutschland gesetzeswiedrig ist.
Wie könnte ich dagegen Vorgehen? natürlich werde ich auch zum Anwalt gehen aber ich bezweifele das normale Anwälte sich in dem Thema auskennen.
Besten Dank im voraus.
BJ Hunnicutt
11.02.12, 19:46
Wenn es doch ein türkischer Abieter ist, warum sollte da deutsches Recht gelten ?
Ein Blick in die Geschäftsbedingungen und ein Rat
aus einem passendem Forum wäre der erste Schritt.
Telefonische Beanstandungen sollten weltweit meist
zu keinem Ergebnis führen - so etwas macht man
schriftlich und evt. sogar via Einschreiben.
Des Anwalts Traum, Streitwert vielleicht 200 € oder noch weniger und Gegner in der Türkei :ANYWORD:
Am Rande, die Verschlüsselungsart wäre in Deutschland jedenfalls keine Hauptleistungspflicht, die ein außerordentliches Kündigungsrecht begründen könnte. In der Türkei mag ja alles anders sein. Wie auch immer.
die Verschlüsselungsart wäre in Deutschland jedenfalls keine Hauptleistungspflicht,
die ein außerordentliches Kündigungsrecht begründen könnte.
Nahmt an die Glockengasse ;) Du meinst, der Anbieter
kann sein Verschlüsselungssystem wechseln und ich
bin als Kunde / Verbraucher dazu verpflichtet, mir
jedesmal einen neuen Receiver / Modul zuzulegen?
Kann ich mir gar net vorstellen...:gruebel: Wenn er es zur
Verfügung stellt, wäre es sicher okay.
Was die türkische Anbieter mit ihren Abonenten machen interessiert die deutschen gerichte die bohne,
das einzige was du machen kannst ist, in der Türkei einen Anwalt zu beantragen, was aber gegen die wand läuft,
kündige es oder lass es sein, mehr kann ich dir nicht Helfen...
Die AGB der anbieter zu lesen könnte auch hilfsreich sein...
Jamiroquai
12.02.12, 01:41
Ich habe mich wohl leider nicht deutlich ausgedrückt. Wieso in der Türkei?
Der Pay TV anbieter ist ******** europe GmbH, also muss es doch nach Deutschen Recht handeln, oder? Sie bieten abonnements für in Deutschland ansässige Kundschaft an.
warum wird der name für DT mit sternchen ausgefüllt ??
Nahmt an die Glockengasse ;) Du meinst, der Anbieter
kann sein Verschlüsselungssystem wechseln und ich
bin als Kunde / Verbraucher dazu verpflichtet, mir
jedesmal einen neuen Receiver / Modul zuzulegen?
Nehmen wir den Anbieter in Deutschland, die jämmerlichen Himmelsstürmer, da musst Du laut AGB einen zerifizierten Receiver verwenden, für die wohl bisher stets Software-Updates zur Verfügung gestellt wurden. Wenn die Kärtchen in irgendwelchen Modulen nicht mehr laufen, in denen sie ohnehin nach der Vertragsvereinbarung nicht hinein dürfen, dann ist das Dein allgemeines Lebensrisiko (die Umschreibung für persönliches Pech).
@Jamiroquai
Wenn ein türkischer Anbieter für deutsche Kundschaft etwas im Internet anbietet, gilt selbstverständlich nicht einfach deutsches Recht, sondern grundsätzlich das Recht des Landes, in dem der Anbieter sitzt. Es sei denn der Anbieter wäre so deppert und würde etwas anderes in seine Vetragsbedingungen schreiben. Das hat er garantiert nicht.
Jamiroquai
12.02.12, 19:35
ich habe nun die AGB gefunden, auch in Deutsch.
Die Firma ist in Frankfurt angesiedelt.
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
http://satpoint-nms.de/Info/AGB%20+%20Widerrufsbelehrung.doc.pdf
ich habe nun die AGB gefunden, auch in Deutsch.
Die Firma ist in Frankfurt angesiedelt.
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
http://satpoint-nms.de/Info/AGB + Widerrufsbelehrung.doc.pdf
Hi,
ich habs auch auf türkisch gelesen, aber da steht es nur für Gewerblich kunden...
11.1. Gerichtsstand ist, soweit der Abonnent Kaufmann ist, Frankfurt am Main.
BJ Hunnicutt
12.02.12, 20:48
@r4711
Schlechtes Beispiel. Die deutschen Himmelsstürmer, um Dich zu zitieren, verwenden nach wie vor auch das alte Verschlüsselungssystem. Oder hast Du an einer DBox ohne Umbau ne aktuelle V13 Karte zum Laufen gebracht ? Aus dem Grund bieten die einfach beide Verschlüsselungen an. Bei ORF z.B. kauft man die Karte für 5 Jahre. Was danach kommz ist Sache des Betreibers.
Jamiroquai
13.02.12, 11:19
Hi,
ich habs auch auf türkisch gelesen, aber da steht es nur für Gewerblich kunden...
..ich bin kein gewerblicher Kunde, und warum habe ich von einem Anwalt aus Frankfurt ein Mahnung erhalten zur Zahlungsaufforderung?
..ich bin kein gewerblicher Kunde, und warum habe ich von einem Anwalt aus Frankfurt ein Mahnung erhalten zur Zahlungsaufforderung?Das ist auch völlig normal, es wird immer ein Anwalt des jeweiligen Landes beauftrag, wo der Kunde sitzt,
also kannst du ihm auch antworten mit gegen argumenten, allerdings bitte auch mit einem Anwalt..
Trotzdem könnte es da aber das türkische Recht gelten, der Anwalt vertritt die nur..
joschie19601
12.04.12, 18:24
ich würde ja mal im Europarecht nach schauen, auch wenn die Türkei nicht in der Eu ist gelten diese gesetze vom sitz des Anbieters mit dem ich den Vertrag abgeschlossen habe. Ist der Sitz innerhalb der Eu gelten auch dessen Gesetze.
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