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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Selbstständigkeit?



Heval
31.12.11, 00:00
Hallo Gemeinde,

ich wollte mal fragen wie es wäre wenn man sich mit der Montage und instandhaltung von SAT Anlagen selbstständig machen würde.

Muss man dafür den MEISTER haben? Welche Voraussetzungen muss man haben um sich selbstständig machen zu können?

Was könnte man empfehlen wenn am Anfang zu wenig Kunden da sein sollten???

Das sind zwar kurze Fragen aber ich hoffe auf rege Anteilnahme.

Viele Grüße

HEVAL

Ratatia
31.12.11, 00:09
Du mußt einen Gewerbeschein beantragen. Meister mußt Du nicht unbedingt sein. Erkundige Dich bei der zuständigen Innung, welche Voraussetzungen und Kenntnisnachweise Du für Deine im Gewerbeschein deklarierte Dienstleistung erbringen mußt.

crx
31.12.11, 00:25
Eventuell empfiehlt sich für den Anfang ein Kleingewerbe nach § 19 Umsatzsteuerfrei ;-)
Umsätze/Jahr bis 17.500€ Ust frei ;-)

Kleingewerbe heißt, du kannst das auch nebenbei machen, sogenanntes Nebengewerbe.

Diese Geschäftsform bietet viel Vorteile, so mußt du nicht monatlich zum Steuerberater bzw monatlich deine Usterklärung einreichen...
Das kostet halt immer Zeit und Geld .... :-(

Bei der Kleinunternehmerregelung hast du 17.500€ Ustfrei / Jahr, mußt die Einnahmen bei der jährlichen Steuererklärung mit angeben.

Auf deinen Rechnungen darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen, es muß deutlich erkennbar daruf stehen :
Diese Leistung ist Umsatzsteuerfrei nach §19 Umsatzseuergesetz


Denke das Jahr 2012 wo die Analog Abschaltung erfolgt, ist eine gute Einstiegsgelegenheit, Schüsseln,Lnb´s, Receiver usw an den Mann bzw die Frau zu bringen ;-)

Den Meisterzwang kann man in vielen Berufen auch umgehen ;-)

Design,Künstler, Dienstleistung ect

OLAOLA
31.12.11, 00:33
Was Du vorhast, da kannste nicht von Leben.
Unser Nachbar ist ein Elektro Installateur Unternehmen mit um die 30 Angestellten und 11 Millionen Umsatz in 2010.
Vor 4 Jahren hat er Messgeräte und erforderliche Materialien zur Errichtung von SAT und Kabel Anlagen angeschafft.
( Wert um 80.000 Euro ) Mit 2 Technikern, die natürlich zu 98% seinem normalen Geschäft nachgehen, hat er nicht
mal in den 4 Jahren die Anschaffungskosten der Messgeräte erwirtschaftet. Das war mein 1. und grösster Flop, sagte
er mir. Nebenbei bemerkt, weiss er wovon er redet: 30 Festangestellte, 16 Firmenwagen, 6 Mietshäuser, 2 Heissluft
Ballone, 1 Mercedes (98.600 Euro) zum Spass.

Meine Meinung: Wenn Du das versuchst, endest Du ÄRMER, als Du angefangen hast............... WETTEN :liebe0019:

crx
31.12.11, 00:40
Klar das Unternehmerische Risiko sollte man kennen, so für nebenbei ( aleine ) mal ein paar Schüssen aufhängen usw sollte doch gehen ?
Deswegen ja der Hinweis auf Kleinunternehmerregelung ;-)

Konnte mir auch nicht vorstellen, dass er davon Leben möchte.

erwin44
31.12.11, 00:42
Das einzige was Geld bringt ist als Subunternehmer bei einem Kabelverein oder Telekom ( Multimedia Receiver instalieren, Kabel verlegen ) die werden in den nächsten Jahren Geld investieren.

Ratatia
31.12.11, 01:01
Heute brauchst Du definitiv keinen Meistertitel; du muß allerdings den Nachweis der entsprechenden Qualifikation und natürlich auch Berufspraxis erbingen. Dieser Nachweis kann durch eine entsprechende erfolgreiche Berufsausbildung sowie durch zertifizierte Weiterbildungskurse odgl. erbracht werden. Ich kann mir vorstellen, dass gerade im Antennenbau auch im Bereich Blitzschutz / Erdung spezielle Kenntnisse nachgewiesen werden müssen.

Ich möchte Dich auch nicht demotivieren, aber lass die Finger davon, Risiko und Verdienst stehen in keinem Verhältnis; da muß Du schon ein breiter gefächertes Dienstleistungsangebot bringen ... ich sag da mal Oberbegriff "Radio -und FS Technikerbetrieb mit Werkstatt und Antennenbau sowie Verkauf von FS-Technik", und gerade da wird im Augenblick Geld verdient, insbesondere wegen der Analog-Satabschaltung ab April 2012.

Satfan123
31.12.11, 08:31
Thema Erdung / Blitzschutz auch nicht zu vernachlässigen , wenn da mal was ist bzw. ne bude abbrennt dann musst schaun das du schnell land gewinnst ...

denn dann kommen se zu dir als erster und dann hast ein problem wenns da net sauber lief...

lass es bleiben

Heval
31.12.11, 14:28
Hallo Freunde,

ich danke für die wirkliche guten Ratschläge. Also Messgerät habe ich, das wäre nicht das Problem. Alleine von den Antennen kann man wohll wirkllich nicht leben aber wenn ich so überlege wieviele Leute einen guten Techniker brauchen den sie vertrauen können.

Wie Dick muss ein Erdungskabel denn sein? Querschnitt 10 oder 16 mm² ? Woran kann man dann gehen wenn die Potenzialausgleichsschiene nicht in der Nähe ist??

Gruß

LunaBase
31.12.11, 15:26
Hi....

Normalerweise ist für das errichten einer Sat-Antenne, ein Meister-Titel notwendig. Da Du handwerklich tätig bist. Das ist glaube, glaube ich Bundesland abhängig. Wenn Du unsicher bist, mach ein örtlichen Termin bei der Handwerkskammer oder such ein beratendes Gespräch bei einem Rechtsanwalt mit Kenntnis im Baurecht.


Grundsätzlich muß der Erdungsquerschnitt am Mast(oder im Sicherheitsbereich) 16mm2 Kupfer(Achtung EINZELMASSIVDRAHT) oder 25mm2 Aluminium sein...

Auch hier ist die Verlegeart wichtig.....

Gruß Luna

Urmel
01.01.12, 20:31
Ob es sich "lohnt" oder nicht hängz von vielen Faktoren ab...

Willst Du es "vollzeit" oder "nebenbei" machen?

Wenn eine größere Firma 80T Euro investiert, dauert es natürlich erheblich länger bis das Geld wieder drin ist (wenn überhaupt), als wenn sich jemand als "Einzelkämpfer" versucht.

Man braucht nicht für alle handwerklichen Berufe einen Meistertitel, es werden auch nicht alle in die Handwerksrolle eingetragen, ein Anruf (oder Besuch) bei der Handwerkskammer klärt dieses Problem sicherlich entgültig.

Man braucht kein "Kleingewerbe" beantragen um die Umsatzsteuer nur viertel-jährlich oder gar jährlich machen zu müssen, dies geht auch bei "normalen" Firmen und hat den Vorteil, dass man die Umsatzstuer ausweisen kann, was Vorteile bringt, sollte man mit anderen Firmen Geschäfte machen.

Das absolut wichtigste ist meiner Meinung nach eine korrekte Firmenhaftpflicht, weil sehr schnell hat man mal was kaputt gemacht und dann kann es ev. sogar an die wirtschaftliche Existenz gehen...

Sollte die Selbstständigkeit nicht als "Nebenjob" geplant sein, würde ich...

1. mich Bei der HWK beraten lassen (einschließlich möglicher Fördermöglichkeiten)

2. mir genau überlegen, wieviel ich (mit Familie) monatlich zum Leben brauche

3. diese Summe für 3-6 Monate in die Ecke legen

4. mir die ganne Sache nochmals von einem Steuerberater und / oder Berater für Existenzgründer durchrechnen lassen, wieviel man einnehmen muss um die Kosten zu decken (es zahlt keiner mehr 50% der KV, RV muss alleine bestritten werden u. s. w.)

5. während dieser Zeit schon auf "Kundenfang" gehen


Gruss Urmel :fussball_blue_white

rqs
01.01.12, 20:47
.. Mit 2 Technikern hat er nicht mal in den 4 Jahren die Anschaffungskosten der Messgeräte erwirtschaftet. ... 30 Festangestellte, 16 Firmenwagen, 6 Mietshäuser, 2 Heissluft
Ballone, 1 Mercedes (98.600 Euro) zum Spass. ..
Die Abschreibungszeiten liegen hier bei 10 Jahren. Einen guten Namen muss man sich auch erst erarbeiten. Das Problem scheint mir hier anders gelagert zu sein..

CU rqs

Satfan123
01.01.12, 21:06
wenn dann im nebenerwerb , hauptjob biste dann über deinen arbeitgeber sozialversichert , allerdings musst du mit diesem abklären ob er damit einverstanden ist das du das tust

Urmel
01.01.12, 21:11
Das ist klar, dass der Arbeitgeber (schriftlich) damit einverstanden sein muss.

Ich kenne einige Feuerwehrleute die nebenbei einer Selstständigkeit nachgehen, da sie ja jeden zweiten Tag "frei" haben...


Gruss Urmel :fussball_blue_white

Cable Guy
01.01.12, 23:58
Heute brauchst Du definitiv keinen Meistertitel
Doch, in diesem Fall ja. Zwar ist vor einigen Jahren der Meisterzwang in vielen Berufen gefallen, aber eben nicht bei allen.
Informationstechniker (hieß früher Rundfunk/Fernsehtechniker), Elektriker, KFZ-Techniker, Friseure, u.v.m. haben noch den Meisterzwang.
(das Friseure immer noch dabei sind ist irgendwie lustig) ;)
Antennenbau ist Sache von Elektrikern oder Informationstechnikern, also nur Berufe mit Meisterzwang.

Wobei "Meister" nicht bedeutet das man ein "richtiger" Handwerksmeister sein muss. Man kann auch einem Meister gleichgestellt sein.
Das trifft zum Beispiel auf Ingenieure im jeweiligen Gebiet zu, sowie noch einigen anderen Fach+Hochschulabsolventen,
oder auch auf langjährige Facharbeiter im Beruf mit mindestens vier Jahren Leitungstätigkeit.
Wie hier schon oft geschrieben wurde ist das alles eine Sache der Handwerkskammern. Diese beraten gern zum Thema.

Infos zum Thema Meisterzwang: http://de.wikipedia.org/wiki/Meisterzwang http://www.der-existenzgruender-steuerberater.de/infothek/meisterzwang.html
Berufe mit Meisterzwang: http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article659468/Nur-noch-41-Berufe-mit-Meisterzwang.html

thab
03.01.12, 14:10
Das Problem ist ja auch, dass das Unterfangen fast schon zwangsläufig zur großen Sache wird, da du selbst wenn du die Hürde mit dem Meisterbrief schaffst, einen Schwanz von Verpflichtungen nachziehen musst... :

Du musst dich in der Rentenversicherung PFLICHTversichern (für mind. 18 Jahre!), es gibt nur Ausnahmen zur Befreiung für Existenzgründer in den ersten Jahren und ich glaub bei wenig Umsatz oder Gewinn. Ansonsten bist du mtl. so mit ca. 500€ dabei, die du in die "Solidaritätskasse fürs Alter" abdücken darfst - ob du die jemals wiedersehn wirst, ist noch eine andere Frage ;-)

Krankenkasse wie gesagt nicht mehr nur 50% wie bei Angestellten, sondern als Selbständiger jetzt volle 100% Beiträge zahlen...

Sowas kann schon mal am Geldbeutel nagen, da die Belastungen ja immer da sind (und dein Verdienst leider sehr schwanken kann).

Nicht zu vergessen die ebenfalls Pflichtbeiträge der Kammer.

Also ich glaube, man könnte das nur mit so einer Art Kleinunternehmerregelung sinnvoll in den Griff bekommen. Oder dann eben das andere Extrem: große Firma mit viiiel Umsatz bzw. Gewinn Alles dazwischen ist wohl irgendwie Mist... um halbwegs gescheit überleben zu können.

PS: Meisterzwang bei Friseusen... ja, da hab ich auch lachen müssen. Nenn' mir mal jemand nen triftigen Grund... was ist in dem Beruf sooo "gefährlich", dass es unbedingt einer Meisterquali bedarf.. ;-))

lars.berlin
03.01.12, 14:50
...und deshalb boomt ja auch in vielen und wie zum Bsp. auch in den o.g. Berufszweigen die Schwarzarbeit !!!

Greetz Larsi.

Cim
03.01.12, 15:56
Du musst dich in der Rentenversicherung PFLICHTversichern (für mind. 18 Jahre!), es gibt nur Ausnahmen zur Befreiung für Existenzgründer in den ersten Jahren und ich glaub bei wenig Umsatz oder Gewinn. Ansonsten bist du mtl. so mit ca. 500€ dabei, die du in die "Solidaritätskasse fürs Alter" abdücken darfst - ob du die jemals wiedersehn wirst, ist noch eine andere Frage ;-)


Wieso in die Rentenversicherung..?..Das ist kein muss..

das wäre mir neu, bin schon Ewig Selbstständig, hab da noch wie was gezahlt, werde ich auch nie Zahlen..

Das mache ich mit Kapitallebensversicherung, und am Ende kommt da mehr raus..:-)

crx
03.01.12, 17:41
Was viele nicht wissen du kannst dich freiwillig Arbeitslosversichern, mußt aber mindest. 24 einzahlen, bevor du Leistungen beziehen kannst.
Die Beiträge für Selbst und Ständige sind sehr sehr gering ;-) Für das was im Leistungsfall geboten wird.

Edit.
Eine kleine Info findet ihr : HIER (http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-01/faq-freiwillige-arbeitslosenversicherung)

exquisit
21.02.12, 14:48
Hallo zusammen,
ich habe ein ähnliches Anliegen,möchte bei bestehenden Industrieanlagen Wartungen durchführen,bin Elektroniker
mit 15 jähriger Berufserfahrung wie mache ich den ersten Schritt zur Selbstständigkeit?

wacheia
21.02.12, 14:54
Einer der ersten Schritte sollte der Besuch der Gründungsberatung bei der IHK sein.

exquisit
21.02.12, 15:46
Hallo zusammen,
ich habe ein ähnliches Anliegen,möchte bei bestehenden Industrieanlagen Wartungen durchführen,bin Elektroniker
mit 15 jähriger Berufserfahrung wie mache ich den ersten Schritt zur Selbstständigkeit?
Falls die Kunden mit der Wartung einverstanden sind aber mein ehemaliger Chef nicht,kann er mich rechtlich klagen?

sAbBaLaTz
21.02.12, 16:44
Wettbewerbsklausel

Eine Wettbewerbsklausel, auch nachvertragliches Wettbewerbsverbot genannt, kann der Arbeitgeber nur durch eine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer, entweder im Arbeitsvertrag oder in einer gesonderten Anlage abschließen.

Ein Arbeitnehmer darf nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich auch bei einem Wettbewerber des früheren Arbeitgebers arbeiten. Dies gilt jedoch nicht, wenn er sich wirksam schriftlich dazu verpflichtet hat, nicht bei einem Wettbewerber tätig zu werden. Eine solche Wettbewerbsklausel, auch nachvertragliches Wettbewerbsverbot genannt, kann der Arbeitgeber wirksam nur durch eine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer entweder im Arbeitsvertrag oder in einer gesonderten Anlage abschließen.

Durch eine solche Wettbewerbsklausel kann der Arbeitgeber bis zu einer Höchstgrenze von 2 Jahren dem Arbeitnehmer, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbieten, in Wettbewerb zu seinem früheren Arbeitgeber zu treten: Allerdings nur dann, wenn die Wettbewerbsklausel einen finanziellen Ausgleich – eine sog. Karenzentschädigung – enthält. Häufig steht der Wirksamkeit der Wettbewerbsklausel jedoch gerade die fehlende finanzielle Karenzentschädigung entgegen.

So ist in der Praxis immer wieder zu beobachten, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern schriftlich durch eine Wettbewerbsklausel (sog. nachvertragliches Wettbewerbsverbot) dazu verpflichten, nach Beendigung des Arbeitsvertrages bei einem Wettbewerber tätig zu werden, obwohl die Wettbewerbsklausel eine zu geringe oder sogar gar keine Entschädigung enthält. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Wettbewerbsklausel entweder nichtig oder unverbindlich ist. Denn der Arbeitgeber kann mit einer solchen nichtigen bzw. unwirksamen Wettbewerbsklausel dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht den Wettbewerb wirksam untersagen.

Umgekehrt besteht für den Arbeitnehmer bei einer unverbindlichen Wettbewerbsklausel das Recht dazu, zu wählen, ob er sich an das Wettbewerbsverbot halten will oder nicht; mithin eine entsprechende Karenzentschädigung in Anspruch nehmen will oder nicht.

Arbeitgeber sind demzufolge gut beraten bereits vor Abschluss einer Wettbewerbsklausel deren Wirksamkeit und Verbindlichkeit überprüfen zu lassen.

Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die spätestens im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an eine Überprüfung der Wettbewerbsklausel denken sollten, um festzustellen ob diese wirksam ist oder diese ihnen unter Umständen ein Wahlrecht einräumt, welches innerhalb bestimmter Fristen auszuüben wäre. Letzteres könnte ihm zusätzliche finanzielle Einkünfte für die Dauer von bis zu 2 Jahren ermöglichen.

Eine schriftliche Wettbewerbsklausel, die wirksam vereinbart wurde, zieht für den Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgende Pflichten nach sich:

Im vertraglich festgelegten Umfang darf er für die Dauer von max. 2 Jahren keinen Wettbewerb betreiben. Tut er dies gleichwohl, kann dies u. U. negative wirtschaftliche Folgen für ihn haben, z. B. wenn eine vereinbarte Vertragsstrafe zu zahlen ist oder ein Grossteil der geleisteten Karenzentschädigung zurückgezahlt werden muss. Finanzielle Folgen dieser Art können nicht unerheblich sein, so dass jeder Arbeitnehmer gut beraten ist, sich bei einer Wettbewerbsklausel umfassend beraten zu lassen.

Gleiches gilt für Arbeitgeber, die häufig voreilig eine nachvertragliche Wettbewerbsklausel in ihre Arbeitsverträge aufnehmen, die u. U. nicht wirksam ist, gleichwohl jedoch im Falle eines Wahlrechts durch den Arbeitnehmer enorme finanzielle Verpflichtungen für den Arbeitgeber nach sich ziehen kann.

Auch für Organe (Geschäftsführer und Vorstände) hat der Bundesgerichtshof (BGH) nachvertragliche Wettbewerbsverbote zugelassen. Hier ist die Rechtsprechung jedoch in Bewegung, da der BGH in bestimmten Fällen sogar ein Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung zugelassen hat.

qbert1
21.02.12, 18:19
Und immer dran denken ... Selbständig = man arbeitet selbst und ständig :-)

Rheinlandnewbie
21.02.12, 20:30
Hallo zusammen,
ich habe ein ähnliches Anliegen,möchte bei bestehenden Industrieanlagen Wartungen durchführen,bin Elektroniker
mit 15 jähriger Berufserfahrung wie mache ich den ersten Schritt zur Selbstständigkeit?
Falls die Kunden mit der Wartung einverstanden sind aber mein ehemaliger Chef nicht,kann er mich rechtlich klagen?

Du bist Elektroniker , da hab ich was für Dich. :grinsend0155:


Schau mal hier bei Ebay rein.
Da vertickt einer Elektroroller für ........... ach schaus Dir selbst an.
Wennde nur 100 Euro günstiger bist haste bei 4 Rollern , Deinen Jahresbedarf gedeckt.
Wir werden doch alle Älter und da brauchen wir im Alter auch nen fahrbaren Untersatz.

Schau mal hier: => http://www.ebay.de/itm/E-Scooter-Elektro-Roller-Elektroscooter-Board-SITZ-/150648818695?pt=DE_Sport_Elektro_Scooter&hash=item23135e8c07 Schneller gehts nimmer , und im niedervoltbereich , brauchste keine Angst zuhaben das Du einen gezogen bekommst. :a115:

cu Rheinlandnewbie

Falkomann
28.02.12, 21:47
Jaaaaa das kann auch schön da neben hauen .....