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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urteil Kindermörder erhaelt Schmerzensgeld



icke-der-dicke
04.08.11, 12:16
Polizei drohte mit Folter, um Jakob (11) zu retten
Das Land Hessen muss dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen Schmerzensgeld für die Folterdrohung in einem Polizeiverhör zahlen. Das hat das Landgericht in Frankfurt entschieden. Gäfgen erhält nach der Entscheidung 3.000 Euro. Von den Prozesskosten müsse Gäfgen allerdings vier Fünftel übernehmen, das Land müsse ein Fünftel tragen, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

Er hatte 10.000 Euro und einen Schadenersatz in unbekannter Höhe gefordert. Die Kammer wies den Rest der Klage allerdings ebenso ab wie einen Befangenheitsantrag des Anwalts. Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet.

Die Polizei hatte mit ihrer Drohung im Verhör den von Gäfgen entführten Bankierssohn Jakob von Metzler retten wollen. Die Leiche des Kindes war wenig später aus einem Tümpel geborgen worden.

Der Vorsitzende Richter nannte die Folterandrohung der Polizei "rechtswidrig und verwerflich". Die Beamten hätten dadurch die Menschenwürde Gäfgens verletzt.


Gäfgens Anwalt ist das nicht genug
Für Beobachter ist das Urteil ein Schlag ins Gesicht der Opfer-Angehörigen. "Wenn ein Kindesmörder sich lediglich auf eine Drohung hin auf Todesangst berufen könne und daraufhin aus der Staatskasse Geld bekommt, dann stimmt etwas nicht mehr in unserem Rechtsverständnis", sagte Helmut K. Rüster, Sprecher der Opferschutzorganisation' Weißer Ring'.

Gäfgens Anwalt hatte zuletzt noch einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Kammer gestellt. Die Kammer habe sich bereits vorab festgelegt, ohne wichtige Unterlagen zu berücksichtigen, hatte der Anwalt argumentiert. Den Antrag wies das Gericht kurz vor der Urteilsverkündung zurück. Der Jurist habe diesen nur "rechtsmissbräuchlich" eingesetzt. Gäfgens Anwalt sagte dazu, das Urteil sei "bereits dem Tode geweiht". Das Gericht sei mit dem Befangenheitsantrag falsch umgegangen.

Seine Schmerzensgeldforderung begründet Gäfgen mit psychischen Spätfolgen, unter denen er wegen der Folterdrohungen leide. Ein Gutachter hatte aber nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens Probleme vor allem darin wurzeln. Immerhin sei seine Lebenslüge zusammengebrochen, die Lebensperspektive zerstört und er habe den Tod seines elf Jahre alten Opfers miterlebt.


Quelle (http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/urteil-kindsmoerder-gaefgen-erhaelt-schmerzensgeld-18df5-51ca-12-826337.html)


http://shop.wikingerversand.com/media/images/popup/image_A38066_1.jpg

Cim
04.08.11, 12:21
Dem würde ich was anderes geben als Schmerzgeld...:263_2: :sport32:

icke-der-dicke
04.08.11, 12:24
Dem würde ich was anderes geben als Schmerzgeld...:263_2: :sport32:

Dem würde ick nich ma eine Einzelzelle geben.... Der kann ruhig mit anderen Mördern zusamm in eine Zelle......

Tintenfisch
04.08.11, 12:25
Entschädigung für Kindsmörder
Der Kindsmörder Gäfgen soll vom Land Hessen eine Entschädigung bekommen.
Das Frankfurter Landgericht sprach dem 36-jährigen einen Betrag in höhe von
3000€ zu-er hatte 10.000 € gefordert. Gäfgen soll laut Urteil 80% der Ver-
fahrenskosten tragen.
Gäfgen hatte 2002 einen Elfjährigen entführt und getötet.Im Verhör hatte ihm
ein Beamter mit unvorstellbaren Schmerzen gedroht,falls er den Aufentshaltort
des Jungen nicht verrate.Der Beamte ist wegen der Folterdrohung zu einer
Geldstrafe verurteilt worden.
Diese "Justiz" ist nur noch erbärmlich.:icon20::icon20:
tatsächlich,da war jemand schneller als ich.Das kommt davon wenn man nicht
guckt,ob es das Theme schon gibt.Naja,wird das nächste mal nachgeholt.

Heval
04.08.11, 12:26
Tja so ist das im Leben!!!!

Bringst Du kinder um 6 Monate auf Bewährung

Klaust Du ein Apfel 6 x Lebenslänglich

muckmuck
04.08.11, 18:39
ich wäre für einsperren in da tiefste bunker bei trocken wasser und brot .... langsam soll er dahin vegetieren ohne aussicht auf ein nettes leben .... was ist nur los in diesem land hier werden täter beschützt und die leidtragenden bestraft :-( einsperren und auf da kopf tätowieren ich bin ein kinderschänder ... wird scho sehen was er davon hat ....

buedi30
04.08.11, 18:44
Leute macht mal langsam. Prinzipiell gebe ich euch ja Recht, aber auch ein "Arschloch" wie dieses hat leider gewisse Rechte und das ist auch gut so. Wir beschweren uns immer alle wenn irgendwelche Rechte aufgeweicht werden könnten, da "hätte, wäre, wenn" passieren könnte. Ich möchte nicht zu Unrecht in einem Verhöhr sitzen und dann gefoltert werden (auch wenn es hier nur eine Androhung war) um dann nachher ein Verbrechen zuzugeben welches ich nicht begangen habe. Wehret den Anfängen!

Duke
04.08.11, 18:57
Das ist deutschland !

uslaender
04.08.11, 19:57
ein absolut kaltes, gefühlloses menschenverachtendes urteil

da kann man ebenso einen, mit dem Gesetzbuch gefütterten, computer richten lassen.

pernod
04.08.11, 19:57
Das ist Rechtsstaat
Was ist hier eigenlich los, wir leben nun mal in einem Rechtsstaat und das Eine, der Mord an dem Jungen hat nun mal mit der Folterandrohung nichts zu tun und ich bin froh, das Folter und die Androhung von Folter unter Strafe steht, das gilt auch für diesen widerlichen Dreckskerl, so schwer mir das fällt bin ich froh über das Urteil, wo würde es denn hinführen wenn wir foltern erlauben würden oder das drohen damit, weil unter Folter alles und jedes gestanden wird.
Ich verstehe jeden Ärger über so ein Urteil aber Gesetz ist Gesetz auch wenn es einem nicht passt, bin ich froh in einem Land zu leben wo genau hingeschaut wird, was die Polizei, Justiez macht.
Es ist noch nicht lange her, da wurden Menschen hier ohne ende gefoltert, wollt ihr wirklich diese Tradition fortgesetzt sehen, manchmal ist die Demokratie/Rechtsstaat ganz schön schwer zu ertragen.
Es kann aber nicht sein das Gesetzt nach Sympathie oder Antipathie einzusetzen sonst weiß ich nicht wo was anfängt und aufhört.

Satfan123
04.08.11, 20:31
kann man nicht fassen so was

wacheia
04.08.11, 21:08
Wünschen sich wirklich manche Leute, dass Folter in unserem Staat erlaubt wird?

Ein Rechtsstaat zeichnet sich auch dadurch aus, dass nicht Gleiches mit Gleichem vergolten wird.

Duke
04.08.11, 21:23
Um Leben zu retten, ja !

Solch ein Subjekt sollte bei seiner Inhaftierung einen Organspendeausweis pro Ausfüllen, im Falle das ihm beim Duschen oder sonste im Knast der Arsch aufgerissen wird.

Dadurch kann das Subjekt einigen Menschen vielleicht doch noch helfen.

Hr.Lehmann
06.08.11, 08:03
Gut das sich in Deutschland Richter nicht den übelsten Stammtischparolen hingeben .
Wir sind doch keine Bananenrepublik !
Leider wird er aber wohl gegen das Urteil angehen...

muckmuck
06.08.11, 11:48
nein ich bin nicht für folter usw klar war die androhung nicht rechtens ... aber er ist erwiesener mörder des kleinen jungen macht sich über die familie lustig und dieser mann soll noch weiter durchgefüttert werden ??? ich finde mit dem urteil sollte dieser mann seine rechte verloren haben reicht es nicht das der steuerzahler einen kindsmörder ein lebenlang durchfüttern muss ??? hört sich hart an ist es auch nur weil jemand meint den leichten weg gehen zu müssen :-(

ich finde es ne schweinerei das er noch gegen alles und jeden klagen kann was ist da recht ??? der kommt frei tötet wider weil das ja keine konsequenzen hat
hatten wir das nicht schon vor kurzen mit unserer tollen eu ?? sag nur aufhebung der sicherrungsverwahrung so kann es nicht weitergehen

Duke
06.08.11, 13:10
Gut das sich in Deutschland Richter nicht den übelsten Stammtischparolen hingeben .
Wir sind doch keine Bananenrepublik !
Leider wird er aber wohl gegen das Urteil angehen...

Oh doch wir sind schlimmer als jede Bananenrepublik. Hier hat der Täter mehr Rechte als das Opfer bzw. der Geschädigte.
Durfte ich gerade wieder durch eine Endscheidung des Kammergerichts erfahren.

Am meisten wurmt mich das auch noch Gelder der Bürger zur Lebenserhaltung dieses genetischen Abfalles aufgebracht werden muß.
Und dieses Tier klagt auch noch weil einer Buh zu ihm gemacht.

Ich finde wenn durch Androhung von Gewalt was eigendlich keine Folter ist für eine Person, die ( weiß das sie) einen Menschen getötet hat dann ist das in meinen Augen legitim. Ruft mal bei der Bullerei an und sagt da steht einer vor der Tür und will euch verkloppen. Nichts anderes war das der vernehmenden Beamte getan hat. Als Antwort wird von grün kommen " melden die sich wenn er sie verkloppt hat "

Es gäbe andere Urteile wenn Richter und Ihre Familien zu den Opfern gehören würden.
Absurd finde ich das ein Mörder Menschenwürde haben soll, die hat er wohl verspielt durch seine Tat.


Sowas gehört jegliche Rechte entzogen und als Freiwild erklärt werden !


Im übrigen hat meine Meinung nichts mit Stammtischporolen zu tun, denn ich vertrete meine Ansicht nur im nüchternen Zustand !

Humie
06.08.11, 15:03
Duke hat recht, der hat seine rechte verwirkt. Todesstrafe wär zu einfach, lebenslang zu teuer. Also straßen fegen, schnee schüppen, oder vollgeschissene ab toiletten sauber machen. Das ganze bei wasser und brot bis er zusammenbricht.
Ist mir egal wie hoch die menschenrechtler nun springen, der hat kein recht mehr auf nix.

Könnte auch als abschreckendes beispiel funktionieren.

Patex77
06.08.11, 20:34
Haare abrasieren und ein Brandzeichen setzen-unter der Gurtel linie mit ganz scharfem Gurgen hobel sein bestes stück in scheiben hobeln.Das ist deutschland .

Duke
06.08.11, 20:51
Duke hat recht, der hat seine rechte verwirkt. Todesstrafe wär zu einfach, lebenslang zu teuer. Also straßen fegen, schnee schüppen, oder vollgeschissene ab toiletten sauber machen. Das ganze bei wasser und brot bis er zusammenbricht.
Ist mir egal wie hoch die menschenrechtler nun springen, der hat kein recht mehr auf nix.

Könnte auch als abschreckendes beispiel funktionieren.

Wird genauso wenig funktionieren wie die Todesstrafe, aber Sinn würde es allemale machen das der genetische Abfall für seinen Lebenserhalt selber was tut.

wacheia
07.08.11, 01:40
"Genetischer Abfall", "Tier".

Ein ungewöhnliches Menschenbild.

Bobby
07.08.11, 15:50
Es ist auch ein "ungewöhnliches Menschenbild"

Unschuldige zu ermorden und danach Schadenersatz zu verlangen.

Duke
07.08.11, 16:26
"Genetischer Abfall", "Tier".

Ein ungewöhnliches Menschenbild.

Eine Ratte oder Kakerlacke sind kein genetischer Abfall, denn die haben irgendwie einen Sinn in der Natur.

Cim
07.08.11, 17:27
Ich bin mit Duke nicht immer einer Meinung,

Hier aber hat er absolut meine Zustimmung...

Duke
07.08.11, 18:44
vorsicht, das gesetz gibt es in deutschland (hessen) ! ist aber durch das bundesgesetz aufgehoben
http://www.123recht.net/Ein-h%C3%A4ssisches-Relikt-%E2%80%93-Die-Todesstrafe-__a11953.html

Dann ist noch nicht alles verloren, nur zu feige es anzuwenden !

renerocker
07.08.11, 23:57
Wenn mir irgendwann mal ein Polizist körperliche Gewalt androhen sollte, dann werde werde ich auch alle Hebel in Bewegung setzen, um ihn dafür bestraft und mich dafür entschädigt zu sehen. Kann ich ja gar nich ab, so etwas.

zeus-crew
08.08.11, 00:59
die wo hier dagegen reden möcht ich mal sehen wenn es euer kind gewesen wäre !

hier bei uns fahren autos rum mit nem schriftzug auf der heckscheibe ,, todesstrafe für kinderschänder ,, und recht haben diese leute !

sowas hat kein recht weiterhin auf dieser welt auch nur luft zu holen

wacheia
08.08.11, 08:22
http://www.bildblog.de/

Hawak
08.08.11, 12:47
Es ja schön, wenn auch in so einem Fall alles buchstabentreu nach dem Gesetz geht. Die Richter hatten in der Tat keine andere Wahl, als die offenbar geringst mögliche Summe an Schmerzensgeld zuzusprechen.

Andererseits strapaziert es das gewöhnliche Rechtsempfinden über alle Maßen, wenn die bloße Gewaltandrohung gegen einen - zu dem Zeitpunkt - geständigen Kindesentführer nicht nur dem leitendem Polizeibeamten den Job, sondern dem Staat auch noch Verfahrensaufwand und Entschädigung kostet.

Dieser widerliche Kindermörder kann noch Bücher schreiben und die Justiz jahrelang beschäftigen - vor den Europäischen Gerichtshof ist er auch schon gezogen.

Mal provokant in den Raum gestellt: Warum wird der legale sogenannte 'finale Rettungsschuß bei Geiselnahmen' nicht auch als Gewaltandrohung verstanden?
Warum ist es ok, einen Geiselnehmer 'sicherheitshalber' gezielt zu töten, bevor irgendwelche Tatumstände aufgeklärt sind?
Warum ist es dann nicht erlaubt, einen bereits geständigen Entführer per Androhung dazu zu zwingen, den Aufenthaltsort seines Opfers preiszugeben?

Ich versteh' das nicht...und mir tun nur die Angehörigen des kleinen Jungen so leid, die seit Jahren diesen Dreck ertragen müssen. Ich würde darüber wahnsinnig werden.

buedi30
08.08.11, 13:13
Hi Hawak,

ich gebe jedem Recht der kein Mitleid mit dem Mörder des kleinen Jungen hat, außer in einer Sache:

hier mal ein Ztitat aus dem Bildblog den Wacheia gepostet hat:
Zitat:
Nach der gleichen Logik dürfte auch ein Täter nicht verurteilt werden, dessen Opfer angibt, "lediglich auf eine Drohung hin" Todesangst ausgestanden zu haben.
Zitat Ende

Und hier geht es nur darum!!!!

Der typ ist krank! Trotzdem sollten wir nicht mit solchen Dingen anfangen. Wie geht es dann weiter? Ich bekomme Folter angedroht, weil alle Indizien auf mich als Täter zeigen, dann kommt die Folter? Zwei Wochen später entschuldigt sich bei mir der Beamte da der richtige Täter überfüht wurde mit der Aussage, alle Indizien sprachen gegen Sie? Oder ich bekomme die Folter angedroht und werde wirklich panisch und gestehe eine Tat die ich nicht begangen habe. Dieses Szenario ist schon in vielen Kinofilmen und leiter auch in der Vergangenheit viel zu oft praktiziert worden (siehe Hexenbeschuldigung, sie geht nicht unter sie ist eine Hexe, sie geht unter, upps da haben wir sie wohl zu Unrecht beschuldigt).

So Leid es mir um die Familie tut und ich mir auch Sicher bin wenn ich der Betroffene wäre so nicht denken würde, sollten wir froh sein das unsere Rechtssprechung immer noch so angewendet wird.

Ich wiederhole mich gerne: Wehret den Anfängen!

Gruß
Buedi30

Hawak
08.08.11, 13:50
Hi buedi, Du ollen Apostel...;-)

ich glaube, der Unterschied in der Diskussion ist der, ob einem Verdächtigen aufgrund Gewalt-(oder Folter-)androhung eine Aussage abgepresst wird, oder - wie im hier vorliegenden Fall - bereits ein Teil der Tat gestanden wurde und es um die Rettung des Entführungsopfers ging.

Nochmal: Wieso darf ein Geiselnehmer gezielt getötet werden, um die Geiseln zu retten und ein geständiger Entführer nicht gezwungen werden, den Ort zu benennen, wo sich das Opfer befindet? Es handelt sich meines Erachtens jeweils um Notwehr.

In beiden Fällen wird vor jeder Verhandlung Gewalt des Staats angedroht, das Eine wird klaglos akzeptiert, das Andere soll gegen alle Grundsätze verstoßen?

buedi30
08.08.11, 14:05
Zitat:
Nochmal: Wieso darf ein Geiselnehmer gezielt getötet werden, um die Geiseln zu retten und ein geständiger Entführer nicht gezwungen werden, den Ort zu benennen, wo sich das Opfer befindet? Es handelt sich meines Erachtens jeweils um Notw
In beiden Fällen wird vor jeder Verhandlung Gewalt des Staats angedroht, das Eine wird klaglos akzeptiert, das Andere soll gegen alle Grundsätze verstoßen?[/QUOTE]
Zitat ende

1. Ist der Finale Todesschuß genehmigt um weitere Opfer zu vermeiden! Also: Vom Gestz legitimiert
2. Meines Wissens nach ging es "nur" (hiermit möchte ich die Wichtigkeit für die Familie nicht herabwerten) um den Fundort des Opfers. Und daher war ein Schutz weiterer Opfer nicht nicht gegeben, daher vom Gesetzgeber nicht legitimiert.

Der Moaralapostel
Buedi30 ;-)

Hawak
08.08.11, 14:11
Hi buedi,

die Gewaltandrohung im Fall G. erfolgte, weil die Ermittler zu diesem Zeitpunkt davon ausgingen, dass das Kind noch lebt.
Die Androhung erfolgte eindeutig unter dem Versuch, ein Menschenleben zu retten.

Gruß
Hexenjäger hawak...;-)

buedi30
08.08.11, 14:21
OK, hatte ich anders in Erinnerung, aber Du hast Recht.

Aber leider ist es genau dieses was die Androhung von Folter, oder sogar Durchführung von Folter nicht legitimiert!

Denn hier wurde Folter angedroht (oder wäre sogar durchgeführt worden?) obwohl kein Schutz weiterer Opfer möglich gewesen wäre. Und genau da liegt das Problem. Wo anfangen und wo aufhören?

Ich will dieses A....loch nicht verteidigen. Ich möchte so jemanden für immer weg gesperrt sehen!!!!! Gerade hier im Board wo man sich regelmäßig gegen die Ausweitung von Gesetzen beschwert, da man Angst hat vor den Auswirkungen, sollte man hierbei doch extrem vorsichtig sein, oder? Um es überspitzt darzustellen: Morgen sitzt Du bei der Staatsanwaltschaft und sie droht Dir Folter an wenn Du nicht die Namen preisgibst die alle CS betreiben oder negativ über die aktuelle Bundesregierung reden, will das jemand? hier?

Bobby
08.08.11, 16:07
Ohh ist das schwierig, buedi

Wie geschrieben...wo ist die Grenze?

Ich würde eine klare Grenze zwischen entgangenen Steuerschulden
oder -einnahmen

und geraubtem Leben ziehen.

Steuerschulden werden wieder eingetrieben,
Tote werden nicht mehr lebendig.

Aber wie gesagt...es ist schwierig,
da zwischen den Beispielen
ein sehr großer moralischer Unterschied liegt.



Gruß

Bobby

Duke
08.08.11, 17:28
Ohh ist das schwierig, buedi

Wie geschrieben...wo ist die Grenze?

[...]




Sorry, warum ist schwierig ???

Wenn ich bedroht werden kann die Bullerei nichts überhaupt gar nichts für mich tun. Erst wenn die Tat an mir vollbracht wurde !!!




Andersherum, wenn ich mit meiner Karre und Hurratüte umherschrubbe und die Bullerei droht mir eine Ticket an, wegen Überschreitung der zulässisigen DBzahl ist das auch folter ?
Ich erleide schließlich einen Schock und bekomme Existenzängste weil die am mein Geld wollen .

wacheia
08.08.11, 19:30
... Andersherum, wenn ich mit meiner Karre und Hurratüte umherschrubbe und die Bullerei droht mir eine Ticket an, wegen Überschreitung der zulässisigen DBzahl ist das auch folter ?
Ich erleide schließlich einen Schock und bekomme Existenzängste weil die am mein Geld wollen .

Wenn bei Dir die Androhung eines Tickets zu solchen Ängsten führt, die andere Menschen bei der Androhung von Folter haben, wäre vielleicht ein Elektroroller mit Drosselung das geeignetere Fahrzeug. :-)

Duke
08.08.11, 19:42
Wenn bei Dir die Androhung eines Tickets zu solchen Ängsten führt, die andere Menschen bei der Androhung von Folter haben, wäre vielleicht ein Elektroroller mit Drosselung das geeignetere Fahrzeug. :-)

Deine mir unwichtige Meinung zur Eignung welches Fahrzeug für mich das richtige wäre beantwortet aber noch nicht meine Frage. :green:

wacheia
08.08.11, 19:47
Deine Frage beantworte ich gerne.

Es ist keine Folter, wenn ein Polizeibeamter feststellt, dass Du gegen die mit einer Hurratüte entgegen der Bestimmungen schrubbst. Es ist sogar im Sinne der Umwelt und der Gehörgänge der Bevölkerung.

Duke
08.08.11, 19:58
Deine Frage beantworte ich gerne.

Es ist keine Folter, wenn ein Polizeibeamter feststellt, dass Du gegen die mit einer Hurratüte entgegen der Bestimmungen schrubbst. Es ist sogar im Sinne der Umwelt und der Gehörgänge der Bevölkerung.


Na Bitte geht doch.
Schade wäre einen Versuch wert gewesen.


Dann muß ich wohl nur damit zufrieden sein das die vor mir fahrenden jetzt sehr viel schneller nun Platz machen und Unachtsame nicht mehr vor mir über die Straße rennen. :green:

wacheia
08.08.11, 21:13
... Dann muß ich wohl nur damit zufrieden sein das die vor mir fahrenden jetzt sehr viel schneller nun Platz machen und Unachtsame nicht mehr vor mir über die Straße rennen. :green:

Man kann halt nicht alles haben ... :grinsend0079:

r4711
09.08.11, 20:54
Hi buedi, Du ollen Apostel...;-)

ich glaube, der Unterschied in der Diskussion ist der, ob einem Verdächtigen aufgrund Gewalt-(oder Folter-)androhung eine Aussage abgepresst wird, oder - wie im hier vorliegenden Fall - bereits ein Teil der Tat gestanden wurde und es um die Rettung des Entführungsopfers ging.

Nochmal: Wieso darf ein Geiselnehmer gezielt getötet werden, um die Geiseln zu retten und ein geständiger Entführer nicht gezwungen werden, den Ort zu benennen, wo sich das Opfer befindet? Es handelt sich meines Erachtens jeweils um Notwehr.

In beiden Fällen wird vor jeder Verhandlung Gewalt des Staats angedroht, das Eine wird klaglos akzeptiert, das Andere soll gegen alle Grundsätze verstoßen?


Nein, Hawak - nebenbei sind Deine Beiträge mal wieder in dieser Diskussion der einzige Lichtblick - es sind völlig verschiedene Dinge.

Eine verfassungrechtliche Diskussion über die Dreiecksbeziehung im Falle des finalen Rettungsschusses ist spannend und mehr als Abend füllend.
Wesentlich bleibt:
Bei einem finalen Rettungsschuss ist der Eingriff in die Menschenwürde des Geiselnehmers so lange zu verneinen, wie der Todesschuß als ultima ratio zur Abwehr eines nicht anders abwendbaren Angriffs auf Leib oder Leben eingesetzt wird.

Bei einer Folterdrohung wird der Betroffene zum bloßen Objekt staatlichen Handels, dies ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.

Völlig sinnfreie Beiträge die sich mit dem Thema befassen mag ich nicht kommentieren. Es kann keinem gefallen, was der Herr G. hier veranstaltet, aber die Würde des Menschen ist in diesem Land ein unveräußerliches Grundrecht. Sie steht jedem zu, sie kann nicht verwirkt werden und es ist richtig, dass dies sanktioniert wird. Jeder, der sich etwas anderes wünscht, hat die Sache nicht zu Ende gedacht.

wacheia
09.08.11, 21:26
...Es kann keinem gefallen, was der Herr G. hier veranstaltet, aber die Würde des Menschen ist in diesem Land ein unveräußerliches Grundrecht. Sie steht jedem zu, sie kann nicht verwirkt werden und es ist richtig, dass dies sanktioniert wird. Jeder, der sich etwas anderes wünscht, hat die Sache nicht zu Ende gedacht.

So was von zutreffend formuliert.

zipp55
09.08.11, 21:50
Hi

das Prinzip kann nicht Rache heissen.

Welchen moralischen unterschied will dann jeder von euch zu bornierten islamischen/katholischen oder sonstigen konfessionel oder politisch indoktrinierten Fundamentalisten treffen können?

Schnell ist jeder das Gleiche! Als Täter, anonym, in der Masse! "Ich habe nur meine Pflicht getan..."

Wir steinigen nicht, lynchen nicht. Aber wir sind nahe diesem Geist.

Wir lehnen die jenigen ab, die dieses tun. Wir tun es verbal.

Die Basis kann nicht das populistische Geschwätz der Bild-und Stammtisch Schmiere sein.

Seine Strafe ist es zu leben. Mit seiner Vergangenheit. Er hat keinen Erfolg erzielt. Sein Rechtsanwalt hat es.

Und sein Rechtsanwalt hat diesen Erfolg zu Recht erzielt.

Wir foltern nicht, wir wollen auch nicht das jemand gefoltert wird. Wir lehnen auch die Androhung von Folter ab.

Wir haben aus unserer Geschichte gelernt.

Wenn nicht, sollten wir unsere Worte nicht lauten lassen: " Steinigt ihn, Lyncht ihn"

Wir haben es falsch gemacht. Wir dürfen es nicht mehr. Wir dürfen ihn für seine Tat ablehnen.

Aber wenn wir gleiches mit gleichem vergelten, sind wir nicht anders, sondern gleich schuldig wie er.

Dann sind wir gleich ihm.

Duke
09.08.11, 22:16
[...]
Jeder, der sich etwas anderes wünscht, hat die Sache nicht zu Ende gedacht.

Ich sehe es von der Kostenseite her, mit Rachegefühle kann ich als Nichtbetroffener nicht dienen.
Jedem Arbeitlosen ist angewiesen für seinen Lebensunterhalt selber zu sorgen.
Dieses Subjekt von genetischen Abfall verursacht kosten für zwei Tage womit ein Arbeitloser einen ganzen Monat auskommen muß.

Wer kleine Kinder töten kann, der wird doch wohl ein paar aufs die Fresse vertragen und dem sollten alle Rechte aberkannt werden.

Schade das Täter eine größere Lobby haben als der/die Geschädigten.

Ich kann nur hoffen das es Ihm wie Dahmer ergeht, dann haben sogar die Steuerzahler gewonnen.

harte
09.08.11, 22:49
@the duke
Genau so ist es.
Sie sollen ihm das Geld geben (ob richtig oder falsch), und gleich verrechnen mit den Kosten die er schon dem Staat (und somit jedem Bürger) gekostet hat. zb.Suchaktion, Gefängnis,.........

Gruß Harte

Hawak
09.08.11, 22:59
...
Bei einem finalen Rettungsschuss ist der Eingriff in die Menschenwürde des Geiselnehmers so lange zu verneinen, wie der Todesschuß als ultima ratio zur Abwehr eines nicht anders abwendbaren Angriffs auf Leib oder Leben eingesetzt wird.

Bei einer Folterdrohung wird der Betroffene zum bloßen Objekt staatlichen Handels, dies ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.


Danke Dir zunächst einmal für die präzise Definition der Legitimierung des finalen Rettungsschuss.

Leider, leider, ist mir trotzdem immer noch nicht einleuchtend, wieso die Situation dieser speziellen Folterandrohung (wobei der Begriff 'Folter' natürlich schon so negativ wie möglich besetzt ist) so elementar von Notwehr und Rettungschuss abweichen soll.

Alleine, wenn ich 'Folterandrohung' durch 'Gewaltandrohung' ersetze, ergibt sich meines Erachtens ein ganz anderes Bild.
Man droht in Notwehrsituationen nunmal Gewalt an, und lediglich unsere Moralvorstellungen geben dann vor, welche Form des Wehrens konform ist und welche nicht.

Sorry, ich bleibe dabei: Wenn mir ein Täter gegenübersitzt, der gesteht, jemanden entführt zu haben und noch eine Chance erkennbar ist, das Opfer zu retten, ist die Gewaltandrohung sicherlich moralisch fragwürdig. Das Sterbenlassen des Opfers allerdings noch mehr...

Gruß & Gute Nacht

araneus
09.08.11, 23:16
Bei einer Folterdrohung wird der Betroffene zum bloßen Objekt staatlichen Handels, dies ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.


Eben das "Bloße Objekt" macht es so schwierig für mich, diverse Dinge auseinander zu halten.
Im TV, Videotext oder in der Zeitung gesehen oder gelesen kann ich ich "bloßen Objekte" noch auseinander halten !

Die "bloßen " Objekte sind da auch zu oft weit weg !

Auf der anderen Seite stelle ich mir nun einen Staat als kleinste Einheit vor ! Das wäre die Familie. Und das möchte ich mal weiter spinnen !
Vergessen wir also den Staat ! Belassen wir alles folgende in der Familie und im Haus, in der die Familie wohnt !

Bsp.: Ich lade mir einen Gast ins Haus ein. Dieser Gast entführt mein Kind ! Wir wissen, wo der Hase langläuft und stellen den "Gast" zur Rede !

Du weisst, dass Dein Kind noch wenige Min. ohne zu Essen und Trinken zu leben hat..aber der mutmassliche Täter stellt sich stur und verschweigt den Verbleibensort !

Denkst Du in diesem Augenblick eher an die Rechte des mutmasslichen Täters oder an Dein Kind ?

Wie wirst Du handeln ? Du hast ab sofort noch 30 Sekunden Zeit !

---

Nun...das Kind ist in der Zwischenzeit "verreckt " ...... Der Täter hat sich leider nicht auf wohlwollende Diskussionen einlassen wollen......
Fühlst Du Dich nun bei der Beerdigung wohler mit dem Gefühl "Moralisch" bzw. Verfassungsrechtlich gehandelt zu haben ?

Noch eine Frage ...am besten zur Lage des Opfers :

Hat das getötete Kind nun einen Vorteil dadurch, dass es sich um einen " verfassungsrechtlichen" einwandfreien Tod handelt ?

Was ist wichtiger ? Der verfassungsmässige geduldete Tod des Opfers oder die verfassungsmässigen Rechte eines mutmaßlichen Täters ?

Nachtrag: Sicherlich sind Regeln dazu da um eingehalten zu werden ! Würden die Menschen aber immer alle Regeln einhalten wollen,
wäre unsere Erde heute noch eine Scheibe !
Ist eine Regel, nur weil sie "Verfassung" heisst, automatisch für alle richtig und damit unantastbar oder undiskutierbar ?
Mit einem gesunden moralischen Verstand haben viele unsere Gesetze schon lange nichts mehr zu tun !

Cim
10.08.11, 10:06
@4711

ich schätze dein Fachwissen, aber

es ist mir sowas von Latte, was der gesetz sagt oder schreibt,

wenn ich ein Kind das Leben damit retten kann, lass ich nichts unversucht,

und das bleibt nicht nur beim Drohen,

mit dem Kerl würde ich ganz andere dinge veranstallten,

die ich hier nicht schreiben möchte.

sAbBaLaTz
10.08.11, 19:57
Ich empfinde das "Freipressen" der Information über den Aufenthaltsort des

Jungen - egal ob von Polizei oder wem auch immer - als eine Art von Notwehr!

r4711
10.08.11, 20:35
Danke Dir zunächst einmal für die präzise Definition der Legitimierung des finalen Rettungsschuss.
Leider, leider, ist mir trotzdem immer noch nicht einleuchtend, wieso die Situation dieser speziellen Folterandrohung (wobei der Begriff 'Folter' natürlich schon so negativ wie möglich besetzt ist) so elementar von Notwehr und Rettungschuss abweichen soll.
Alleine, wenn ich 'Folterandrohung' durch 'Gewaltandrohung' ersetze, ergibt sich meines Erachtens ein ganz anderes Bild.
Man droht in Notwehrsituationen nunmal Gewalt an, und lediglich unsere Moralvorstellungen geben dann vor, welche Form des Wehrens konform ist und welche nicht.
Sorry, ich bleibe dabei: Wenn mir ein Täter gegenübersitzt, der gesteht, jemanden entführt zu haben und noch eine Chance erkennbar ist, das Opfer zu retten, ist die Gewaltandrohung sicherlich moralisch fragwürdig. Das Sterbenlassen des Opfers allerdings noch mehr...
Gruß & Gute Nacht

Nun zunächst sehr einfach, bereits die MRK (Europäische Menschrechtskonvention verbietet die Folter
Artikel 3
Verbot der Folter
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
und entsprechend

§ 136a StPO
(1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Misshandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zulässt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.
Der wesentliche Unterscheid zwischen A) finalem Rettungsschuss und B) Folter eines geständigen Beschuldigten ist schon augenscheinlich.
A) Bankräuber A hält Opfer O die Waffe an den Kopf. Schon erwähntes Dreieck: Staat muss verfassungsmäßig das Leben von Täter und Opfer schützen und erschießt den Täter.
B) Erpresser B gesteht Opfer O im Wald vergraben zu haben.
Problem bereits: aufgrund Geständnis ist B nicht erwiesen Täter, damit besteht die Gefahr, den falschen zu Foltern, es kann nach Art. 1 GG nur verfassungswidrig sein.

Es geht um die Wahrung des Prinzips, dem berühmten Schutz vor dem Dammbruch, daher können keine Fallgruppen gebildet werden, die Folter als zulässig erklären können
Die von der angesprochene Notwehr, richtigerwiese die Nothilfe, ist keine Androhung von Gewalt. Notwehr (durch Opfer bzw. Nothilfe durch Dritten, § 32StGB) ist das relativ mildeste Mittel, das geeignet ist, einen rechtswidrigen Angriff unmittelbar zu stoppen. Es ist also zunächst nicht die ultima ratio, sie kann natürlich deckungsgleich werden. Und die Gegenwehr gegen die (rechtfertigende Notwehr) ist stets rechtswidrig, also keine Frage, welches Wehren konform ist.


Eben das "Bloße Objekt" macht es so schwierig für mich, diverse Dinge auseinander zu halten.
Im TV, Videotext oder in der Zeitung gesehen oder gelesen kann ich ich "bloßen Objekte" noch auseinander halten !
Die "bloßen " Objekte sind da auch zu oft weit weg !
Auf der anderen Seite stelle ich mir nun einen Staat als kleinste Einheit vor ! Das wäre die Familie. Und das möchte ich mal weiter spinnen !
Vergessen wir also den Staat ! Belassen wir alles folgende in der Familie und im Haus, in der die Familie wohnt !
Bsp.: Ich lade mir einen Gast ins Haus ein. Dieser Gast entführt mein Kind ! Wir wissen, wo der Hase langläuft und stellen den "Gast" zur Rede !
Du weisst, dass Dein Kind noch wenige Min. ohne zu Essen und Trinken zu leben hat..aber der mutmassliche Täter stellt sich stur und verschweigt den Verbleibensort !
Denkst Du in diesem Augenblick eher an die Rechte des mutmasslichen Täters oder an Dein Kind ?
Wie wirst Du handeln ? Du hast ab sofort noch 30 Sekunden Zeit !
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Bereits an dem Punkt, an dem Du die Theorie in die Familie verlagerst, stellt sich die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit so nicht mehr, denn es geht nicht mehr um staatliches Handeln.


Nun...das Kind ist in der Zwischenzeit "verreckt " ...... Der Täter hat sich leider nicht auf wohlwollende Diskussionen einlassen wollen......
Fühlst Du Dich nun bei der Beerdigung wohler mit dem Gefühl "Moralisch" bzw. Verfassungsrechtlich gehandelt zu haben ?

Noch eine Frage ...am besten zur Lage des Opfers :
Hat das getötete Kind nun einen Vorteil dadurch, dass es sich um einen " verfassungsrechtlichen" einwandfreien Tod handelt ?
Was ist wichtiger ? Der verfassungsmässige geduldete Tod des Opfers oder die verfassungsmässigen Rechte eines mutmaßlichen Täters ?


Zurück zu G.
Der Tod des Kindes wird nicht verfassungsmäßig geduldet ara, sorry, das ist Unsinn. Das Recht des Kindes auf Leben auf der einen Seite steht neben dem Recht des Täters auf seine Menschenwürde. Es geht auch nicht um eine Abwägung, es geht nicht um Grundrechtskollision. Nochmal, es geht darum, dass die Grundrechte unveräußerlich sind – mag es im Einzelfall auch unerträglich erscheinen.
Natürlich ist es menschlich verständlich, dass man Herrn G. Folter angedroht hat, das ist nicht die Frage, es geht um die Rechtmäßigkeit der Handlung oder eben die Rechtswidrigkeit.

wacheia
10.08.11, 21:48
...Natürlich ist es menschlich verständlich, dass man Herrn G. Folter angedroht hat, das ist nicht die Frage, es geht um die Rechtmäßigkeit der Handlung oder eben die Rechtswidrigkeit.

Genau so emotionslos hatte das Gericht das zu bewerten.

Und das ist auch gut so. Nicht wegen des Ergebnisses, sondern wegen der strikten Orientierung am Recht ohne Rücksicht auf Emotionen und Volkswillen.

Bobby
11.08.11, 14:04
Dass ein Befangener (z.B. ein Richter) in einem Sitzungssaal an entscheidender Position nichts zu suchen hat, ist eine meines Erachtens herausragende Ausprägung der Demokratie.

Dass ein Gefangener eventuell mehr Rechte als der persönlich Betroffene hat,
ist eine meines Erachtens höchst mißglückte Ausprägung einer Demokratie,
die ich dennoch nicht missen möchte.

Gruß

Bobby

Tanner1
11.08.11, 20:56
Das mit dem Prozeß hätte man sich sparen können ( von polizeilicher Seite), der verantwortliche Beamte hätte die Vernehmumgen nicht durchführen sollen (als Freund der Familie). So ist daraus eine verbotene Vernehmungsmethode geworden. Viele würden nicht anders reagieren.

Duke
12.08.11, 23:16
Vielleicht hät es ihm sogar gefallen und ist nun sauer weil dies nicht praktiziert wurde.