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Heval
19.06.11, 22:39
Hallo liebe Freunde,

wir hatten eine Tante die in in Niedersachsen verstorben ist und bis zum Tod Leistungen vom Sozialamt in Form von SGB XII erhalten hat.

Ich muss dazu sagen dass wir kaum Kontakt zu Ihr hatten.
Nach der Bekanntgabe des Todes dieser Tante ist mein Vater (Kleine Rente, + Grundsicherung ) nach Niedersachsen gefahren und mit einem Bestatter vor Ort einen Vertrag geschlossen wegen einem Sarg und der Überführung der Toten.

Die Frau wurde beerdigt und nun trudelt ein Bescheid der Gebühren in Höhe von 2647 Euro ins Haus die wir beim Sozialamt um Übernahme beantragt haben.

Nun ist es aber so das wir für diese Tante keinen Eintrag im Melderegister in der Türkei unter unserem Hausnamen finden konnten. Wahrscheinlich wurde von Ihrem Ehemann in der Türkei der Geburtsname geändert um in Deutschland einreisen zu können. Es war damals relativ leicht gegen ein kleines "Entgelt" gewisse Dienste zu erhalten innerhalb der Verwaltungen in unserem Herkunftsgebiet.

Jetzt sagt das Sozialamt, dass keine Verwandtschaft zu meinen Vater besteht und er die Kosten als Grundsicherungsempfänger tragen muss.

Er hat schon die Bestatterkostenn (Sarg, Überführung 1300.- ) aus eigener Tasche bezahlt. Hat sein Konto überzogen.

Nun versuchten wir eine kleine Rate in Höhe von 25 Euro zu fordern, dieses wurde abgeschmettert. Eine zweite angebotene Rate in Höhe von 30 Euro wurd abgeschmettert und von denen kam ein Bescheid das wir nun 100 Euro monatlich bezahlen müssen.

Da wir aber mittlerweile auf Hundertachtzig sind und uns überlegen die Kosten nicht zu tragen weil eben kein Verwandtschaftverhältnis besteht.

Eine Unterschrift wurde nur beim Bestatter getätigt und wir wollen nun wissen, ob es da Probleme betehen können und ob Ihr evtl. einen Tipp für uns habt?

Da wir unsere Toten hier beerdigen, haben wir seitens der Stadt einen extra Platz erhalten wo wir unsere Toten beerdigen können.

Wer kann einen Tipp gehen wie man vorzugehen hat? Bisher hatten wir immer gedacht wir bezahlen das aber nun sind wir echt so weit zu sagen das wir das Geld nicht bezahlen wollen, geschweige denn können.

Der Vertrag mit dem Bestatter wurde gemacht weil die Feuerbestattung, die evtl. die Stadt macht in unsere Religion nicht praktiziert wird und gegen unsere Kulturellen Regeln verstösst.

2. doofes Problem: Wir sitzen 300 KM vom Amt enfernt!!
Vielen Dank!!

PS: Ich wusste nicht wohin mit dieser Anfrage!! Sollte es falsch sein dann bitte verschieben!!

sAbBaLaTz
19.06.11, 22:50
Der Tod ist oftmals komplizierter, als das Leben!

Die passenden Tipps und rechtverbindlichen Ratschläge

kann Dir vermutlich nur ein Rechtsanwalt geben - haben

wir ja hier auch - schaun mer mal, ob da was möglich ist.


PS: Du hast aber bestimmt im falschen Bereich gepostet!

M.O.S.C. (http://www.spinnes-board.de/vb/forumdisplay.php?f=5) > Anfänger (http://www.spinnes-board.de/vb/forumdisplay.php?f=11) http://www.spinnes-board.de/vb/images/misc/navbits_finallink.gif (http://www.spinnes-board.de/vb/showthread.php?p=1047929&posted=1) Anfrage Beerdigungskosten

zeus-crew
19.06.11, 23:34
ja ihr werdet zahlen müssen ! wenn der staat nein sagt geht es an die verwanden ! erst wenn dort keiner mehr zu finden ist geht es auf kosten des staates !

euer pech wenn man den nachnamen nichtmehr nachverfolgen kann ! sorry es ist einfach so !
würd dir ja gern was erfreulicheres posten

einzige möglichkeit ihr findet raus ob eine sterbeversicherung vorhanden ist

Heval
20.06.11, 14:48
ja ihr werdet zahlen müssen ! wenn der staat nein sagt geht es an die verwanden ! erst wenn dort keiner mehr zu finden ist geht es auf kosten des staates !
euer pech wenn man den nachnamen nichtmehr nachverfolgen kann ! sorry es ist einfach so !
würd dir ja gern was erfreulicheres posten
einzige möglichkeit ihr findet raus ob eine sterbeversicherung vorhanden ist

Hi!

Also wir haben gesagt, dass es eine geborene XXXXX ist aber dann hat sich herausgestellt dass sie als Mädchennamen unter den Hausnamen ihres Ehemannes eingetragen ist.

Kurios: auf dem alten Pass stehen auf der letzten Seite die Großeltern, also die Eltern der verstorbenen mit Vornamen aber leider nicht mit Hausnamen.

zeus-crew
20.06.11, 15:22
ja dann noch wie gesagt sterbeversicherung wäre noch die einzige lösung sonst müst ihr das tragen !

auch wenn das amt zahlen würde dann nur das nötigste also beerdigung im gemeinschaftsgrab ! von überführung etc wollen die nichts hören !
was die ausgeben sind rund 1000€ denn urnenfeier etc zahlen die auch nicht nur das nötigste wie gesagt mehr giebt es nicht für den letzten weg

Suleiman
20.06.11, 18:06
Also ich steige da nicht durch

Besteht jetzt ein nicht beweisbares Verwandschaftsverhältnis?
(Einwohnermeldeamt, Geburtsurkunde, Versicherung an Eidesstatt,
Zeugen)

Grundsätzlich müssen die Erben für die Bestattungskosten aufkommen.
Sind keine Erben vorhanden (oder alle haben das Erbe ausgeschlagen),
dann werden in absteigender Reihenfolge den Verwanten ...

... siehe hier
--> http://www.postmortal.de/Recht/JuristischerDiskurs/Kostentragungspflicht-P15BSHG/kostentragungspflicht-p15bshg.html

six6
20.06.11, 19:11
In Deutschland ist es immer noch so, dass derjenige, der den Auftrag erteilt hat, auch die Zeche zahlen muss.

Alles andere hätte vorher mit dem Amt abgeklärt werden müssen.

wacheia
20.06.11, 19:49
In Deutschland ist es immer noch so, dass derjenige, der den Auftrag erteilt hat, auch die Zeche zahlen muss.
Alles andere hätte vorher mit dem Amt abgeklärt werden müssen.

Natürlich ist das so.

Ich komme aber mit der Sachverhaltsdarstellung nicht klar.

Der Auftraggeber muss zahlen. Er muss an den Auftragnehmer zahlen, hier: An den Bestatter.

Was fordert denn das Sozialamt? Wieso Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Sozialamt?

Heval
20.06.11, 21:31
Natürlich ist das so.
Ich komme aber mit der Sachverhaltsdarstellung nicht klar.
Der Auftraggeber muss zahlen. Er muss an den Auftragnehmer zahlen, hier: An den Bestatter.
Was fordert denn das Sozialamt? Wieso Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Sozialamt?

Hi!

Die Kosten sollten durch das Sozialamt getragen werden ( also der Rest von 2647.- ) und die 1300 Euro übernehmen wir!!!

Nun will das Geld das Städtische Grünamt, welches für die Friedhöfe zuständig sind die Grabstelle und die Aushebung bezahlt haben.

Sarg, Überführung des Bestatters wurden schon durch uns bezahlt. Mein Vater ist halt Empfänger einer minimalen Rente + Grundsicherung!

Da die Frau von SGB XII lebte wollte mein Vater wenisgtens den Minimalbeitrag erhalten, den Rest wollten wir aufstocken. Aber leider versteht er schlecht Deutsch und ist zusammen mit einigen, auch nicht besser deutsch sprechenden Personen zum Bestatter gegangen und dort einen Antrag bekommen zu wollen.

wacheia
20.06.11, 21:47
Alles klar. Jetzt verstehe ich.

Dann verstehe ich aber diesen Satz nicht:

Jetzt sagt das Sozialamt, dass keine Verwandtschaft zu meinen Vater besteht und er die Kosten als Grundsicherungsempfänger tragen muss.Mit welcher Begründung soll denn dein Vater zahlen, wenn das Sozialamt der Meinung ist, es liege kein Verwandschaftsverhältnis vor?

Heval
20.06.11, 21:49
Alles klar. Jetzt verstehe ich.
Dann verstehe ich aber diesen Satz nicht:
Mit welcher Begründung soll denn dein Vater zahlen, wenn das Sozialamt der Meinung ist, es liege kein Verwandschaftsverhältnis vor?

Das ist eine gute und berechtigte Frage, er hat sich dort als Mitglied der Familie ausgegeben.
Von dort wurde ein Antrag zur Übernahme der Beerdigungskosten uns zugesandt.

Ich war leider nicht in Hannover zugegen, so hätte man vielleicht einiges abwenden können.

Cable Guy
20.06.11, 22:05
Mein Vater ist halt Empfänger einer minimalen Rente + Grundsicherung!

Grundsicherung (http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erwerbsminderung) ist Sozialhilfe, also die unterste Absicherung die es überhaupt gibt. (noch tiefer als Hartz IV)

Jemand der Grundsicherung bekommt kann grundsätzlich nicht für Zahlungen aufkommen. (Unterhalt und Ähnliches)
Das Einkommen liegt außerdem auch immer unter der Pfändungsgrenze.

Für die Beerdigungskosten Verwandter muss das Sozialamt aufkommen, falls nicht noch andere Verwandte ermittelt werden können.
Im Zweifelsfall einfach einen Anwalt nehmen. (vorher Prozesskostenhilfe Schein beim Gericht holen)

Suleiman
21.06.11, 13:07
Das ist eine gute und berechtigte Frage, er hat sich dort als Mitglied der Familie ausgegeben.
Von dort wurde ein Antrag zur Übernahme der Beerdigungskosten uns zugesandt.
Ich war leider nicht in Hannover zugegen, so hätte man vielleicht einiges abwenden können.

Ich behaupte mal, das sich ein tatsächliches Verwandschaftsverhältnis immer
irgendwie beweisen lässt. Alte Urkunden, Foto´s usw.

Alles andere steht in dem Link in diesem Beitrag
---> http://www.spinnes-board.de/vb/showpost.php?p=1047964&postcount=6

r4711
21.06.11, 18:26
Der Tod ist oftmals komplizierter, als das Leben!

Wohl wahr.

Interessante Frage.

Eine Feuerbestattung wäre, Kultur hin oder her, voraussichtlich nicht zu befürchten gewesen. Hierzu hat das OVG Niedersachsen (Beschluss vom 13.07.2005) schon einmal wie folgt ausgeführt.

(...)
Ihr kann auch nicht in der Argumentation gefolgt werden, dass die im Wege der Ersatzvornahme durchgeführte Bestattung "billigst" zu erfolgen habe und darüber hinausgehende Kosten nicht erstattungsfähig seien. Soweit die Ordnungsbehörde auf Kosten des Bestattungspflichtigen die Bestattung selbst veranlasst, hat sie vielmehr grundsätzlich eine angemessene Bestattung in einfacher, aber würdiger und ortsüblicher Form zu gewährleisten (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 5.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113 f.). Daher ist es nicht zu beanstanden, wenn die Ordnungsbehörde - wie vorliegend die Beklagte - mangels ausdrücklicher abweichender Bestimmungen des Verstorbenen oder des Bestattungspflichtigen eine Bestattung nach Maßgabe ihrer Sozialhilferichtlinien für Bestattungen veranlasst. Darin sind nämlich die notwendigen Kosten für ein ortsübliches Begräbnis in einfacher, aber der Würde des Toten entsprechender Art zusammengefasst. Dazu gehören etwa die Aufwendungen für den Sarg, das Waschen, Einkleiden und Einsargen, den Leichenwagen, die Sargträger sowie die Leichenhalle und den Ankauf eines Grabplatzes (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 10.2.2004 - 10 UE 2497/03 -, FEVS 55, 400 ff.). Die Ordnungsbehörde ist nicht verpflichtet, den Verstorbenen aus Kostengründen anonym zu beerdigen (vgl. Gaedke/Tiefenbach, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 9. Aufl., S. 117). Denn eine anonyme Bestattung wird in der Regel nur für Urnen angeboten, setzt also eine Verbrennung der Leiche voraus. Dadurch wird ein irreparabler Zustand geschaffen. Angehörigen oder Bekannten wäre es dann nicht mehr möglich, die Grabstätte des Verstorbenen zu besuchen oder eine Umbettung vorzunehmen. Dass hieran möglicherweise ein Interesse besteht, kann jedoch grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, wenn nicht ausdrücklich eine abweichende Erklärung des Verstorbenen oder des Bestattungspflichtigen vorliegt. (...)

Das Problem ist, dass die Bestattung nicht durch das Sozialamt veranlasst wurde, sondern Dein Vater, sei er jetzt Verwandter oder nicht, Veranlasser war. Im Prinzip aber letztlich ohne Relevanz, da die Grundsicherung nicht dazu dient, Bestattungskosten zu tragen, sondern das eigene Existenzminimum, wird eine etwaige Vollstreckung wohl ins Leere laufen.
Es geht ja offenbar nur noch um die Rechnung des Grünamtes. Wurde gegen den Bescheid (von wann?) Widerspruch eingelegt?

Heval
21.06.11, 20:15
Hallo r4711,

also gegen den BEscheid des Sozialamtes wurde kein Widerspruch eingelegt aber gegen den Bescheid des Grünamtes schon. Aktuell bin ich noch mit dran.

Wir würden auch die Bestatterkosten (Sarg usw... ) selber in Höhe von 1300,00 Euro auch nicht haben wollen!!!

Gruß

Das kostet mich unheimlich Nerven

r4711
21.06.11, 20:57
also gegen den BEscheid des Sozialamtes wurde kein Widerspruch eingelegt

Hi Heval,
gegen einen Bescheid = Verwaltungsakt, der bestandskräftig geworden ist, weil wie hier offenkundig die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, kommst Du nicht weiter - selbst wenn er rechtswidrig sein sollte (Nichtigkeit liegt ersichtlich nicht vor).


aber gegen den Bescheid des Grünamtes schon. Aktuell bin ich noch mit dran.

... wie hast Du begründet (hast Du doch)?


... und aus der Ferne beurteilt dürfte die fianzielle Situation so sein, dass pfändbares, verwertbares Vermögen, Gegenstände nicht vorhanden sind.

Heval
21.06.11, 21:45
Hallo!!

Also definitiv keine Vermögensgegenstände zu finden.

Leben zu Miete die nicht gerade günstig ist.

Begründung habe ich noch nicht! Wollte mich Morgen dranmachen.

Hast Du eine Idee?

r4711
21.06.11, 22:31
Hast pn Heval

Suleiman
29.06.11, 14:47
Hi Heval,
gegen einen Bescheid = Verwaltungsakt, der bestandskräftig geworden ist, weil wie hier offenkundig die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, kommst Du nicht weiter - selbst wenn er rechtswidrig sein sollte (Nichtigkeit liegt ersichtlich nicht vor)

Ich würde einen Überprüfungsantrag nach SGB X § 44 stellen.

(lohnt aber nur wenn die Entscheidungsgrundlage sich geändert hat,
vielleicht Aufgrund von erst jetzt aufgetauchten Beweisen, oder
der Bescheid offensichtlich falsch war.)


gruß Suleiman