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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kachelmann freigesprochen !!!



lars.berlin
31.05.11, 09:10
http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/vergewaltigungs-prozess-urteil-18165070.bild.html

cu Larsi

greggy
31.05.11, 09:15
Hallo

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse !!!

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Freundliche Grüße , greggy

wacheia
31.05.11, 15:00
Hallo
Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse !!!
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Freundliche Grüße , greggy

Wer denn sonst?

Der Freigesprochene ja wohl kaum.

Humie
31.05.11, 16:33
Hallo
Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse !!!

Und zwar weil auch die staatanwaltschaft also die bundesrepublick deutschland kachelmann angeklagt hat.

greggy
31.05.11, 17:03
Und zwar weil auch die staatanwaltschaft also die bundesrepublick deutschland kachelmann angeklagt hat.

Hallo Humie

Danke , für die Aufklärung !

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Freundliche Grüße , greggy

Ratatia
31.05.11, 19:55
Hafentschädigung für 3 Monate wird nicht billig sein :teufel-zombies0053:

Humie
31.05.11, 20:17
Wenn ich das richtig gehört hab hat er auch anspruch auf verdienstausfall.

Aber letztendlich ist seine unschuld ja nicht bewiesen, also gilt er immernoch als möglicher lustmolch.

wacheia
31.05.11, 20:19
Hafentschädigung für 3 Monate wird nicht billig sein :teufel-zombies0053:

Läppische 25 Euro täglich. Dafür würde ich nicht einsitzen wollen.

Hawak
31.05.11, 22:27
Läppische 25 Euro täglich. Dafür würde ich nicht einsitzen wollen.

Na ja, der festgelegte Tagessatz ist nur die 'standardisierte' Entschädigung, die gezahlt wird, ohne dass man einen entsprechenden Schaden nachweisen muss.

Kollege K. kann natürlich den Staat darauf verklagen, ihm seine tatsächlichen Verdienstausfälle zu ersetzen. Das dürfte dann ganz andere Dimensionen annehmen...und im Prinzip ist das auch vollkommen ok.

Ratatia
31.05.11, 22:28
Na ja, der festgelegte Tagessatz ist nur die 'standardisierte' Entschädigung, die gezahlt wird, ohne dass man einen entsprechenden Schaden nachweisen muss.
Kollege K. kann natürlich den Staat darauf verklagen, ihm seine tatsächlichen Verdienstausfälle zu ersetzen. Das dürfte dann ganz andere Dimensionen annehmen...und im Prinzip ist das auch vollkommen ok.


...so sehe ich das auch.

shory
01.06.11, 09:07
[QUOTE=stranger1;1046578]Ein Gericht spricht einen Angeklagten frei. Wobei es ja nur 2 Arten des Freispruchs gibt- wegen erwiesener Unschuld oder in dubio pro reo.

ich dachte, es gibt keine wertung wie
-wg. mangels an beweisen
-im zweifel für den angeklagten
mehr.
mfg

bassi
01.06.11, 10:29
Mir geht der ganze Medienhype unheimlich auf den Sa*k der um den Fall gemacht wird!Vor allen diese Monatelange Vorverurteilung durch fast alle Medien! Wenn ich diese A. Schw*rzer sehe und höre ( ein Moderator nannte Sie gestern im TV fälschlicherweise "Frau Schwätzer"...wie Genial war das denn)
bekomme ich Herpes Bläschen..und dies nicht nur an der Lippe!Diese Frau mit Ihrem geistigen Dünnp**f die in jeder dümmlichen Talkshow herum gereicht wird und Ihren Senf zum allerbesten geben darf, ist unerträglich!!!

bassi
01.06.11, 11:47
Alice Schwarzer ?
Ist das nicht Lothar Mattäus der Frauenbewegung ?
Jep,genau die meinte ich.:lol:

bassi
01.06.11, 17:14
Hier noch was zum Thema!

Die ungehemmte Rufvernichtung
Die Moralisierung des Falles Kachelmann hat zu einer ungehemmten öffentlichen Vorverurteilung beigetragen. Den unrühmlichsten Beleg hat Alice Schwarzer geliefert. Die von Opferverbänden befürchtete Wirkung ist so bedrückend wie paradox. [...]
Vielmehr saß eine Nation zu Gericht über das Liebesleben eines Mannes. Medien schwangen sich zu Prozessparteien auf – mit eigenen Ermittlungen, mit Zeugenaussagen, Plädoyers und Schuld- oder Freisprüchen zuhauf. Die Öffentlichkeit selbst konnte sich ja von Kachelmann getäuscht fühlen: Das Bild des Schluffis vom Dienst aus dem Wetterbericht löste sich mit jedem neuen Detailbericht über Kachelmanns Sexualpraktiken immer weiter auf. Diese – vielleicht unbewusste – Moralisierung des Falls hat zu einer ungehemmten öffentlichen Vorverurteilung beigetragen. [...] Den unrühmlichsten Beleg, wie das ganze Verfahren von einem Strafprozess zum Sittentribunal umfunktioniert worden ist, hat Alice Schwarzer geliefert. Als „Beobachterin“ für die Bild-Zeitung ist sie vom Vorwurf der Vergewaltigung umstandslos übergeschwenkt auf eine Verdammung männlich-manipulativer Muster insgesamt. Die Nemesis in Lila wollte in der Person Kachelmanns den Machismo an sich verurteilt wissen – womit sie letztlich nichts anderes demonstriert hat als Spießertum in feministischem Gewand.
Quelle: Frankfurter Rundschau

r4711
01.06.11, 17:29
Eine Wertung, bei Freispruch, leitet sich doch durch das Urteil und dessen Begründung ab, entweder wegen erwiesener Unschuld oder nicht bewiesener Schuld. Ein Gericht muss ja sein Urteil begründen und damit auch werten.
stranger1


§ 267 StPO
soweit relevant

(4) Verzichten alle zur Anfechtung Berechtigten auf Rechtsmittel oder wird innerhalb der Frist kein Rechtsmittel eingelegt, so müssen die erwiesenen Tatsachen, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden, und das angewendete Strafgesetz angegeben werden; bei Urteilen, die nur auf Geldstrafe lauten oder neben einer Geldstrafe ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis und damit zusammen die Einziehung des Führerscheins anordnen, oder bei Verwarnungen mit Strafvorbehalt kann hierbei auf den zugelassenen Anklagesatz, auf die Anklage gemäß § 418 Abs. 3 Satz 2 oder den Strafbefehl sowie den Strafbefehlsantrag verwiesen werden. Absatz 3 Satz 5 gilt entsprechend. Den weiteren Inhalt der Urteilsgründe bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach seinem Ermessen. Die Urteilsgründe können innerhalb der in § 275 Abs. 1 Satz 2 vorgesehenen Frist ergänzt werden, wenn gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird.

(5) Wird der Angeklagte freigesprochen, so müssen die Urteilsgründe ergeben, ob der Angeklagte für nicht überführt oder ob und aus welchen Gründen die für erwiesen angenommene Tat für nicht strafbar erachtet worden ist. Verzichten alle zur Anfechtung Berechtigten auf Rechtsmittel oder wird innerhalb der Frist kein Rechtsmittel eingelegt, so braucht nur angegeben zu werden, ob die dem Angeklagten zur Last gelegte Straftat aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht festgestellt worden ist. Absatz 4 Satz 3 ist anzuwenden.

Sprich: falls kein Rechtsmittel, dann auch nur ein Dreizeiler.