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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probleme mit dem Rechtsanwalt von DMM



limonadecl
09.04.11, 17:16
Ich oute mich hier mal und möchte vielleicht jemand finden, der diese Problematik schon kennt.

Ich habe in China 3 DM800HD bestellt, welche vom Zoll abgefangen wurden. Daraufhin gab´s Post vom Anwalt von DMM der eine Unterlassungserklärung forderte (diese gab ich auch etwas modifziert ab) und zudem noch ein anwaltliches Honorar von SCHLAPPEN ~1.700EUR.
Ich habe mich mit einem Anwalt unterhalten und habe die Zahlung der Anwaltsgebühr mit dem Hinweis, dass das Patentrecht auf Privatpersonen nicht anwendbar sei, abgewiesen.
Dadurch war der Anwalt natürlich "pissed" und drohte mit allem und jedem mich zu verklagen wenn ich das nicht zahle.
Daraufhin habe ich nochmals mit meinem Anwalt telefoniert und der meinte wieder "XXX dies ist reine Panikmache in der Manier eines Abmahnanwaltes. Auf keinen Fall etwas zahlen!"

Auf das letzte Schreiben (wieder Drohungen usw) habe ich dann einfach nichtmehr reagiert.

Jetzt bekam ich eine Vorladung zur örtlichen Polizeidienststelle zwecks Anhörung - Verstoß:Urheberrechtsverletzung.

Die 3 Boxen waren 1x für mein Schlafzimmer und 2x für meinen Share gedacht.


Hat jemand also diese Erfahrung schon mitgemacht und kann mir einen Ratschlag geben? Falls man das nicht öffentlich machen will auch gerne per PN.


Ich bitte von "Schadenfreudebekundungen" abzusehen. Ich habe selbst 3 Originalboxen von DMM, aber mich nun einmal, auch mit Rücksicht der Leute aus dem Share, von dem günstigen Preis der Chinesen verleiten lassen. Zudem werden die Teile von DMM mit Sicherheit auch nicht in Deutschland produziert.


DANKE allen Helfenden!

Musicnapper
09.04.11, 19:07
Das wirft kein gutes Licht auf DMM ,ich habe gerade mit dem Gedanken gespielt mir eine 800 Dream zu kaufen, das hält mich definitiv davon ab .Auch ja ,wie kann ein Kunde (Käufer) gegen Urheberrecht verstoßen ,durch Kauf ???

crx
09.04.11, 19:12
Das wirft kein gutes Licht auf DMM ,ich habe gerade mit dem Gedanken gespielt mir eine 800 Dream zu kaufen, das hält mich definitiv davon ab .Auch ja ,wie kann ein Kunde (Käufer) gegen Urheberrecht verstoßen ,durch Kauf ???

Du kannst an geklautem keinen Besitz erwerben :6:

six6
09.04.11, 19:30
Das wirft kein gutes Licht auf DMM ,ich habe gerade mit dem Gedanken gespielt mir eine 800 Dream zu kaufen, das hält mich definitiv davon ab .Auch ja ,wie kann ein Kunde (Käufer) gegen Urheberrecht verstoßen ,durch Kauf ???

Solange es eine Originale ist, wirst Du auch kein Problem damit bekommen

Musicnapper
09.04.11, 19:34
Welcher Hersteller verlangt vom Endverbraucher ,das der die Authentizität eines Produktes prüfen kann, meist kommen die Plagiate aus der selben Fabrikationshalle wie die Originale !

six6
09.04.11, 19:37
Welcher Hersteller verlangt vom Endverbraucher ,das der die Authentizität eines Produktes prüfen kann, meist kommen die Plagiate aus der selben Fabrikationshalle wie die Originale !


Dann solltest Du Dich aber nicht über solche Vorgehensweisen wundern.

Dagegen wehren sich nun mal alle namhaften Hersteller.

Musicnapper
09.04.11, 19:51
Am Ende wird es schwer zu beweisen sein, das der Endverbraucher überhaupt in der Lage sein kann, ein Plagiat zu erkennen, anders sieht es aus ,wenn er ausdrücklich ein Plagiat bestellt hat .

six6
09.04.11, 19:54
Am Ende wird es schwer zu beweisen sein, das der Endverbraucher überhaupt in der Lage sein kann, ein Plagiat zu erkennen, anders sieht es aus ,wenn er ausdrücklich ein Plagiat bestellt hat .

Genau deshalb hat ja auch der Zoll die Boxen beschlagnahmt.

zeus-crew
09.04.11, 20:01
ich für meinen teil lehne es ab diese überteuerten dreams zu kaufen ! werde immerwieder eine clone holen und an den treadersteller kaufe in zukunft bei einem deutschen deine clones die sind schon durch den zoll

dixi
09.04.11, 20:06
naja,
ich hatte zwei clones und habe zwei originale.
fakt ist, daß die clones bei weitem nicht die qualität der originalen erreichen.

und sowas bestellt man auch nur per EUEXP, da passiert gar nichts mit dem zoll, solange man nicht 10boxen auf einmal ordert.

zeus-crew
09.04.11, 20:07
Ganz tolle Einstellung. An dem Ast sägen auf dem man selbst sitzt, zahlt sich bestimmt aus. :kopfkratz:
warum ? hab ne ori da aber diese nicht in betrieb habe da dieses ori teil nicht vernünftig läuft ( tuning fehlgeschlagen ) was hingegen die clone noch nie gebracht hat !

somit das eindeutige pro für die clones

Bobby
09.04.11, 21:29
Limo wollte eigentlich unsere Hilfe.

Ich kann Dir nur eines raten:

Geh`hin,

hör` Dir die Vorwürfe an

und bestehe auf Deinem Recht, Dich schriftlich äußern zu dürfen.


Du mußt dort lediglich Angaben zur Person machen.


Danach Absprache mit Deinem Anwalt (falls der nicht gleich mitgeht)
und ein entsprechend "erklärendes" Schreiben.


Um eine Geldbuße wirst Du nicht umhinkommen.




Gruß

Bobby

Stummi08/15
09.04.11, 22:40
Mit welchem Versandunternehmen hast du dir denn die Boxen schicken lassen?

Vielleicht bringt´s ja was, auf die "Unwissenheitschiene" fahren und sagen, dass du per Google nach Produkten suchst und diese dann die günstigsten Preise zuerst auflistet.
Im Shop steht ja auch nichts von Plagiat und rein optisch konntest du auch keinen Unterschied erkennen!

Soll der gierige Abmahner doch den Shop verklagen, aber da ist ja für diese Säcke nichts zu holen.... :6:

zeus-crew
10.04.11, 00:01
ja man kauft auch keine clones wo dream draufsteht oder läst diese abmachen und unter die box legen wenn man schon in china bestellt ! dann zahlt man den zoll beim postboten und fertig aber wie schon gesagt nun ist es zu spät für kluge sprüche

Hr.Lehmann
10.04.11, 06:48
Am Ende wird es schwer zu beweisen sein, das der Endverbraucher überhaupt in der Lage sein kann, ein Plagiat zu erkennen, anders sieht es aus ,wenn er ausdrücklich ein Plagiat bestellt hat .

Wenn Du beim Vietnamesen Zigaretten kaufst und erwischt wirst sagst Du ja auch nicht " Ich dachte , der hört auf zu rauchen"....

Wenn kein Anwalt zugegen ist bei der Polizei außer Namen und Adresse nichts äußern . Alles was Du freiwillig von Dir gibst wird definitiv zu Deinen Ungunsten ausgelegt . Bei 3 Boxen gehen manche schon von Handel aus . Und noch was : Nimm nicht den erstbesten Anwalt ! Google ist Dein Freund und hilft Dir , den richtigen auszusuchen .

Musicnapper
10.04.11, 09:28
Ja ,aber da ist die Herkunft auf der Packung zu lesen,Nachdenken !!!
Anders sehe das aus ,wenn die Kippen gestohlen währen und einheimischen Ursprungs währen, aber auch dann wäre es schwer dem Käufer "Vorsatz" zu unterstellen.

limonadecl
10.04.11, 10:54
Limo wollte eigentlich unsere Hilfe.
Ich kann Dir nur eines raten:
Geh`hin,
hör` Dir die Vorwürfe an
und bestehe auf Deinem Recht, Dich schriftlich äußern zu dürfen.
Du mußt dort lediglich Angaben zur Person machen.
Danach Absprache mit Deinem Anwalt (falls der nicht gleich mitgeht)
und ein entsprechend "erklärendes" Schreiben.
Um eine Geldbuße wirst Du nicht umhinkommen.
Gruß
Bobby


Ich habe mit dem Anwalt von DMM bevor ich zur Vorsprache bei der Buzzilei geladen wurde schon reichlich Schriftverkehr gehabt. Ich habe natürlich, auch in Rücksprache mit dem Anwalt der Hotline meiner Rechtsschutzversicherung, immer wieder formuliert, dass ich nicht wissentlich Nachbauten bestellt hätte und auch (was ja stimmt) die Teile nicht gewerblich vertickern wollte (mein Share sind Freunde und es bestand keine Gewinnerzielungsabsicht=Kein Handel -->bevor jemand sich aufregt).

Mein Anwalt meinte bis zu 7 Boxen könnte man als nichtgewerblich ansehen. Der Anwalt von DMM sagt bei 3 schon ich bin Händler.

Grundsätzlich ist auffällig - der Anwalt möchte eigentlich nur eines. GELD!
Sei es nicht von mir (wie gesagt, er forderte ca 1800 Euro um die Sache ad acta zu legen), dann eben durch Gerichtskosten von MIR ODER DMM ... je nachdem wie die Sache enden würde.

Als ich schonmal überlegte die 1800 zu zahlen ist mein Anwalt am Telefon fast ausgetickt und meinte ich solle mich nicht von so Abmahndeppen einschüchtern lassen......

Deshalb suche ich ja auch hier eventuell jemanden der das vielleicht schon durchlebt hat, um abschätzen zu können ob es "sich lohnt" es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Der Streitwert ist nämlich mit 50.000 EUR (so der Anwalt von DMM) nicht gerade gering.






@stranger: Danke für Deine Meinung. Mir ist schon klar, dass ich hier keine verbindliche Aussage (eines Anwalts o.ä.) erhalten kann. Das war auch nicht beabsichtigt. Es könnte doch aber gut sein, dass es schon jemanden vor mir getroffen hat und ich von dessen Erfahrungen partizipieren kann.
Frage: Kann man wirklich mit einem RA einen Festpreis aushandeln? Wie muss ich mir das vorstellen. Gilt der für EINE Beratung oder den ganzen Rattenschwanz der folgen KÖNNTE ?

Hr.Lehmann
10.04.11, 11:12
Mein Anwalt meinte bis zu 7 Boxen könnte man als nichtgewerblich ansehen. Der Anwalt von DMM sagt bei 3 schon ich bin Händler.


Siehste , das ist ja das Dilemma . 2 Meinungen von Fachleuten....
Dein Anwalt flippt natürlich aus , denn wenn Du zahlst bekommt er ja nichts....
Gibt so einige Seiten im Netz , Abmahnwelle.de oder ähnlich , da wird Dir vielleicht mehr geholfen als hier weil sich die Leute damit beschäftigen . Google auch mal nach dem Anwalt der soviel Geld von Dir will ! Du wirst nicht der erste sein den er schröpfen will .
Nur so als Hinweis : Wenn Du tatsächlich 3 originale Boxen vorzeigen kannst , wie wäre es mit etwas Kreativität ? Du wolltest Dir 3 Originalgehäuse zwecks Modding-Versuchen zulegen , muß eben ne Falschlieferung gewesen sein....da würde auch der Preis stimmen .

Es stimmt , das man inzwischen Anwaltshonorare frei aushandeln kann .

limonadecl
10.04.11, 11:46
1.) Dein Anwalt flippt natürlich aus , denn wenn Du zahlst bekommt er ja nichts....
2.)Nur so als Hinweis : Wenn Du tatsächlich 3 originale Boxen vorzeigen kannst , wie wäre es mit etwas Kreativität ? Du wolltest Dir 3 Originalgehäuse zwecks Modding-Versuchen zulegen , muß eben ne Falschlieferung gewesen sein....da würde auch der Preis stimmen .



1.) Das kann nicht der Grund sein. Es handelt sich ja "nur" um einen Telefonanwalt meines Rechtsschutzversicherers. Der wird das Mandat für eine Verteidigung vor Gericht niemals erhalten, und das weiß er auch.
2.) Dafür ist es zu spät. Ich habe ja inzwischen schon mehrfach schriftlich dem Anwalt von DMM gegenüber das ich Boxen bestellt habe.

r4711
10.04.11, 11:58
: Kann man wirklich mit einem RA einen Festpreis aushandeln? Wie muss ich mir das vorstellen. Gilt der für EINE Beratung oder den ganzen Rattenschwanz der folgen KÖNNTE ?


Festpreis gilt für Durchführung des Auftrages. Daneben kannst Du auch Stundensatz vereinbaren - oder eben Vergütung nach RVG.

Bobby
10.04.11, 12:01
HIER (http://www.markenmagazin.de/streitwerte-und-kosten-im-markenrecht/)noch etwas zum Streitwert.

Dein Problem sehe ich eher in der Begründung der erforderlichen Stellungnahme.

CS Mitleid fällt wg. Illegalität leider aus.

Gruß

Bobby

limonadecl
10.04.11, 13:23
HIER (http://www.markenmagazin.de/streitwerte-und-kosten-im-markenrecht/)noch etwas zum Streitwert.
Dein Problem sehe ich eher in der Begründung der erforderlichen Stellungnahme.
CS Mitleid fällt wg. Illegalität leider aus.
Gruß
Bobby

Logo, das hatte ich auch nicht vor. Ich habe hier auf Eigenbedarf und ggfls auf eine Weitergabe innerhalb des Freundeskreises (ohne Erwähnung von CS) argumentiert.

archie01
10.04.11, 16:56
Logo, das hatte ich auch nicht vor. Ich habe hier auf Eigenbedarf und ggfls auf eine Weitergabe innerhalb des Freundeskreises (ohne Erwähnung von CS) argumentiert.
Hallo
Da hier meiner Meinung nach gewerblich gehandelt wurde , sehe ich die Forderung durchaus als moderat an , wenn du vor Gericht mußt , wird`s sicher erheblich teuer.
Am Besten du zahlst und bist aus Allem `raus.....
Gruß
Archie

Hr.Lehmann
10.04.11, 18:47
1.) Das kann nicht der Grund sein. Es handelt sich ja "nur" um einen Telefonanwalt meines Rechtsschutzversicherers. Der wird das Mandat für eine Verteidigung vor Gericht niemals erhalten, und das weiß er auch.
2.) Dafür ist es zu spät. Ich habe ja inzwischen schon mehrfach schriftlich dem Anwalt von DMM gegenüber das ich Boxen bestellt habe.

Woher zum Teufel sollen wir wissen , das Du eigentlich schon alles zugegeben hast ?? Wenn Du dann Deinen Anwalt auch so im unklaren läßt...viel Spaß !

Musicnapper
10.04.11, 20:01
Wenn der Anwalt der Rechtsschutzversicherung zusagt,dann nutze Sie !
Jetzt wäre noch zu überlegen ,ob Du klagst ,oder klagen lässt ,die bessere Rechtsposition wird Dir aber sicherlich Dein Anwalt sagen.

limonadecl
10.04.11, 20:46
Woher zum Teufel sollen wir wissen , das Du eigentlich schon alles zugegeben hast ?? Wenn Du dann Deinen Anwalt auch so im unklaren läßt...viel Spaß !


Was meinst du mit zugegeben?
Wie schon im 1. Post erwähnt habe ich eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Daraus lässt sich folgern, dass ich mich erstmal dazu verpflichtet habe keine weiteren Boxen mehr ausserhalb der EU in die EU einzuführen.
Ich habe aber niemals etwas im Zusammenhang mit Clones bestätigt. Meine Strategie beruht schon auf dem Einwand Unwissenheit.
Alle meine Schritte waren mit dem Anwalt besprochen und der ganze Hintergund dem Anwalt bekannt.

crx
11.04.11, 20:54
Ich hatte das als Hilfeersuchen von dir hier gewertet, demnach ist es eher als Wasserstandsmeldung zu verstehen ?

limonadecl
12.04.11, 11:41
Ich hatte das als Hilfeersuchen von dir hier gewertet, demnach ist es eher als Wasserstandsmeldung zu verstehen ?

Die Nachricht kommt nicht ganz bei mir an? Was wolltest du mir damit sagen?


Ich habe vor allem gehofft, es gäbe hier im Forum schon jemanden (da ich ein 3-stelliges Aktenzeichen habe wird es auch schon mehrere gegeben haben die Post von dem RA bekommen haben) gibt, der die Sache schon durchgestanden hat. Sprich mir einen Hinweis darauf geben kann ob es tenedenziell eher zu einer Klagerücknahme kommt wenn man nicht "einbricht" oder tatsächlich zu einer Verurteilung weil die Gesetzgebung bereits bei einer so geringen Stückzahl von gewerblichem Handel ausgeht.

Hawak
12.04.11, 15:04
...ob es tenedenziell eher zu einer Klagerücknahme kommt wenn man nicht "einbricht" oder tatsächlich zu einer Verurteilung weil die Gesetzgebung bereits bei einer so geringen Stückzahl von gewerblichem Handel ausgeht.

Hi,
genau das ist ja das Problem, weswegen Dir keiner dazu eine endgültige Antwort geben kann - auch ein Anwalt nicht.

Es gibt kein Gesetz, in dem steht: Ab einer Anzahl von x Exemplaren des Produkts y ist von gewerbsmäßigem Handel auszugehen.

Der 'Erfahrungswert' mag vielleicht bei 7 Boxen liegen, aber das kann der Richter letztlich ganz anders sehen, wenn die StA überzeugende Argumente vorbringt und Du diese nicht glaubwürdig entkräften kannst (von irgendwelchen Freunden im Share zu erzählen wäre natürlich erst recht problematisch!).

Das eventuelle Strafverfahren hat aber gar nichts mit der zivilen Seite (DMM) zu tun. Die (mit Kostennote) versehene Abmahnung würde Dir wahrscheinlich das zivilrechtliche Verfahren ersparen, bei dem auch wieder gilt, wie ein Gericht die Sachlage beurteilt.

Insgesamt bist Du bei dieser Geschichte nur bei einem gutem Fachanwalt aufgehoben, der wenigstens versuchen kann, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Im Übrigen: In D sind die Sanktionen für Käufer von Piraterieprodukten noch ziemlich harmlos. In anderen EU-Ländern darf man schonmal 10.000€ Strafe zahlen wegen einer aus dem Ausland mitgebrachten gefälschten D&G-Sonnenbrille für 10€....

Upperdeluxe
16.07.11, 18:45
Wäre Interessant zu wissen wie die Geschichte aus gegangen ist :-)

limonadecl
17.07.11, 15:12
Der aufdringliche Anwalt von DMM hat verloren. Der Staatsanwalt hat das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

War mir aber alles eine Lehre...

lara113
22.11.11, 00:21
ich habe ähnliches problem hab noch keine post vom DMM rechtsanwalt aber vom zoll und auch das das jetzt in die dmm rechtsabteilung geht an wen sollte ich mich jetzt wenden an einen anwalt (ich hab Rechtsschutz ) oder selber versuchen ...und hast du die boxen den dann eigendlich bekommmen wenn du freigesprochen wurdest
????gruss und danke schonmal lara

Duke
22.11.11, 00:46
ich habe ähnliches problem hab noch keine post vom DMM rechtsanwalt aber vom zoll und auch das das jetzt in die dmm rechtsabteilung geht an wen sollte ich mich jetzt wenden an einen anwalt (ich hab Rechtsschutz ) oder selber versuchen ...und hast du die boxen den dann eigendlich bekommmen wenn du freigesprochen wurdest
????gruss und danke schonmal lara


Wenn ein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, bedeutet dies in der Regel das es nicht im öffentlichen Interesse, aber dennoch ein Verstoß vorliegt.

Bei einem Freispruch erfolgte eine Verhandlung, was bei Ihm aber laut seinen Angaben nicht der Fall war.

Und nein die Boxen werden geschreddert wenn sie nicht aus der Asservatenkammer bei Zoll auf ominöse Weise verschwinden.