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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der Valentinstag und seine Folgen



Humie
14.02.11, 20:33
Für viele Verliebte ist der Heiratsantrag und die darauf folgende
Hochzeit romantischer Höhepunkt ihrer Verbindung. Welcher Tag bietet
sich dafür mehr an als der 14. Februar, der Valentinstag? Schließlich
gilt er in einigen Ländern als der Tag der Liebenden. Doch jenseits
aller Romantik ist bereits das Heiratsversprechen - also die Verlobung
- mit steuerlichen Rechtsfolgen verbunden.
So gelten beispielsweise Verlobungsgeschenke in der Regel als Schenkung
mit aufschiebender Bedingung. Eine Schenkung, die unter die
aufschiebende Bedingung der Eheschließung gestellt wird, wird erst
wirksam, wenn die Ehe geschlossen wurde. Folglich greift bei
großzügigen Verlobungsgeschenken die Steuerpflicht auch erst nach der
Eheschließung. Somit sind Verlobungsgeschenke in einem Wert von bis zu
500.000 Euro steuerfrei.
Zudem zählen Verlobte im abgabenrechtlichen Sinn bereits als
Angehörige und haben somit im Steuerrecht ein Auskunfts- und
Eidesverweigerungsrecht. Dies gilt auch für steuerstrafrechtliche
Ermittlungsverfahren und Betriebsprüfungen.
Damit sich die Trauwilligen auf die Gestaltung ihrer Hochzeit
konzentrieren können und dennoch keinen steuerlichen Aspekt aus den
Augen verlieren, hat der BdSt einen Ratgeber verfasst, der alle
steuerlichen Konsequenzen einer Ehe und eines Eheversprechens auflistet.

Als besonderes Geschenk zum Valentinstag ist dieser hier (http://portal.relaunch.steuerzahler.de/wcsite.php?pwcn=19321_42387&wc_c=35043&li=15965) eine Woche lang kostenlos abrufbar.

Quelle (http://www.steuerzahler.de/)