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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf mein Vermieter meine Wohnung fotographieren?



bolban
07.02.11, 16:47
Servus,
hab heut mit meinem Vermieter ausgemacht, dass er in meiner Abwesenheit in meine Wohnung darf, um zu schauen, wie die Leitungen in /an der Wand verlaufen. Die renovieren grad die Wohnung unter der meinigen und brauchen da wohl diese Infos, um ein Konzept zu entwickeln, wie sie die Bäder legen etc..

So, ich, "Meister Misstrauisch", habe meinen Laptop mit Cam auf den Tisch gestellt, die Monitorbeleuchtung erblinden lassen und auf Aufnahme gedrückt.

Jetzt komm ich heim und guck mir das Video an. Darauf der Handwerker von unten, wie er sich alles ansieht und auch noch Fotos macht. Zur Info: Die Leitungen sind im Bad (da müsste er gar nicht ganz rein in meine Wohnung, um die zu sehen) und nicht im fotographierten Bereich. Darf man das?

ade
bolban

bolban
07.02.11, 17:18
Der Vermieter ist nicht berechtigt, anläßlich einer Wohnungsbesichtigung ohne Erlaubnis des Mieters in der Wohnung zu fotografieren oder eine Videoaufzeichnung anzufertigen, um deren Zustand festzuhalten. AG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 1998, Az: 33 C 2515/97 - 67, 33 C 2515/97, NZM 1999, 121-122

Habe selber eine Antwort gefunden. Komisch, dass die das einfach machen lässt, sie ist schliesslich RICHTERIN von Beruf!!! Interessant wäre jetzt noch, ob es meinerseits rechtens war, eine Cam laufen zu lassen!!?

Hank
07.02.11, 17:21
Leute mit versteckter Kamera aufm Klo filmen. Also wirklich Bolban, da wurden schon Leute strafrechtlich für belangt.:grinsend0307:


Darf man eine unwissenden Handwerker bei der Arbeit filmen, ohne diesen darauf hinzuweisen, dass er beobachtet wird, oder ohne ein sichtbares Aufnahmegerät, oder ohne im Bad aufgestellte Warnschilder?

bolban
07.02.11, 17:31
Weil die immer nur können, wenn ich halt auch was tun muss. Ich bin ja nicht böse, fragen haette man mich allerdings halt schon können.....

wegomyway
07.02.11, 22:28
und es wäre mir s.c.h.e.i.ß.e.g.a.l ob die nur können wenn ich auch maloche
wenn du so gutgläubig bist und im gleichem atemzug mißtrauen hast und ne cam mal so nebenbei mitlaufen lässt ... dann ist dir nicht mehr zu helfen :schilder_14:
sorry, aber so blöd kann doch keiner sein. ich lasse, auch mieter, keinen rein wenn ich nicht selber oder eine person meines vertrauens anwesend ist
ansonsten ... sollen die herren oder damen zussehen wo der pfeffer wächst :schilder_14:
und wer ne cam aufstellt und andere filmt ... tja, ich glaub da hättest du echt ein problem wenn das einer der gefilmten mitbekommt und mal so rechtliche schritte einleiten würde :schilder_14:

sorry, aber da bist echt nicht nur in ein fettnäpchen getreten, sondern in ein fettfass gefallen :schilder_14:

Duke
07.02.11, 22:39
und es wäre mir s.c.h.e.i.ß.e.g.a.l ob die nur können wenn ich auch maloche
wenn du so gutgläubig bist und im gleichem atemzug mißtrauen hast und ne cam mal so nebenbei mitlaufen lässt ... dann ist dir nicht mehr zu helfen :schilder_14:
sorry, aber so blöd kann doch keiner sein. ich lasse, auch mieter, keinen rein wenn ich nicht selber oder eine person meines vertrauens anwesend ist
ansonsten ... sollen die herren oder damen zussehen wo der pfeffer wächst :schilder_14:
und wer ne cam aufstellt und andere filmt ... tja, ich glaub da hättest du echt ein problem wenn das einer der gefilmten mitbekommt und mal so rechtliche schritte einleiten würde :schilder_14:
sorry, aber da bist echt nicht nur in ein fettnäpchen getreten, sondern in ein fettfass gefallen :schilder_14:.

bolban
07.02.11, 22:49
was du glaubst und was wirklich Sache ist, sind 2 Dinge. meine Vermieterin ist schon mit mir zur Grundschule gegangen, da kann man Manches nicht so leicht verwehren. Vielleicht erklärt dir das mein Verhalten. Also mach mal etwas die Hose zu und verfeiner' Deine Schreibart.

cu

Cable Guy
07.02.11, 23:09
Man darf seine Wohnung mit Kameras überwachen soviel man möchte.
Also könntest Du das Problem der gemachten Fotos ansprechen.

gedi01
08.02.11, 22:23
Ich kann mir schon gut vorstellen, wie es zu dieser Situation gekommen ist, denn der Vermieter hat meist keine Ahnung von der Verlegung aller möglicher Leitungen u.s.w. Deshalb hat er sich gleich den Handwerker geschnappt und gesagt, du weißt dann eh gleich wie es geht oder was zu machen ist. Fotos sind da auch immer ganz nützlich. Nur vernünftig absprechen hätten sie es können, aber meist wird das nicht so genau genommen, hauptsache man verliert nicht so viel Zeit. Da Ihr Euch schon lange kennt, sah er es vermutlich genau so...
Ich bin auch der Meinung, das ich in meiner Wohnung filmen kann, soviel ich will, aber wissen ?
Ist doch nichts weiter passiert, oder hättest Du besser aufgeräumt wegen der Fotos?

Hawak
09.02.11, 12:39
Der Inhaber des Hausrechts, in diesem Fall also bolbi - der neue Francis F. Coppola -;) darf seinen Wohnraum per Kamera überwachen und Aufzeichnungen davon anfertigen.
Das Entscheidende ist dabei der 'eigene Wohnraum', also sind z.B. Aufnahmen vom gemeinsamen Flur oder der Balkon vom Nachbarn tabu.
(Tatsächlich wurden sogar schon diese Klingel-Videokameras verboten, weil man damit die Tür des Gegenübers beobachten konnte).

Die Geschichte mit 'man muss aber darauf hinweisen' oder 'muss sichtbar sein' bezieht sich ausschliesslich auf die Überwachung 'öffentlich zugänglicher Räume', für die die Einzelheiten u.a. im BDSG (§6b) geregelt sind.

Trotzdestonichts kann eine Videoüberwachung auch die Persönlichkeitsrechte des 'Überwachten' verletzen, wenn z.B. die Kamera an heiklen Positionen angebracht ist.
Da in diesem Fall meines Erachtens keine schutzwürdigen Interessen des neuen Filmstars betroffen sind, hast Du diesbezüglich nix zu befürchten.

bolban
09.02.11, 15:12
Ich frag einfach jetzt mal dezent, ob ich auch ein paar Abzüge von mei-
nem Wildwasserboot haben kann, dann dürfte sie ins Grübbeln kommen,
die Frau Richterin :D.thx

bolban, Chefüberwacher