PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abmahnung von Kanzlei ......



moez
26.01.11, 21:06
hab eine abmahnung von negel und zimmel bekommen für den film barely.bikini.2 über bittorrent gezogen.

sie wollen 850 euro ,die frist ist bis zum 10.2.11

was kann man da machen?

bolban
26.01.11, 22:05
googeln
http://www.wbs-law.de/news/abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-rechtsanwaelte/?gclid=CIT1x-ji2KYCFcyOzAodCzu4Gw


...und bei sexuellen Gelüsten evtl net grad "Barely" gucken, und schon gleich nicht von irgendwo aus dem Netz. Hast Du eigentlich eine Ahnung was Dir passieren kann, wenn das File nicht das File ist, was Du denkst zu saugen? Stichwort "Kinderporno". Du kommst in Teufels Küche Meister.

cu

Luj + +
26.01.11, 22:28
Gogle mal nach, als Stichwort noch ''abmahnwahn'' oder so mit angeben und du wirst fündig.
Als erstes keine Panik auf der Titanic, lese dich erstmal in diversen Foren ein.
Ist alles halb so schlimm.

moez
26.01.11, 22:32
will als erstes morgen früh eine mod.ue absenden

meint ihr das bringt was.

kann die sache an die staatsanwalt gehen, ansonsten passiert wohl nichts, oder????

Duke
26.01.11, 22:35
will als erstes morgen früh eine mod.ue absenden
[...]

Nichts überstürzen, sondern erstmal in aller Ruhe lesen, was sonst noch geht.

moez
26.01.11, 23:11
ich würde die Sache auch gerne ausschließlich ignorieren. scheint mir "wenn" die einzige alternative zur mod.ue.

aber nachher kommt etwas von der Staatsanwaltschaft oder Hausdurchsuchung

deswegen überlege ich schon die schnellst-möglichst per fax, einschreiben zusenden.

greggy
26.01.11, 23:27
Hallo moez

Auf keinen Fall ignorieren !!!

Es gibt im Netz ein Musterschreiben ,
das muss ausgefüllt zurückgeschickt werden
dann hört man nichts mehr von der Abmahnung !!!

Unbedingt die Termine einhalten !!!

Ich suche jetzt das Formular !

------------------------------------------------

Freundliche Grüße , greggy

greggy
26.01.11, 23:42
Hallo moez

Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung

---------------------------------------------------

http://www.google.de/search?q=modifizierte+Unterlassungserkl%C3%A4rung

---------------------------------------------------

Freundliche Grüße , greggy

Duke
26.01.11, 23:48
Hier der (http://www.rechtsreporte.de/index.php?option=com_content&view=article&id=260&Itemid=26) ist ganz interssant .

greggy
26.01.11, 23:53
Hallo Duke

Das sind bestimmt Abzocker !!!
Die machen mit der Angst der User auch noch Geschäfte !!!

Freundliche Grüße , greggy

Duke
27.01.11, 00:11
Kann ich nichts zu sagen, nur das ich meine Lektion 2003 gelernt habe . Allerdings nicht mit downloads .

Hawak
27.01.11, 01:08
Eigentlich bin ich weniger über die Abmahn-Säcke entsetzt, als vielmehr darüber, dass hier im Board seit JAHREN darauf hingewiesen wird, urheberrechtlich geschütztes Material NICHT über P2P-Netzwerke zu stehlen und das offenbar noch nicht überall wahrgenommen wurde(!)!!!!

In aller Kürze: Mit Zugang der Abmahnung kann man mit 100%iger Sicherheit davon ausgehen, dass der grundsätzliche Vorwurf kaum zu entkräften sein wird, d.h. im Sinne der Anklage ist die Beweislage wohl wasserdicht.
Da bleibt nur, anwaltliche Beratung zu suchen, um die eventuell erhöhte Kostennote etwas zu drücken, am Sachverhalt an sich dürfte nichts mehr zu rütteln sein.

zeus-crew
27.01.11, 01:37
Hallo moez
Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung
---------------------------------------------------
http://www.google.de/search?q=modifizierte+Unterlassungserkl%C3%A4rung
---------------------------------------------------
Freundliche Grüße , greggy
keine Unterlassungserklärung unterschreiben ! auwe das macht man nicht ! eine lösung kann ich dir leider nicht offen schreiben ! wer weis wer hier mitliest ! meld dich per pn und spar dir die 800€

die lösung liegt so nahe ( mein anwalt hatte mir da schon geholfen )

duda
27.01.11, 08:13
Hallo
auf garkeinen Fall die Frist verstreichen lassen, dann hats du ein echtes Problem.
Ich hatte/habe ein ähnliches Problem mit einem Abmahnanwalt nennt sich bloß
Schulenberg und Schenk. Die machen genau das gleiche aber eben nicht nur für Filme und Musik sondern auch bei ebay für Widerrufsbelehrung, Rechnung war 632€ pluß Androhnung einer Klage über 10.000€.
Ich bin dann allerdings zum Anwalt gegangen der hat mich auch 416€ bis jetzt gekostet.
Im Prinzip hat der auch nur eine Mod UE geschrieben und die zweite Forderung zurückgewiesen , ob jetzt noch was kommt ist ungewiss.

Ich habe da aber eine INteressante email für dich :
Hallo

Wir arbeiten im Bereich Filesharing mit dem Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.
http://verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ zusammen. Dieser Verein hat sich gerade auf solche Abmahnungen spezialisiert. Bitte melden Sie Ihre Abmahnung auch dort http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/********/neuigkeiten/update_wer/index.html

Bitte informieren Sie sich auf unserer Vereinsseite und unseren weiteren Auftritten unter www.abmahnungsFAQ.de www.abmahnpredigt.de www.agb-giftkueche.de www.stadtplan-gratis.de und www.abmahnwarner.de im Archiv. Unser Forum finden Sie unter http://forum.abmahnwelle.de Als Dank dass Sie uns Ihre Abmahnung überlassen haben erhalten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung.

Die Abmahngebühren handeln Sie bitte gesondert aus.

Zu Abmahngebühren Lesen Sie bitte
http://stadtplan-gratis.de/abmahngebuehren/index.php
http://www.stadtplan-gratis.de/links/detail.php?nr=77&kategorie=links
Ein besonders interessantes Urteil dazu finden Sie unter http://www.stadtplan-gratis.de/abmahngebuehren/detail.php?nr=297&kategorie=abmahngebuehren
Ein Urteile die Sie beachten sollten finden Sie unter http://www.internet-law.de/AG-Frankfurt.pdf
Urteil Az. 95 C 3258/09 des AG Halle (Saale) http://openjur.de/u/32138-95_c_3258-09.html

Besonders zu beachten der Artikel Nr 6
In unserem Newsleter Abmahnwarner
http://abmahnwarner.de/archiv.php?id=61
Urteil Az.: 30 C 2353/09-75
http://abmahnwelle.de/urteile/AG_Frankfurt-aM_30_C_2353-09-75_File_Abmahgeb%fchren.pdf

Wir möchten Sie auch auf den neuen, seit 1.9.2008 geltenden § 97a UrhG http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html hinweisen, der vom Bundesverfassungsgericht bestätigt http://forum.abmahnwelle.de/viewtopic.php?f=19&t=50 .


Mit freundlichen Grüßen
Support Abmahnwelle e.V.

Spendenkonto:
Betrifft: wissenschaftliche Zwecke
Kontoinhaber: Abmahnwelle e.V.
Bank: Kreissparkasse Göppingen
BLZ 610 500 00
Konto-Nr. 15475792

moez
27.01.11, 12:20
hab mir die sache noch mal durchgelesen.

werde wohl nicht um die mod.ue herumkommen.

hoffe nur das die sache gut geht

Flatterviech
27.01.11, 16:28
Ahoi!

Bleib ruhig und achte genau bei der Mod.UE auf die korrekte Angabe des Titels um den es geht. Viele machen da die meisten Fehler. Schick das per Einschreiben mit Rücksendeschein an die Kanzlei. Dann heißt es 3 Jahre warten. ;)
Und nichts dazu schreiben. Nur die Mod UE. Das reicht denen schon.

Grüße

derverbannte
13.02.11, 23:14
bitte holt euch doch, wenn ihr p2p verwendet einen günstigen sicheren vpn-service wie perfect-privacy oder sonstwas.

Wenn man sich schon neueste Filme mit Copyright-Shizzle downloaden will oder neueste Alben "natürlich nur ums vor dem Kauf antesten zu können" :grinsend0267:, dann bitte macht das mit einem VPN-Tunnel.. da können dann diese LÄCHERLICHEN ABMAHNSPASTI'S einpacken..

Ich würds auch nicht einsehen, dass ich abgemahnt werden würde, nur weil ich mir zB paar Folgen King of the Hill oder Sagen wir District-9 gedownloaded hab,rein theoretisch natürlich nur. Natürlich ist es nicht rechtens, aber das können (eigentlich) unsere hohen Benzinsteuern auch nicht sein (wer feiert da auf unsere Kosten Geburtstagsparty's in Hono Lulu?).. gut messen wir nicht mit zweierlei Maß^^

Trotzdem.. auch wenns in dem Fall leider zu spät kommt: VPN-Tunnel, kann zwar dann immernoch schief gehen und "Bushido kommt ins Kinderzimmer mit seinem Ghettoanwalt" :a115::"Heut wird abgerechnet.." :pukey:, aber sicherer ist es allemal.

informationsquelle
26.10.11, 22:01
hallo zusammen,
ich hab vor kurzem von den o.g. kameraden auch eine abmahnung erhalten.
so, eine modue hab ich ihnen bereits zurückgeschickt und vor ein paar tagen kam die erste antwort von ihnen.
die akzeptieren die modue und haben die mir gesetzte zahlungsfrist um zwei wochen verlängert.
so,... was soll ich nun tun? werden die mich wirklich vor den kadi ziehen oder soll ich wirklich alle weiteren aufforderungen ignorieren?

ich hab im inet nen gesetztes passus gefunden, aus dem urhebergesetz UrhG/97a , hier steht, dass die typen nicht mehr als 100 tacken verlangen dürfen.
verstehe ich den text richtig?
soll ich ihnen diesen paragraphen vorschlagen und nachdem sie mir schriftlich den verzicht weiterer forderungen bestätigt haben, bezahlen?

bzw. kann jemands mir mal seinen fall schildern? was ihr gemacht habt? (am besten per pm)
danke
info-quelle

tilak1
26.10.11, 22:36
hallo zusammen,
kann jemands mir mal seinen fall schildern? was ihr gemacht habt?
danke
info-quelle

ich habe mehrere Abmahnungen erhalten
bei einer kam schon der Mahnbescheid

ModUE abgeben, sonst nichts
Mahnbescheiden widersprechen

Bettelbriefe abheften und Ruhe bewahren

es gibt Kanzleien, die verschicken 40.000 Abmahnung pro Jahr
eine Klage ist äußerst selten - 1:100.000
nach den neuesten Urteilen traut sich sowieso keiner mehr

solange ca. 25% bezahlen, reicht das den Bettelkanzleien für den
4. Porsche, 2. Boot und ein paar Weltreisen

informationsquelle
26.10.11, 23:02
wie widersprichst du den mahnbescheiden? verweist du auf irgendwelche paragraphen? oder reicht der satz "ich widerspreche ihrem mahnbescheid"? ;-)

tilak1
27.10.11, 08:47
wie widersprichst du den mahnbescheiden?

nur auf dem Vordruck ankreuzen und per Einschreiben zurückschicken

danach kommen weitere Bettelbriefe wie
"allerletze Möglichkeit" und "haben Klageauftrag erhalten"

weiter bin ich noch nicht

warte jetzt auf die Verjährungszeit, da die erste Abmahnung
vor etwa 2 1/2 Jahren eingetroffen ist

WICHTIG Ruhe bewahren und abheften

im i-net findet man "Kollegen", die haben bis zu 10 Abmahnungen erhalten
einige sind schon verjährt
eine Klage hat keiner erhalten

shado
15.01.13, 00:16
keine Unterlassungserklärung unterschreiben ! auwe das macht man nicht ! eine lösung kann ich dir leider nicht offen schreiben ! wer weis wer hier mitliest ! meld dich per pn und spar dir die 800€

die lösung liegt so nahe ( mein anwalt hatte mir da schon geholfen )

Hallo zeus-crew und die Community,

ich habe heute auch eine Abmahnun bekommen und sie verlangen vom mir nun 900 Euro.
Habe mich heute ganzen Tag im Netz rumgelesen und auf diesen Post gestoßen. Kann mir bitte
jemand die Lösung per PN zuschicken lassen? Ich wäre zutiefst dankbar, denn das Geld wächst nicht auf den Bäumen wie es uns bekannt ist.
Die mod.ur werde ich in den nächsten Tagen abschicken.

MfG Shado

Phlygt
15.01.13, 10:20
Hallo Shado,

leider gibt es keine geheime Lösung, die ein solches Problem ultimativ löst.

Wichtig ist jedoch ersteinmal Ruhe zu bewahren - ich weiss ist nicht immer leicht.

Also hier im Fred und auch an vielerlei anderer Stelle findest Du die klare Aussage; gib eine mod. UE ab.

Dieses würde ich im Zweifel ersteinmal tun, damit ich meine Rechte wahre und die Fristen einhalte.

Im zweiten Schritt würde ich dann darüber nachdenken, ob ich überhaupt zahle oder mir nen Anwalt nehme und dann mal abwarte.
Lieber 500 Eur an meinen Anwalt als in den Rachen der Content-Industrie.

However, anders verhält es sich, sollte es sich um einen klaren Betrug handelt - gab da schon Fälle (Social Eye Player...).

Da würde ich man direkt ne Anzeige schalten.

Aber den Rest solltest Du mit einem Menschen bereden, der sich damit wirklich auskennt.

Viel Glück!

moez
03.10.13, 17:54
hallo freunde,

mir ist nach fast 3 jahren wieder so ein ding in die bude geflattert...leider.

diesmal die burschen waldorf frommer aus münchen. nach der letzten modue habe ich nichts mehr gehört. werde jetzt wieder eine absenden.

drei fragen

einwurf mit rückschein ist am besten?
vorab per fax oder email?

und was muss ich hier hinschreiben (- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - ) ist im farbigen muster schwarz, kann deswegen auch sein das dieser satz so bleibt???

hoffe, dass wieder alles gut geht...irgendwie

sAbBaLaTz
03.10.13, 18:02
>>Die Abmahnung wegen Filesharing<< (http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/abmahnung-wegen-filesharing/)

Trike
03.10.13, 21:07
Es ist zwar Toll das man ein paar Antworten lesen kann, aber der beitrag war 2 Jahre alt,
würde mich aber Interessieren war draus geworden ist.

Tester
03.10.13, 22:02
Es ist zwar Toll das man ein paar Antworten lesen kann, aber der beitrag war 2 Jahre alt,
würde mich aber Interessieren war draus geworden ist.

Na dann fang an zu lesen zwei Beiträge über deinen :top:

oder....


hallo freunde,

mir ist nach fast 3 jahren wieder so ein ding in die bude geflattert...leider.

diesmal die burschen waldorf frommer aus münchen. nach der letzten modue habe ich nichts mehr gehört. werde jetzt wieder eine absenden.

drei fragen

einwurf mit rückschein ist am besten?
vorab per fax oder email?

und was muss ich hier hinschreiben (- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - ) ist im farbigen muster schwarz, kann deswegen auch sein das dieser satz so bleibt???

hoffe, dass wieder alles gut geht...irgendwie

Duke
03.10.13, 23:28
Mich würde ja mal interessieren ob das eine Neue oder eine Folgeabmahnung ist

Bobby
04.10.13, 12:04
Laut den angegebenen Anwaltskanzleien sind das zwei verschiedene Paar Stiefel.

Negele Zimmel usw. vertritt die DBM Videovertrieb GmbH.

Waldorf Frommer die Twentieth Century Fox.


Gruß

Bobby

Duke
04.10.13, 13:13
Um so dusseliger !
Einmal schiss zu haben reicht wohl nicht ?!

wegomyway
04.10.13, 14:59
@duke
genau .... es gibt politiker die rennen zweimal mit dem kopf gegen die wand ...
es gibt user die das gleiche machen .... und sich ggf. nen echten problem ins haus holen ... im gegensatz zu den politikern
anscheinend leiden leute auch unter alzheimer ... muss man nicht verstehen

moez
05.10.13, 12:34
http://www.e-recht24.de/artikel/tauschboersen/7599-die-modifizierte-unterlassungserklaerung.html

die scheinen 100.000 abgemahnt zu haben. generell ist diese kanzlei wohl darin am besten.

sollte man in dem fall trotzdem eine mod.ue schicken?

oder erst auf ein mögliches zweites schreiben warten?

Trike
05.10.13, 13:40
Na dann fang an zu lesen zwei Beiträge über deinen :top:

oder....

Mir ging es eigentlich um den Beitrag vom 17.10.11 und dann der Sprung zum 15.01.13 .