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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie/ Gewährleistung hat der Verkäufer recht



kg
21.05.10, 20:27
Meine Mail an den Verkäufer Gewerblich

ich habe am 22.06.2009 ein xomax xm DTSB4203 Autoradio gekauft, leider kommt es in lezter Zeit zu Mängeln in der Funktion.
-Teilweise ist Das Display schwarz /weiß
-Die Frontklappe geht ständig unkontrolliert auf und zu und gibt immer wieder piep Töne ab.
-das Radioteil hält keinen einzigen Sender fest (Antenne ist ok)
Ich werde Ihnen das Gerät versichert zu schicken, bitte informieren sie mich über den weiteren Ablauf zur Garantie/ Gewährleistung.

die Antwort
Hallo,
dieser Fall ist nicht von der Gewährleistung abgedeckt. Nach mehr als einem halben Jahr nach dem Kauf ist davon auszugehen,
dass der Schaden bei Auslieferung noch nicht bestanden hat.
Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.

six6
21.05.10, 20:49
Da hat der Händler recht.

Die gesetzliche Garantie beträgt lediglich 6 Monate, nach Ablauf der 6 Monate greift die Gewährleistung, in der Du beweisen musst, das der Fehler bereits von Anfang an bestand.

Wende Dich am besten direkt an den Hersteller des Autoradio, der wird hoffentlich kulant sein.

fritzmuellerde
21.05.10, 21:02
yep ist leider so - in den ersten 6 monaten muß der händler beweisen, daß der schaden nicht von anfang an vorhanden war, was meist unmöglich für ihn ist (garantie)

danach muß der käufer es beweisen, daß der schaden von anfang an da war - auch das ist meist unmöglich (gewährleistung)

das neue gewährleistungsrecht hat dem verbraucher also nicht wirklich viel gebracht, i.d.r. hat man nur in den ersten 6 monaten durchsetzbare ansprüche

manche händler bieten über mehrere jahre garantie - dann kannst du deine ansprüche auch nach 6 monaten geltend machen

kurz gesagt: die gesetzlichen 2 jahre gewährleistung ist eine farce... nur garantie taugt was...

r4711
22.05.10, 20:11
Da hat der Händler recht.
Die gesetzliche Garantie beträgt lediglich 6 Monate, nach Ablauf der 6 Monate greift die Gewährleistung, in der Du beweisen musst, das der Fehler bereits von Anfang an bestand.
Wende Dich am besten direkt an den Hersteller des Autoradio, der wird hoffentlich kulant sein.


Es ist IMMER Gewährleistung, das Thema nennt sich Beweislastumkehr. Das ist natürlich keine "gesetzliche" Garantie.


§ 476 BGB Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.