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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TÜV Muffel



Buschmann
13.05.10, 16:53
Ich war gestern beim TÜV. Plakette war über 1 Jahr abgelaufen. Der Prüfer meinte, gut das sie nicht vor 2 Wochen gekommen sind.
Wieso?
Ab sofort wird nicht mehr Zurückdatiert. Das bedeutet, wie in meinem Fall, wenn ich Überziehe bekomme ich trotzdem ne Plakette für volle 2 Jahre.
Buschmann

thab
13.05.10, 21:36
Das gilt aber derzeit nur in Hessen und im Saarland. Oder?

B.T.
13.05.10, 21:51
ne das gilt nach meiner Meinuing Deutschland weit

Deisic
13.05.10, 22:08
ne das gilt nach meiner Meinuing Deutschland weit

Quelle Bitte

B.T.
13.05.10, 22:15
wurde mir von meinen Kollegen erzählt (und die sind jeden Tag am prüfen)

Deisic
13.05.10, 22:27
Das ist eine Sehr gute Nachricht:div165:
Sowas Wichtiges müßte dann auch eigentlich offiziell online zu finden sein .

Hab aber nix gefunden.

Nixe
13.05.10, 22:47
hallo
im saarland war es zumindest noch jan 09 so
in rheinl.pf. gibts das nicht

mfg nixe:200:

Musicnapper
14.05.10, 09:48
Das währ gänzlich neu ,hab auch nix ergoogeln können.

Juppi
14.05.10, 11:24
Hab auch so was gehört, Zitat aus einem anderen Forum (ohne Quellenangabe).
"Grund für die Änderung ist eine neue rechtliche Bewertung des Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage beruhte."
Ich fand die Regelung mit der Zurückdatierung immer schon zweifelhaft.
Schließlich stellt der Prüfer zum Untersuchungszeitpunkt eine voraussichtliche Tauglichkeit für zwei Jahre fest.
Alles andere ist reine Willkür.

Ratatia
14.05.10, 16:19
:Sorry:Über eine verbindliche Quelle im I-Net wäre ich da auch sehr dankbar

Snoek
14.05.10, 16:23
das muss so neu, so tierisch brandneu sein, das nichtmal der Tuev was davon weiss.
... weil ich wurde 1 monat zurueckdatiert (wie abgelaufen im April)
und war am 10. Mai (also letzten Montag) beim Tuev.

mfg

lars.berlin
14.05.10, 16:26
Berlin datiert / klebt auch nach wie vor zurück !!!

Hier weiss niemand etwas von einer neuen Regelung !!!

Greetz Larsi.

wegomyway
14.05.10, 17:42
berlin ist ja auch vollflächig bekannt als provinzstadt ....
siehe hauptbahnhof ....
warum soll das beim tüv/dekra anders sein ?
da färbt alles von den politikern teilweise auf die unternehmen ab

six6
14.05.10, 17:51
Das rückdatieren erfolgt lediglich, wenn der TüV maximal 12 Monate zurückliegt (Beispiel: TüV-Fälligkeit: März 2009, zum TüV im Februar 2010).
Ist dieser Zeitraum überschritten bekommt man für zwei volle Jahre neuen TüV (Beispiel: TüV-Fälligkeit: März 2009, zum TüV im April 2010).

Das ist schon länger so.

Hier (http://www.spinnes-board.de/vb/links.php?url=http://www.verkehrsportal.de/stvzo/anl_08.php) steht die Regelung (Amtsdeutsch), Hinweis 2.5

Ratatia
14.05.10, 18:12
Das rückdatieren erfolgt lediglich, wenn der TüV maximal 12 Monate zurückliegt (Beispiel: TüV-Fälligkeit: März 2009, zum TüV im Februar 2010).
Ist dieser Zeitraum überschritten bekommt man für zwei volle Jahre neuen TüV (Beispiel: TüV-Fälligkeit: März 2009, zum TüV im April 2010).
Das ist schon länger so.
Hier (http://www.spinnes-board.de/vb/links.php?url=http://www.verkehrsportal.de/stvzo/anl_08.php) steht die Regelung (Amtsdeutsch), Hinweis 2.5


Zitat:
2.5 Wird bei einer Hauptuntersuchung festgestellt, dass der durch die Prüfmarke in Verbindung mit dem SPSchild ausgewiesene Monat zur Vorführung des Fahrzeugs zur Sicherheitsprüfung nicht den Fristen der Nummern 2.1 und 2.2 in Verbindung mit Nummer 2.4 entspricht, ist eine neue Prüfmarke zuzuteilen und dies im Untersuchungsbericht zu vermerken.



...das Antragsformular zur Erstellungs eines Antrags gibt es dafür in Zimmer 12A (3. Anbau) oben rechts



...das soll jemand verstehen ???? Deutsch = schwere Sprache !!! .... Amtsdeutsch = versteht kein "Schwein"

Duke
14.05.10, 18:14
Nach einem Anruf beim persönlichen Prüfer meines Vertrauens von den grünen , sagte er mir das ich nur ein Jahr TÜV bekomme, da ich mal wieder über der Zeit (05/09) bin .

Ihm sei nichts bekannt von der Regel .

Snoek
14.05.10, 18:37
Das rückdatieren erfolgt lediglich, wenn der TüV maximal 12 Monate zurückliegt (Beispiel: TüV-Fälligkeit: März 2009, zum TüV im Februar 2010).
Ist dieser Zeitraum überschritten bekommt man für zwei volle Jahre neuen TüV (Beispiel: TüV-Fälligkeit: März 2009, zum TüV im April 2010).
Das ist schon länger so.
Hier (http://www.spinnes-board.de/vb/links.php?url=http://www.verkehrsportal.de/stvzo/anl_08.php) steht die Regelung (Amtsdeutsch), Hinweis 2.5

Ja diese Regelung kommt mir bekannt vor, hatte mal einen Anhaenger rumstehen der war ueber 5 Jahre abgelaufen.
Ohne diese Regelung haette ich ja mehrmals zahlen muessen, so musste ich nur 1x zahlen und bekam 2 jahre neu Tuev. Ist sicherlich sowas wie eine Vollabnahme.

Aber ehrlich, wer rund 2 Jahre ohne Tuev rumfaehrt dem wuerde ich 1000 Euro Strafe aufbrummen, wenn ich Polizist waere., Tuev ist Sicherheitspruefung, wer das vergisst, der laesst auch die Bremsbelaege 200.000km drauf

Buschmann
14.05.10, 18:59
Hi,
Bei mir war der TÜV in 5/09 abgelaufen und wie schon gesagt hab ich jetzt bis 5/12 bekommen.
Geprüft durch den FSP TÜV Rheinland. Bundesland Hessen.
Hab mal Gegoogelt und doch einiges dazu gefunden.
Diese Regelung gilt angeblich momentan nur im Saarland und in Hessen.
Ob das ne dauerhafte oder nur vorübergehende Regelung ist, konnte ich nicht genau feststellen da es dazu widersprüchliche Aussagen gibt.

Duke
14.05.10, 19:03
...........der laesst auch die Bremsbelaege 200.000km drauf

Wieso halten deine nicht solange ? :green:
Wer bremst verliert .

wacheia
14.05.10, 19:26
Auf Deutsch:

Wer bis zu 12 Monate zu spät zum TÜV kommt, erhält die Plakette "rückwirkend".

Wer mehr als 12 Monate zu spät kommt, erhält die Plakette für zwei Jahre ab Prüfmonat.

Cim
15.05.10, 18:32
Auf Deutsch:
Wer bis zu 12 Monate zu spät zum TÜV kommt, erhält die Plakette "rückwirkend".
Wer mehr als 12 Monate zu spät kommt, erhält die Plakette für zwei Jahre ab Prüfmonat.
Mag ja alles richtig sein, so kannte ich es noch nicht, das mit den 12 Monaten,

nuuur, wird das nicht der Polizei gemeldet..?

Ist ja ein Verkehrsdelikt Fahren ohne Gültigen TÜV..?

Da muss ich mich mal schlau machen, ist sehr interessant..

six6
15.05.10, 18:56
Mag ja alles richtig sein, so kannte ich es noch nicht, das mit den 12 Monaten,
nuuur, wird das nicht der Polizei gemeldet..?
Ist ja ein Verkehrsdelikt Fahren ohne Gültigen TÜV..?
Da muss ich mich mal schlau machen, ist sehr interessant..

Das müsste Dir dann erst einmal nachgewiesen werden :-)

Außerdem ist der TüV keine Behörde.
Dazu müsste der TüV-Prüfer gegen Dir schon eine Anzeige erstatten. Glaubst Du, der möchte evtl. als Zeuge vor Gericht aussagen ?

Duke
15.05.10, 19:03
Ist ja ein Verkehrsdelikt Fahren ohne Gültigen TÜV..?


Ja.
Damit erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis, was zur Folge hat das der Versicherungsschutz auch nicht gegeben ist.

Cim
15.05.10, 23:08
Das müsste Dir dann erst einmal nachgewiesen werden :-)
Außerdem ist der TüV keine Behörde.
Dazu müsste der TüV-Prüfer gegen Dir schon eine Anzeige erstatten. Glaubst Du, der möchte evtl. als Zeuge vor Gericht aussagen ?
Was gibts da nach zuweisen..?

braucht doch nur Streifenwagen hinterher zu Fahren,

oder nur in ein Unfall verwickelt zu sein...



PS : Also leute kontrolliert lieber hin und wieder wann es fällig ist...

Sentner
16.05.10, 03:05
natürlich wird die volle Gebühr eingefordert. Heißt wenn man März 2008 fällig war und Mai 2010 erst wieder beim Tüv aufläuft bezahlt man 2 mal.
(und zum Thema Bremsen : wer Eisen auf Eisen nicht hört ist ja wohl voll blöd)
und bevor sich wer melden will , ich bin in der Kfz Branche

six6
16.05.10, 08:55
Was gibts da nach zuweisen..?
...

Hierzu verweise ich nur auf Dein Posting, wo Du geschrieben hast, das der TüV das melden muss.

Zitat: "nuuur, wird das nicht der Polizei gemeldet..?"

Cim
16.05.10, 11:49
Hierzu verweise ich nur auf Dein Posting, wo Du geschrieben hast, das der TüV das melden muss.
Zitat: "nuuur, wird das nicht der Polizei gemeldet..?"
Ach das meinst du....

Auch da mach ich mich mal schlau, bin die Woche beim Dekra,

werds hier Posten...

Duke
16.05.10, 12:46
Hierzu verweise ich nur auf Dein Posting, wo Du geschrieben hast, das der TüV das melden muss.
Zitat: "nuuur, wird das nicht der Polizei gemeldet..?"

Richtig, das wird nicht gemeldet, sonst würde die Schlumpftruppe schon längs angklopft haben . Die rücken nur an wenn die Versicherung nicht entrichtet wird .



Was gibts da nach zuweisen..?
braucht doch nur Streifenwagen hinterher zu Fahren,
.......

Was soll da passieren ?
Ich habe die Plakette hinten .