PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung versus Auflösungsvertrag



Hank
11.04.10, 09:42
Morgen!

Welche Vorteile bzw. Nachteile hat es aus Sicht eines Arbeitnehmers, wenn ein Arbeitsverhältnis durch ein Auflösungsvertrag beendet wird, statt durch normale Kündigung.

Man kann die Kündigungsfrist umgehen, aber was gibt es sonst noch für Auswirkungen.

Wer hat Erfahrungen in solchen Dingen oder kennt sich aus?

six6
11.04.10, 10:08
Genau, das wichtigste ist die Absprache (und auch die sofortige Arbeitslosmeldung) bei der Agentur für Arbeit, denn ein Aufhebungsvertrag besagt, dass man die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zustimmt und dieses führt ggfs. zu einer 12-wöchigen Arbeitslosengeldsperre.


Sofern Mitglied einer Gewerkschaft oder rechtsschutzversichert empfehle ich immer der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht, der auch die Auflösungsverträge prüfen kann.

Hank
11.04.10, 10:57
In dem hier geschilderten Fall soll die Beendigung vom Arbeitnehmer ausgehen, da ein anderer Job angenommen werden soll.

Jetzt ist halt die Frage einfach kündigen oder um die Aufhebung des Arbeitsvertrages bitten. Aber nicht das man sich da selber ein Ei legt.

six6
11.04.10, 11:20
Nee, dann ist es natürlich besser, einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, damit Du schneller den Arbeitgeber wechseln kannst.

Demnach droht Dir auch keine Sperre aus diesem Aufhebungsvertrag.

Hank
11.04.10, 12:00
Reicht denn der Zeitraum aus(Kündigungsfrist!!!), oder gibt es da ein Problem ?
Die Frist wäre noch eingehalten.

Also bei der Konstellation wär es scheinbar egal, ob man fristgerecht kündigt oder über einen Vertrag beendet?

wacheia
11.04.10, 12:46
Wenn die Kündigungsfrist ausreicht, ist es natürlich in jedem Fall besser, selbst zu kündigen.

Ein Arbeitszeugnis, in dem steht "... verließ uns auf eigenen Wunsch" liest sich besser als eins, in dem steht "... endete im gegenseitigen Einvernehmen."

Duke
11.04.10, 12:47
Selbst wenn die Frist nicht zu halten gewesen wäre gäbe es immer noch die 3 Tage Lösung.

Meine Erfahrung zeigte das diese manchmal nicht die schlechteste Lösung war und im Zeugnis nicht erwähnt werden durfte.

Arbeitnehmer die bei uns ausschieden wurden wie in vielen Betrieben nach Abgabe der Kündigung von den Kollegen härter rangenommen.

bolban
11.04.10, 13:22
Gewerkschaftsmitglied zu sein, kostet Dich 1% vom Bruttolohn, aber rettet Dir den Arsch in heikelsten Lagen. § Monate muss man Mitglied sein, damit die Rechtschutz greift.

In einer Arbeitswelt, in der immer mehr Leute aufgrund des psychischen Drucks krank werden, bin ich froh, auf dem Weg in die Selbständigkeit zu sein. Da muss ich dann wenigstens nur mich selbst ertragen und nicht noch die Scharaden von irgendwelchen infantilen Profilneurotikern (ich kenn das alles auch)-sehr angenehme Sache.

ade
bolban

six6
11.04.10, 13:44
Gewerkschaftsmitglied zu sein, kostet Dich 1% vom Bruttolohn, aber rettet Dir den Arsch in heikelsten Lagen. § Monate muss man Mitglied sein, damit die Rechtschutz greift.
In einer Arbeitswelt, in der immer mehr Leute aufgrund des psychischen Drucks krank werden, bin ich froh, auf dem Weg in die Selbständigkeit zu sein. Da muss ich dann wenigstens nur mich selbst ertragen und nicht noch die Scharaden von irgendwelchen infantilen Profilneurotikern (ich kenn das alles auch)-sehr angenehme Sache.
ade
bolban


Warte erst einmal ab, wenn Du die ersten Mitarbeiter einstellst.
Dann erkennst Du mal den umgekehrten Fall.
Du wirst Dich noch wundern.

PS: Gewerkschaften haben nicht nur Vorteile!

six6
11.04.10, 13:47
Nochmal zurück zum eigentlichen Thema:

Ein Aufhebungsvertrag macht nur Sinn, wenn Du eine längere Kündigungsfrist einzuhalten hast (geregelt in § 622 ff BGB) und das Unternehmen gerne vorzeitig verlassen möchtest.
Ansonsten ordentlich (schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist) kündigen und das Unternehmen "erhobenen Hauptes" verlassen. Einen besseren (und faireren) Abgang kann man nicht anders gestalten und wirkt sich sicherlich positiv auf sein Zeugnis aus.

Hank
11.04.10, 18:40
Danke die Herren.:15:

wegomyway
11.04.10, 20:46
dabei sollte man aber nicht nur auf die kündigungsfristen achten sondern auch auf solch banale sachen wie überstunden ( bezahlen ? ) oder ansprüche auf urlaubs/weihnachtgeld usw. !
kann ja sein das der "geber" da durchaus was fordern kann ( aber nicht muss ) und genauso kann es sein das der "nehmer" noch mehr als das restliche monatl. gehalt fordern kann ( aber nicht muss )
hab diesen fall vor gut einem halben jahr in enger verwandschaft mit aufhebungsvertrag erst durch .... spreche aus eigener, praktischer erfahrung !!!!

Garret
11.04.10, 21:30
Hallo, wie lange war das Beschäftigungsverhältnis.

MfG

Hank
12.04.10, 20:26
Hallo, wie lange war das Beschäftigungsverhältnis.
MfG

nicht allzu lang, aber inwiefern ist das relevant? Abgesehen von der Kündigungsfrist.

r4711
12.04.10, 20:39
Abgesehen von den vom Scheinriesen angesprochenen Themen, die hier vermutlich nicht relevant sind, würde ich eine ordentliche Kündigung vorziehen, haben doch Aufhebungsverträge häufig "Geschmäckle" (man wollte jemanden loswerden aber erklärt sich auf Arbeitgeberseite bereit, auch eine Aufhebungsvereinbarung zu akzeptieren). Warum denkt der Betreffende über eine Aufhebung nach Hank? (Wenn's nicht zu geheimnisvoll ist).

Hank
12.04.10, 20:55
Abgesehen von den vom Scheinriesen angesprochenen Themen, die hier vermutlich nicht relevant sind, würde ich eine ordentliche Kündigung vorziehen, haben doch Aufhebungsverträge häufig "Geschmäckle" (man wollte jemanden loswerden aber erklärt sich auf Arbeitgeberseite bereit, auch eine Aufhebungsvereinbarung zu akzeptieren). Warum denkt der Betreffende über eine Aufhebung nach Hank? (Wenn's nicht zu geheimnisvoll ist).

Der Betreffende denkt nicht in erster Linie an Aufhebung, sondern an Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wollte wissen was son Aufhebungsvertrag für Vor- und Nachteile hat.

Der ursprüngliche Gedanke war, den Arbeitgeber einfach mal zu fragen, ob man vielleicht im Vertrag ein Passus aufnimmt der sagt, dass im Falle einer Rückkehr die Arbeitsjahre anerkannt werden. Ganz unabhängig davon, ob es jemals dazu kommen wird. Wer weiß schon was die Zukunft bringt. :biggrin:

r4711
12.04.10, 20:58
Der ursprüngliche Gedanke war, den Arbeitgeber einfach mal zu fragen, ob man vielleicht im Vertrag ein Passus aufnimmt der sagt, dass im Falle einer Rückkehr die Arbeitsjahre anerkannt werden. Ganz unabhängig davon, ob es jemals dazu kommen wird. Wer weiß schon was die Zukunft bringt. :biggrin:

Das schadet nie.