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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der durchschnittlich informierte Nutzer



Bobby
20.03.10, 13:52
Leute, ich habe noch eine Chance, wenn ich Preissuchmaschinen anwähle.

Ich bin...Der durchschnittlich informierte Nutzer

"Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 11. März 2010 (Aktenzeichen I ZR 123/08) festgestellt,

dass "der durchschnittlich informierte Nutzer

eines Preisvergleichsportals davon ausgeht,

dass die in einer Preissuchmaschine angebotenen Waren

zu dem dort angegebenen Preis erworben werden können,

und nicht damit rechnet,

dass die dort angegebenen Preise aufgrund von Preiserhöhungen,

die in der Suchmaschine noch nicht berücksichtigt sind,

bereits überholt sind."


Was heißt das für Preissuchmaschinen?

Sie müssen möglichst stündlich ihre Preise aktualisieren.


Was heißt das für mich?


Ich kaufe nur noch beim AldiSparNormaTengelmannLidl,

weil ich den Suchmaschinen noch nie vertraut habe :sportifs2:


Im Ernst: Ein gutes Urteil, im Sinne des Verbrauchers!!!


Gruß

Bobby

six6
20.03.10, 17:22
Die Preissuchmaschinen haben sich schon drauf eingestellt:

Stattdessen gibt es dann einen Hinweis, das der Preis unter Umständen nicht mehr aktuell ist.