Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Handwerkerrechnung zahlbar bis......
.....?
Weiß das einer definitiv? Mal liest man es seien 7 Tage, dann wieder von einer Gesetzesregelung aus 2000 wo es 30 Tage sind. Ich habe Rechnungen gestellt und muss wissen, wann ich dem sauberen Leistungsempfänger die Daumenschrauben anlegen kann.
lg
bolbi
Moin,
habe Heizungswartung machen lassen und auf der Rechnung steht:
zahlbar sofort ohne Abzug!!!!
LG
HEVAL
.....?
Weiß das einer definitiv? Mal liest man es seien 7 Tage, dann wieder von einer Gesetzesregelung aus 2000 wo es 30 Tage sind. Ich habe Rechnungen gestellt und muss wissen, wann ich dem sauberen Leistungsempfänger die Daumenschrauben anlegen kann.
lg
bolbi
Hi,
das mit den 30 Tagen kommt hiervon
§ 286 BGB
Verzug des Schuldners.(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
Handwerkerrechnungen werden grundsätzlich mit der Abnahme fällig.
Natürlich kann man anderes vereinbaren.
Zahlbar rein netto sofort nach Erhalt -
so lautet meine Floskel...
PS: Übrigens werden in gegengezeichneten Aufträgen
die zur Kenntnis genommenen AGBs anerkannt- dort
stehen auch die Zahlungsbedingungen!
Hansi Müller
16.03.10, 07:31
Hallo, das gesetz auf der einen seite die ehre auf der anderen, ich denke mal handwerkerrechnungen begleicht man sofort nach erledigter arbeit, viele kleine krauter brauchen jeden cent....bei guter arbeit soll er auch sein geld bekommen... mfg hansi müller
Danke Jungs.
Zahlbar rein netto sofort nach Erhalt -
so lautet meine Floskel...
PS: Übrigens werden in gegengezeichneten Aufträgen
die zur Kenntnis genommenen AGBs anerkannt- dort
stehen auch die Zahlungsbedingungen!
Wie machst du das, wenn Dir die Leut die durch Dich an das FA weiterzuführende MwSt Deiner Rechnung (durchlaufender Posten) nicht zahlen, da ja netto?
???????
Rechnungen werden immer Brutto überwiesen, da durchlaufender Posten!!!!!
Verstehe ich Dich richtig, Du hast Kunden die Deine Rechnung nur netto überweisen? Ganz klar nachfordern!
???????
Rechnungen werden immer Brutto überwiesen, da durchlaufender Posten!!!!!
Verstehe ich Dich richtig, Du hast Kunden die Deine Rechnung nur netto überweisen? Ganz klar nachfordern!
Ist rein netto nach Erhalt nicht die Floskel, dass man keinen Skontoabzug akzeptiet um jegliche Missverständnisse auszuräumen?
Ich kenne das so, dass alle Rechnungen innerhalb Deutschland
in Brutto bezahlt werden.
Innerhalb der EG-Ländern ist Netto mit Ust-ID Nr. möglich (§ 4a)
PS : Es ist ne riesen sauerei, wenn Handwerkerrechnungen nicht Sofort bezahlt werden..
Handwerker "untereinander" berechnen keine Mwst, wenn beide eine Freistellungsbeschinigung vom Finanzamt haben.
"Endverbraucher" zahlen immer Mwst wenn sie den eine Rechnung kriegen.
Gruss Urmel
Handwerker "untereinander" berechnen keine Mwst, wenn beide eine Freistellungsbeschinigung vom Finanzamt haben.
"Endverbraucher" zahlen immer Mwst wenn sie den eine Rechnung kriegen.
Gruss Urmel
Dann verstehe ich nicht warum du mir Mwst berechnet hast...:157:
"rein netto" heißt, wie r4711 schon sagt, ohne Skonto. Also eigentlich brutto. Klingt komisch, ist aber so.
Aber jetzt nicht denken, netto ist gleich brutto. Sonst hieße es nutto. :stupid:
Wenn ich von einem Re Betrag etwas abziehe wird dieser wieder Brutto *bg
.....?
Weiß das einer definitiv? Mal liest man es seien 7 Tage, dann wieder von einer Gesetzesregelung aus 2000 wo es 30 Tage sind. Ich habe Rechnungen gestellt und muss wissen, wann ich dem sauberen Leistungsempfänger die Daumenschrauben anlegen kann.
lg
bolbi
Wenn du Hilfe beim abholen brauchst sag bescheid, ich vermittel dir gerne zuverlässige Leute und nicht solche Luschen wie bei Moskau Inkasso . :green:
Jo danke Alder :-)).
@Buedi
Ich bestimmt nicht, aber Satin, klang jedenfalls so. Aber wir haben ja das mit dem Skonto
nun erfahren dürfen, also wars wohl so gemeint.
ade
bolbi
Mal zur Erklärung meines Beitrages:
Netto ist der Betrag ohne MwSt
Brutto ist der Betrag incl MwSt
Zahlbar Netto ohne Skonto beiinhaltet nur, das der Nettobezrag weder durch Skonto oder andere Abzüge gekürzt wird. Selbst nach einer Kürzung wird wieder die MwSt mit überwiesen. Aber ich glaube der Thread ist wieder weit weg von dem Thema was ich zu verstehen glaubte.
Ja, etwas, aber im weitesten Sinne noch ok :).
Habe nun in Erfahrung bringen können, dass es wohl nicht mehr als 10 Tage dauern darf.
Bedeutet jetzt warten, warten warten und hoffen, dass die vorgestreckten Gelder nicht umsonst waren.
cu
Mal zur Erklärung meines Beitrages:
Netto ist der Betrag ohne MwSt
Brutto ist der Betrag incl MwSt
Zahlbar Netto ohne Skonto beiinhaltet nur, das der Nettobezrag weder durch Skonto oder andere Abzüge gekürzt wird. Selbst nach einer Kürzung wird wieder die MwSt mit überwiesen. Aber ich glaube der Thread ist wieder weit weg von dem Thema was ich zu verstehen glaubte.
Wär dann nur noch zu klären, was Tara mit der ganzen Sache zu tun hat.:lachende0016:
Na ganz einfach: Brutto ist mit Sack, Netto ist ohne Sack und Tara ist der Sack!!:lachende0016::lachende0016::lachende0016:
Dann verstehe ich nicht warum du mir Mwst berechnet hast...:157:
Hallo Schrotti,
zur Klarstellung: ich habe Dir keine Mwst. berechnet :mamo0180:
Ich habe Dir einen kostenlosen (unbezahlten) Freundschaftsdienst erwiesen. :icon21:
Die 15.000 Euro die Du bezahlt hast, waren Schmerzensgled, da ich dich 4 ganze (lange) Tage ertragen musste...... :aetsch:
Gruss Urmel
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