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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brauche kleine Rechtsberatung...



alebi
15.02.10, 22:24
Hallo,
ich hab folgende Geschichte und bitte um Ratschläge:
Letzten Sommer hab ich bei Ebää einen gebrauchten Sub fürs Auto gekauft. In der Artikelbeschreibung stand, er wäre gebraucht, stand schon länger im Keller und hätte bei Ausbau noch funktioniert. Verkauft wurde er als Bastlerware. Als er bei mir ankam, war schon beim auspacken klar, dass er Beschädigt ist. Die 2 Schrauben der Kabelaufnahme am Sub waren abgebrochen und lagen lose bei. Außerdem war der ganze Rahmen verzogen (Sturzschaden). An dem Sub war, wohl als folge des Fallenlassens, laienhaft rumgelötet worden (die Kabellitzen waren gerissen). Davon stand in der Artikelbeschreibung stand natürlich nichts. Also alles in allem ein irreparabler Schaden, der bewusst verschwiegen wurde. Ich hab den Kerl wegen Betruges angezeigt. Aber die Staatsanwaltschaft konnte kein vergehen feststellen und hat das Verfahren eingestellt. Begründung war der Verkäufer hätte es ja als Bastlerware eingestellt. Ich hab zwar noch Beschwerde eingelegt, da bewusst die Schäden verschwiegen worden waren, aber ohne Erfolg. Streitwert war um die 60 Euro, war wohl nicht relevant.
Jetzt nervt der Kerl ständig ich solle die negative Bewertung löschen, da die Anzeige eingestellt wäre und er im Recht wäre.
Er schickt mir ständig Mails in denen er mit einer Anzeige droht wenn ich nicht die Bewertung lösche.
Die Mail als Kopie:
"hey!
da ich ja nun auch nach deutscher gerichtsbarkeit im recht bin,bitte ich die bewertung rauszunehmen!
anderendalls schalte ich meinen anwalt ein"

Ich habe ihm geschrieben, dass er aufhörern soll mir Mails zu schicken. Außerdem habe ich ihm mitgeteilt, dass ich auf Unterlassung mahne wenn er nicht aufhört damit. Jaja, ich weiß, hört sich komisch an.

Jetzt hat er schon wieder 2 Mails geschickt.
1. "Werde sie in Ruhe lassen wenn sie diese unrechtmäßige herausnehmen anderenfalls werde ich eine Anzeige wegen Rufschädigung in Betracht ziehen!"

Daraufhin schrieb ich Ihm ob er mich nötigen wolle.

Da kam die Mail:
"Das ist keine Nötigung!
Aber die Qualität ihres Anwalts lässt ja nunmal echt zu wünschen übrig!
diese üble nachrede wird noch ihre rechtlichen Folgen haben!
Nur weil sie nicht gescheit Lesen können ist dies ja nicht mein Problem!"

Der Kerl nervt. Ich hab kein Geld für einen Anwalt. Wer kann mir, seriös und selbstverständlich unverbindlich, Tipps geben.

<------ schielt nach r4711 :whis_kissass03_2643

Hier noch die Bewertung, die ich abgab: "Vorsicht. Verkauft wissentlich defekte Ware und deklariert als Bastlerware. Übel"

Duke
15.02.10, 22:36
Ändere doch deine Email und deinen ebäh-Nick, das sollte reichen .

alebi
15.02.10, 22:47
LOL, Wär wohl das einfachste.

Aber im Ernst. Warum? Der bescheisst die Menschheit und wird noch frech. Ich würd ihm gerne die Eier schleifen.

Bobby
15.02.10, 22:49
Sorry, wir Spinner sind nicht unbedingt

ein Rechtsberatungs-Forum.


Sonst gäbe es auf diesem Board

bereits einen eigenen Bereich.


Stell` Dir doch nur folgendes Szenario vor:

Eine für einen etwas wütenden User

unangenehme oder gar fehlerhafte Rechtsberatung

auf einem Board in der "Grauzone".



Das ist meines Erachtens eine sehr unangenehme Kombination!



Bobby

alebi
15.02.10, 22:56
Sorry, wir Spinner sind nicht unbedingt
ein Rechtsberatungs-Forum.
Sonst gäbe es auf diesem Board
bereits einen eigenen Bereich.
Stell` Dir doch nur folgendes Szenario vor:
Eine für einen etwas wütenden User
unangenehme oder gar fehlerhafte Rechtsberatung
auf einem Board in der "Grauzone".
Das ist meines Erachtens eine sehr unangenehme Kombination!
Bobby

Da hast du natürlich recht.

Vielleicht reicht es ja aus Erfahrungen auszutauschen. Will/erwarte ja keine keine garantierte Lösung. Nur mal andere Meinungen und Anregungen.

Uljanow
16.02.10, 07:19
Aber: Bei Ebay wird defekte Ware immer als "Bastlerware" oder"gestern ging es noch" verkauft. Bei solchen oder ähnlichen "Beschreibungen" sollten immer alle Alarmglocken läuten! Die Bewertung würde ich nicht rausnehmen! Einfach ignorieren. Und die Mails von deinem Mailprogramm automatisch in den Spam schieben lassen und fertig!
(Das ist keine Rechtsberatung! ;) )

alebi
16.02.10, 08:42
Wie heißt es so schön "Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe", du musstest nun leider Lehrgeld zahlen, aber deshalb vors Gericht?

Schon klar. Ich geh ja wegen den paar Euros nicht vor Gericht. Ich hab eine Anzeige gamacht und die ging nicht durch, und ferdisch. Es gibt zwar Urteile das Bastlerware nicht gleich defekt heißt. Aber darum geht es mir ja nicht.

Diese Drohungen die Bewertung zu löschen geht mir auf den Geist. Auch die ständigen Mails die ich geschickt bekomme. Darum geht es. Ich habe ihm untersagt mir ständig Mails zu schicken, aber der Kerl gibt keine Ruhe. Da hätte ich gerne einen Rat. Aber Mail-Addy löschen ist da keine Lösung und einfach ignorieren oder in den Spam-Ordner ist lästig.

Uljanow
16.02.10, 08:46
Bei einem guten Mailproggio kann man das in den Spam schieben automatisieren! Nur die Absenderadresse eingeben und fertig. Oder für diesen Absender eine Autorespondernachricht einrichten, dass diese Mailadresse nicht existiert oder so ähnlich. Das Wichtigste aber: lass dich nicht "verrückt" machen!

alebi
16.02.10, 08:53
Bei einem guten Mailproggio kann man das in den Spam schieben automatisieren! Das Wichtigste aber: lass dich nicht "verrückt" machen!

Jo, ist ja alles klar. Es geht mir um die Endlösung. :a143:

Vielleicht noch die Duke-Methode: Mal nen Tagesausflug in die Region dieses geistigen Tieffliegers machen. :tot-aerger-waffen00

TanteBob
16.02.10, 11:08
Schreib ihm einfach, dass du für 60,- Euro die Bewertung löschen würdest.^^
Aber vorsicht, der Typ wird alles was du ihm sendest, für seinen Anwalt kopieren.

Am besten ignorieren. Wenn nicht:
Seine Adresse hast du. Schau im Internet nach, welcher Pizza-Service in seiner Nähe ist. Dann bestellt du 3 Familienpizzen mit unterdrückter Rufnummer auf seine Adresse. Ach ja, die Packung Zigaretten nicht vergessen!
Von mir hast du diesen Tip natürlich NICHT! ;-)

Dimidix
16.02.10, 17:18
Tut mir leid, aber ich finde das ein bisschen lächerlich. Von beiden Seiten. Also wenn du Bastlerware kaufst und dich dann wunderst über das was du kriegst................
Leute, Leute........
Und eBää ist sowieso ein Saftladen.

Cim
16.02.10, 19:04
Vielleicht noch die Duke-Methode: Mal nen Tagesausflug in die Region dieses geistigen Tieffliegers machen. :tot-aerger-waffen00
Die ist nur im Ausnahmefällen anwendbar....:aufsmaul_2:

In deinem Fall, sehe ich es eher so :

Bastlerware gekauft, somit keine Recht auf Wandlung etc,

also ist der Verkäufer im Recht, dann solltest du ihn auch nicht Negativ bewerten...

Dimidix
16.02.10, 19:08
Die ist nur im Ausnahmefällen anwendbar....:aufsmaul_2:
In deinem Fall, sehe ich es eher so :
Bastlerware gekauft, somit keine Recht auf Wandlung etc,
also ist der Verkäufer im Recht, dann solltest du ihn auch nicht Negativ bewerten...
Genauso siehts aus. Das du frustriert bist ist das eine, aber hast auch mit einem "kaputtem" Artikel gerechnet, ist das andere.

Cable Guy
16.02.10, 19:37
Die Aussage "...hätte bei Ausbau noch funktioniert" ist ja definitiv falsch,
b.z.w. wurden falsche Tatsachen vorgespiegelt, wenn danach etwas defekt gegangen ist,
und sogar noch laienhafte Reparaturversuche vom Verkäufer unternommen wurden.
Damit bist Du im Recht, allerdings lohnt sich es nicht das durchzusetzen.
Es müßte erstmal ein unabhängiges Gutachten erstellt werden, und das ist teuer.

Hätte er nur "defekte Bastlerware" geschrieben, dann wäre er im Recht.
Mit solchen Hinweisen kann man den letzten Schrott verkaufen.
Du könntest zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen. Allerdings lohnt sich das nicht.
Anwalt -> teuer / Gutachten -> teuer / Gerichtskosten -> teuer
Und sowas zieht sich meist über Jahre hin. (die Gerichte sind überall überlastet)

Die Bewertung würde ich selbstverständlich nicht zurück ziehen.

Petry
16.02.10, 20:15
Die Bewertung spiegelt nur die Meinung vom Verkäufer/käufer.
Da kann jeder seiner Meinung freien Lauf lassen.....
solange nicht wirklich falsche Tatsachen dargestellt werden.(meine Meinung !)

"Vorsicht. Verkauft wissentlich defekte Ware und deklariert als Bastlerware. Übel"

Mit dieser Aussage könnte ein pfiffiger Anwalt was Anfangen (ob was bei raus kommt,andere Sache),
würde da noch ein Wort angehängt:

"Vorsicht. Verkauft wissentlich defekte Ware und deklariert als Bastlerware. Übel gelaufen"

So ist das die Nackte Wahrheit.

Duke
16.02.10, 20:20
......
Vielleicht noch die Duke-Methode: Mal nen Tagesausflug in die Region dieses geistigen Tieffliegers machen. :tot-aerger-waffen00


He he Vorsicht mit solch Unterstellungen. Außerdem würde ICH sowas nie machen, sondern machen lassen . :green: :lol:

peugo
16.02.10, 20:27
@Cimi1

der Begriff Bastlerware sollte doch die Aussage, dass das Gerät beim Ausbau noch Funktioniert hat nicht zu nichte machen, oder?

Ich als ehrlicher Ebayer hätte rein geschrieben, dass das Gerät vermutlich nicht mehr funktioniert und würde mich nicht als Betrüger hinter dem Begriff Bastelware verstecken, um so einen höheren Auktionsbetrag zu erzielen.

@alebi,

Auf jeden Fall würde ich den für weitere Auktionen sperren!!! auf keinen Fall mehr auf Mails reagieren. Wichtig: Spamordner!

Ach so, die negative Bewertung würde ich auf keinen Fall raus nehmen!!! Du warnst ja nur die Anderen, dass da was schief gehen könnte... Wenn Er clever wäre, würde Er das Urteil an E Bay schicken und die würden das löschen, doch da stimmt scheinbar auch was nicht, sonst hätten die das gemacht.

Ignoriere den einfach. Nix mehr antworten.

cu Peugo

Cim
16.02.10, 20:46
@Cimi1
der Begriff Bastlerware sollte doch die Aussage, dass das Gerät beim Ausbau noch Funktioniert hat nicht zu nichte machen, oder?
Ich als ehrlicher Ebayer hätte rein geschrieben, dass das Gerät vermutlich nicht mehr funktioniert und würde mich nicht als Betrüger hinter dem Begriff Bastelware verstecken, um so einen höheren Auktionsbetrag zu erzielen.
cu Peugo
Er hats aber nach der Ausbau noch wer weiss wie lange gelagert,

auch da kann was Kaput gehen,

Auch bei PKW Verkauf : Bastlerfahrzeug heisst, das es Mängeln hat,

wer sowas kauft, kauft halt wissendlich mit eine gewisse Risiko..

Aber darüber könen wir Tagelang diskusstieren,

deshalb dein Rat ihn zu ignorieren finde ich die einfachere Lösung..

Cim
16.02.10, 20:47
He he Vorsicht mit solch Unterstellungen. Außerdem würde ICH sowas nie machen, sondern machen lassen . :green: :lol:
Wat zahlst du..?..:grinsend0310:

r4711
16.02.10, 20:48
Sorry, wir Spinner sind nicht unbedingt
ein Rechtsberatungs-Forum.

(...)

Das ist meines Erachtens eine sehr unangenehme Kombination!
Bobby

Ebend, sonst müsste ja irgendwie ein R in MOSC auftauchen, andererseits sind die unangenehmen Kombinationen ja die spannenderen :156:

Mal so zum Nachdenken:

Ob es nicht problematisch sein könnte, in einer Bewertung den Betrugstatbestand zu umschreiben, wenn die StA aus Gründen, die wir hier allen nicht kennen (und wissen wollen) bereits eingestellt hat?

Duke
16.02.10, 20:51
Wat zahlst du..?..:grinsend0310:

Zahlen tu ich nur wenn ich ein Körperteil als Quittung brauche, sonst nenne ich den Jungs nur einen Kumpel zu "spielen" .

Du siehst auch in Krisenzeiten gibt es Leute die arbeiten noch mit Handschlag . :lol:

Cim
16.02.10, 21:17
Zahlen tu ich nur wenn ich ein Körperteil als Quittung brauche, sonst nenne ich den Jungs nur einen Kumpel zu "spielen" .
Du siehst auch in Krisenzeiten gibt es Leute die arbeiten noch mit Handschlag . :lol:
ob die wohl nebenbei auch Harzt 4 beziehen...:grinsend0105:

alebi
17.02.10, 03:14
Nochmals für alle.
Der Artikel war als Bastlerware deklariert. Aber, und jetzt kommts, war der Sub total verzogen. Zum einen wiegt das Ding rund 10 Kilo. Zum anderen ist das eine echt stabile Ausführung. Versendet wurde das Dingens im Originalgehäuse. In diesem flogen die abgebrochenen Schrauben herum, der Sub war eingeschraubt. Das Ding war dermaßen verzogen, dass mit bloßem Auge zu erkennen war, dass das Ding schief steht. Die Membrane (Carbon oder sowas) war festgeklemmt! zwischen Magnet und Gehäuse. Die Lötflickerei mal ganz außen vor gelassen. Aber davon nicht ein einziges Wort in der Artikelbeschreibung. Bastlerware setzt vorraus, das es was zum Basteln gibt und nicht das es Schrott ist.
Festgestellt hat die Schäden der hiesige Car-HiFi Händler, der das Paket auch öffnete, da ich dem Ebay-Verkäufer nach über 3 Wochen Versanddauer nicht traute. Die Aussage von Ihm lag ebenfalls, quasi als Gutachten, der Anzeige bei.

Das nenn ich dann doch mal ´ne linke Nummer.

Und Aussagen von einigen hier, a´la "selbst schuld und blablabla", brauche ich dann nicht hören. Habe Über 300 Bewertungen und alles 100% Positiv.

Aber das ist alles Schnee von Gestern, ist unter Arschkarte abgeheftet. Sollte nur als Vorgeschichte und zum besseren Verständnis dienen.

Es ging mir nur um das neuerliche Generve um die abgegebene Bewertung von mir, die der Spast unter Androhungen von Anzeigen und Anwalt gelöscht haben will.

peugo
17.02.10, 17:48
... ich würde es auf keinen Fall löschen!!! "Diese Bewertung sagt nichts über die Persönlichkeit des Verkäufers aus, sondern über diese einzige Auktion bei E Bay!" :-) Wenn Er das persönlich auf Seine Person bezieht, ist dass Sein Problem und zeugt von ach egal, nicht löschen.....

Gus Teutul
17.02.10, 20:09
Wenn es nach mir ginge, würde ich so eine Kinderka..e bei den Gerichten überhaupt nicht mehr zulassen. Dieser Fall ist nur einer von vielen und steht exemplarisch dafür, dass es vielen in diesem Land einfach noch zu gut geht.

Die 60 Tacken hätte ich schon längst als Lehrgeld abgeschrieben und garkeine Bewertung abgegeben. Diese Message hätte der Verkäufer auch verstanden.

Da müßte mir ja ein Fuß fehlen, wenn ich meine wertvolle Lebenszeit mit solchen Kinkerlitzchen verplempern würde. Wie ich sehe geht das wohl nun schon eine halbes Jahr hin und her.

alebi
18.02.10, 01:30
Wenn es nach mir ginge, würde ich so eine Kinderka..e bei den Gerichten überhaupt nicht mehr zulassen. Dieser Fall ist nur einer von vielen und steht exemplarisch dafür, dass es vielen in diesem Land einfach noch zu gut geht.
Die 60 Tacken hätte ich schon längst als Lehrgeld abgeschrieben und garkeine Bewertung abgegeben. Diese Message hätte der Verkäufer auch verstanden.
Da müßte mir ja ein Fuß fehlen, wenn ich meine wertvolle Lebenszeit mit solchen Kinkerlitzchen verplempern würde. Wie ich sehe geht das wohl nun schon eine halbes Jahr hin und her.

Soso, für dich also Kinderkacke. Du findest es also Kinderkacke wenn Leute sich wehren die betrogen wurden. Den Leuten gehts bestimmt auch besser wenn sie um ihr Geld betrogen werden, dann haben sie wenigstens nicht mehr so viel zu schleppen.

Selten so einen Schwachsinn gelesen. Wenn er ja wenigstens irgendwas zum Thema beitragen würde. Warum verschwendest du deine wertvolle Lebenszeit und gibst hier eine Bewertung ab?

:159:

Uljanow
18.02.10, 08:16
Ich hatte es schon weiter oben geschrieben: "Bastlerware" heisst bei Ebay "Das Dingens ist kaputt!". Wer was anderes erwartet - Pech!
Bewertung nicht löschen - warum auch. EMails ignorieren - oder in Spam verschieben.

alebi
18.02.10, 09:25
Ich hatte es schon weiter oben geschrieben: "Bastlerware" heisst bei Ebay "Das Dingens ist kaputt!". Wer was anderes erwartet - Pech!
Bewertung nicht löschen - warum auch. EMails ignorieren - oder in Spam verschieben.

Okay,okay, immer hübsch langsam Freunde, was für den einen wenig ist für den anderen viel Geld oder sonst irgend was, denke mal es möchte keiner über den Pinsel gezogen werden. Wenn einer etwas als Bastlerware anbietet würde ich es so interpretieren das da noch was zu machen ist, aber wenn nur Schrott ankommt ist es klar Betrug. Nur wie schon geschrieben, Recht haben und Recht bekommen.......
Das trifft den Nagel auf den Kopf. Danke.
@ Uljanow: Schau dir das mal an. Hier (http://www.beckmannundnorda.de/agkehlebay.html). Wichtig ist er erste Teil. Das ist klar geregelt.
Aber was hälst du denn vom Nachspiel, denn DARUM GEHT ES MIR.

Gus Teutul
18.02.10, 10:10
Nur wie schon geschrieben, Recht haben und Recht bekommen.......

Genau darauf wollte ich hinaus. Es ist doch sicher berechtigt zu fragen, ob in dieser Angelegenheit nicht langsam die Kosten den Nutzen überschreiten. Und mit Kosten meine ich nicht nur das Finanzielle, sondern auch den Aufwand an Zeit, Nerven etc..

Ich persönlich hätte da schon längst die Notbremse gezogen. Besch...en werden wir sowieso alle. Und das täglich. Nur merkt das schon keiner mehr, well total desensibilisiert.

alebi
18.02.10, 10:19
Na siehste.
Ich hab da auch Monate nicht mehr daran gedacht. Jetzt kommt der P****er nochmals auf mich zu.
Ignorieren ist die eine Sache, aber besser wird es davon nicht. Deshalb der Thread.
Hat jemand ne Lösung parat? Ärgerlich und Langweilig ist es, gebe ich ja zu. Aber mich jetzt auch noch nötigen lassen....?

Gus Teutul
18.02.10, 10:57
Kleiner Tipp:

Tu ihm den Gefallen und lass ihm sein Willen.

Ich weiß es aus persönlicher Erfahrung, es ist im ersten Moment bitter, fühlt sich nach Niederlage an. Hast aber dann für Dich die Sache abgeschlossen und kannst Dich den schönen Dingen des Lebens zuwenden, z.B. den Frauen. :a115:

Ach ja, auch ich hab schon Kohle bei Ebay verloren. Bei mir waren es 89 €. Als ich fragte wo mein Geld bleibt, hat der Heini doch glatt die Dreistigkeit besessen und mir 'ne Kopie seines H4 Bescheides geschickt. Tja, da schnallste echt ab und siehst auch, Du stehst nicht alleine da. :wink: Seit dem wickle ich nur noch per PayPal ab. Ist zwar auch nicht vollkommen sicher aber immer noch besser als garnichts.

alebi
18.02.10, 18:24
LOL.

Und das nächste mal entschuldige ich mich beim Straßenräuber, dass ich nicht genug Geld einstecken hab.

r4711
18.02.10, 18:50
Sorry Gemeinde, bevor das jetzt hier ins Sinnlose abgleitet, schließlich mischt ja hier der übliche Verdächtig mittlerweile mit, mag ich jetzt doch ein wenig grundsätzlicher werden.

Zunächst ist es, sieh mir das nach alebi, nicht wirklich hilfreich, wenn sich zwei juristische Laien gegenseitig mit irgendwelchen vermeintlich juristischen Geplänkel das Leben unnötig schwer machen.

Mit Bastlerware beschäftigen sich die Gerichte regelmäßig bei Fahrzeugen, hier wird dann gerne mit dem sog. Teileträger argumentiert, bei dem der Verkäufer regelmäßig nur dann herunterfällt, wenn er diesen dennoch als "fahrbereit" deklariert.

Ob jetzt Deine Bewertung "Vorsicht. Verkauft wissentlich defekte Ware und deklariert als Bastlerware. Übel" problematisch ist, hängt ganz entscheidend davon ab, was exakt in der Verkaufsbeschreibung stand.

Dass Bastlerware defekt ist, liegt in der Natur der Sache.


So hat sich beispielsweise das LG Hannover, Urteil v. 13.05.2009 6 O 102/08 — Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aufgrund einer Negativbewertung auf der Internetplattform eBay mit dieser Problematik befasst.

1.
Ein Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts besteht nicht, wenn es sich bei diesen Äußerungen um zulässige Meinungsäußerungen handelt.
2.
Tatsachenbehauptungen unterscheiden sich von Werturteilen dadurch, dass bei diesen die subjektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit im Vordergrund steht, während für jene die objektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Äußerung charakteristisch ist. Für die Einstufung als Tatsachenbehauptung kommt es wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Prüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen. Enthält eine Äußerung einen rechtlichen Fachbegriff (z.B. Betrug), so deutet dies darauf hin, dass sie als Rechtsauffassung und damit als Meinungsäußerung einzustufen ist. Als Tatsachenmitteilung ist eine solche Äußerung hingegen dann zu qualifizieren, wenn die Beurteilung nicht als bloße Rechtsauffassung kenntlich gemacht ist, sondern beim Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind, wofür der Kontext entscheidend ist, in dem der Rechtsbegriff verwendet wird.
3.
Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützt. Im Fall einer derart engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird.
4.
Die Äußerung, ein technisches Gerät sei ein Gebrauchtgerät, ist als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung zu bewerten. Aber auch bei einer Bewertung als Tatsachenbehauptung scheidet ein Anspruch aus, wenn es sich hierbei nicht um eine falsche Tatsache handelt. Wird zugestanden, dass ein Gerät von einem anderen Kunden gekauft und nach Öffnung der Verpackungen dem Verkäufer zurückgesandt worden ist, kann die Behauptung des neuen Käufers eben dieses Geräts, es handele sich um ein Gebrauchtgerät, nicht ohne Weiteres als falsch bewertet werden.

Im Ergebnis dürfte die Bewertung unproblematisch sein. Wenn Du ggf. noch länger zeit darauf verwenden willst, dann ignoriere, wenn nicht dann nicht. Und denke immer daran, die Devise lautet vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand ;-)

Gus Teutul
18.02.10, 19:04
Und das nächste mal entschuldige ich mich beim Straßenräuber, dass ich nicht genug Geld einstecken hab.

Niemand verlangt das. Aber vielleicht ist es doch besser sowas mit Vernunft und gesundem Menschenverstand zu lösen, anstatt mit dem dem juristischen Vorschlaghammer und Pamphleten die nur einen Zweck haben, der Selbstbeweihräucherung.

Das nützt letztendlich nur einer Gruppe. Geldgeilen Winkeladvokaten und der Justitzindustrie.

alebi
18.02.10, 19:59
Im Ergebnis dürfte die Bewertung unproblematisch sein. Wenn Du ggf. noch länger zeit darauf verwenden willst, dann ignoriere, wenn nicht dann nicht. Und denke immer daran, die Devise lautet vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand ;-)

Ich mach da gar nix mehr. Schauen wir mal wie der Kollege sich weiter gebärdet.

Wenn er mir eins will, soll er es versuchen. :div88: