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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geld zurück von der Versicherung



Deisic
12.01.10, 22:18
http://www.daserste.de/cmspix/plumi05/1201201035398.jpg (http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,auuh8tqaj4fp1mae~cm.asp) Welche Ansprüche haben Kunden bei überhöhtem Ratenzuschlag?
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet die Versicherer bei Ratenzahlungszuschlägen zwingend den effektiven Jahreszins anzugeben. Wurde der effektive Jahreszins nicht angegeben, können Kunden zuviel bezahlte Zuschläge zurückfordern und den Versicherer zur Neuberechnung der Prämie auffordern. [mehr] (http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,auuh8tqaj4fp1mae~cm.asp)

r4711
12.01.10, 22:46
http://www.daserste.de/cmspix/plumi05/1201201035398.jpg (http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,auuh8tqaj4fp1mae~cm.asp) Welche Ansprüche haben Kunden bei überhöhtem Ratenzuschlag?
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet die Versicherer bei Ratenzahlungszuschlägen zwingend den effektiven Jahreszins anzugeben. Wurde der effektive Jahreszins nicht angegeben, können Kunden zuviel bezahlte Zuschläge zurückfordern und den Versicherer zur Neuberechnung der Prämie auffordern. [mehr] (http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,auuh8tqaj4fp1mae~cm.asp)


Na, darauf habe ich hier schon gewartet, es ist ein Anerkenntnisurteil einer Versicherungsgesellschaft zur Riesterente und damit KEINE ENTSCHEIDUNG DES BGH, schwach, was da PlusMinus bringt. Und insbesondere bestätigt es ein gewisses Urteil des OLG Bamberg nicht.

Deisic
12.01.10, 23:41
Die Urteile

Ein sogenanntes Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshofes vom 29.7.09 mit dem Aktenzeichen (Az. I ZR 22/07 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=5f7044094fe195a9c984b28b42a6cfd4&nr=50319&pos=0&anz=1)) erklärt nun eine Entscheidung des Landgerichtes Bamberg vom 8.2.06 mit dem Aktenzeichen (Az 2 O 764/04 (http://www.daserste.de/cmspix/plumi05/pdf/Urteil%20LG%20Bamberg%202%20O%20764-04.pdf)) für wirksam. Daraus folgt für Versicherungsverträge mit Ratenzahlung: es muss der effektive Jahreszins angegeben werden, ist das nicht der Fall, gilt automatisch ein gesetzlicher Effektivzins von 4 % (BGB§§499,502). Das Urteil trifft außer auf Krankenversicherungen auf alle privaten Versicherungssparten zu, die in Raten gezahlt werden, zum Beispiel KFZ, Riester, oder Berufsunfähigkeit, allerdings nur für Verträge von über 200 Euro Jahresprämie.
Das BGH-Urteil (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=5f7044094fe195a9c984b28b42a6cfd4&nr=50319&pos=0&anz=1)

Das Urteil des Landgerichts Bamberg (http://www.daserste.de/cmspix/plumi05/pdf/Urteil%20LG%20Bamberg%202%20O%20764-04.pdf)

r4711
13.01.10, 06:40
Bei einem Anerkenntnisurteil erkennt die Beklagte an, d. h. das Gericht trifft keine Sachentscheidung, wenn anerkannt wird, ist antragsgemäß zu verurteilen.

Deisic
13.01.10, 20:06
Plusminus

Video
Geld zurück von der Versicherung (http://mediathek.daserste.de/daserste/servlet/content/3625802?pageId=487872&moduleId=432744&categoryId=&goto=1&show=)