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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Moped geklaut und von Polizei sichergestellt



alebi
10.12.09, 23:20
Hallo,

ich weiß, hat nix mit MOSC oder Skai oder... ansich zu tun.



Vielleicht kann oder will mir trotzdem jemand helfen. Wenn es unerwünscht ist, löschen.



Folgendes ist passiert: In der Nacht zum Samstag haben sie mir meinen Roller (45ccm) geklaut.

Gestern, Dienstag, bekam ich von der Polizei einen Anruf indem sie mir mitteilten, dass sie meinen Roller bei einer Kontrolle sicher gestellt hätten. Der Fahrer, ein 14-Jähriger Bub behauptet ihn nicht geklaut sondern nur gefahren zu haben.

Der Roller wurde wegen dem Zundschloß/Sperre überdreht und die Verkleidung wurde demoliert um den Roller kurz zu schließen. Ein Spiegel fehlt (vielleicht abgebrochen). Diverse Schrammen und ähnliches natürlich auch. Außerdem wurde er in Schwarz umlackiert.

Ich konnte ihn noch nicht in Augenschein nehmen, aber die Polizei sagte, das er ziemlich beschädigt sei. Bei der Kontrolle hat das Bübchen den Roller auch nochmal umkippen lassen.

Nun zur Frage. Was ist zutun, damit ich meinen Schaden ersetzt bekomme? Der Roller war nur Haftpflicht und nicht Teilkasko versichert.

Danke für Tips.



Grüße

r4711
10.12.09, 23:26
Bleibt nur, das Bürschchen aus unerlaubter Handlung in Anspruch zu nehmen und parallel die Sorgeberechtigten anzugehen.

alebi
10.12.09, 23:33
Ich würde dem Bengel eine auf´s Maul hauen, dass seine Zähne im Arsch Klavier spielen, dann klaut der auch nicht mehr. :grinsend0033:

Das war mein erster Gedanke. :aufsmaul_2: Aber dann geht es leider andersrum.


Bleibt nur, das Bürschchen aus unerlaubter Handlung in Anspruch zu nehmen und parallel die Sorgeberechtigten anzugehen.

Du kennst dich echt aus, denke ich. Soll ich aber deswegen zum Anwalt gehen. Auf den Kosten bleib ich dann wahrscheinlich auch noch sitzen.

Tanos
10.12.09, 23:37
nach solchen beiträge kommst du nicht weiter
nimm dir einen anwalt in solchen fällen das aller beste
der sorgt sich drum und alles wird gut
sorry waren schon andere vor mir

mfg: Tanos

alebi
10.12.09, 23:38
Bleibt nur, das Bürschchen aus unerlaubter Handlung in Anspruch zu nehmen und parallel die Sorgeberechtigten anzugehen.

Auf jeden Fall zum Anwalt und dem richtig einen reindrücken :div92:

Wie geschrieben, ich denke das Geld kann/sollte ich mir sparen. Ich warte mal ab, was die Polizei mir schickt.

sAbBaLaTz
10.12.09, 23:38
Ich würde mal vor dem Anwaltgang versuchen, die familiären Verhältnisse des

Klugscheissers herauszubekommen - denn die haften letztendlich für ihn.

Sollte es da "unfruchtbar" aussehen, würde ich mir weitere Kosten ersparen!

r4711
10.12.09, 23:38
Das war mein erster Gedanke. :aufsmaul_2: Aber dann geht es leider andersrum.
Du kennst dich echt aus, denke ich. Soll ich aber deswegen zum Anwalt gehen. Auf den Kosten bleib ich dann wahrscheinlich auch noch sitzen.

Kläre die Kosten per KV, schick den Eltern als Vermögenssorgeberechtigten und dem Früchtchen einen Mahnbescheid, Anspruchsgrund §§ 823 BGB i.V. m. §§ 242, 248b StGB (falls er sich nur auf unbefugtes in Gebrauchnehmen einlässt), das ist erst einmal das billigste.

alebi
10.12.09, 23:40
Was heißt denn KV?

r4711
10.12.09, 23:41
Was heißt denn KV?
Kostenvoranschlag, musst ja die Höhe Deines Anspruchs klären

alebi
10.12.09, 23:48
Kostenvoranschlag, musst ja die Höhe Deines Anspruchs klären
Also ab zum Gutachter und dann zum Anwalt? Oder selbst bei Gericht vorsprechen wegen Mahnbescheid?
Ich weiß nicht wie das geht. Die Mahnbescheide flattern sonst mir ins Haus. :mamo0180:

r4711
10.12.09, 23:54
Also ab zum Gutachter und dann zum Anwalt? Oder selbst bei Gericht vorsprechen wegen Mahnbescheid?
Ich weiß nicht wie das geht. Die Mahnbescheide flattern sonst mir ins Haus. :mamo0180:


So lange Du über die finanziellen Verhältnisse keine Kenntnis hast, solltest Du die Kosten für Dich möglichst gering halten,
also: kein Gutachter, sondern ein Kostenvoranschlag (was hat das Moped wann gekostet, da kannst Du abschätzen, wie hoch der Schaden maximal ist)
einen Mahnbescheid kannst Du ohne anwaltliche Hilfe ausfüllen, ist billiger, frag in der Geschäftsstelle Deines nächstgelegenen Gerichts oder im Schreibwarenhandel.
Letzlich nützt Dir ein Titel nichts, wenn Du ihn nur in den Schrank für die nächsten 30 Jahre legen kannst.

alebi
10.12.09, 23:58
So lange Du über die finanziellen Verhältnisse keine Kenntnis hast, solltest Du die Kosten für Dich möglichst gering halten,
also: kein Gutachter, sondern ein Kostenvoranschlag (was hat das Moped wann gekostet, da kannst Du abschätzen, wie hoch der Schaden maximal ist)
einen Mahnbescheid kannst Du ohne anwaltliche Hilfe ausfüllen, ist billiger, frag in der Geschäftsstelle Deines nächstgelegenen Gerichts oder im Schreibwarenhandel.
Letzlich nützt Dir ein Titel nichts, wenn Du ihn nur in den Schrank für die nächsten 30 Jahre legen kannst.

Ich mach das mal. Vielen Dank.

Grüße

r4711
11.12.09, 00:10
Ich mach das mal. Vielen Dank.
Grüße

Fein! Bei Unklarheiten. einfach melden.

Duke
11.12.09, 00:18
Du hast doch Name und Anschrift, mit ein bischen Phantasie kannst du dir dann 20 Mopped kaufen . :green:

r4711
11.12.09, 00:22
Du hast doch Name und Anschrift, mit ein bischen Phantasie kannst du dir dann 20 Mopped kaufen . :green:


Toll - und wie soll er 20 gleichzeitig fahren :teufel3:

alebi
11.12.09, 00:32
Du hast doch Name und Anschrift, mit ein bischen Phantasie kannst du dir dann 20 Mopped kaufen . :green:
LOL. Wie soll das denn gehen?
:durcheinander-ersta

@ Duke: Wo ist denn dein Avatar geblieben?

sAbBaLaTz
11.12.09, 00:38
Der beratende Alianz-Aussendienst ist avartarlos -

Werbeslogan: "Kommen Sie zu uns, ehe wir zu Ihnen kommen!!" :grinsend0317:

Fazit: Erst abchecken, ob da überhaupt was zu holen ist -

ich habe für über 20.000 Hühner ausgeklagte Forderungen hier

asbachfliegen - nix zu holen - hat nur Geld gekostet!!

Duke
11.12.09, 00:45
Ich schrieb doch mit etwas Phantasie.

Du kannst aber auch warten bis er einen Roller hat und ihm dann zeigen wie mies du dich z.Z. fühlst. Ich persönlich bin in solchen Sache gerade beim Mopped sehr sehr nachtragen und habe sehr viel Zeit .


Wir hatten bein uns im Bezirk mal einen 11 oder 12 jährigen, also noch ein pickliger Psychopath. Der war der Meinung ihm könnte keiner was, bis er meinem Kumpel in seinem beisein auf die Motorhaube pullerte.

Leider gibt es vom Ergebnis kein Video. :lol: :lol: :lol:

Kurz darauf ist er weggezogen.

alebi
11.12.09, 00:46
Vielleicht muß ich dem oder denen demnächst auch noch die Reasozialisierung ähhhm Resozialisierung in Form einer Fotosafarie in Kenia mit anschließendem Extrembräunen in Australien finanzieren zum Zwecke der Integration in funktionierende Soziale Strukturen.

alebi
11.12.09, 00:48
Du kannst aber auch warten bis er einen Roller hat und ihm dann zeigen wie mies du dich z.Z. fühlst.

:hinterhaeltig0037: Feine Sache.

TanteBob
11.12.09, 11:06
Ich rate dir von ab, das Gesetz selbst in die Hand zu nehmen. Ein Freund von mir hatte dies vor Jahren selbst durchlebt. Nach seiner Selbstjustiz hatte er am Ende eine Anzeige, Schmerzensgeldklage und einen Bericht (negativ über ihn verfasst) in der Zeitung vorzuweisen. Es ist zwar bitter aber im nachhinein bist du noch der Buhmann. Vielleicht wartest du erst einmal ab, was gerichtlich passiert.
Wenn die Eltern Rückrad haben, kannst du hoffen. Wenn diese jedoch genauso beratungsresisstent sind, gehört dies warscheinlich zu der Akte: "Scheisse die im Leben passiert"

Gegen Erwachsene ist es schon schwer vorzugehen, gegen Jugendliche sieht es da ganz schlecht aus.

Cim
11.12.09, 13:27
Ich rate dir von ab, das Gesetz selbst in die Hand zu nehmen.
Manchmal lässt sich das nicht vermeiden,

und was soll schon bei Gericht passieren, er hat nix, die Eltern haben nix,
der Junge bekommt paar Arbeitsstunden aufgbrummt, das wars.

Der geschädigte darf dann oben drauf noch die Kosten tragen...

Manchmal liebe ich die ansichten vom The Duke...:green:

TanteBob
11.12.09, 13:45
Manchmal liebe ich die ansichten vom The Duke...:green:

Dem stimme ich voll und ganz zu. Allerdings sieht es in der Realität anders aus. In so einem Fall kommt man mit normalen Mitteln nicht zu seinem Recht.
Wie schon gesagt wurde: Einen Kostenvoranschlag machen lassen und bei Nichtzahlung Moskau-Inkasso beauftragen.:coole0084:

Wenn alles in die Hosen gehen sollte, besorge dir die Adress von dem Kerl. Dann bestellst du jedes Wochenende telefonisch (vorher Nummer unterdrücken) beim Pizzadienst ne Familienpizza auf seinen Namen. Schau nur, dass es immer ein anderer Service ist, sonnst fliegt die Nummer schnell auf. :aetsch:

six6
11.12.09, 17:03
Erst einmal finde ich es klasse von allen Beteiligten, auf eine ernst gemeinte Frage, soviel Müll und sogar Anstiftung zur Körperverletzung zu posten.
Alle, die keine vernünftigen Vorschläge posten wollen, sollen sich einen anderen Ort zum Müll posten suchen !!!

Seid froh, dass ihr nicht in seiner misslichen Lage seid.

Zum eigentlichen Problem:
An Deiner Stelle würde ich mir erst einmal einen Kostenvoranschlag (wie schon empfohlen) besorgen und damit zu den Eltern des Beschuldigten fahren und die fragen, ob sie bereit sind die Kosten außergerichtlich zu bezahlen.
Dann kannst Du vielleicht auch abschätzen, ob die Gegenpartei vermögenslos ist.
Wenn nicht, kannst Du immer noch nen Mahnbescheid gegen den Beschuldigten erwirken. Allerdings würde ich dieses nicht ohne anwaltlichen Rat machen, zumal Du so oder so bei einem evtl. Widerspruch gegen den Mahnbescheid Klage vor einem Amtsgericht stellen musst.

Also, versuche es erst einmal über den einfachen Weg, übertreibe nicht gleich mit einem überzogenen Kostenvoranschlag (wird Dir im Gericht sowieso um die Ohren gehauen) und ich wünsche Dir viel Erfolg dabei.

tomate5
11.12.09, 18:39
ich hatte das auch...ist schon einige zeit her.... beantrage einen tittel über die schadenhöhe und gut ist. dieser ist 30 jahre gültig, sobald er das erstemal kohle verdient, kommt die pfändung und du bekommst dein geld. evtl in mehreren raten wo du von ausgehen kannst, aber du bekommst es. dabei hilft dir ein anwalt, und ein vermögen kostet das auch nicht. lg.

alebi
18.01.10, 04:10
Mal ein Update: Link (http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4970/1537149/polizeipraesidium_frankfurt_am_main)

Nicht zu glauben. Ich soll laut Polizei erstmal gar nix unternehmen, da sie "umfangreich" Ermitteln.

adriano611
18.01.10, 10:59
six6 hat recht.

ergänzung: Die Eltern haften im übrigen nicht!!

alebi
18.01.10, 13:00
Mache mir da auch keine Illusionen. Werde den/die Knaben halt 30 Jahre lang ärgern und das wars dann. :Lieb Streicheln: Die Pozilei rückt leider (noch) keine Namen raus. Also kann ich auch nicht die Verhältnisse überprüfen.

Hab das Zündplättchen übrigens wieder vor der Haustüre stehen. Sieht übel aus. Diverse zebrochene Verkleidungen. Spiegel rechts abgebrochen. Hinteres Schutzblech fehlt. Das Kennzeichen wurde oben am Rahmen verschraubt. Der Sitz wurde am Scharnier rausgebrochen. Die Blinker wurden zu lackiert. Der Scheinwerfer wurde Blind geschliffen und die Kabel der Birne durchtrennt! Warum man sowas macht? War wohl zu Blöd das Licht per Schalter aus zu machen. Unzählige Schrammen und Kratzer. Lenkspiel total fürn Popo.

So, ...ein kleiner Schaden also.