PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ******* Anbieter gegen CS



ptter112
13.09.09, 21:23
Hat eigentlich schon mal jemand was gehört wie die Pay-Anbieter gegen CS vorgehen? Gab es schon Verurteilungen wegen CS?
Ist es möglich das SKY z.b. einen Server aufmachen, der alle ip´s speichert die von ihm schauen?

:171:

Cable Guy
14.09.09, 11:11
International gesehen ist schon Einiges passiert:
http://www.infosat.de/Meldungen/?msgID=49701
http://www.infosat.de/Meldungen/?msgID=44030
In der letzten Meldung steht das auch "Dreamboxen" sicher gestellt wurden...

r4711
14.09.09, 21:08
Homesharing verstösst zwar gegen die AGB`s von Sky , ist aber nicht strafbar. Mein Abo ist bezahlt und bleibt in meinen eigenen 4 Wänden. Ersetzt ja nur das ewige umstecken der Smartca*d.



Ist ja eine rein akademische Frage, aber auch das Umstecken widerspricht den Knebel-AGBs von Sky

1.3.1 Für den Programmempfang wird dem Abonnenten von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber
oder vom Betreiber der Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard
pro Abonnementvertrag überlassen. Diese Smartcard berechtigt den Abonnenten nur zum Empfang
der vertragsgemäßen Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen
Adresse. Der Abonnent darf die Smartcard nur zum Programmempfang über ein mit einem
einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in seinem Haushalt befindliches TV-Endgerät nutzen.

dirk01
14.09.09, 21:23
Wo kein Kläger da kein Richter.
Für Sky ist es nicht nachvollziehbar und mein Nachbar weiß nicht was ich mache...

r4711
15.09.09, 18:32
Würde mich nicht wundern, wenn als nächster Entwicklungsschritt eine Karte kommt, die nur noch in einem Receiver läuft... :div39:


Davon gehe ich fest aus.

Cortes2410
15.09.09, 19:28
Gibt es dann demnächst zur Karte von Sky den dazu passenden HD Receiver. ;)

Das wird teuer. Egal für welche Seite. ;)

ptter112
15.09.09, 20:44
Gab es denn in Deutschland schon Verurteilungen?
:263_2:

r4711
15.09.09, 21:07
Gab es denn in Deutschland schon Verurteilungen?
:263_2:


Wozu fragst Du?

CS außerhalb der eigenen Wohnung erfüllt diverse Straftatbestände des StGB und ggf. auch des Gesetzes über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten.
Im eigenen Haus und nur für Dich ist es vertragswidrig, vertragswidriges Verhalten ist jedoch nicht strafbar, allenfalls löst es Schadenersatzpflichten aus.

limonadecl
15.09.09, 21:18
Ist es möglich das SKY z.b. einen Server aufmachen, der alle ip´s speichert die von ihm schauen?
:171:

Bin zwar kein Anwalt aber es ist nicht zulässig in Deutschland das man eine Straftat einfach so aufdeckt durch die Darbietung einer anderen Straftat. Sprich: Ich darf einem Jugendlichen ALS FIRMA ODER PRIVATMENSCH (nicht Polizei) nicht Alkohol oder Drogen verkaufen um ihn daraufhin wegen BTM-Missbrauchs anzuzeigen.

r4711
15.09.09, 21:27
Bin zwar kein Anwalt aber es ist nicht zulässig in Deutschland das man eine Straftat einfach so aufdeckt durch die Darbietung einer anderen Straftat. Sprich: Ich darf einem Jugendlichen ALS FIRMA ODER PRIVATMENSCH (nicht Polizei) nicht Alkohol oder Drogen verkaufen um ihn daraufhin wegen BTM-Missbrauchs anzuzeigen.


Hä? Natürlich darf ich das. Mal abgesehen davon, dass Alkohol kein BTM ist, darf ich es natürlich an einen anderen Drogen verkaufen und dann den Erwerber anzeigen, ist natürlich etwas dumm, denn der Käufer ist wegen Besitz dabei, der andere wegen Handeltreibens.

Aber auch der Staat darf es nicht unbegrenzt, google mal nach Agent Provocateur.

renerocker
18.09.09, 19:56
Aber auch der Staat darf es nicht unbegrenzt, google mal nach Agent Provocateur.

Ich glaube dieses meinte auch limonadecl.

limonadecl
18.09.09, 20:49
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Einsatz von V-Personen und von verdeckt arbeitenden Polizeivollzugsbeamten zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, zu der auch der Rauschgifthandel gehört, notwendig und zulässig ist.

q: wiki


Also wir halten fest:
1) Brummi darf nicht selber anstiften zum Schwarzsehen.
2) Wenn dieses Delikt Rauschgifthandel gleichgesetzt wäre, würde ich an unserem Rechtssystem ernsthaft zweifeln.

Man nehme GEZ - Das ist so gar ein in Art und Weise teils staatliches Unternehmen. Habe noch nichts von GEZ V-Männern gehört :-)

Und GEZ-FAHNDER sind eher arme Irre die sonst nicht aus der Arbeitslosigkeit kämen wenn sie nicht diesen Job machen würden.


Änderungen in ferner Zukunft ausdrücklich vorbehalten.

r4711
18.09.09, 21:08
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Einsatz von V-Personen und von verdeckt arbeitenden Polizeivollzugsbeamten zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, zu der auch der Rauschgifthandel gehört, notwendig und zulässig ist.
q: wiki
Also wir halten fest:
1) Brummi darf nicht selber anstiften zum Schwarzsehen.
2) Wenn dieses Delikt Rauschgifthandel gleichgesetzt wäre, würde ich an unserem Rechtssystem ernsthaft zweifeln.
Man nehme GEZ - Das ist so gar ein in Art und Weise teils staatliches Unternehmen. Habe noch nichts von GEZ V-Männern gehört :-)
Und GEZ-FAHNDER sind eher arme Irre die sonst nicht aus der Arbeitslosigkeit kämen wenn sie nicht diesen Job machen würden.
Änderungen in ferner Zukunft ausdrücklich vorbehalten.


Dann will ich mal genauer werden, Anstiftung ist schon mal grundsätzlich nicht, da der Anstifter die Vollendung der Straftat wünscht, hier aber die Tat im Versuchsstadium stecken bleiben soll.

Murdock88
18.10.09, 20:33
Bin zwar kein REchtswissenschaftler, aber ich glaube schon, dass Sky eigene CS Server stellen dürfte, um CS-CLients zu erwischen ... sie haben die Rechte an dem Inhalt und dürfen somit legal so einen Server stellen. Du jedoch als Nutzer darfst diesen Dienst ja eigentlich nicht in Anspruch nehmen, weswegen du dich ja strafbar machst, oder?

Bin mir da nicht ganz sicher, aber ich denke mal so könnte das hinkommen.

Die Abmahnanwölte machen das ja auch so ähnlich: Sie begehen im Namen der REchteinhaber eine ermeintlich Straftat, indem sie downloaden und die IPs sichern. Das ist ja eigentlich auch illegal, da Sie jedoch die Rechteinhaber vertreten ist dies wohl legal, da Ihnen eine Erlaubnis gewährt wurde.

Gruß,

Murdock

limonadecl
19.10.09, 11:31
Danker Stranger1 .


Ich hoffe, dass man DIR da wenigstens glaubt was ich die ganze Zeitt dazu predige!

chriwi
20.10.09, 10:58
Ist es aber nicht schon strafbar eien Zugangskontrollmechanismus zu umgehen unabhängig davon ob man damit den Rechteinhaber schädigt oder nicht?

by the way: Auch schon in Deutschland sind ICS-Server aufgeflogen und bei den Betreibern Dreamboxen von der Polizei beschlagnahmt worden ob es allerdings zu einer Verurteilung gekommen ist entzieht sich meiner Kenntnis, allerdings hat der Betroffene sich dann weitgehend aus der Szene zurückgezogen.

PS: Sofern der Cardsharing-Server ein legales Angebot des Rechteinhabers ist, ist aber die Verwendung einer geleakten C-Line keine Umgehung eines wirksamen Schutzmechanismus mehr, oder?
.

limonadecl
20.10.09, 21:19
PS: Sofern der Cardsharing-Server ein legales Angebot des Rechteinhabers ist, ist aber die Verwendung einer geleakten C-Line keine Umgehung eines wirksamen Schutzmechanismus mehr, oder?
.

HÄ???


Bitte mal in einfacherem Deutsch.

chriwi
21.10.09, 07:52
Soweit ich weis steht nirgends explizit, daß ICS ilegal ist, nur die Umgehung von wirksamen Mechanismen zum Schutz vor unberechtigter Verbreitung von Inhalten ist ilegal. Da ICS in der Regel zu diesem Zweck eingesetzt wird ist es in allen bisher bekannten Fällen ilegal.
Würde aber ein Rechteinhabe, aus welchem Grund auch immer, einen öffentlichen ICS-Server anbieten wäre das erstmal nicht ilegal und wenn Leute die offiziell vom Rechteinhaber eine C-Line erhalten haben ihn nutzen auch nicht. Eine unberechtigte Weitergabe solcher C-Lines und nutzung derselben wäre dagegen nicht rechtens, da ich aber glaube daß die Kenntnis einer einfachen Zeichenfolge (was die C-Line ja nunmal ist) zu einfach ist um einen wirksamen Schutz darzustellen (der vom Gesetz ja gefordert wird) kann hier nicht von der Umgehung von Schutzmechanismen im Sinne des Gesetzes gesprochen werden.
Auf gut deutsch, das Anbieten eines solchen Servers wäre zwar nicht ilegal, die wenn überhaupt daraus gewonnen IP-Adressen wären vor Gericht aber auch nicht verwertbar, deshalb ist dieses Szenario zumindest für eine Gerichtliche Verfolgung nutzlos.
.

chriwi
21.10.09, 10:35
@Stranger1

Stimme ich voll zu, aber in dem oben genannten hypotetischen Fall kann man wohl davon ausgehen daß der *******-Anbieter zum aufsetzen eines Servers nicht seine eigenen AGBs akzeptiert haben muß um seine eigene Karte rechtmäßig zu nutzen. Problematisch im sinne des Gesetzes sind viel mehr die EMUs die in der Lage sind sich mit solchen CS-Servern zu verbinden, weil sie in dieser Funktion schon eher solch eine Umgehungsvorrichtung, die zu keinem anderen Zweck zu benutzen ist, darstellen.
Der Rechteinhaber kann seine Inhalte doch verbreiten wie er will, z.B. auch indem er die Schlüssel übers Internet an die Nutzer überträgt und was anderes ist ICS ja nicht, entscheidend ist nur ob der Serverbetreiber das Recht hat anderen den Zugang zu ermöglichen oder halt nicht, was wenn er im Besitz der Rechte ist wohl zu bejaen ist.
Genau genommen wird hier ja auch nichts umgangen sondern nur ein Schlüssel, nämlich die C-Line von Unberechtigten benutzt. Sofern man sie sich nicht selbst erhackt hat oder sie wissentlich von einem Hacker bekommen hat dann ist das doch eher so wie ein Schlüssel den man auf der Straße gefunden hat, ihn aber nicht abgibt sondern damit selbst die betrffende Tür aufschließt.
.

chriwi
21.10.09, 11:31
@Stranger1
Das Sky das nie tun würde sage ich ja genauso, weil es halt auch Juristisch nichts bringen würde.
Und mit den Sendelizenzen und dem Jugendschutz hast du natürlich auch recht.
Außerdem: Der Anbieter ist natürlich auch an die AGBs gebunden aber in der Regel an andere Punkte als die Kund, dawird ja klar unterschieden wer zu was verpflichtet ist. Abgesehen davon hat jemand der nur ICS nutzt ja garkeinen Vertrag mit Sky abgeschlossen und somit die AGBs auch nicht explizit akzeptirt.
.

jesus12
22.10.09, 10:25
halten wir einfach fest ! nicht erwischen lassen oder erst garnicht damit anfangen ;)

r4711
22.10.09, 19:56
Ich glaube, da irrst du dich gewaltig.
Wenn Sky einen Payserver aufmachen würde, dies vllt. noch in diversen Foren publik macht, um an die IP`s der vermeintlichen Schwarzseher zu kommen, um sie dann abzumahnen, wäre das Anstiftung zu einer Straftat, bzw. Begünstigung zu einer Straftat. Beides ist gesetzwidrig. Und somit wäre eine Abmahnung Null und nichtig.


Also Begünstigung zu einer Straftat gibt es nicht, sondern nur Begünstigung, nach § 275 StGB (Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.)
Das ist natürlich nicht der Fall.

Spannender ist die Frage, ob es Anstiftung zu einer Starftat ist, das ist aber unproblematisch, weil der Tatvollendungswille nur bestritten werden müsste.

Viel spannender ist hier das Thema der Zulässigkeit von "Honeypots", denn das trifft es wohl am besten - und an denen ist schon das BKA gescheitert - aufgrund des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.