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fritzmuellerde
11.09.09, 20:38
Zu geringe DSL-Bandbreite ist Kündigungsgrund

Das Amtsgericht Fürth hat jetzt mit einem Urteil festgelegt, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn der Provider die versprochene Bandbreite nicht bereitstellen kann. Auch die AGBs schützen das Unternehmen nicht.

Der Kläger hatte bei seinem Internet-Provider einen DSL-Zugang inklusive Flatrate bestellt, der eine Download-Bandbreite von 6.000 KBit/s beinhalten sollte, berichtet 'Tom's Hardware'. Allerdings kamen beim Kunden nur 3.000 KBit/s an. Eine Nachfrage beim Provider blieb erfolglos. Er gab lediglich an, dass eine höhere Bandbreite in diesem Wohnort auch in absehbarer Zeit nicht möglich sein wird.

Quelle winfuture (http://http://winfuture.de/news,49819.html)

r4711
11.09.09, 20:58
Betrifft übrigens 1&1 und den Tarif Doppel-Flat 6000 mit Speedoption bis 16000. Im Umkehrschluss heißt dass, das zumindest mehr als 6000 nicht verlangt werden kann.

Mal aus dem Urteil:
Auch wenn der Beklagten erst bei Herstellung des Anschlusses die Feststellung möglich sei, welche Surfgeschwindigkeit erreichbar wäre, sei eine Änderung für den anderen Vertragspartner nicht zumutbar.

Ob das andere Gerichte auch so sehen bleibt abzuwarten.