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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schon wieder ein Vollpfosten bei eBay



wacheia
31.05.09, 15:17
Seht selbst:

Teurer Karton (http://www.spinnes-board.de/vb/links.php?url=http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=110393547279&ru=http%3A%2F%2Fshop.ebay.de%3A80%2F%3F_from%3DR40 %26_trksid%3Dp3907.m38.l1313%26_nkw%3D110393547279 %26_sacat%3DSee-All-Categories%26_fvi%3D1&_rdc=1#rpdId)

4711/0815
31.05.09, 15:24
Bei der Auktion gibts nichts zu beanstanden. Richtige Rubrik, richtige Beschreibung.


Glück für den Verkäufer. Dumm für die, die nicht lesen können.


Sonst bin ich einer der ersten der Schreit, aber diesmal in Ordnung.

LZ9900
31.05.09, 15:28
sehe ich genauso, deutlicher kann man ja nicht mehr schreiben, dass man nur die schachtel verkauft.

da sind eher die bieter die vollpfosten.

wegomyway
31.05.09, 16:08
da sind eher die bieter die vollpfosten.

die sind nicht nur vollpfosten .... sondern vollpfostig :grinsend0229:
wie blöd kann man eigentlich sein ..... sowas von deutlich geschrieben ... und die ernstbieter weren jetzt schon kotzen .
vielleicht sollten die alle mal schnell ihr angebot zurück ziehen .... sowas geht doch in der bucht .....

4711/0815
31.05.09, 16:22
Bietagenten können schon dummes Zeug machen ^^

dirk01
31.05.09, 16:31
http://cgi.ebay.de/Sony-Playstation-3-80-GB-OVP_W0QQitemZ110395264515QQcmdZViewItemQQptZKarton s_Schachteln?hash=item19b4120e03&_trksid=p3286.c0.m14&_trkparms=72%3A1229%7C66%3A2%7C65%3A12%7C39%3A1%7C 240%3A1318%7C301%3A0%7C293%3A1%7C294%3A50

4711/0815
31.05.09, 16:37
ja dirk, obwohl die erste Kategorie richtig ist, und auch in der Beschreibung Originalkarton genannt wird, ist jedoch die PS3 Beschreibung irreführend. Das kann man melden.

Zur besseren Spezifikationseinordnung, folgende Infos der PS 3 80 GB Konsole:

* Sony Playstation 3 mit 80 GB Festplatte
* 1 Dual Shock Controller
* Cell Prozessor 3,2 GHz
* nVidia RSX GPU 550 MHz
* 256 Mb XDR RAM Arbeitsspeicher
* 512 Mb GDDR VRAM Grafikspeicher
* Anschlüsse:
* 1x HDMI
* 1x Multi AV - Ausgang
* 1x Netzwerk (10/100/1000 Mbit)
* 2x USB 2.0
* 1x optischer Audioausgang (digital)
* Gewicht: rund 5 kg
* Maße: 32.5cm (Breite) x 9,8cm (Höhe) x 27,4 cm (Tiefe). Das Angebot bezieht sich lediglich auf eine Originalverpackung (OVP) der Playstation 3 80 GB!

dirk01
31.05.09, 17:01
Leider habe ich keinen Account bei Ebay,
sonst würde ich es auch melden, in der Hoffnung das Ebay es auch so sieht.

Die Spezifikation dient nur zur Irreführung, was ihm auch gelingt.

dummi
31.05.09, 17:14
Leider habe ich keinen Account bei Ebay,
sonst würde ich es auch melden, in der Hoffnung das Ebay es auch so sieht.
Die Spezifikation dient nur zur Irreführung, was ihm auch gelingt.

habe für dich stellvertretend übernommen!

gruß, dummi

dirk01
31.05.09, 17:28
Danke dummi !

Jetzt bleibt nur abzuwarten wie schnell die Reaktion seitens Ebay ist bzw. ob der Artikel überhaupt raus genommen wird.

wacheia
31.05.09, 17:29
Danke dummi !
Jetzt bleibt nur abzuwarten wie schnell die Reaktion seitens Ebay ist bzw. ob der Artikel überhaupt raus genommen wird.

eBay reagiert auf solche Meldungen nie. Die Erfahrung habe ich mehr als einmal gemacht.

Jede Auktion bringt Geld ...

4711/0815
31.05.09, 17:34
Stimmt absolut nicht. Habe selber schon mind. 5 solcher Auktionen gestoppt durch melden !!!

dirk01
31.05.09, 17:51
Habe selber schon mind. 5 solcher Auktionen gestoppt durch melden !!!


Na hoffentlich war nicht meine dabei :-)

Meinen Account habe ich vor ca. 1 Jahr bei Ebay verloren.
Aus Unwissenheit hatte ich damals meine XBox360 mit CoD (ab 18 J.) rein gestellt.

Kurz vor Schluß wurde das Angebot von Ebay beendet und mit der Begründung konnte ich nichts mit anfangen.
Daher habe ich es erneut rein gestellt und dann wurde ich gesperrt und erst da wurde was von jugendgefährdeten Artikel geschrieben. Alternativ sollte ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Das kam für mich nicht in Frage da ich mehrmals beteuerte, das ich aus Unwissenheit gehandelt habe und meinen Account schon 5 Jahre ohne jegliche Vorfälle nutzte.
Natürlich war ich es selbst schuld, aber wer liest ständig die AGB?
Jedenfalls war nix mit Gnade vor Recht :-)

Mittlerweile komme ich auch ohne Ebay klar, denn hier haben wir ja einen tollen A+V Bereich, das noch ohne Gebühren.

4711/0815
31.05.09, 17:53
Na dann nehme ich 3 € je Transaktion auf spinnes-board

dummi
31.05.09, 18:20
zumindest bedankt haben sie sich recht schnell für die meldung.
mal sehen was dabei rauskommt.
mehr als das melden können wir nicht :sauer3:

pernod
31.05.09, 18:30
Hallo,
es gibt schon Leute die nur für eine Orginalverpackung bis zu 400-500€ ausgeben aber da handelt es sich um Verpackungen für sehr teure alte Locks oder Bahnhöfe von Merklin, mit Orginalkarton bringen die Sachen eben noch mehr, handelt sich allerdings um die 40er,50er und 60er Jahre Arzikel.

dummi
31.05.09, 18:40
Hallo,
es gibt schon Leute die nur für eine Orginalverpackung bis zu 400-500€ ausgeben aber da handelt es sich um Verpackungen für sehr teure alte Locks oder Bahnhöfe von Merklin, mit Orginalkarton bringen die Sachen eben noch mehr, handelt sich allerdings um die 40er,50er und 60er Jahre Arzikel.

sowas wird dann aber mit sicherheit nicht aus "versehen" gemacht.

es gibt auch leute die für eine "falsche" blaue briefmarke millionen hinblättern, das ist auch dann mit voller absicht :grinsend0265:

für leere ps3 schachtel hingegen vermutlich nicht :wallbash:

Bobby
31.05.09, 19:09
Danke @dummi fürs Melden!


Zum Ursprungsbeitrag zurückkehrend...

Unverschämtheit für die Verpackung einer Verpackung

auch noch 3,90 zu fordern!:wallbash::grinsend0265:

Gruß

Bobby

dummi
31.05.09, 20:43
nun ist das angebot beendet. erfolgreiches gebot: 201 €

ich hoffe er merkt sein fehler noch vor dem bezahlen!

ps: da ich in der letzten zeit um eine erhebliche summe betrogen worden bin, reagiere ich auf solche dinge recht empfindlich und wünsche solche betrüger, dass sie ihren "schwerverdienten gewinn" beim arzt und in der apotheke ausgeben!!!!

Bobby
31.05.09, 20:51
nun ist das angebot beendet. erfolgreiches gebot: 201 €....!

Irre ich oder läuft dasselbe Angebot schon wieder oder immer noch?

261 Euronen geboten

Duke
31.05.09, 20:53
Vielleicht ist er ja Wiederverkäufer . :green:

Bobby
31.05.09, 21:03
Der Sack verarscht doch alle:

Zitat aus einer anderen Auktion:

Die Uhr ist Neu, garantiert original, VERPACKT in Fossil Uhrendose

Reus1972
31.05.09, 21:24
Sowas ist in JEDEN Fall irreführend!
Was der Verkäufer im Sinn führt ist klar!
Der Verkäufer ist NUR darauf aus einen Dummen zu finden welcher das nicht richtig liest und der Meinung ist das Gerät zu kaufen!

Klar muss man sagen dass Käufer erst lesen sollen und dann bieten, aber für mich wiegt die Tatsache schwerer dass versucht wird für einen wertlosen Karton ein Schweinegeld zu kassieren!

Wäre ich der Bieter und würde feststellen dass es nur ein Karton ist, aber nicht der Artikel enthalten ist würde ich einfach nicht zahlen! Da ich aus eigener Erfahrung mit eBay weiss dass sich eBay sowieos nicht um solche Sachen kümmert bliebe dem Verkäufer nur der Weg über eine Zivilklage. Da eine Zivilklage immer mit Anwaltskosten verbunden sind und auch bei geltender Rechtschutzversicherung vorgetreckt werden müssen kann ich mir nicht vorstellen dass der Verkäufer diese Möglichkeit in betracht zieht. Zumal klar sein dürfte dass sich kaum ein Richter finden würde welcher dem Anliegen des Verkäufers nachkommen würde. Der Berugsverdacht liegt hierbei einfach zu klar auf den Tisch!

dirk01
31.05.09, 21:37
@Reus

super Beitrag ! :38:

wacheia
31.05.09, 21:38
Sowas ist in JEDEN Fall irreführend!
Was der Verkäufer im Sinn führt ist klar!
Der Verkäufer ist NUR darauf aus einen Dummen zu finden welcher das nicht richtig liest und der Meinung ist das Gerät zu kaufen!
Klar muss man sagen dass Käufer erst lesen sollen und dann bieten, aber für mich wiegt die Tatsache schwerer dass versucht wird für einen wertlosen Karton ein Schweinegeld zu kassieren!
Wäre ich der Bieter und würde feststellen dass es nur ein Karton ist, aber nicht der Artikel enthalten ist würde ich einfach nicht zahlen! Da ich aus eigener Erfahrung mit eBay weiss dass sich eBay sowieos nicht um solche Sachen kümmert bliebe dem Verkäufer nur der Weg über eine Zivilklage. Da eine Zivilklage immer mit Anwaltskosten verbunden sind und auch bei geltender Rechtschutzversicherung vorgetreckt werden müssen kann ich mir nicht vorstellen dass der Verkäufer diese Möglichkeit in betracht zieht. Zumal klar sein dürfte dass sich kaum ein Richter finden würde welcher dem Anliegen des Verkäufers nachkommen würde. Der Berugsverdacht liegt hierbei einfach zu klar auf den Tisch!

Im vorliegenden Fall hat der Verkäufer sein Angebot in der Rubrik Verpackungen, Kartons platziert. Das ist nicht irreführend.

Zweitens: Der Käufer merkt ja erst, dass er nur einen Karton gekauft hat, nachdem er bezahlt hat und der Postbote da war.

Dein Weg ist da nicht praktikabel.

dirk01
31.05.09, 21:46
Der Verkäufer hat auch absichtlich eine zweite Kategorie gewählt, PS3 !

Die Tatsache, das er noch die Spezifikation der PS3 aufführt, dient doch nur der alleinigen Irreführung um den Eindruck zu erwecken, das es sich auch um das Gerät der abgebildeten Verpackung handelt.

Für mich ist es Vortäuschung falscher Tatsachen, auch wenn es nicht erwähnt wird. Bewußt soll der "Dumme oder Gutgläubige" abgezockt werden.

Ich würde vorerst auch nichts bezahlen um zu sehen wie der Verkäufer reagiert, zudem auch Ebay einschalten.

Das Angebot mit der DM800 ist absolut wasserdicht, wer darauf reinfällt ist selbst schuld.
Obwohl sich der Verkäufer warscheinlich auch einen Dummen erhofft was ihm ja gelingt.

Reus1972
31.05.09, 21:47
Glaube mir wenn ich sage dass der Weg praktikabel ist!
Hab mit solchen oder ähnlichen Sachen oft zu tun und ich kann auch aus eigener Erfahrung ein Lied davon singen wie Richter zu entscheiden pflegen!

Oft ist es auch wunschdenken dass ja eigentlich sowas durchgehen sollte weil es ja eigentlich alles FAST richtig geschrieben oder besser gesagt dargestellt ist.

Entscheidend bei sochen Sachen ist IMMER der Richterspruch!
Wenn es überhaupt soweit kommt, was ich aber bei solchen Sachen von vornherien ausschliesse. Weil einfach jeder seriöse Anwalt von vornherein seinem Mandanten (dem Verkäufer) abraten würde überhaupt eine Klage einzureichen!

Reus1972
31.05.09, 21:55
Entscheidend dabei ist die Tatsache dass das Angebot zumindest in Teilen irreführend ist. Das reicht völlig um dem Kläger (in diesem Fall der Verkäufer) sein Anliegen von jedem mittelmässigen Verteidiger niederzuschmettern!
So einfach ist das!

Und eBay! Naja, die gehen den standartmässigen Weg den sie immer gehen und versuchen erstmal die Sache auszusitzen. Werden in der Regel erst dann in dem Masse aktiv wie es ihre eigenen AGB´s eigentlich erfordern wenn man sie mit einem Schreiben seines Anwalts dazu auffordert!

wacheia
31.05.09, 21:56
Glaube mir wenn ich sage dass der Weg praktikabel ist!
Hab mit solchen oder ähnlichen Sachen oft zu tun und ich kann auch aus eigener Erfahrung ein Lied davon singen wie Richter zu entscheiden pflegen!
Oft ist es auch wunschdenken dass ja eigentlich sowas durchgehen sollte weil es ja eigentlich alles FAST richtig geschrieben oder besser gesagt dargestellt ist.
Entscheidend bei sochen Sachen ist IMMER der Richterspruch!
Wenn es überhaupt soweit kommt, was ich aber bei solchen Sachen von vornherien ausschliesse. Weil einfach jeder seriöse Anwalt von vornherein seinem Mandanten (dem Verkäufer) abraten würde überhaupt eine Klage einzureichen!

Du hast mich falsch verstanden.

Ich meinte, dass der Weg, nicht zu zahlen und sich verklagen zu lassen, nur möglich ist, wenn man vorher bemerkt, dass man nur einen Karton ersteigert hat.

Der Käufer wird es aber vermutlich erst bei Erhalt der Lieferung bemerken.

Dann hat er aber schon gezahlt. Er kann sich dann nicht verklagen lassen sondern müsste selber klagen.

Reus1972
31.05.09, 21:59
Du hast mich falsch verstanden.
Ich meinte, dass der Weg, nicht zu zahlen und sich verklagen zu lassen, nur möglich ist, wenn man vorher bemerkt, dass man nur einen Karton ersteigert hat.
Der Käufer wird es aber vermutlich erst bei Erhalt der Lieferung bemerken.
Dann hat er aber schon gezahlt. Er kann sich dann nicht verklagen lassen sondern müsste selber klagen.

Ahso, Sorry! Das hab ich falsch aufgenommen!
Naja, der Weg ist dann eigentlich der gleiche.
Nur mit dem Unterschied dass natürlich die bezahlte Kohle bis zum Abschluß des Verfahrens weg ist.
Und natürlich muss dann der Käufer die Klage anstreben. Aber die erfolgsaussichten für den Käufer bleiben die gleichen!

dirk01
31.05.09, 22:01
Gibt es eine Möglichkeit den Käufer von einem Dritten über Ebay zu kontaktieren ?

Der arme Kerl denkt noch, das er ein Schnäppchen gemacht sofern er es noch immer nicht gemerkt hat.

Auch wenn er falsch gelesen hat, eine sauerei ist es trotzdem und solche tun mir richtig leid.

wacheia
31.05.09, 22:04
Gibt es eine Möglichkeit den Käufer von einem Dritten über Ebay zu kontaktieren ?
Der arme Kerl denkt noch, das er ein Schnäppchen gemacht sofern er es noch immer nicht gemerkt hat.
Auch wenn er falsch gelesen hat, eine sauerei ist es trotzdem und solche tun mir richtig leid.

Das ging früher. Da habe ich Höchstbietende hin und wieder gewarnt.

eBay hat diese Möglichkeit der Kontaktaufnahme abgeschafft. War wohl schlecht für´s Geschäft.

eBay verdient ja auch an verkauften Kartons ...

Duke
31.05.09, 22:06
„ Wer lesen kann ist klar im Vorteil “ bewahrheitet sich das Sprichwort.

Wenn Geiz und Geilheit schneller sind als Verstand und Augen, kann das schommal vorkommen.

NO MERCY

bolban
31.05.09, 23:33
...ich hab meinen Ibä-Account vor Jahren schon
gekündigt & kaufe alles nur noch "live" im Shop.
(.....bis auf meine Tomatensamen, da geh' ich
zum Samenarchiv (http://www.garten-pur.de/153/Garten-pur_Portal/Gemuesebeet/Samenarchiv_Bohl.htm), aber des interessiert hier eh
niemanden:lol:)

Dieses Internetgekaufe ist sehr oft Verarsche.

Reus1972
31.05.09, 23:52
Eben!
Interessanterweise ist es auch rein rechtlich interessanter in irgendeinen Onlineshop zu kaufen!
Ich persönlich brauche eBay nur für gebrauchte Sachen wie z.b. die dBox2, ansonsten kaufe ich grundsätzlich nur von Onlineshops meines vertrauens.

Reus1972
31.05.09, 23:54
OffTopic:
Hey bolban,

AUFSTEIGEN WIR!
1. Liga, wir sind DAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA!!!!!!!!!!!!!

Duke
01.06.09, 00:39
...ich hab meinen Ibä-Account vor Jahren schon
gekündigt & kaufe alles nur noch "live" im Shop.
(.....bis auf meine Tomatensamen, da geh' ich
zum Samenarchiv (http://www.garten-pur.de/153/Garten-pur_Portal/Gemuesebeet/Samenarchiv_Bohl.htm), aber des interessiert hier eh
niemanden:lol:)
Dieses Internetgekaufe ist sehr oft Verarsche.

Was ich brauche bekomme ich nur gebraucht bei eblöd, würd ich es neukaufen müssen ginge es mir wie GM.

dummi
01.06.09, 06:20
und gleich wieder der nächste karton, vom gleichen seriösen anbieter:

http://cgi.ebay.de/Sony-Playstation-3-60-GB-OVP_W0QQitemZ110396929064QQcmdZViewItemQQptZKarton s_Schachteln?hash=item19b42b7428&_trksid=p3911.c0.m14&_trkparms=72%3A1229%7C66%3A2%7C65%3A12%7C39%3A1%7C 240%3A1318%7C301%3A1%7C293%3A1%7C294%3A50

den text hat er ein wenig geändert. das es sich nur um einen karton handelt ist es jetzt etwas besser zu sehen, da in eigene zeile aufgeführt!

interresant ist dabei aber seine account. der ist 3 jahre alt und 100% positiv. plant er etwa solche auktionen jahre voraus???

bobby, bei dem angebot mit der uhr

http://cgi.ebay.de/Fossil-Herren-Uhr-Fuel-JR9040-JR-9040-Lederband-NEU_W0QQitemZ110395997235QQcmdZViewItemQQptZDE_Kle idung_Schmuck_Accessoires_Uhren_Armbanduhren?hash= item19b41d3c33&_trksid=p3911.c0.m14&_trkparms=72%3A1229%7C66%3A2%7C65%3A12%7C39%3A1%7C 240%3A1318%7C301%3A1%7C293%3A1%7C294%3A50

wird doch tatsächlich die uhr angeboten! oder bin ich jetzt auch schon blind?

ps: ich kaufe in der bucht nur noch wenn rücknahmegarantie angeboten wird. die zeiten von schnäppchenschlagen sind längst vorbei. wo sich ein schnäppchen vermuten lässt ist fast immer vorsicht geboten!

ps2: jetzt machen wir für den ar*ch auch noch kostenlose (wenn auch negative) werbung ;-(
und sein account ist sogar 4 jahre alt, 100% positiv! nicht zu glauben ;-(

Bobby
01.06.09, 06:41
Der Name des Anbieters ist allerdings nicht derselbe,

wie der des gestrigen Anbieters.


Die Bewertungen stammen überwiegend von VERKÄUFERN.

Zur Uhr: Nur der Karton ist original.

Gruß

Bobby

dummi
01.06.09, 07:17
Der Name des Anbieters ist allerdings nicht derselbe,
wie der des gestrigen Anbieters.
Die Bewertungen stammen überwiegend von VERKÄUFERN.
Zur Uhr: Nur der Karton ist original.
Gruß
Bobby

der ps3 karton-anbieter ist der gleiche ps3 karton-anbieter wie gestern!

der dream-box (wie vortrefflich der name :tongue2: ) ist der typ mit der uhr.

4711/0815
01.06.09, 16:29
Stimmt. Naramis77 ist derselbe wie gestern.

dirk01
01.06.09, 18:55
Oh je, 303 € für einen DM800-Karton, ich werd verrückt.

Selbst ein erfahrener Ebayer mit 55 Bewertungen war des Lesens nicht mächtig.
Einer mit 204 Bewertungen ist bei 260 € noch rechtzeitig abgesprungen :-)

Habe auch noch einen nagelneuen Karton von der 800er.
Wenn Jemand möchte, kann er den auch gerne für die Hälfte haben, hi hi.

Senseo
02.06.09, 00:21
Sehr witzig :P

dirk01
02.06.09, 19:38
kaum zu glauben, der zweite Karton ist bereits auf 111,00 €

http://cgi.ebay.de/Sony-Playstation-3-60-GB-OVP_W0QQitemZ110396929064QQcmdZViewItemQQptZKarton s_Schachteln?hash=item19b42b7428&_trksid=p3911.c0.m14&_trkparms=72%3A1229%7C66%3A2%7C65%3A12%7C39%3A1%7C 240%3A1318%7C301%3A1%7C293%3A1%7C294%3A50

r4711
02.06.09, 20:28
Das wirklich praktische am Betrugstatbestand ist, dass jede irrtumsbedingte, (stoffgleiche) Vermögensverfügung ausreicht und auch der Versuch unter Strafe steht, also genug Material, um all die eifrigen Karton-(Box ;-)-Verkäufer zu kreuzigen.

Klar langt man sich erst einmal an den Kopf, wie man darauf reinfallen kann, aber die Irrtumseregung muss nicht besonders geschickt sein und letzlich wird sich die Käuferschaft aus denen rekrutieren, die vielleicht ganz gut des Deutschen mächtig sind, aber doch das eine oder andere gar nicht verstehen können.

dirk01
02.06.09, 20:47
Wie sieht es ein Richter bei einer Zahlungsklage?

Das Angebot mit dem DM800-Karton ist nach meiner Meinung wasserdicht, die anderen beiden wohl nicht.

Gibt es irgendwelche Musterklagen in dieser Art bzw. Urteile ?

r4711
02.06.09, 20:59
Wie sieht es ein Richter bei einer Zahlungsklage?
Das Angebot mit dem DM800-Karton ist nach meiner Meinung wasserdicht, die anderen beiden wohl nicht.
Gibt es irgendwelche Musterklagen in dieser Art bzw. Urteile ?


Kein Angebot, das darauf abzielt, einen Irrtum zu eregen, wird zivilrechtlich geschützt. Chancen, den Betrag gerichtlich beizutreiben hat er damit grundsätzlich nicht.

Im Übrigen ist es dem Käufer unbenommen, den Kaufvertrag nach 119 BGB anzufechten.

§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden

dirk01
21.08.09, 16:00
ohne Worte

http://cgi.ebay.de/PLAYSTATION-3-60GB-KONSOLEN-VERPA-SPIEL-UNCHARTED_W0QQitemZ250484738938QQcmdZViewItemQQptZ Videospielkonsolen?hash=item3a520dcb7a&_trksid=p3286.c0.m14

lars.berlin
21.08.09, 16:09
Das sind für mich alles Nepper, Schlepper, Bauernfänger !!!

Greetz Larsi.

dummi
21.08.09, 19:54
hier kommt wohl eine meldung zu spät. ich hoffe der käufer bemerkt noch vor der überweisung, dass er über tisch gezogen worden ist!

Bobby
21.08.09, 19:56
Ich habe den Verkäufer und ibääh angeschrieben.

Antwort des Verkäufers:

Hallo,

ich bin selber total überrascht.

Ehrlich gesagt stand der Karton bei nur so rum, und ging mir auf den Zeiger.

Keine Ahnung was da los ist. Aber gekauft ist gekauft... ;-)


- trille1980

Ja sicher!!!!!!

dummi
21.08.09, 20:53
vielen dank fürs melden bobby!
schade, dass man den käufer nicht alarmieren kann. echt schade!

dirk01
21.08.09, 21:41
leider ist dieser auch schon ausgelaufen:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=250484755033&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=015


evtl. kann man diese Angebote melden die bald auslaufen ?, wird warscheinlich auch so ablaufen wie die obigen. Es wimmelt ja nur noch von diesen Karton-Angeboten und man kann doch nicht nur ständig melden.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=220467122950&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=012

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=320414272069&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=011

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=320414378743&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=011

dummi
21.08.09, 21:51
interresant ist dabei, wie ähnlich die texte ausfallen. nur so ein bisschen betrug, kein wirklicher beschiss.
eblöd könnte eingentlich eine neue untersparte bei "verpackungen" aufmachen.

"original verpa. mit halbbetrügerischen absichten"

Bobby
21.08.09, 22:08
Wenn wir gewisse schwarze Schafe auffliegen lassen wollen,

geht es nur gemeinsam.


Also bitte...wer melden will....!


Wobei mich immer noch die Dummheit und Gier der Bietenden erstaunt.


Gruß

Bobby

dirk01
25.09.09, 12:59
Das ist für mich mal wieder der Oberknaller, er scheint wohl ein ganzes Lager davon zu haben :-)
Mir tun nur die armen Käufer leid.

http://shop.ebay.de/qarizzma43/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg=

lars.berlin
25.09.09, 15:31
mal was anderes:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=320427047152&ru=http%3A%2F%2Fshop.ebay.de%3A80%2F%3F_from%3DR40 %26_trksid%3Dp3907.m38.l1313%26_nkw%3D320427047152 %26_sacat%3DSee-All-Categories%26_fvi%3D1&_rdc=1
Lebende Ware inner Bucht feilzubieten, ist laut deren AGB's verboten !!!

MfG Larsi.

dirk01
25.09.09, 15:37
@Gigant
Danke !
Eine suptertolle Idee sofern es rechtlich zulässig ist.

wacheia
25.09.09, 16:41
mal was anderes:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=320427047152&ru=http%3A%2F%2Fshop.ebay.de%3A80%2F%3F_from%3DR40 %26_trksid%3Dp3907.m38.l1313%26_nkw%3D320427047152 %26_sacat%3DSee-All-Categories%26_fvi%3D1&_rdc=1

Arbeitsrechtlich nicht möglich und sogar sehr gefährlich.

Es handelt sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, welches steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.

Da eine Befristungsabrede nach § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz der Schriftform bedarf, der Arbeitsvertrag als solches aber nicht, handelt es sich mangels Schriftform um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, denn nur die Befristung ist unwirksam, der Vertrag selbst nicht.

Die Dame könnte außerdem locker das ortsübliche Gehalt sowie AG-Anteile zur Sozialversicherung einklagen und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis durchsetzen.

Dieses könnte zwar innerhalb der ersten sechs Monate ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, da das Kündigungsschutzgesetz noch nicht greift, der Arbeitgeber hätte dann aber für die Dauer der Kündigungsfrist auch noch Gehaltskosten plus Lohnnebenkosten zu zahlen.

Die Beteuerung und gar schriftliche Bestätigung, welche die Dame anbietet, sind juristisch völlig irrelevant.

Bobby
25.09.09, 17:52
....
Die Beteuerung und gar schriftliche Bestätigung, welche die Dame anbietet, sind juristisch völlig irrelevant.

Es sind gleich 2 "verfügbar"!

dirk01
01.10.09, 10:00
http://cgi.ebay.de/PS3-Playstation-3-Slim-120GB-OVP-Konsolen-Verpackung_W0QQitemZ280402960054QQcmdZViewItemQQpt ZKartons_Schachteln?hash=item4149519eb6&_trksid=p3286.c0.m14