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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer wusste das es kein "gesetzliches" 14 tägiges rückgaberecht gibt ?



Million Dollar Man
19.04.09, 20:36
Da ich selbst dazu gelernt habe wollte ich es hier mal weitergeben da es vielleicht einige helfen kann.

Ich war im Glauben das es gesetzlich ist das man zb. ein gerät innerhalb 14 tage ohne angaben von gründen zurückgeben kann wenn man nicht damit zufrieden ist.

Als ich mir diese Woche nen neuen DVD-recorder gegönnt habe, habe ich vorher preise verglichen, ich hatte 2 gegenüberliegende Geschäfte , Geschäft A kostete der player 329 euro, geschäft b hatte den selben player für 248 euro ( gewaltiger unterschied). Da ich aber bei geschäft a gute erfahrungen habe fragte ich ob sie mit dem preis mitgehen, sie sagten mir das sie zwar mitgehen aber nicht ganz mit , wie dem auch sei habe ich den player dann für 258 euro bekommen nach dem sie mir erklärt hatte "drüben nehmen die nix zurück" als ich daheim war hab ich mich überzeugen wollen und rief gegenüber an und stellte mich doof und fragte ob ich 14 tage rückgaberecht habe sollte ich mir den player kaufen, sie sagten mir NEIN und das würde niergends gesetzlich sein sondern würde immer aus kullanz laufen.

Habe da ehrlichgesagt dazugelernt, habe im i-net geschaut und tatsächlich gelesen das es nicht gesetzlich ist, als ich auch sah das viele das nicht wissen wollte ich es hier nochmal bescheid geben, also solltet ihr vorhaben was teures zu kaufen immer zuerst nachfragen.

six6
19.04.09, 20:40
Das mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht gilt nur bei Verkäufen in sogenannten "Online-Versandhäusern".
Bei einem Händler vor Ort gilt das nicht.

wacheia
19.04.09, 20:42
Das 14-tgige Rückgaberecht besteht gesetzlich nur bei Versandgeschäften.

Das ist der Grund dafür, dass ich häufig im Versandhandel bestelle. da kann ich alles ohne Angabe von Gründen zurückschicken.

Ab einem Warenwertvon 40 Euro sogar auf Kosten des Verkäufers.

Wenn Geschäfte beim normalen Verkauf im Ladenlokal ein Rückgaberecht einräumen, dann ist das rein freiwillig. Die müssen nur bei fehlerhafter Ware umtauschen.

Million Dollar Man
19.04.09, 20:44
Das mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht gilt nur bei Verkäufen in sogenannten "Online-Versandhäusern".
Bei einem Händler vor Ort gilt das nicht.



und genau das wusste ich nicht ....... muss ich ganz ehrlich gestehen ...

Million Dollar Man
19.04.09, 20:45
@ six sorry weiss net ob du das bemerkt hast, hab ausversehen anstatt auf antwort auf editieren gedrückt und habe dein beitrag ausversehen verändert gehabt

Musicnapper
19.04.09, 20:46
Das 14 Tägige Wiederkaufsrecht gilt nur im Fernabsatz ,damit soll dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden das Produkt ähnlich wie im Laden Probieren und Beurteilen zu können.
Im Normalen Handel gibt es das nur auf Kulanzbasis ,also "Gnade" des Händlers.

fritzmuellerde
19.04.09, 20:52
yep so isses

und im ebay sind es 30 tage

six6
19.04.09, 21:10
@ six sorry weiss net ob du das bemerkt hast, hab ausversehen anstatt auf antwort auf editieren gedrückt und habe dein beitrag ausversehen verändert gehabt

Kein Problem. Ich hatte nur noch ergänzt, dass dieses in den §§ 355 ff. BGB geregelt ist.

six6
19.04.09, 21:12
yep so isses
und im ebay sind es 30 tage

ebay: 30 Tage ?

Das glaube ich nicht!
Ist sicherlich von einigen Händlern freiwillig "verlängert" worden, oder ?

Wenn das wirklich stimmen sollte: Die armen Händler ... :durcheinander-ersta

dirk01
19.04.09, 21:18
aber Achtung !
Selbst wenn der Händler vor Ort aus Kulanz ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumt, heißt es noch lange nicht, das man auch sein Geld in bar zurück erhält.

Auch hier ist vorher unbedingt das zu vereinbaren sofern nicht der Händler damit wirbt, wie z.B. MM.
Es wird auch gerne "nur" eine Gutschrift erstellt so das man seine Kohle doch dort lassen muß.
Also, vorher immer nachfragen ob auch das Geld in bar ausgezahlt wird.

Hank
19.04.09, 21:22
aber Achtung !
Selbst wenn der Händler vor Ort aus Kulanz ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumt, heißt es noch lange nicht, das man auch sein Geld in bar zurück erhält.
Auch hier ist vorher unbedingt das zu vereinbaren sofern nicht der Händler damit wirbt, wie z.B. MM.
Es wird auch gerne "nur" eine Gutschrift erstellt so das man seine Kohle doch dort lassen muß.
Also, vorher immer nachfragen ob auch das Geld in bar ausgezahlt wird.Bei MM habe auf die Auszahlung bestanden und nach einigen Diskussion gabs dann auch Bares.
Hätten die mich auch mit einem Gutschein abspeisen können und wären im Recht?

wacheia
19.04.09, 21:24
Bei MM habe auf die Auszahlung bestanden und nach einigen Diskussion gabs dann auch Bares.
Hätten die mich auch mit einem Gutschein abspeisen können und wären im Recht?

Bei einem Kauf an der Ladentheke hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch z. b. wegen Nichtgefallens, Doppelkauf, Sinneswandel oder sonstwas.

Umtauschrecht besteht nur bei defekter/fehlerhafter Ware.

Das gesetzliche Rückgaberecht besteht nur im Versandhandel.

Anders verhällt es sich, wenn der Verkäufer zugesagt hat, dass man den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann und sein Geld zurück erhält.

Die Beweislast für diese Zusage liegt beim Käufer.

Hank
19.04.09, 21:29
Bei einem Kauf an der Ladentheke hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch z. b. wegen Nichtgefallens, Doppelkauf, Sinneswandel oder sonstwas.
Umtauschrecht besteht nur bei defekter/fehlerhafter Ware.
Das gesetzliche Rückgaberecht besteht nur im Versandhandel.
Anders verhällt es sich, wenn der Verkäufer zugesagt hat, dass man den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann und sein Geld zurück erhält.
Die Beweislast für diese Zusage liegt beim Käufer.

Damals war es ein Soundsystem, welches innerhalb von 6 Monaten den Geist auf gab. Bei der Rückgabe wollte man mir dann wie selbstverständlich ein Gutschein in die Hand drücken! Ein Austauschsystem war nicht mehr auf Lager.
Der Vorgesetze sagte dann Auszahlen!

wacheia
19.04.09, 21:31
Damals war es ein Soundsystem, welches innerhalb von 6 Monaten den Geist auf gab. Bei der Rückgabe wollte man mir dann wie selbstverständlich ein Gutschein in die Hand drücken! Ein Austauschsystem war nicht mehr auf Lager.
Der Vorgesetze sagte dann Auszahlen!

Das ist ja ein ganz anderer Sachverhalt.

Bei defekter Ware muss umgetauscht, repariert oder Geld zurück gezahlt werden.

Da muss der Kunde eine Gutschrift nicht akzeptieren.

dirk01
19.04.09, 21:50
In der Regel gibt MM das Geld in bar zurück. Aber ich bin schon mal an einem Verkäufer geraten der wollte es eben nicht und mir eine Gutschrift andrehen. Erst nach langen Reden bekam ich doch das Geld in bar.

Also, ich kenne es nur so, das man bei MM zwar ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen seine Ware zurück geben kann (sie werben ja damit), aber es ist nicht klar geregelt das man sein Geld auch in bar zurück erhält. Das liegt ganz alleine im Ermessen der Verkäufers, aber in der Regel schon.

Dies gilt nicht für alle Geschäfte. Daher ist es immer ratsam vom dem Kauf das abzuklären und sich notfalls auch schriftlich auf der Rechnung/Auftragszettel quittieren lassen.
Das mache ich z.B. grundsätzlich bei Expert, denn sie haben kein Rückgaberecht !, sondern nur nach vorheriger Vereinbarung. Dann laß ich mir auch quittieren das das Geld in bar zurück erstattet wird.

fritzmuellerde
19.04.09, 21:56
ebay: 30 Tage ?
Das glaube ich nicht!
Ist sicherlich von einigen Händlern freiwillig "verlängert" worden, oder ?
Wenn das wirklich stimmen sollte: Die armen Händler ... :durcheinander-ersta

guckst du hier

...

Für Ebay-Geschäfte gilt die 30-Tage-Widerrufsfrist sogar von Rechts wegen. Bei Powersellern und profesionellen Händlern. Egal ob Sofortkauf oder Auktion. Nur private Verkäufer müssen kein Widerrufsrecht gewähren.
...


nachzulesen hier ganz unten:

http://www.test.de/themen/steuern-recht/test/-Umtausch-und-Rueckgabe/1609347/1609347/1610398/

six6
19.04.09, 22:04
Tja, damit habe ich getreu meiner früheren Signatur wieder etwas dazugelernt.

Danke Dir.

B.T.
20.04.09, 08:18
Das 14-tgige Rückgaberecht besteht gesetzlich nur bei Versandgeschäften.
Das ist der Grund dafür, dass ich häufig im Versandhandel bestelle. da kann ich alles ohne Angabe von Gründen zurückschicken.
Ab einem Warenwertvon 40 Euro sogar auf Kosten des Verkäufers.


Stimmt das wirklich?

In vielen Portalen steht immmer wenn zurückschicken, dann ausreichend frankiert...

Was passiert, wenn die das Paket dann nicht annehmen?

wacheia
20.04.09, 08:32
Stimmt das wirklich?
In vielen Portalen steht immmer wenn zurückschicken, dann ausreichend frankiert...
Was passiert, wenn die das Paket dann nicht annehmen?

Bei einem Warenwert von mehr als 40 Euro muss der Verkäufer die Kosten der Rücksendung tragen, wenn der Käufer sein Widerrufsrecht ausübt.

Das ergibt sich aus § 355 in Verbindung mit § 357 Absatz 2 BGB.
Der Verkäufer muss aber keine unfreie Rücksendung akzeptieren. Er kann in seinen AGB vorsehen, dass der Kunde zunächst die Portokosten zahlt und er sie dann erstattet.

Ich gehe immer so vor, dass ich per eMail mitteile, dass ich mein
Widerrufsrecht ausüben werde und um Mitteilung bitte, ob der Verkäufer die Ware abholen will (LOL) oder ob ich sie unfrei zurückschicken soll.

Falls der Verkäufer auf frankierte, also freigemachte Rücksendung besteht, teile ich ihm meine Bankverindung mit und bitte um Ersatttung des Kaufpreises (falls schon bezahlt) und der Protokosten für die Rücksendung.

Meistens sind die aber mit unfreier Rücksendung einverstanden.

Zum Text des BGB geht es hier lang: Klick (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html)

B.T.
20.04.09, 08:53
Danke!!!

Werd gleich mal ne Mail fertig machen...

wegomyway
20.04.09, 16:46
und bei den "teufeln" aus berlin kannst sogar acht wochen "probelauschen" und dann zurück schicken .....
ansonsten schon gut zu wissen das es online das recht gibt und im laden druchaus auf gnade hoffen darf ...

buedi30
20.04.09, 17:56
Ich möchte die Diskussion ein wenig beleben.

Offizielles Recht ist was in diesen Beitrag steht.

Genauso nimmt Media Markt auf Kulanz alles innerhalb von 14 Tagen zurück, Teufel sogar 8 Wochen.

Aber, jeder gute Fachhändler bietet euch die Möglichkeit Dinge zurück zu geben wenn Ihr mit ihm darüber sprecht.
Anders schaut es aus, wenn ihr das Produkt kauft, als gut befindet, da Ihr es z.b. probegehört habt, dann wieder zurück gebt um es im Internet zu kaufen. Damit untergrabt Ihr eure Arbeitsplätze, denn wenn das jeder so macht, gibt es bald niemanden mehr der euch beraten kann, euch Dinge vorführen kann oder ähnliches.

Wer von euch möchte ein Flachbildschirm kaufen ohne ihn vorher "live" gesehen zu haben? Wer kauft Lautsprecher ohne sie vorher "live" gehört zu haben? Na klar kann man diese nach 14 Tagen wieder zurück geben (Fernabsatzgesetz) und sagen gefällt mir nicht. Aber auch da gibt es niemanden der fragt warum gefällt es Ihnen nicht, keinen der auf eure Wünsche eingeht und euch eventuelle das anbietet was Ihr sucht. Jeder beschwert sich, das die Konzerne ja im Ausland kaufen und nicht unsere Industrie unterstützen, macht Ihr das? Hier beschwert man sich, dass die kleinen Unternehmen sterben und Mitarbeiter entlassen werden, den Preis 5-10% zusätzlich zum Internetpreis will aber keiner zahlen, schließlich kennt man den Verkäufer ja nicht der Morgen auf der Straße sitzt.

Sorry, ist vielleicht Offtopic, musste aber raus, daher kann es von mir aus auch gelöscht werden.

buedi30
20.04.09, 17:57
@Mods,

bitte löschen, doppel Post.

six6
20.04.09, 20:47
I... Teufel sogar 8 Wochen ...

Dafür muss man aber bei denen fast 3 Monate auf seine Rückerstattung warten.

Ob das wirklich kundenfreundlich ist ? Ich weiß nicht. :BLUESCREEN:

wegomyway
20.04.09, 21:14
Dafür muss man aber bei denen fast 3 Monate auf seine Rückerstattung warten.
Ob das wirklich kundenfreundlich ist ? Ich weiß nicht. :BLUESCREEN:
kann man sehen wie man will !
wo kannst du sonst nach 2 monaten probehören alles wieder zurück senden ?
da sollte man mal das verhältnis betrachten !
2 monate hören wollen alle , wenn nicht gut genug am besten gestern geld zurück .... das ist dann wieder typisch kunde ... sorry .... dann bestell woanders wo du dich nach max. 14 tagen entschieden haben musst !
ich hatte nach ein paar tagen das problem das der sub nicht mehr nach abschalten der angeschlossenen audioquelle in standby ging . anruf , keine 0180er oder ähnliches ... nein .... eine stinknormale nummer . was per telefon probiert , festgestellt das da was kaputt ist . gleich am telefon eine neue auslieferung fertisch gemacht . das war donnerstag vor ostern . mittwoch nach ostern riesenpaket da , neu gegen alt getauscht und alles roger . hatte dann von teufel noch ne mail bekommen mit einem link .... das geklickt und dhl hat nach auslösung von mir wunschgemäß die ware abgeholt .... ist sehr guter kundenservice .... denke mal nur an die die sich mit 0180er nummern und warteschleife und mehrfach weiterleitung ne goldene nase verdienen
ist zwar nicht zum thema .....