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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bekommt mein Arbeitgeber eigentlich einen finanziellen Ausgleich....



bolban
27.01.09, 22:19
...wenn ich krank bin (gelben Schein vorausgesetzt)? Ich finde nix im
Internet, was mir weiterhelfen könnte. Vielleicht sind ja Arbeitgeber hier?
Würde mich freuen.

cu

r4711
27.01.09, 22:30
Nein, das geht maximal sechs Wochen zu Lasten des Arbeitgebers, eine Erkrankung vorausgesetzt und dann Krankengeld von der Krankenkasse, da gibt es keinen Ausgleich.

bolban
27.01.09, 22:32
Ja, dann kann ich jeden Arbeitgeber nun gut verstehen.
(danke)

Heval
27.01.09, 22:35
Ja, dann kann ich jeden Arbeitgeber nun gut verstehen.
(danke)


HI!

Schau mal hier:

>>>> HIER <<<< (http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/fuehrung-organisation/tipps/personal/krankheit-entgeltfortzahlung-krankengeld.html)

Duke
27.01.09, 23:45
Er kann dich aber gleich vom ersten Tag zum Vertrauensarzt der Krankenkasse schicken und die Diagnose deines Arztes zu bestätigen.

bolban
27.01.09, 23:54
thx@all
..

streifentier
27.01.09, 23:57
den vertrauensartz der krankenkasse würde ich aber nicht akzeptieren dann doch schon lieber einen vermeintlich neutralen amtsarzt :schilder0009:

OLAOLA
28.01.09, 00:55
Hallo,

das hat JEDER Arbeitgeber zu akzeptieren. OHNE WENN UND ABER !!!

Darüber darf er sich nichtmal negativ äussern. Das sind gesetzliche
Vereinbarungen und das ist auch gut so. Leider gibt es zu viele üble
Möglichkeiten, dieses zu umgehen, indem Leute auf selbständiger
Basis für Leute im Angestellten Verhältnis "ersetzt" werden. Da entfällt
jeglicher Schutz vor der Willkür eines Arbeitgebers.

Wenn es einem Arbeitgeber etwas schlechter geht, brüllen die nach
dem STAAT für Hilfen. Wenn es einem Arbeitgeber gut geht, halten
diese ihre Fresse und geben natürlich den Angestellten NIX ab.

Hauptsache MANAGER und AKTIONÄRE füllen sich die Taschen.
Sorry, bin vom Thema abgekommen. Wer krank ist, hat ein Recht
auf Genesung, ob das dem Chef passt oder nicht. Und was für eine
Krankheit der Arbeitnehmer hat, geht dem Arbeitgeber NIX an. !!!!!!

bolban
28.01.09, 01:10
Naja, wenn ich Arbeitgeber wäre, was ich noch nicht bin, aber ja vielleicht mal sein werde wenn alles so läuft wie ich mir das ausmale:D, dann, ja dann geht mich das schon was an, so bisi zumindest, wenn ich zahle- oder etwa nicht? Imo bin ich Arbeitnehmer+krank, wollte mich aber mal über die Warte des Arbeitgebers informieren, da mich des einfach interessiert hat.


Als Arbeitnehmer immer gegen denn Chef zu wettern ist modern, ich weiß, aber kaum einer macht sich mal die Mühe und versetzt sich in den Mann rein, der die gesamte
unternehmerische Verantwortung trägt. Aber gut, ich hab meine Antworten ja bekommen. thx

tassilo3001
28.01.09, 07:20
man darf aber auch nicht vergessen das es einige angestellte gibt die gerne mal grundlos nen krankenschein abgeben ,es gibt viele ärzte die mit krankenscheinen leichfertig umgehen (ich selbst habe auf die frage meines arztes "soll ich sie krank schreiben" schon mit nein geantwortet.
oder ich bekam die aussage "ich schreibe sie mal ne woche krank,dann können sie sich richtig erholen"

wacheia
28.01.09, 08:00
Gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten, wenn der Mitarbeiter wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit nicht arbeiten kann.

Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) regelt für Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 Beschäftigten, dass diese Arbeitgeber 80 % des fortgezahlten Enteglts erstattet bekommen.

Zu diesem Zweck werden von den Krankenkassen Umlagen erhoben. Das bedeutet, die kleineren Arbeitgeber zahlen monatlich eine Umlage in einen Pool, aus dem dann diese Erstattungen bezahlt werden.

TanteBob
28.01.09, 10:19
Als Arbeitnehmer immer gegen denn Chef zu wettern ist modern, ich weiß, aber kaum einer macht sich mal die Mühe und versetzt sich in den Mann rein, der die gesamte
unternehmerische Verantwortung trägt. Aber gut, ich hab meine Antworten ja bekommen. thx

Was aber auch Modern ist, dass Unternehmer Ihrer Verantwortung immer seltener Bewusst werden. Die Verantwortung nicht nur seiner eigenen Existenz gegenüber sondern auch die der Angestellten hängt von seinem Tun und Handeln ab.
Viele verspielen diese Existenzen trotz Warnungen der Belegschaft oder sogar der Banken leichtfällig.
Ich kenne genug Beispiele, wo man das Fehlen des Chefs nicht einmal im Betrieb merken würde.:181:
Das ist sehr schade, denn der Chef sollte immer Vorbild für seine Mitarbeiter sein.
Solche Chefs kenne ich auch, und ich muss sagen, bei denen ist es ein ganz anderes Betriebsklima. Denn keiner seiner Mitarbeiter kann denen das Wasser reichen und werden dadurch sogar zu Vorbildern.
Leider ist diese Spezies am Aussterben :-((

six6
28.01.09, 18:56
Gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten, wenn der Mitarbeiter wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit nicht arbeiten kann.
Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) regelt für Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 Beschäftigten, dass diese Arbeitgeber 80 % des fortgezahlten Enteglts erstattet bekommen.
Zu diesem Zweck werden von den Krankenkassen Umlagen erhoben. Das bedeutet, die kleineren Arbeitgeber zahlen monatlich eine Umlage in einen Pool, aus dem dann diese Erstattungen bezahlt werden.

Hallo Wacheia,

Deine Antwort ist nicht ganz korrekt. Er kann max. 80 % (Ausnahme: Auszubildende) erhalten. Im Regelfall liegt die Erstattung allerdings bei 60-70 %, je nach Krankenkasse. Dafür bezahlt man die Umlage (für 80 % relativ teuer, daher werden es die wenigsten nutzen).
Die Umlage- und Erstattungssätze kann man bei seiner Krankenkasse unter Arbeitgeberservice nachlesen.

Gruß
six6