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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gratis: Steuer-Software Elster 2009 zum kostenlosen Download



Ham-Master
14.01.09, 11:10
Es ist wieder soweit: Wer seine Steuererklärung zum Nulltarif mit der
staatlichen Elster-Software erledigen möchte, kann das Programm nun
kostenlos herunterladen.
Ab Ende Januar liegt "ElsterFormular 2008/2009" bei den Finanzämtern gratis
auf CD-ROM auf.

Für den Gratis-Download von ElsterFormular 2008/2009 (https://www.elster.de/elfo_down1.php) sollte eine
DSL-Verbindung vorliegen - die Datei ist rund 52 MByte groß.
Die Software hilft nicht nur bei der Einkommensteuererklärung 2008, sondern
auch bei der Umsatzsteuererklärung 2008, der Umsatzsteuer-Voranmeldung
2009, der Lohnsteuer-Anmeldung 2009 sowie der Lohnsteuerbescheinigung
2008 und 2009 - letzere Punkte sind in erster Linie für Unternehmen
interessant.
Die Daten können am PC eingegeben und verschlüsselt ans Finanzamt
übertragen werden.
Interessenten können sich vor dem Download ein PDF mit weiteren Informationen zu Elster (https://www.elster.de/download/Infoblatt_ElsterFormular.pdf) herunterladen.
Zwei klare Nachteile hat Elster allerdings: Zum einen läuft es nur unter
Windows, nicht aber unter Linux oder Macintosh, zum anderen kann man sich
von dem Programm keine wirklichken Steuerspar-Tipps erwarten - schließlich
ist es eine staatliche Software.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich deshalb eine kommerzielle
Steuerspar-Software (http://www.amazon.de/Steuern-Software/b?ie=UTF8&node=466120&pf_rd_p=113739491&pf_rd_s=browse&pf_rd_t=101&pf_rd_i=12760651&pf_rd_m=A3JWKAKR8XB7XF&pf_rd_r=1M0VFKDWZAS0XRGTGQ9D) zulegen. Amazon bietet beispielsweise das
preisgekrönte Programm "Steuer-Spar-Erklärung 2009" für 25,95 statt 27,95
Euro an.
Am unteren Ende der Preisskala findet sich "t@x 2009 Standard" von Buhl für 9,95 Euro.
Quelle (http://www.********fan.de/)

musau
14.01.09, 19:55
Wer seine Steuererklärung in Papierform ausfüllen kann, kann das auch mit dem Elster Programm.
Ich nutze das Programm schon ein paar Jahre und kann es jedem nur empfehlen es mal auszuprobieren.

Satfan123
14.01.09, 20:40
und den bundestrojaner saugt man gleich mit :D:D:D

Million Dollar Man
14.01.09, 20:52
apropo steuer, wenn man letztes jahr die km und alles angegeben hat (fahre einen weg 29 km) und so war das auch angegeben, nur hat man ja nix bekommen , muss man jetzt was machen um es jetzt nach der Entscheidung ersetzt zu bekommen oder kann man sich nach hinten lehnen und man bekommt es automatisch überwiesen ? habe da mehrere varianten aber nichts genaues mitbekommen

Ratatia
14.01.09, 21:09
apropo steuer, wenn man letztes jahr die km und alles angegeben hat (fahre einen weg 29 km) und so war das auch angegeben, nur hat man ja nix bekommen , muss man jetzt was machen um es jetzt nach der Entscheidung ersetzt zu bekommen oder kann man sich nach hinten lehnen und man bekommt es automatisch überwiesen ? habe da mehrere varianten aber nichts genaues mitbekommen


Meines Wissens hat Elster Fahrtstrecken nur unter 20 Km nicht angenommen. Ich bleibe deswegen auch bei der schriftlichen Erklärung per Formular.

Wenn Du 29 Km angegeben hast, hat Elster nur 9 Km berücksichtigt und Du solltest automatisch nach dem BGH-Urteil mit einer Nachzahlung (automatisch) rechnen können.

Phlygt
15.01.09, 09:44
Ich würde in jedem Fall einenh Brief schreiben und klar auf das BGH Urteil berufen. Sagen, dass gemäß des Urteil ein Anspruch besteht und Du Info haben willst wann mit Kohle zu rechnen ist. Mein Steuerberater hat das zumindest so gemacht - glaube er nannte das Anfechtung oder so!

musau
15.01.09, 17:21
@ Million Dollar Man:
Wenn du in deiner Einkommensteuererklärung 29 km eingetragen hast, sollten in deinem Bescheid 9 km berücksichtigt worden sein.
Der Bescheid wird jetzt vom Finanzamt im Frühjahr automatisch geändert und es werden dir 29 km angerechnet.
Sieh doch mal in deinem Durchschlag der Erklärung nach.
Die km waren auf jeden Fall im vollem Umfang anzugeben.
Wenn du 29 km eingetragen hattest bruachst du jetzt nichts zu machen, der Bescheid kommt automatisch.
Hattest du nur 9 km eingetragen, reicht ein kurzes Schreiben an das Finanzamt zur Änderung des Bescheides.

Das hat allerdings nichts mit ELSTER zu tun, sondern betrifft alle Arbeitnehmer mit Fahrtkosten, egal wie die Steuererklärung erstellt wurde.