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Heval
10.01.09, 17:12
Hallo liebe Gemeinde!!

Eine Frage habe ich an euch: Eine Bekannte fragte uns um Rat.
Sie ist in einem Büro eine Raumpflegerin und nun hat der Firmeninhaber sie gefragt ob sie nicht lust hätte auch bei Ihm Privat im Haushalt sauber zumachen.
Der erste Arbeitstag war da sie säuberte die Wohnung und die Ehefrau von dem Mann war auch zugegen.
Sie wollte einen ( teure ) Lampe saubermachen so fleissig wie sie war hebte sie die Lampe und das Glas fiel um und zerbrach. Angeblich hatte die Lampe zuvor in DM Zeiten 600 Mark gekostet!
Die Bekannte war sehr erschrocken und irritiert gerade wegen dieser teuren Lampe. Die Ehefrau nahm die Bekannte in den Arm und meinte das kann passieren und im 2. Atemzug hat sie gefragt ob die Person versichert sei. Der Mann, abrebitet als Versicherungs Mensch, ssagte sogar, Du hast sag Deiner Versicherung Du hast uns besucht und sage denen nicht das Du hier geputzt hast!!! Leider hat diese Frau sehr viele solcher kleinigkeiten und viele davon sind sehr teuer aber um zu säubern muss man ab und ann auch die Lampen anheben! Die Putzfrau zuvor wurde gefeuert und sie hatte wohl nie die Lampe gesäubert!

Nun zu der eigentlichen Frage: Da angeblich kein Glas zu bekommen ist und ich meine ( korrigiert mich ) das wenn sowas passiert nicht unbedingt die Bekannte dafür aufkommen muss, oder?
Sie putzt ja auch weiterhin im Büro und spielt mit dem Gedanken zu Hause die Stelle aufzugeben aber ich habe Ihr gesagt wenn sie darauf bestehe sollte bezahl das Glas ( oder die ganze Lampe ) und putz dort nie wieder! Dann aber auch die Bürostelle nicht, da ich meine das man diesen Leuten die sofort an die Versicherung gedacht haben,es nicht Wert sind da zu säubern obwohl man dafür Geld bekommt. Noch nicht mal eine KLeinigkeit zu Weihnachten, keine Pflanze oder sonstiges. Es geht hier um Achtung und Respekt vor der Person. Aber das ist wohl leider Zweitrangig!

Was meint Ihr??

buedi30
10.01.09, 17:26
hat deine bekannte keine " hausratsversicherung " ?
wenn ja , wie vom firmeninhaber vorgeschlagen , bei einem
besuch runter gerissen und gut ist es ...

Ich dachte wenn ich irgendwo zu Besuch bin und etwas beschädige ist die Haftpflicht zuständig.

six6
10.01.09, 17:42
Arbeitnehmer können nur in Regress genommen werden, sofern sie grob fahrlässig oder unter Vorsatz Gegenstände des Arbeitgebers beschädigen.

Da es fahrlässig passiert ist, braucht sie für den entstandenen Schaden nicht aufkommen.

Alles andere, wäre Versicherungsbetrug und strafbar (man sollte evtl. auch bedenken, dass der Arbeitgeber durch so einen Versicherungsbetrug den Arbeitnehmer "in der Hand hat").

deta7
10.01.09, 17:43
Sie sollte das Geschehen noch einmal Revue passieren lassen,
und überlegen, ob es es ihre Schuld war oder ob es vorprogrammiert war.

cu
d.

Heval
10.01.09, 17:50
Hallo!

Die Bekannte nahm die Lampe hoch um deren Haus zu säubern!

Haftpflicht besteht aber es geht für mich ums prinzip!
ODer??

Deisic
10.01.09, 17:55
Ich würde in Ihrer Stelle nicht Zahlen !

Heval
14.01.09, 15:33
Neuigkeiten:

Das Arbeistverhältnis wurde per sofort gekündigt und zwar seitens meiner Bekannten!

Es wurde nochmals über die Lampe geredet und der Mann bestand auf die Bezahlung ( Meinte die Lampe von 1999 ca 500.- DM ) sind 250 Euro! Darauf hin sagte sie Ihm das sie nicht mehr arbeiten kommt ab sofortiger Wirkung.

AHA, aber hatte es nicht nötig gehabt ihr eine kleine Anerkennung zu Weihnachten zu geben geschweige denn ein " Frohes Fest "gewünscht!

Ich habe Ihr dazu geraten die Lampe über die Haftpflicht zu bezahlen und dann sofort zu Kündigen wenn er Ihr nicht entgegen kommt. Leider hat Sie nicht viel Geld , dafür hat sie aber Stolz!

Angenehmen Tag

Hawak
14.01.09, 15:50
Da es sich um ein geregeltes Arbeitsverhältnis gehandelt hat (und nicht 'schwarz'), gilt selbstverständlich was @six6 in #6 bereits geschrieben hat.

Deine Bekannte ist keinesfalls Schadenersatzpflichtig! Schon gar nicht über ihre Haftpflichtversicherung!

Der Schaden ist im Rahmen ihrer üblichen Arbeitsleistung entstanden, nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, und damit haftet alleine der Arbeitgeber (der dafür eine eigene Versicherung haben kann oder auch nicht) für den Schaden.

Die Haftpflicht-Versicherung Deiner Bekannten ist für diesen Fall überhaupt nicht zuständig und könnte - falls sie davon erfährt - ziemlichen Ärger wegen Erschleichung/Versicherungsbetrug machen.

Heval
14.01.09, 15:53
Das Arbeitsverhältnis war unter der Hand also nicht auf Papier!!!!!

Hawak
14.01.09, 16:00
Das Arbeitsverhältnis war unter der Hand also nicht auf Papier!!!!!

Ach so, ich hatte gedacht, wegen 'offizieller' Kündigung wäre es ein vertragliches Arbeitsverhältnis...

Ändert aber auch nix: In diesem Fall findet die Haftpflichtversicherung Deiner Bekannten auch keine Anwendung, sie war schliesslich nicht privat da.
Der Ex-Arbeitgeber kann sich seine Forderung ebenfalls genau so in Haare schmieren, weil er jemanden illegal beschäftigt hat und schon alleine deswegen keinerlei Schadenersatzansprüche geltend machen kann!

Selbst, wenn er es versuchen sollte, müsste er das Arbeitsverhältnis offen legen und kann sich dann auf den Besuch von der Steuerfahndung freuen. Das wäre mit Sicherheit teurer, als eine dusselige Designerlampe aus dem Kaugummiautomaten zu ersetzen.

Ich würde nix zahlen und den Typen auf seinen Scherben sitzen lassen!
Soll er ordentliche Arbeitsverhältnisse eingehen oder sich selbst um Schäden kümmern, so geht es jedenfalls gar nicht.

Tester
14.01.09, 16:02
Leider hat Sie nicht viel Geld , dafür hat sie aber Stolz!
Angenehmen Tag

Die soll den gegen die Wand laufen lassen.....

und Tschüs ..... :458:

(was will er machen der gewöhnt sich schon daran ohne seine Lampe zu leben)

Heval
14.01.09, 16:57
das hättest du im 1. Beitrag schreiben sollen.
Jeder ist davon ausgegangen, dass sie dort legal gearbeitet hat....


Nochmals:

Weder im Büro noch im Privathaushalt wurde auf Papier gearbeitet!!!

Dimidix
14.01.09, 17:24
Ich sehe das so:

A: Sie hat entweder schon gekündigt, dann ist es egal und sie soll sich freuen so einem Chef eine ausgewischt zu haben. Nachspiel hat es für sie nur, wenn er sich selber indirekt ansche*sst.

B: Sie möchte da weiterhin arbeiten und hat eine Versicherung. Dann sollte man da bescheid sagen und die Sache ist im nu aus der Welt. Denn die Versicherung wird nie im Leben den Neuwert der Lampe ersetzen.

C: Sie hat keine Versicherung und muß mit dem Chef reden. Wenn er trotzdem auf sein Geld besteht, dann einfach den Rücken zudrehen und gehen.
Somit dann Lösung A in Betracht ziehen.