Bobby
09.11.08, 12:09
..weil ich (oder der Sohn/Tochter) sich versehentlich
kostenpflichtig irgendwo im www. angemeldet hat
und man den Preis nur im Kleingedruckten erlesen kann:
Nicht zahlen, nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 2 Wochen
etwa folgendes antworten:
Es ist kein Vertrag zustande gekommen.
Hilfsweise erkläre ich den Widerruf der – mangels ausreichender Belehrung –
rechtzeitig erfolgt.
Ebenso erkläre ich hilfsweise die Anfechtung,
da lediglich die kostenlose Nutzung beabsichtigt war
und kein kostenpflichtiges Abonnement.
Ich werde keinerlei Zahlungen leisten!
Vielleicht hilft es!
Gruß
Bobby
kostenpflichtig irgendwo im www. angemeldet hat
und man den Preis nur im Kleingedruckten erlesen kann:
Nicht zahlen, nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 2 Wochen
etwa folgendes antworten:
Es ist kein Vertrag zustande gekommen.
Hilfsweise erkläre ich den Widerruf der – mangels ausreichender Belehrung –
rechtzeitig erfolgt.
Ebenso erkläre ich hilfsweise die Anfechtung,
da lediglich die kostenlose Nutzung beabsichtigt war
und kein kostenpflichtiges Abonnement.
Ich werde keinerlei Zahlungen leisten!
Vielleicht hilft es!
Gruß
Bobby