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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigungsrecht bei Wegfall der BULI-Rechte ?



Hexie
30.10.08, 14:45
Mal angenommen Premiere verliert die Bundesligarechte nächstes Jahr,müsste dann doch wohl auch wieder ein aussenordentliches Kündigungsrecht bestehen,oder? Denn die Bundesliga ist Bestandteil des 24,99er Angebot.
Was kann man da verlieren?

Sorry,wenn es nicht hier rein passen sollte.

Tomyslav
30.10.08, 14:53
Mal angenommen Premiere verliert die Bundesligarechte nächstes Jahr,müsste dann doch wohl auch wieder ein aussenordentliches Kündigungsrecht bestehen,oder? Denn die Bundesliga ist Bestandteil des 24,99er Angebot.
Was kann man da verlieren?
Sorry,wenn es nicht hier rein passen sollte.
Da es sich schon um ein vergünstigtes Angebot handelt, wird sich am Preis nichts ändern nur die Buli wäre weg.
Aber keine Angst. Murdock bringt das Ding schon Heim

wacheia
30.10.08, 14:57
Da es sich schon um ein vergünstigtes Angebot handelt, wird sich am Preis nichts ändern nur die Buli wäre weg.
Aber keine Angst. Murdock bringt das Ding schon Heim

Das sehe ich anders.

Ich habe abonniert "alle Spiele der Fußball Bundesliga". Es spielt überhaupt keine Rolle, zu welchen Konditionen.

Sollten die Übertragungen der Bundesliga nächstes Jahr nicht mehr stattfinden, ist die Geschäftsgrundlage entfallen bzw. hat sie sich grundlegend geändert.

In diesem Fall kann ich außerordentlich kündigen.

Der Preis spielt keine Rolle.

Auch ermäßigte Ware ist NICHT vom Umtausch ausgeschlossen, wenn sie fehlerhaft ist.

Bei Wegfall der Bundesligarechte fehlt eine wesentliche zugesicherte Produkteigenschaft. Also: Außerordentliches Kündigungsrecht.

Tomyslav
30.10.08, 14:59
Bei Wegfall der Bundesligarechte fehlt eine wesentliche zugesicherte Produkteigenschaft. Also: Außerordentliches Kündigungsrecht.
Ja das ist klar ich meinte nur, dass sich nichts am Preis drehen läßt! Vergünstigung etc....

Razorblade
30.10.08, 15:09
Auch wenn das jetzt wieder OT wird, aber die Kündigung wegen Wegfall der BL wird Premiere nicht so einfach hinnehmen.
Laut AGB besteht auch bei geändertem Programmangebot kein Sonderkündigungsrecht.

Ich habe genau das Spielchen mit dem Verein durch, als "das erste mal" die BuLi weggefallen ist, ich hatte damals ein RBC Abo für €25 und wollte auch wegen Wegfall der BuLi kündigen. Sie haben es nicht akzeptiert und weiterhin laufen lassen.
Habe dann die Smart**** zurückgeschickt und Einzugsermächtigung widerrufen woraufhin Mahnungen kamen und schließlich Post vom Inkassobüro bis hin zum Mahnbescheid.

Habe immer jeder Mahnung, Inkassopost und letztendlich dem Mahnbescheid widersprochen und danach kam dann auch nichts mehr, aber wer denkt "ich kann ja dann einfach kündigen" irrt sich... einfach ist anders!

wacheia
30.10.08, 15:25
Auch wenn das jetzt wieder OT wird, aber die Kündigung wegen Wegfall der BL wird Premiere nicht so einfach hinnehmen.
Laut AGB besteht auch bei geändertem Programmangebot kein Sonderkündigungsrecht.
Ich habe genau das Spielchen mit dem Verein durch, als "das erste mal" die BuLi weggefallen ist, ich hatte damals ein RBC Abo für €25 und wollte auch wegen Wegfall der BuLi kündigen. Sie haben es nicht akzeptiert und weiterhin laufen lassen.
Habe dann die Smart**** zurückgeschickt und Einzugsermächtigung widerrufen woraufhin Mahnungen kamen und schließlich Post vom Inkassobüro bis hin zum Mahnbescheid.
Habe immer jeder Mahnung, Inkassopost und letztendlich dem Mahnbescheid widersprochen und danach kam dann auch nichts mehr, aber wer denkt "ich kann ja dann einfach kündigen" irrt sich... einfach ist anders!

Eine Kündigung muss Premiere nicht akzeptieren. Das interessiert mich nicht.

Du hast es genau richtig gemacht. Auch ich habe einige Mahnungen und Briefe vom Imkassobüro Infoscore hier liegen.

Nachdem ich denen geschrieben hatte, sie sollten Zeit und Geld sparen, von weiteren Schreiben absehen sondern einfach klagen, habe ich nie wieder etwas gehört.

Sorry für das O. T.-Posting :-)

wacheia
30.10.08, 15:26
Nehmen wir mal den unwahrscheinlichen Fall an Premiere oder Murdoch würden keine BULI-Rechte erwerben.
Da das Paket BULI heisst und eventuell nicht mehr verfügbar ist, hat man ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Jetzt kommt das ABER.
Es gibt kein Komplett-Paket mehr, sondern 1er, 2er, 3er und 4er-Paket. Fällt eins weg, hat man einen Kündigungsgrund für das betreffende Paket. Die anderen 3 Pakete sind von der Kündigung nicht betroffen, da diese ja geliefert werden. Eine Minderung des Abo-Preises ist aber im jeden Fall drin, unabhängig ob der jetzige Preis schon vergünstigt ist.
Also, wenn jemand meint, weil die BULI wegfällt, er das komplette Premiere-Abo kündigen kann, der irrt sich.
stranger1

Dsas stimmt so nicht.

Wenn ein Paket wegfällt, habe ich ein Kündigungsrecht für das GESAMTE Abo.

Wer sagt denn, dass ich für ein 3er-Paket Verwendung habe, wenn ich ein 4er-Paket hatte?

Vielleicht darf meine Frau nur Serien schauen, wenn ich Fußball sehen darf. Was ist dann?

Ich habe EIN Abo, nicht vier einzelne. Eine Teilkündigung kommt nicht in Betracht.

Tomyslav
30.10.08, 16:01
Wer hat jetzt Recht? Ich kenn mich nicht mehr aus.... :454:
Hoffen wir, dass die Buli bleibt....

Bobby
30.10.08, 16:16
Also...nachdem wir nun wirklich in einem eigenen Thread sind:

Der Wegfall der Buli-Rechte bedeutet eine Änderung der Vertragsbedingungen,

die ein Sonderkündigungsrecht rechtfertigt.

So war es zumindest beim letzten Mal.




Nachtrag: Danke an den "Verschieber"

Duke
30.10.08, 16:30
Mal angenommen Premiere verliert die Bundesligarechte nächstes Jahr,müsste dann doch wohl auch wieder ein aussenordentliches Kündigungsrecht bestehen,oder? Denn die Bundesliga ist Bestandteil des 24,99er Angebot.
Was kann man da verlieren?
Sorry,wenn es nicht hier rein passen sollte.

Nein es ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund.
Das Thema hatten wir 2006 als die BL an Arena ging !!!

Ratatia
30.10.08, 16:45
Nein es ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund.
Das Thema hatten wir 2006 als die BL an Arena ging !!!


Auch andere hatten das Thema. Hier im Board-Bereich kann ich leider nicht das passende finden. Aber klickt mal auf diesen l i n k (http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=19580&ccheck=1)

Ob die rechtliche Seite heute noch die gleiche ist, vermag ich nicht zu sagen, da ja einige Vertragsklauseln bei Premiere in der Vergangenheit nicht rechtens waren und diese geändert werden mußten.

wacheia
30.10.08, 16:47
Nein es ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund.
Das Thema hatten wir 2006 als die BL an Arena ging !!!

Genau. Da hatten wir das Thema.

Ich warte noch immer auf die Klage von Premiere.

Nicht Premiere bestimmt, ob ein Kündigungsrecht besteht oder nicht. Das regelt das Gesetz und im Streitfall das Gericht.

Ich jedenfalls hatte gekündigt und alle Mahnungen und Inkassoandrohungen ignoriert.

Warum die wohl nicht geklagt haben?

Razorblade
30.10.08, 17:21
Recht haben / bekommen ist eine Sache, ob man sich darauf einlassen möchte auf Mahnungen, Inkassobriefe und Mahnbescheide zu antworten ist eine andere Sache...
Bei dem was da an Porto (Einschreiben läßt grüßen) drauf geht lohnt sich das 25€ Abo schon fast nicht mehr. Und da es dann letztendlich eben nicht zu einem Prozess kommt (damit gäbe es ja einen Präzedenzfall, was Premiere natürlich verbindern will), bekomment man dafür auch keine Kostenerstattung...

wacheia
30.10.08, 17:30
Recht haben / bekommen ist eine Sache, ob man sich darauf einlassen möchte auf Mahnungen, Inkassobriefe und Mahnbescheide zu antworten ist eine andere Sache...
Bei dem was da an Porto (Einschreiben läßt grüßen) drauf geht lohnt sich das 25€ Abo schon fast nicht mehr. Und da es dann letztendlich eben nicht zu einem Prozess kommt (damit gäbe es ja einen Präzedenzfall, was Premiere natürlich verbindern will), bekomment man dafür auch keine Kostenerstattung...

Mich hat die Sache nichts gekostet. Alle dämlichen Mahnungen ignoriert, zwei schreiben vom Inkassobüro Infoscore ignoriert.

Das dritte Schreiben von Infoscore per eMail beantwortet und geschrieben, Sie sollen mich nicht mehr anschreiben sondern einfach klagen.

Danach habe ich nie wieder von denen gehört.

Es hat mich also kein Geld sondern lediglich 10 Minuten Schreibaufwand gekostet.

Hawak
30.10.08, 17:52
Beide hier genannten Vorgehensweisen bzw. Positionen sind korrekt und nachvollziehbar.

Der entscheidende Punkt war (in 2006) und ist, dass es keine grundsätzliche - und für alle Vertragspartner bindende - Regelungen für solche Fälle, wie den Wegfall einzelner Programmbestandteile, gibt.

In 2006 hatte sich - auch über gerichtliche Auseinandersetzungen - die Linie herausgebildet, dass ein Sonderkündigungsrecht für das einzelne Paket bestand. Dies wurde von Premiere auch in der Regel akzeptiert.

Das Kündigen des gesamten Abos war und würde sehr viel schwieriger, weil in den AGB's nach wie vor dieser Fall ausgeschlossen ist. Und mit Abschluss des Abos hat man diese AGB's zunächst ebenso akzeptiert.

Natürlich kann man mit Zahlungsverweigerung trotzdem diese 'Kündigung' erwirken, aber das Risiko dann doch in eine gerichtliche Auseinandersetzung reingezogen zu werden (von Schufa-Einträgen mal abgesehen) ist vorhanden. Darüber sollte man sich im Klaren sein.

Premiere hat eben als erster und einziger Monopolist im deutschen ******* die zweifelhafte Ehre, immer als Erster die Lücken in diesem speziellen Vertragsrecht auszuschöpfen und das nutzen sie so weit es geht aus.

Die Gelackmeierten sind die Abonnenten, die eben wegen ein paar Euro fuffzich nicht mit Anwalt zum Gericht dackeln wollen.

wacheia
30.10.08, 17:58
AGBs, die gegen das Recht verstoßen helfen Premiere auch dann nicht, wenn ich sie bei Vertragsschluss anerkenne.

Premiere ist ein Unternehmen und kein Gesetzgeber oder gar ein Gericht.

Die AGBs von Premiere sind kein Gesetz.

Wenn Premiere in die AGB schreiben würde, dass ich mich vor Einschalten des Receivers selbst ohrefeigen muss, kann ich das bedenkenlos akzeptieren und mich dann nicht selbst prügeln.

Man darf nicht alles glauben, was irgendow geschrieben steht. Erst recht nicht, wenn Premiere es geschrieben hat.

wacheia
30.10.08, 18:45
Entschuldigt bitte das ich nochmal dazwischen gehe.
Man sollte die Vertragssituationen von 2006 und heute nicht vermischen.
2006 gab es ein Komplett-Abo, was alle Kanäle, ausser PPV, für einen Preis beinhaltete.
Heute hat man 4 Einzelpakete , was einzeln 20€ pro Paket kostet, zu einem vergünstigten Preis. Das ändert aber nichts an der Tatsache, das unser Abo 4 Pakete umfasst. Fällt jetzt ein Paket weg, heisst das nicht, das man das ganze Abo ausserordentlich kündigen kann. Rechnerisch kann man eine Minderung um 25 % fordern, da alle 4 Pakete die gleiche Wertigkeit haben (Als Einzelpaket je 20 €).
Dies ist aber nur meine Auffassung bzw. Interpretation der aktuellen AGB`s.
Ob die richtig sind ? k.A.
stranger1

Die AGB von Premiere mögen das so sehen. Es ist aber rechtlich nicht haltbar.

Ich muss kein 3er-Paket akzeptieren (auch nicht bei Preisreduzierung), wenn ich ein 4er-Paket MIT ALLEN BUNDESLIGASPIELEN gebucht habe.

Für mich ist nur das komplette Produkt interessant und keine Teilmenge davon.

Bobby
30.10.08, 18:49
Noch isses ja nicht soweit, daß wir klagen (oder uns beklagen) müßten.

Hawak
30.10.08, 18:56
Die AGB von Premiere mögen das so sehen. Es ist aber rechtlich nicht haltbar.


Siehst Du, genau das ist der Knackpunkt.

Du hast ja vollkommen Recht damit, dass es Regelungen in AGB's geben kann, die von Anfang an nichtig sind - wenn sie z.B. gegen geltende Gesetze verstoßen würden.

Aber gerade in dem Punkt der Sonderkündigung des Gesamt-Abos bei Wegfall einzelner Leistungen ist das eben nicht so eindeutig.

Deine Meinung mag ja durchaus auch von einem Gericht genau so gesehen werden, trotzdem ist die AGB an dieser Stelle bis dahin wirksam.

Vielleicht sollten wir einfach darauf setzen, dass sich Brummi gegen Disney und Co. durchsetzt, damit es erst gar nicht zu so einer Situation kommt...:grinsend0265:

wacheia
30.10.08, 19:05
Siehst Du, genau das ist der Knackpunkt.
Du hast ja vollkommen Recht damit, dass es Regelungen in AGB's geben kann, die von Anfang an nichtig sind - wenn sie z.B. gegen geltende Gesetze verstoßen würden.
Aber gerade in dem Punkt der Sonderkündigung des Gesamt-Abos bei Wegfall einzelner Leistungen ist das eben nicht so eindeutig.
Deine Meinung mag ja durchaus auch von einem Gericht genau so gesehen werden, trotzdem ist die AGB an dieser Stelle bis dahin wirksam.
Vielleicht sollten wir einfach darauf setzen, dass sich Brummi gegen Disney und Co. durchsetzt, damit es erst gar nicht zu so einer Situation kommt...:grinsend0265:

Als die BuLi-Rechte an Arena gegangen sind, habe ich außerordentlich gekündigt. Premiere hat mir mitgeteilt, dass das nicht möglich sei und auf die AGB verwiesen. Das hat mich nicht interessiert und dann kamen die Mahnungen und Inkassoandrohungen, weil ich der Lastschrift zweimal widersprochen habe.

Auf die Klage warte ich noch heute.

renerocker
30.10.08, 19:48
Die AGB von Premiere mögen das so sehen. Es ist aber rechtlich nicht haltbar.
Ich muss kein 3er-Paket akzeptieren (auch nicht bei Preisreduzierung), wenn ich ein 4er-Paket MIT ALLEN BUNDESLIGASPIELEN gebucht habe.
Für mich ist nur das komplette Produkt interessant und keine Teilmenge davon.

Sehe ich anders: Daß für Dich nur das "komplette Produkt" interresant ist wäre nur relevant beim alten Komplett-Abo.
Natürlich kann man bei einem aus 4 Modulen bestehenden Vertrag (der preislich deutlich unter den 80 EUR bei Einzel-Buchung liegt) ein Modul bei entsprechender Preisreduzierung herrauslösen oder, wie es bei Premiere im Falle des Wegfalls der Bundesliga wohl eher zu erwarten wäre, abändern.
Daß man das Ganze durch Ignoranz gegenüber Mahnschreiben bzw. Widerspruch gegen den Mahnbescheid de facto kündigen kann wird sich aber nie ändern, Kosten-Nutzen-Rechnung können die ja nun doch noch.

mernci
15.11.08, 20:36
Ich kann nur sagen : Habt keine Angst vor Infoscore und Hass und Kollegen , die drohen nur , aber einen Mahnbescheid zum Widersprechen bekommt ihr nie !!!
Stellt euch tot und gut ist . Habe noch nie einen Brief per Einschreiben von denen
bekommen . Also habe ich auch nichts bekommen , genau wie P....... es immer behauptet,
wie z.B. bei den S...C... etc . Und wen doch einfach widersprechen und abwarten.