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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Quelle TV für 199€ die 2.



Musicnapper
03.09.08, 14:54
Bezug nehmend auf Thema: http://www.spinnes-board.de/vb/showthread.php?t=107023&highlight=199%80&page=7

Quelle muss Flachbildfernseher für 199 Euro liefern
[rk] Essen/Fürth - Wegen einer falschen Preisangabe muss das Versandhaus Quelle zwei etwa 2 000 Euro teure Flachbildfernseher für 199 Euro an einen Kunden liefern.

Ein 30-jähriger Feuerwehrmann aus Bochum hatte im September 2007 Internetangebot von Quelle ein Philips-LCD-TV für 199,99 Euro entdeckt und gleich zwei Geräte zu einem Gesamtpreis von 419,93 Euro inklusive der Versandkosten bestellt.

Nachdem Quelle noch am gleichen Tag den Eingang der Bestellung und nach interner Bonitätsprüfung am 31.10.2008 die Lieferung gegen Vorkasse anbot, freute sich der Käufer schon über sein Schnäppchen. Doch dann kam die Ernüchterung. Obwohl die geforderte Zahlung am 16.11.2007 bei Quelle einging, verweigerte das Versandhaus die Lieferung mit dem Hinweis, dem beauftragten Mitarbeiterin sei bei der Preiseingabe ein Versehen unterlaufen. Tatsächlich laute der einzugebende Preis 1 999,99 Euro.

Der 30-jährige schaltete darauf hin einen Essener Anwalt ein und verklagte Quelle auf die Lieferung der beiden Geräte - mit Erfolg. Das Fürther Amtsgericht verurteilte Quelle nun zur Lieferung der beiden LCD-Fernseher.

Nach Auffassung des Gerichts stellt das erste Schreiben von Quelle, mit dem per E-Mail der Eingang der Bestellung bestätigt wurde, zwar noch keine Annahmeerklärung des Kaufangebots des 30 Jährigen dar. Mit einem zweiten Schreiben hat Quelle aber den Abschluss eines Kaufvertrages über die beiden Geräte gegen Vorkasse angeboten. Dieses Angebot wurde konkludent durch Zahlung des Kunden angenommen. Für das Gericht war es unerheblich, ob der im Internet genannte Preis auf einem Eingabefehler der zuständigen Mitarbeiterin beruhte und ob die später erklärte Anfechtung des Vertrages rechtzeitig war.

Entscheidend war, dass Quelle selbst eingeräumt hat, dass der von Quelle angeführte Eingabefehler bereits vor dem Kaufangebot, Lieferung gegen Vorkasse, entdeckt worden war. Geschieht dies in dieser Reihenfolge, kann es nicht auf einem Irrtum beruhen. Quelle hat sich die Kenntnis der Vertriebsabteilung, die unstreitig informiert war, zurechnen zu lassen.

Die Firma Quelle hat angekündigt, das Urteil anzunehmen und von einer Berufung gegen das Urteil Abstand zu nehmen. Da das alte Modell bereits ausgelaufen ist, bekam der Kläger sogar zwei Geräte des aktuelleren Nachfolgemodells Philips 47 PFL 5603 D/10 geliefert.


Quelle:http://www.digitalfernsehen.de/news/news_410325.html

tassilo3001
03.09.08, 17:00
hallo
meinerseits dazu
auch bei mir ist die angelegenheit noch beim anwalt und wird demnächst vor gericht enden da auch ich nicht klein beigegeben habe
allerding habe ich auch nicht damit gerechnet das die ganze sache so lange dauert

lars.berlin
03.09.08, 19:33
hallo
meinerseits dazu
auch bei mir ist die angelegenheit noch beim anwalt und wird demnächst vor gericht enden da auch ich nicht klein beigegeben habe
allerding habe ich auch nicht damit gerechnet das die ganze sache so lange dauert
Halte durch !!!

Greetz Larsi.

Musicnapper
03.09.08, 19:49
Leider hab ich nur Telefonische Zusagen ,ich weiss nicht wie man Quelle dazu bringen kann die rauszurücken,protokolliert haben die sie garantiert (schon zur eigenen Absicherung )

sekretär
04.09.08, 16:58
Hatte ich damals hier ->http://www.spinnes-board.de/vb/showthread.php?t=107023&highlight=quelle+lcd geschrieben.
Heute kam darüber was in einer Ratgebersendung. Kurz google bemüht, und nun das->http://www.firmenpresse.de/pressinfo57782.html
Nicht schlecht oder?:natur0030:

sekretär
04.09.08, 17:07
Danke.:1: kann also in den Müll.

Musicnapper
06.09.08, 12:07
So,hab mit dem RA gesprochen,der den Prozess gewann,der sammelt "geschädigte" (hat schon über 1000) also Mail an Ihn :
Hier die Addy : info@rechtsanwalt-Bergfort.de
Der ist ganz nett und ruft gleich zurück.

derverbannte
07.09.08, 00:01
koole sache ich hoffe weiterhin auf quelle special angebote

tassilo3001
07.09.08, 07:10
laut einem quelle schreiben an meinen anwalt wurde der fernseher über 2500 mal bestellt
außerdem sind aber auch schon einige urteile zu gunsten von quelle ausgegangen

Musicnapper
07.09.08, 10:51
Der RA prüft derzeit ,wann die Bestellungen eingingen,wurden sie nachdem Quelle von dem Fehler wusste noch angenommen, sieht der Anwalt da ein Chance.
Der Nachfolger des TV kostet derzeit für Quelle knapp unter 1000€ Ek bei entsprechender Mengenabnahme.
Das Problem ist nicht der Tippfehler auf der Webpräsentation,sondern ,das Quelle im anschließenden Gespräch mit dem Kunden den falschen Preis bestätigte ,obwohl der Fehler im Haus bereits bekannt war. Wann der Fehler bei Quelle entdeckt wurde ,wird zu klären sein,alle die danach noch eine Zusage bekamen haben also noch eine Hoffnung,die vor dem bekannt werden des Fehler bestellten sind raus.

dirk01
07.09.08, 12:55
Auch wenn ich mich jezt unbeliebt mache:

Irren ist menschlich, und damals lag halt ein Irrtum vor.

Jetzt mit aller Gewalt auf sein Recht zu bestehen, wo man ja genau weiß das der Preis nicht stimmen konnte, finde ich irgendwie schon etwas beschämend.
Sicherlich sagen sich nun einige, ist mein gutes Recht und versuchen kann man es ja mal. Aber nun mit der Brechstange dran zu gehen?, ich weiß nicht....
Scheint für mich mal wieder typisch deutsch zu sein (Geiz ist geil).

Sorry for that.

Musicnapper
07.09.08, 13:24
Nein das ist das System,nutze jeden Fehler des Anderen und machen Geld daraus, solltest Du eine Firma ,ein Auto oder nur einen E-Bay Account oder ein Premiere Abo haben ,wüsstest Du worum es geht.
Einige haben sich entschieden mit zu machen anstatt nur zu maulen und zu Zahlen,wer nicht Schwimmt,geht unter ,hart aber nicht fair.

Duke
07.09.08, 13:33
1799 x 1000 = 1.799.000 Euronen :natur0188:
Der Schaden wird wahrschenlich viel grösser sein...


Die können es verknusen. Bei jedem sogenanntem Sonderangebot wird der Kunde eh veralbert.

Musicnapper
07.09.08, 16:10
Das wird hoffentlich allen Anderen eine Lehre sein ,Kunden mir derartigen Lockvogel angeboten zu verarschen und sich dann mit einem Irrtum rauszureden.

tassilo3001
11.09.09, 21:21
Das wird hoffentlich allen Anderen eine Lehre sein ,Kunden mir derartigen Lockvogel angeboten zu verarschen und sich dann mit einem Irrtum rauszureden.
es gibt neues
das gericht in fürth hat quelle dazu verdonnert die tv zum angebotspreis auszuliefern als begründung gab der richter an das ein so großes unternehmen mit vielen onlinegeschäften seine preise stetig überprüfen muß und in diesem fall dies nicht gemacht hat
außerdem hätte quelle die besteller unverzüglich von dem irrtum informieren müßen
das einzige problem ist nun da quelle insolvenz angemeldet hat liegen alle laufenden gerichtsverfahren erstmal auf eis
nun mein anwalt bleibt dran
nur sollten nur die häflte aller besteller ihre forderungen geltend machen gibt das wohl quelle den rest

tassilo3001
12.09.09, 08:41
hier mal das urlteil
Die Online-Sparte des Versandhauses Quelle musste am Amtsgericht (AG) Fürth zwei Niederlagen einstecken. In beiden Fällen ging es um Kunden, die 2007 aufgrund einer fehlerhaften Preisauszeichnung Flachbildschirme für jeweils 199 Euro bestellt hatten, obwohl die Produkte eigentlich 1999 Euro kosten sollten. Das AG legte nun fest, dass Quelle die TV-Geräte gegen Zahlung von 199 Euro plus Versandkosten liefern muss (Az.: 310 C 2349/08 und Az.: 360 C 2779/08 vom 11. August 2009)
In den Begründungen kritisierten die Richter in erster Linie den voll automatisierten Bestell- und Lieferungsablauf von Quelle. Der Händler hatte nämlich unstrittig bereits am selben Tag gewusst, dass die Ware online falsch ausgezeichnet war. Dennoch hatte er offensichtlich den Bestellablauf nicht gestoppt. Im Gegenteil: Er hatte die Kunden sogar Tage später aufgefordert, eine Anzahlung zu leisten, bevor das Produkt für 199 Euro geliefert werde.

Erst fast zwei Wochen nach Bestellung schrieb Quelle die Kunden an und erklärte die Bestellung einseitig aufgrund des Irrtums für nichtig. Eine solche Verzögerung der Vertragsanfechtung sei im konkreten Fall unbegründet und nicht hinnehmbar, urteilten die Richter. Dem vollautomatischen Prozess hätte Quelle "nicht handlungsunfähig, quasi gefesselt, zusehen" müssen. "Briefe kann man aufhalten, bevor diese den eigenen Herrschaftsbereich verlassen. Eine Maschine wie einen Computer kann man ausschalten", so die Richter.

Bobby
12.09.09, 14:13
Das hat ja kaum 1 Jahr bei Dir gedauert.

Schön, daß es geklappt hat.

Aber was machst Du jetzt mit dem veralteten Fernseher? :rauchende0038:




Im Ernst...Klasse Information!!!


Gruß

Bobby

Lucky111
26.09.09, 19:48
Einen ähnlichen Fall gab es vor wenigen Jahren schon mal bei Amazon. da waren es Laptops. Amazon musste die Geräte aber nicht ausliefern (oder nur 2, die bereit per Kreditkarte bezahlt waren)

Grund:
Eine Bestellbestätigung (Email) reicht nicht aus, um auf sein Recht zu pochen, da die Geräte noch nicht ausgeliefert oder bezahlt waren und der Preis sofort korrigiert wurde.

Beispiel:
geht man in einen Laden und sieht einen Artikel statt mit 1000,00 Euro durch Schreibfehler nur mit 10,00 Euro ausgezeichnet ist, und geht damit zur Kasse, heißt das noch lange nicht, dass der Kassierer das Gerät nun für 10,00 Euro verkaufen muss.

Es muß erst eine Kauf zustande kommen, wie hier bei Quelle.

Ach ja, ich halte von der Mentalität übrigens auch nichts, die Geräte einzuklagen. Da häng viel dran, auch wenn sich andere Idioten (man bezeichnte sie als Manager) sich die Kippen voll machen, muß man das noch lange nicht nachmachen.

so long
by Lucky

tassilo3001
26.09.09, 20:33
Einen ähnlichen Fall gab es vor wenigen Jahren schon mal bei Amazon. da waren es Laptops. Amazon musste die Geräte aber nicht ausliefern (oder nur 2, die bereit per Kreditkarte bezahlt waren)
Grund:
Eine Bestellbestätigung (Email) reicht nicht aus, um auf sein Recht zu pochen, da die Geräte noch nicht ausgeliefert oder bezahlt waren und der Preis sofort korrigiert wurde.
Beispiel:
geht man in einen Laden und sieht einen Artikel statt mit 1000,00 Euro durch Schreibfehler nur mit 10,00 Euro ausgezeichnet ist, und geht damit zur Kasse, heißt das noch lange nicht, dass der Kassierer das Gerät nun für 10,00 Euro verkaufen muss.
Es muß erst eine Kauf zustande kommen, wie hier bei Quelle.
Ach ja, ich halte von der Mentalität übrigens auch nichts, die Geräte einzuklagen. Da häng viel dran, auch wenn sich andere Idioten (man bezeichnte sie als Manager) sich die Kippen voll machen, muß man das noch lange nicht nachmachen.
so long
by Lucky
hätte quelle sich anders verhalten hätte ich diesen schritt auch nicht gemacht
aber die arroganz die an den tag gelegt wurde hatte es in sich
und mich als lügner hinzustellen geht gar nicht
wenn ich in einem laden was für 10€ kaufen will was eigentlich 1000€ kostet
wartet man ja auch nicht bis ich am ausgang bin oder bis der 100 kunde den falsch ausgezeichneten artikel kaufen will und ändert dann den preis