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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frist bei Grundstückserwerb



tassilo3001
18.08.08, 12:01
hallo
ich habe folgendes problem
vor 6 wochen habe ich ein angrenzendes grundstück zu unserem dazugekauft
an ende des grundstücks wurde ein teil einfach von einer familie zum gemüseanbau benutzt
vor ca 5 wochen habe ich mit der rodung des geländes angefangen und da die familie einfach sichtschutzzaun angebracht hat aufgehört und gedacht sie melden sich wegen der räumung da sich nichts tat habe ich ihnen vor 2 wochen mitgeteilt das ich das grundstück erworben habe und sie den mir gehörenden teil bitte räumen sollen da ich ihn nutzten will
es tat sich erst mal nichts und am samstag gab es eienen kleinen streit da die ehefrau meinte sie wolle erst noch ihr gemüse ernten sie würden in 2 wochen in urlaub fahren so schn ell ginge das nicht sie hätte von der verstorbenen vorbesitzerin des grundstücks mündlich das nutzungsrecht zugesagt bekommen
in schriftlicher form besteht nichts außerdem wude mir von den erben nie etwas davon mitgeteilt und im notarvertrag steht nichts
muß ich jetzt abwarten oder kann ich das grundstück selbst räumen??

tassilo3001
18.08.08, 12:55
hallo
erst mal danke
das sie erten will kann ich verstehen ich bin auch der letzte der das abgeleht hätte wenn sie nett gefragt hätte
aber ich bin mir 100% sicher das sie nie eine nutzungserlaubnis erhalten hat die vorbesitzerin ist schon 2jahre tot war davor nicht mehr in der lage das haus zu verlassen
das ein teil von ihrem grundstück abgezwackt wurde war durch die verwilderung des mittleren gartenteils nicht zu sehen
außerdem stand das gelände 2 jahre zum verkauf da hätte sie mit rechnen müßen das jemand der es kauft es auch nutzen will
wie sieht es aus wenn ich einen neuen zaun ziehe und ihnen im gegenzug erlaube nach absprache mit uns das grundstück zu betreten und zu ernten??

coolpics
18.08.08, 13:48
Muß das sooo schnell gehen mit dem Zaun,warte doch bis sie das Gemüse ernten,das kann doch nicht mehr lange dauern oder ? Ansonsten hast du nur Ärger mit den Nachbarn über Jahre - nur wegen den paar Wochen warten.
Allerdings würde ich auch aufpassen ob nicht neues gepflanzt wird u.s.w,dann gäbe es auch bei mir Ärger.

r4711
18.08.08, 17:20
Wenn ein Neuer das Grundstück erworben hat, haben geltende Verträge schriftlich wie auch Mündliche ihre Berechtigung verloren. Verträge müssen in Absprache mit dem neuen Besitzer geschlossen werden. Alles andere ist hinfällig.


Das ist schlicht falsch, der Tod einer Vertragspartei beseitigt nur in den seltensten Fällen den Vertrag, beispielsweise, wenn vertraglich bestimmt ist, dass keine Übertragbarkeit zulässig ist. Klassiches Beispiel: Arbeitsvertrag.

Hier liegt jedoch ein Pacht oder Landpachtvertrag vor (der steht natürlich nicht im Grundbuch), der Tod des Verpächters lässt das Schicksal des Vertrages unberührt, im Zweifel müsstest Du den Vertrag ordentlich kündigen.

Alles unnötiger Stress, lass abernten, lass Dir ein zwei Salatköpfe spendieren und gut ist, wäre ja eine Schaden, wenn das gute Zeug zum Teufel ginge.

Sinakana
18.08.08, 18:00
Wie immer perfekt, r4711.

Ebenso im Ösi-Land - interessiert aber nicht.

tassilo3001
18.08.08, 19:25
hallo
ich glaube einfach nicht das sie eine mündliche genehmigung hatten die alte dame hatte vor ihrem tod zu niemandem mehr kontakt
und als ich das erste mal die "landräuber " freundlich bat mein grundstück zu räumen war davon keine rede
daher denke ich sie haben sich das ausgedacht
ich habe heute bei den söhnen der verstorbenen frau nachgefragt denen ist nichts von einer genehmigung bekannt
das problem ist auch das im anschluß an das besetzte landteil ein schuppen steht in dem ich gerne sachen lagern würde ich komme aber nicht an dem schuppen da vornedran ja eingezäunt ist
wenn ich aber einen teil des zaunes entferne um mein eigentum zu betreten kommt das problem das meine hühner und enten wohl den salat niedermachen
ich sehe aber auch nicht ein meine geräte im freien stehen zu lassen das sie rosten

Sinakana
18.08.08, 23:37
Ich gebe allerdings zu Bedenken, dass die von salax angedachte Vorgansweise nur dann zielführend ist,
wenn die "Besitzer" WIRKLICH keinerlei Nutzungsrechte haben.
Wenn doch, tassilo3001, bist du der "Hausfriedensbrecher", weil du unberechtigt in Besitzrechte eingreifst.

Zwar gilt der Grundsatz "Eigentum vor Besitz", nicht jedoch durch Selbstjustiz.

Deine Ausführungen sind sehr vage gehalten:

ich glaube einfach nicht das sie eine mündliche genehmigung hatten
denke ich sie
haben sich das ausgedacht.....

Es geht hier nicht um Glaubens-, sondern um schlichte Rechtsfragen!
Versuche daher, relativ emotionslos an die Sache heranzugehen und dich nicht provozieren zu lassen
(und auch selbst nicht provozieren).

Mein Tipp: Fordere sie auf, dir etwas schriftliches zu zeigen (haben sie nicht).
Fordere sie auf (im Beisein von objektiven Dritten), dir die Rechtsgrundlage für ihren "Anbau" zu
nennen.
Klingt diese für dich nicht plausibel, erkundige dich beim zuständigen örtlichen Gericht (so eine Art
Amtstag und kostenlose Rechtsauskunft) nach DEINEN Möglichkeiten - und erst dann reagiere.

Letztlich müssen sie vor Gericht beweisen, dass sie ein mündliches zugesichertes Nutzungsrecht
haben - gegenüber deinem im Grundbuch belastungsfrei eingetragenen Eigentumsrecht ein
schwieriges Unterfangen.

Wie immer du vorgehst - keep cool!

r4711
19.08.08, 08:48
@Sinakana

Mehr gibt es nicht zu sagen.

@Satin

äußerst wohltuendes Statement


Widerrechtliches eingezäuntes fremder Grundbesitz ist ja schon Diebstahl.

Bisserl Wildwest! Mal nebenbei, Diebstahl geht ja wohl schlecht an einem Grundstück, es fehlt ja an der Wegnahme einer fremden beweglichen Sache unter Gewahrsamsbruch in der Absicht, sich dieselbige zuzueignen. Immer gelassen bleiben und nicht mit falschen Kanonen auf winzige Spatzen schießen.