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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Händler will mich abzocken, was tun :( Bin am Verzweifeln...



DunkDream
26.05.08, 20:11
Hallo liebe Spinnes Community

nachdem ich bei ebay bei einem Händler einen Dm600 gekauft habe und ich dann festgestellt habe, dass dieser mit meinem LCD nicht harmoniert, habe ich mir eine 7020-S gekauft, seitdem ist alles in Ordnung und ich bin sehr zufrieden.
WEiß leider nicht ob ich den Namen des Händler nennen darf, wenn ja, bitte mich darauf hinweisen, möchte ungern, dass noch jemand auf diesen Händler reinfällt.

Nun habe ich die DM600, da ich die Erstinstallation vorgenommen habe, einfach mit dem Programm DreamUp geflashed und einfach die Firmware von der Dreambox Seite genommen, sodass der Receiver quasi im Werkszustand ist.

Soweit so gut, habe den Receiver also zur Post gebracht und abgeschickt. 10 Tage später kam der Postbote mit nem Aufkleber auf dem Paket, Annahme verweigert.
Ich habe dann telefoniert, und man meinte, dass Sie nie ein Paket erhalten haben.
Hab den Receiver also nochmal losgeschickt. Verpackt war dieser im Originalkarton, hab das Paket mit neutralem Verpackungspapier von Milan verpackt wie ich es immer tue. Ich hatte nie Probleme damit!

Nun erhielt ich soeben einen Anruf. Der Receiver ist angekommen und es soll sich Fremdsoftware darauf befinden. Noch dazu, soll die Paket total beschädigt und an einigen Stellen nun Risse haben.
Man verlangt von mir nun, dass ich 60 Euro zahle, damit der vermeintliche Händler mir den Receiver zurückschickt.

Er sagte, sein Service musste den Receiver durchchecken und Sie hatten Arbeit damit usw.

Nun ist meine Frage einfach, darf ein Händler das? Ich bin mir dabei ziehmlich sicher, dass dieser "Händler" nur eine einzige Person ist und es keine Service-Abteilung gibt.

Leider bin ich etwas verzweifelt und sehr geschockt, sowas ist mir noch nie passiert. Und mir ist neu, dass ich mir das gefallen lassen muss.

Nur leider weiß ich nun nicht wie ich vorgehen muss bei einem solchen Fall

Könnt ihr mir eventuell dabei helfen?
Und nochmal die Frage, darf ich den Namen des Verkäufers nennen?

Ich danke euch im Voraus, jeder TIpp ist mir sehr wichtig, damit ich mir das einfach nicht gefallen lassen muss...

liebe Grüße

bolban
26.05.08, 20:16
Ist es versichert versendet worden?

DunkDream
26.05.08, 20:23
Ja, es wurde per versicherten Versand gesendet, beide male.

bolban
26.05.08, 20:34
Nun, ich denke es ist nicht der Fehler des Händlers, wenn irgendein Display mit
der Dream nicht harmoniert, oder wurde dies behauptet? Wenn nicht, dann würde
ich als Händler mein zurückkommendes Receivermaterial auch durchchecken. Ob ich
das nun selber tue, oder eine Service-Abteilung, kann da keine Rolle spielen, den Ar-
beit ist Arbeit.

Am besten gehst Du mal zur Verbraucher******** und fragst, ob es Regelsätze für
so einen "Check" gibt, die der Händler nicht überschreiten darf etc. Das ist jetzt was
mir dazu einfällt.

DunkDream
26.05.08, 20:45
Ehm, ich darf doch von meinem Wiederrufsrecht gebrauch machen, hier den Satz aus dem AGB:

Der Kunde kann - wenn er Verbraucher ist - seine Vertragserklärung innerhalb von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung; jedoch nicht vor Erhalt der Sache. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.


Ich denke das sagt doch schon einiges.
Ich habe keinen Check verlangt. Ich wollte das Gerät nur zurückschicken, mehr nicht, was ist daran falsch? Und warum soll ich jetzt noch soviel Geld zahlen? Das ist mir in 10! Jahren noch nie passiert...

Ist mir ziehmlich neu, was mir da vorgeworfen wird...

tekken72
26.05.08, 20:51
wenn rechtschutz hast anwalt einschalten...

bolban
26.05.08, 20:53
Ich kenne einen aus München, Fachanwalt Internetrecht. PN unterwegs.

Tester
26.05.08, 20:56
wenn rechtschutz hast anwalt einschalten...
Sehe ich auch so...

Schon mal an EBay geschrieben?

Ich bin der Meinung der Verkäufer hätte dich zumindest in Kenntnis setzen müssen das er einen Service beauftragt. :boese-traurig0286:

Nun ja ist meine Meinung... :1:

lars.berlin
26.05.08, 21:00
Sehe ich auch so...
Schon mal an EBay geschrieben?
Ich bin der Meinung der Verkäufer hätte dich zumindest in Kenntnis setzen müssen das er einen Service beauftragt. :boese-traurig0286:
Nun ja ist meine Meinung... :1:
Denen bei eBlöd kümmert das einen feuchten Sch*** !!!

Greetz Larsi

DunkDream
26.05.08, 21:04
Ja, sehe das genauso ebay wird mich leider nicht weiterbringen in dem Fall :( Die sehen nur, dass der Händler viele ebay Gebühren an die zahlt und schon ist die Sache erledigt...

Muss das privat machen, muss nun klären wie das mit dem Rechtschutz aussieht.

Mein Ziel ist es einfach den Receiver so wie ich ihn dem Händler geschickt habe zurückzuerhalten. Sprich derselbe Zustand usw. Wie gesagt der Receiver wurde nur einmal angeschlossen und das wars auch schon. Keine gebrauchsspuren, nix...

Wenn er mir irgendeine Gurke im Endeffekt zurückschickt gehe ich die Wände hoch...kann mir das sehr gut vorstellen dass ich irgendein demoliertes Teil mit bestimmt noch Gemini Image oderso erhalten werden...

Unglaublich was manche Leute sich erlauben....Traurig sowas :(

Duke
26.05.08, 21:11
Nun erhielt ich soeben einen Anruf. Der Receiver ist angekommen und es soll sich Fremdsoftware darauf befinden.

Wenn sich wirklich Fremdsoft auf dem Receiver befunden hat, ist dein Rückgaberecht hinfällig. Selbst bei einen legalem Update von Herstellerseiter ist die Box nicht mehr im Ursprungszustand, und damit der Händler auch irgendwie im Recht.
Es könnte sogar noch eine Anzeige wegen versuchten Betrug folgen.

DunkDream
27.05.08, 05:20
Hmm, nun gut dann ist mein Rückgaberecht hinfällig, aber hier geht es doch um Beweise. AUf dem Receiver befand sich die Firmware die sich auch am Anfang darauf befand, ich habe den Receiver so doch nur quasi zurückgesetzt.

Aber eher geht es darum, warum darf der Händler mit meinem Gerät machen was er will ohne mich zu fragen? Das kann es doch nicht sein.
Das ist doch dasselbe als ob ich z.B. einen Fernseh zurückschicke und der Händler mir dann sagt: " Wir haben ein paar Designveränderungen und Modifizierungen vorgenommen, Bitte geben Sie mir nun 200 EUro"

Das kann doch nicht sein, dass er da im Recht ist, das kann ich einfach nicht glauben.

Ich will nur dass er mir den Receiver so wie er ist zurückschickt. Das ist doch wohl nicht zuviel verlangt.

Satfan123
27.05.08, 06:14
das es versichert vernsendet wurde ist der annehmende verpflichtet bei transportschaden dies sofort dem versandunternehmen innerhalb 24/48std zu melden

wenn er das nicht tut ist er selber schuldig

zudem hast du ein recht auf rückgabe laut der agb

den namen kannst du hier jedem per pn nennen wenn du willst

aber nicht öffentlich

das wäre dann rufmord....

ich hoffe ja du hast dir die seriennummer des gerätes notiert ....

joena00
27.05.08, 07:51
Wie schon erwähnt, steht einer Rückgabe nichts im Weg. Ob er einen Funktionscheck macht oder nicht ist dem Händler selbst überlassen. Jedenfalls kann er Dir nichts davon in Rechnung stellen es sei denn der Receiver ist beschädigt oder manipuliert worden (Transportschäden ausgeschlossen)!!!! Dafür gibt es ja das Widerrufsrecht.

Sollte zusätzlich ein Transportschaden vorliegen, muss der Händler diesen auch umgehend melden und sich mit dem Paketdienst auseinander setzen.

Schreib Ihm einen Brief mit einer 14 tägigen Frist und fordere Dein Geld zurück. Erwähne noch bei nicht einhalten rechtliche Schritte. Sollte darauf kein Geld erscheinen, sofort zu Anwalt!

Ich hoffe nur für Dich, daß Du die Seriennummer vom Receiver hast. Ansonsten sieht es ganz übel für Dich aus. Der Händler kann Dir sonst quasi jede Kiste unterjubeln.

nul0000
27.05.08, 10:25
...
Man verlangt von mir nun, dass ich 60 Euro zahle, damit der vermeintliche Händler mir den Receiver zurückschickt....

was ich nicht verstehe: wieso möchtest du jetzt das der händler dir die box wieder zurückschickt? du wolltest sie doch zurückgeben. möchtest du jetzt nicht lieber das geld???

nul0000
27.05.08, 10:51
er will die 60 Euronen nicht bezahlen...

nun das sagt es aber nicht aus, sondern:
der händler möchte nun 60 euro dafür das er den receiver zum kunden zurückschickt, obwohl dieser eigentlich vom kauf zurücktreten möchte.
warum das nun der kunde wollen sollte erschließt sich mir aus dem thread nicht.

im grunde müsste es doch hier darum gehen, das der händler die rückzahlung an den kunden mindern möchte - da das gerät sich nicht mehr im originalzustand befindet. wozu er prinzipiell natürlich auch das recht hätte. ob in dieser höhe und überhaupt gerechtfertigt ist eine andere frage.

oder lehnt der händler die rückgabe einfach ab und fordert nun dennoch ein lösegeld?
(immerhin hat er nun beides, das geld und die ware - *lach*)

DunkDream
27.05.08, 20:50
Ja, nur das Problem ist, der Händler will ja, wie null0000 sehr richtig erkannt hat, die 60 Euro von mir und mir dann auf meine Kosten dazu dann noch meinen Receiver wieder zurückschicken und nix von dem Geld erstatten.

Aktuell hat er sogar noch gesagt dass sich auf dem Receiver Keys und Emus befinden sollen.
Dass ich nicht lache, seid 4 Jahren beschäftige ich mich in diesem Gebiet, wie blöd wäre ich einen Receiver zurückzuschieken auf dem keys und Emus sind?! Sowas würde ich NIIIEEE machen, so blöd kann man doch auch garnicht sein...

Und in den AGB's wurde von den 60 Euro nix geschrieben. Aber bei dem Verkäufer kann ich mir fast denken dass der das gleich in die AGB's schreibt. Kann ich mich da irgendwie absichern? Nicht dass er dann sagt dass die 60 Euro Gebühr schon immer in seinen AGB's stand?

Eine wichtige Frage hätte ich noch. Habe zwar eine Rechtschutz Versicherung jeddoch mit Selbstbeteiligung. Bin aber gleichzeitig erst 18 Jahre alt und Azubi. Gibt es da vielleicht irgendwelche Sonderregelungen sodass alles für mich kostenlos ist? Bzw. was heißt bei Rechtschutz eigentlich Selbstbeteiligung und wann tritt sie in Kraft?

Vielen Dank für die bisherige super Beteiligung hier, weiß ich wirklich zu Schätzen, danke nochmal!
Habe auch schon viele Infos heir sammeln können und immer mehr auf den Verkäufer eingehen und ihm viele Argumente dafür geben dass sein handeln nicht rechtens ist.


Ich hate euch auf dem Laufenden!

liebe Grüße

Manuel

bolban
27.05.08, 20:58
Prozesskostenbeihilfe. Mehr kann Dir aber glaub' ich nur ein Anwalt sagen,
oder aber wirklich mal zur Verbraucher******** gehen, die streben teilweise
Gemeinschaftsklagen an. Verbraucher******** ist kostenlos.

http://www.verbraucher********.de

r4711
27.05.08, 21:03
Prozesskostenbeihilfe. Mehr kann Dir aber glaub' ich nur ein Anwalt sagen,
oder aber wirklich mal zur Verbraucher******** gehen, die streben teilweise
Gemeinschaftsklagen an. Verbraucher******** ist kostenlos.
http://www.verbraucher********.de (http://www.spinnes-board.de/vb/links.php?url=http://www.verbraucher********.de)

Prozesskostenhilfe (PKH-Verfahren), setzt jedoch voraus, dass Du den Nachweis bringst, dass Du nicht bemittelt bist. Dürfte bei einem Streitwert von 60 € jedoch zweifelsfrei als willkürlich Klage anzusehen sein.
Daher keine PKH.

Zur Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutz. Greift bei jedem einzelnen Schadenfall und dürfte locker jenseits der 60 € liegen.

nul0000
27.05.08, 21:09
vielleicht bringt es etwas wenn du versucht ein gespräch, meine telefonat mit dem händler suchst. interessant wäre auch, wenn du den ebay-kauf noch nicht abgeschlossen hast - und eine unstimmigkeit melden kannst. zumindest bei powersellern sollte das wirken - da diese den status bei gehäuftem ärger auch schnell verlieren können - was ihnen in der regel nicht egal ist.

ich persönlich würde erstmal mit ihm reden (nicht per email) und klar machen das sein vorgehen so nicht korrekt ist und du, sollte es nicht anders gehen, den rechtsweg beschreiten wirst müssen.
daran kann er im grunde kein interesse haben. im falle er das geld abzüglich 20 euro zurückzahlt, kann man das sicher beilegen.
sollte er eben absolut unkooperativ sein und du nichts zu verbergen hast, bzgl. emus und co. dann musste dich eben bei bei der verbraucher******** beraten lassen, und später eben leider kostenpflichtig beim anwalt.