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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kosten für Windows erstattet



Hank
19.05.08, 19:21
Ein französischer Kunde hat gegen den Computerhersteller ASUS einen Musterprozess in Sachen Bundling-Strategie gewonnen. Ende April dieses Jahres hat sich der Käufer eines Notebooks dazu entschlossen, Geld für das nicht benötigte aber installierte Windows zurückzufordern. Da er diese Lizenz nicht haben wollte, hat er sich, aufgrund mangelnder Kooperation in Sachen "Geld zurück", entschlossen das Ganze auf gerichtlichem Weg anzufechten. Nun steht das Urteil fest und wurde von Erfolg gekrönt.

Nicht nur in Frankreich möchten viele Kunden gerne Hardware ohne Softwarelizenzen erwerben.

Da sich die Konzerne allerdings in dieser Hinsicht wenig flexibel zeigen, stößt hier die Mehrheit der Konsumenten auf taube Ohren. Diese sind also gezwungen für etwas zu bezahlen, sei es ein Betriebssystem oder diverse Programme, was sie nicht brauchen und eigentlich gar nicht haben möchten. Zunehmend erfreuen sich Produkte der Sparte Open-Source größerer Nachfrage und das nicht nur beim OS (Operating-System). So gar nicht zufrieden war auch ein französischer Kunde mit der installierten Technik seines Asus Notebooks. Da Hordoir Robinson ein Freund von Open-Source Produkten ist, hat er sich entschlossen an ASUS einen Brief zu schreiben. Er bat sie, sie mögen ihm doch die Kosten für das installierte Windows zurückerstatten. ASUS erklärte sich zu diesem Deal bereit und bot ihm die Rückerstattung von 40 Euro an. Das entspricht dem Preis, den der Hersteller als Einkäufer für das Betriebssystem bezahlt. Nur so viel könne seitens des Unternehmens auch erstattet werden. Allerdings sah der Hersteller es als seine Pflicht an, Herrn Hordoir darauf hinzuweisen, dass die Bearbeitung seines Wunsches Kosten im Bereich von 130 Euro verursachen würde. Diese Tatsache war Monsieur Grund genug den Fall durch ein unparteiisches Gericht entscheiden zu lassen. Als Unterstützung hatte er sich den UFC-Verbraucherschutzverband (Union fédérale des consommateurs - Que choisir ) an Bord geholt.

Das juristische ASUS, laptop, Windows, open sourceTerrain für die Klage war denkbar günstig: Die Gesetzeslage in Frankreich ist sehr verbraucherfreundlich und verbietet es Hard- und Software nur im Paket zu verkaufen. Die Ablehnung gegenüber der Rückerstattung, beziehungsweise die viel zu hoch angesetzten Bearbeitungsgebühren sah das Gericht als nicht zulässig an. Das Urteil ist eindeutig: ASUS verliert und muss den Kundenwünschen auch in finanzieller Natur nachkommen. Es bleibt spannend, wie häufig (nicht nur) ASUS in nächster Zeit zur Kasse gebeten wird.

gulli

Humie
19.05.08, 19:56
Da fallen mir spontan drei buchstaben ein.


GEZ

Hank
19.05.08, 19:58
Da fallen mir spontan drei buchstaben ein.

GEZ


Wieso? Gibt es Windows jetzt auch bei der Anmeldung neuartiger Rundfunkempfangsgeräte dazu? :biggrin:

Humie
19.05.08, 22:14
Nö, aber dieser satz

"Diese sind also gezwungen für etwas zu bezahlen, sei es ein Betriebssystem oder diverse Programme, was sie nicht brauchen und eigentlich gar nicht haben möchten."

erinnert mich doch stark daran.

/\ttil/\
21.05.08, 18:55
Mal naiv nachgehakt:

Wenn der Kunde die Windowslizenz nicht benötigt, hatte er zuvor schon eine eigene Lizenz? Oder ist er Fachmann in Sachen Linux?

Merke:

Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten :wink2: