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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Premiere erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Receiver-Importeur / Käufer in Gefahr?



nul0000
05.05.08, 12:26
Ich habe unten mal die Meldung von Premiere gepostet.

stranger1

Roger2501
05.05.08, 12:41
Erstmal Danke für die Info.

Mal so meine Gedanken zu dem Thema

Wie will Premiere den Endkunden zuleibe rücken?
War der Recieverkauf illegal?
Muss jetzt mein Opa mit 87 Jahren, der sich so einen Reciever gekauft hat,
damit rechnen das die GSG9 sein Haus stürmt?

Was mich ebenfalls wundert, warum machen die so einen Wind wegen den Recievern wenn sie doch im 2. Quartal die Verschlüsselung umstellen?

Stollentroll
05.05.08, 12:50
Moin Moin,
es handelt sich hir ja wohl mehrheitlich um Baumarktreceivern, da möchte ich mal sehen wie sie diese dann bis zum Endkunden verfolgen wollen. :496:

nul0000
05.05.08, 12:55
Moin Moin,
es handelt sich hir ja wohl mehrheitlich um Baumarktreceivern, da möchte ich mal sehen wie sie diese dann bis zum Endkunden verfolgen wollen. :496:

spätestens wenn du mit ec karte bezahlt hast und/oder eine payback karte nutzt wäre es leicht möglich - auch wenn sie soweit sicher jetzt nicht gehen werden/ bzw. dürfen.

Mike2707
05.05.08, 13:18
Um welche Marken handelt es sich den da überhaupt?

Bobby
05.05.08, 13:24
Um welche Marken handelt es sich den da überhaupt?

z.B. HIER (http://www.ciao.de/Satelliten_Empfangsanlagen_599960_3-receiver-zehnder)


Gruß

Bobby


Nachtrag: Ich hatte nul0000 via PN längst mitgeteilt,

er möge bitte den Link entfernen.


Er hat vorbildlich reagiert!!!!!!

Danke an solche User

und das Aufpassen von euch.

Und da soll nochmal einer sagen,

die Mods schlafen und die User sind "doof"!

Einstein-H
05.05.08, 13:46
Und da soll nochmal einer sagen,
die Mods schlafen und die User sind "doof"!

Jedenfalls nicht in diesem Board.
Unter anderem einer der Gründe, warum hier gelandet bin und nicht woanders, wenn auch mit Verspätung. Die vertane Zeit woanders buche ich dann unter "Lehrgeld".

Met@lKing
05.05.08, 14:07
Dann werden die Schlagzeilen bleiben, wohl auch nach dem Kartenwechsel. Was solls. Weihnachten 2010 sieht es wieder anders aus und die Gemüter werden sich beruhigt haben. Auch in den Foren wird dann bald mehr Ruhe einkehren und nur noch gefachsimpelt.:maschinen0088:

Bobby
05.05.08, 14:31
... Auch in den Foren wird dann bald mehr Ruhe einkehren und nur noch gefachsimpelt.:maschinen0088:

Bist Du sicher?

Ich habe nie größere Unruhe erlebt,

als in der "Veränderungszeit"


"Brauche Kekse!"

"HILFE, habe keine Ahnung"

"Ich dachte, hier wird einem geholfen"

"Wo finde ich...???"

"Was ist ein ULC?"

"Nullmodemkabel? Wo kriege ich das her?"

und so weiter...


1-Poster, die sich nur dann in den Boards anmelden,

wenn es etwas "abzustauben" gibt.


Gruß

Bobby

Deisic
05.05.08, 14:57
Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver
[ug] München - Der *******-Sender Pr*****e hat - nach eigener Darstellung - im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl einen Sieg errungen.



Vor dem Landgericht Hamburg hat der Münchner Sender eine einstweilige Verfügung gegen einen Importeur von sogenannten patchbaren Free-To-Air-Receivern erwirkt.

Dem Importeur Zehnder - "Zehnder Antennen und Satellitenempfangstechnik GmbH" in Tennenbronn, ist es ab sofort unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250 000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten "verboten, Digitalreceiver, deren Firmware (Betriebssoftware) einen so genannten Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smart**** simuliert, und die dadurch zusammen mit einer verfügbaren Software die Umgehung des Zugangskontrollsystems der Antragstellerin ermöglichen, herzustellen, einzuführen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen und/oder deren Absatz zu fördern" (Ziffer I. der Einstweiligen Verfügung).

Gleichzeitig habe das Gericht angeordnet, dass die Zehnder GmbH "sämtliche in ihrem Besitz befindlichen, unter Ziffer I. bezeichneten Receiver, zur Sicherstellung und Verwahrung an den zuständigen Gerichtsvollzieher herauszugeben" habe.

In den beanstandeten Receivern waren, wie EDV-Spezialisten von Pr*****e herausfanden, eindeutige Vorrüstungen implementiert, um das Angebot von Pr*****e ohne Abo und damit illegal empfangen zu können. Pr*****e lässt nun sämtliche Vertriebswege des Importeurs bis zum Endkunden verfolgen, um die illegale Nutzung dieser Geräte zu unterbinden und gegen alle beteiligten Personen, die diese Receiver ver- oder gekauft haben, juristisch vorzugehen.

Pr*****e wird dabei auch durch die Rechtssprechung des Landgerichts Hamburg unterstützt. So haben die Richter in der einstweiligen Verfügung den Importeur angewiesen "unverzüglich Auskunft zu erteilen, über die Herkunft und den Vertriebsweg der unter Ziffer I. bezeichneten Receiver sowie deren Betriebssoftware, insbesondere über Namen und Anschriften der Hersteller, der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Receiver".

Gleichzeitig bereite Pr*****e eine umfassende Klage auf Schadensersatz vor gegen den Importeur Zehnder und gegen alle an diesem Handel beteiligten Personen, so das Unternehmen.

Corsin Kleiner, Produktmanager der Zehnder GmbH, erklärte auf Anfrage gegenüber DIGITAL FERNSEHEN, dass Zehnder seine Receiver mit einer Betriebssoftware, die keinen Emulator enthielt, ausgeliefert habe.

Mit Blick auf den anstehenden Rechtsstreit und die einstweilige Verfügung wollte er sich aber nicht weiter zum Sachverhalt äußern.

Hans Seger, Programm- und Technik-Vorstand von Pr*****e kommentierte: "Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist für uns ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl. Wir werden in unseren Bemühungen nicht nachlassen und solche Straftaten weiterhin konsequent und mit allen juristischen Mitteln verfolgen. Dabei nutzen wir nicht nur alle Möglichkeiten des Strafrechts aus, sondern wir werden all jene, die sich damit auf Kosten anderer bereichern wollen, zusätzlich noch mit empfindlichen Schadensersatzansprüchen zur Rechenschaft ziehen..."

Seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 sind sogenannte patchbare Free-To-Air-Receiver, die hauptsächlich in Asien hergestellt werden, massenhaft nach Deutschland eingeführt worden. Dabei haben Importeure wohlwissend in Kauf genommen, dass in den Geräten bewusst Vorrichtungen vorinstalliert waren, mit deren Hilfe man das
Sicherheitssystem von Pr*****e umgehen konnte.

Für Pr*****e habe dieses illegale Geschäft gravierende Folgen. So wurde der Zuwachs an Abonnenten seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 stark gebremst. gleichzeitig musste das Münchner Unternehmen ein Sparpaket in zweistelliger Millionenhöhe auflegen, um die Ausfälle zu kompensieren.

Aber auch für die seriöse Receiver-Industrie, die dem allgemeinen Rechtskodex folgt und Piraterie nicht unterstützt, habe die illegale Konkurrenz negative Auswirkungen, die nicht nur empfindliche Umsatzeinbußen bedeuten, sondern möglicherweise auch den Abbau von Arbeitsplätzen.

Wie das Unternehmen betont, nutzt Pr*****e im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl nicht nur alle juristischen Möglichkeiten, sondern geht auch technisch gegen den illegalen Empfang vor. So hat der Münchner Abo-Sender bereits angekündigt, ab dem 2. Quartal 2008 zwei neue Verschlüsselungssysteme einzuführen, die die beiden Weltmarktführer NDS und Nagravision liefern.

Q. Digitalfernsehen.de

Met@lKing
05.05.08, 15:49
Bist Du sicher?

Ich habe nie größere Unruhe erlebt,
als in der "Veränderungszeit"
"Brauche Kekse!"
"HILFE, habe keine Ahnung"
"Ich dachte, hier wird einem geholfen"
"Wo finde ich...???"
"Was ist ein ULC?"
"Nullmodemkabel? Wo kriege ich das her?"
und so weiter...
1-Poster, die sich nur dann in den Boards anmelden,
wenn es etwas "abzustauben" gibt.
Gruß
Bobby


Wenn es keine Kekse mehr gibt, müssen sie warten bis die Oma wieder welche backt.
Ich meine aber, dass die, die Du gerade damit angesprochen hast ruhig sind und erst wieder schreien, wenn die Oma aus dem Urlaub zurück ist und backen kann.

Met@lKing
05.05.08, 16:08
Da unterschätzt du die Lamer aber gewaltig. Dann werden die Fragen einfach umformuliert, die da wären:
Wann kommt denn die Oma ?
Wer hat die Oma gesehen?
In solchen Dingen sind die Lamer kreativ, anstatt sich mal Gedanken über die Funktionsweise eines VS zu machen, werden Fragen, die zum tausendsten mal gestellt und beantwortet sind, erneut gestellt.
stranger1

Wenn die nicht selber auf solche Gedanken kommen, müssen wir sie doch unterstützen:496:. Ist hier nicht auch Kameradschaft angesagt?:schilder0659:

Met@lKing
05.05.08, 16:21
Unterstützende Hilfe---> Ja
Alles vorkauen --------> Nein
Wie soll denn jemand was lernen, wenn er alles mundgerecht serviert bekommt ?
Wenn sich jemand mit der Materie auseinanderstzen will, erfährt er hier Hilfe ohne Ende. Learning by doing heisst das Zauberwort.
stranger1
PS: Wir entfernen uns so langsam vom Ursprungsthema.
Du hast recht.:dsuper:
Ich meinte es auch mehr in die ironische Richtung.:zwinkernd0037:

ingosen
05.05.08, 16:36
ja wieder zurück zum Thema:
Erstens ist es eine einstweiliuge Verfügung und kein Endurteil, da kann sich noch was ändern.
Zweitens nimmt sich Premiere da ein bisshcen den Miund zu vollmit der Verfolgung aller Käufer. Abgesehen von der faktischen Schwierigkeit und dem Datenschutz gibts auch sowas wie eine subjektive Tatseite. Das Kaufen so eines Gerätes kann ja durchaus mit dem niedrigen Preis begründet sein.

Bobby
05.05.08, 16:48
Richtig ingosen!!!

Außerdem:

Wie eingangs schon erwähnt,

handelt es sich um eine (Presse-)Meldung von......


BRUMMI


Wäre es "mein" Sender, würde ich genauso handeln.


Ob "wir" uns davon verwirren lassen sollten,

steht auf einem anderen Blatt!



Gruß

Bobby

ingosen
05.05.08, 17:34
Amazon.de hat die bezüglichen Geräte noch im Programm, hab gerade geschaut(ABER NICHT BESTELLT)

Bobby
05.05.08, 17:46
Ein Sprecher von Z**nder äußerte bereits:

"Wir haben keine derartigen Waren importiert"


Ich fänd`s ja auch ziemlich dämlich eine Box mit Laufvogel

und Zündkerzen aus "weißnichtshabnix" zu importieren.


Schlechtestenfalles ist 1 Minute später wieder Support fällig!



Egal wie es ausgeht:


Hier wird möglicherweise eine Firma kaputt gemacht

und Arbeitsplätze von Menschen sind gefährdet,

die das Wort E*u stets bei Brehms Tierleben suchen würden


Gruß

Bobby

Qnkel
05.05.08, 19:48
Bobby: Durch unsere Aktivitäten werden nich grad mehr Arbeitsplätze geschaffen ;)

Brainstorm
05.05.08, 19:55
Ich frage mich wieso nur von Zehnder Receivern die Rede ist !
Es kommen doch ne Menge in Frage die alle selbiges können.

r4711
05.05.08, 20:14
Vertriebswege vom Importeur bis zum Endkunden werden verfolgt In den beanstandeten Receivern waren, wie EDV-Spezialisten von Premiere herausfanden, eindeutige Vorrüstungen implementiert, um das Angebot von Premiere ohne Abo und damit illegal empfangen zu können. Premiere lässt nun sämtliche Vertriebswege des Importeurs bis zum Endkunden verfolgen, um die illegale Nutzung dieser Geräte zu unterbinden und gegen alle beteiligten Personen, die diese Receiver ver- oder gekauft haben, juristisch vorzugehen.
Der Kauf an sich ist nicht strafbar. Der Urzustand ist ja ungepatcht. Wie Premiere dem Endkunden, ohne Beschlagnahme des Receivers , etwas beweisen will , ist mir schleierhaft. Eine Hausdurchsuchung wird nur bei dringendem Verdacht beim zuständigen Gericht beantragt und durchgeführt.
Also, lasst euch nicht alle bekloppt machen, Händler und Grossverkäufer aus der Bucht, sind da interessanter für die Verfolgungsbehörden, als der Endverbraucher im einzelnen.
stranger1

stranger1 hat Recht, der Kauf eines patchbaren Receivers als solches ist nicht strafbar, möglicherweise soll er dem Käufer nur als Briefbeschwerer dienen.

Spannend ist jedoch dir Frage, ob es überhaupt zu Ermittlungen gegen Käufer kommt, die einen nicht explizit als patchbar beworbenen Receiver gekauft haben. Kleiner Exkurs: Werbung für patchbare Receiver ist bereits eine Straftat § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (Bewerbung von Umgehungsvorrichtungen).

Dass es zu Ermittlungen gegen die Käufer kommt - bevor das scharfe Schwert einer Hausdurchsuchung überhaupt erst angedacht werden kann, setzt gemäß § 152 Abs. 2 StPO voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. In diesem Fall ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Tatsächliche Anhaltspunkte setzen einen konkreten Anfangsverdacht voraus, der in konkreten Tatsachen bestehen muss. Bei dieser Beurteilung können auch offenkundige Tatsachen des Zeitgeschehens eine Rolle spielen, der Anfangsverdacht setzt voraus, dass nach kriminalistischen Erfahrungen es möglich erscheint, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Ich denke, da kann man beim Erwerb eines klassisch patchbaren Receivers trefflich diskutieren.

Sind wir aber erst einmal im Ermittlungsverfahren, so bedarf es für eine Hausdurchsuchung einen dringenden Tatverdacht nicht. § 102 StPO setzt diesen nicht voraus.

§ 102 StPO

Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

Voraussetzung der Durchsuchung ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Starftat bereits begangen, nicht nur vorbereitet wurde. Hierfür müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, ausreichend ist, dass aufgrund kriminalistischer Erfahrung die vermutung ebsteht, dass der Zweck der Durchsuchung erreicht wird - also Auffindung von Beweismaterial.

Dringenden Tatverdacht setzt für die Durchsuchung der insoweit nicht einschlägige § 103 StPO voraus.


§ 103


(1) 1Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. 2Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.
(2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat.

Straftaten die für den Käufer insoweit in Frage kommen:
§ 261 StGB: Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (Geldwäsche) 226,
§ 263a StGB: Computerbetrug
§ 265a StGB: Erschleichen von Leistungen
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten
§ 270 StGB230: Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung,
§ 95a UrhG: Schutz technischer Maßnahmen in Verbindung mit
§ 111a UrhG: Bußgeldvorschriften.

Letztlich dürften sich die Bemühungen von Premiere aber in der Tat wesentlich auf den Verkäufer richten. Aber: spannend!

blaster68
05.05.08, 20:49
Prem..sollte sich darauf konzentrieren, ihr Codier-System "einigermaßen" dicht zu kriegen! Das Problem liegt doch seit über einem Jahr darin, das es mehr käufliche, patchbare Receiver gibt, als welche ohne solche Vorraussetzungen. Über solch einen langen Zeitraum, darf ein ******* Anbieter nicht ohne Taten zuschauen. (Abgesehen mal von paar "key-Wechsel-Versuchen"). Des weiteren erst vor kurzem festzustellen, das durch diese Patch-Boxen, das Weihnachtsgeschäft erheblich gelitten hat, ist schon fast lächerlich. Da fragt man sich, was für hoch bezahlte Leute in Prem.., bzw. Kudelski-Reihen stehen, welche über diesen langen Zeitraum nicht fähig sind, diesem "LAU"-Hobby endlich ein Ende zu bereiten.
P.s.: Prem..Abo, 5er Kombi, seit es Prem..gibt!

Sinakana
05.05.08, 20:58
Also ich sag einmal Danke an Bobby, dass er einen Link für die Liste der "gefährdeten" Receiver eingestellt hat.

Ich möchte mir gar nicht ausmalen, in was ich da hineingeraten wäre, hätte ich diesen Artikel nicht gelesen. Hätte mir vielleicht unabsichtlich so ein Ding gekauft, nichtsahnend, und hätte dann voll-totale Schwierigkeiten.
Danke Jungs für die Warnung!

Übrigens: was bedeutet eigentlich das Mosc in eurem Namen.

:teufel3::teufel3::teufel3:

Ergänzend sei angemerkt: wäre sich p*****e seiner neuen - wie nennt man dass - Schüsseltechnik (?) so sicher, müssten solche Kinkerlitzchen nicht mehr vorgenommen werden (EV - sch**** drauf :schilder0009:)

r4711
05.05.08, 21:09
Prem..sollte sich darauf konzentrieren, ihr Codier-System "einigermaßen" dicht zu kriegen! Das Problem liegt doch seit über einem Jahr darin, das es mehr käufliche, patchbare Receiver gibt, als welche ohne solche Vorraussetzungen. Über solch einen langen Zeitraum, darf ein ******* Anbieter nicht ohne Taten zuschauen. (Abgesehen mal von paar "key-Wechsel-Versuchen"). Des weiteren erst vor kurzem festzustellen, das durch diese Patch-Boxen, das Weihnachtsgeschäft erheblich gelitten hat, ist schon fast lächerlich. Da fragt man sich, was für hoch bezahlte Leute in Prem.., bzw. Kudelski-Reihen stehen, welche über diesen langen Zeitraum nicht fähig sind, diesem "LAU"-Hobby endlich ein Ende zu bereiten.
P.s.: Prem..Abo, 5er Kombi, seit es Prem..gibt!



Eine viel schwerer zu beantwortende Frage, aber ein völlig anderes Thema.

Ich denke, es ist naiv zu glauben, dass Premiere einfach nur zu dumm dafür ist. Letzlich dürfte die wahrscheinlichste Erklärung sein, dass man seine Verhandlungsposition aufgrund eines massiv kompromittierten Verschlüsselungssystem jedenfalls verändern wollte.

Aber ich denke wir sollten nicht vom Thema abschweifen und wild spekulieren.

Bobby
05.05.08, 21:17
Genial Sina,...ich hätte es gerne im Dialekt gehört :maschinen0088:

Ich glaube aber...hier am Board hat kaum einer Befürchtungen.


Ich glaube noch nichtmal, daß Brummi sich fürchtet.


Ich glaube nach wie vor an folgende Theorie:


Fiktiver Brummi-Gedanke:

"Unser Programm ist Mist und wir brauchen Geld.

Also lassen wir den Leuten ein wenig Freiraum,

dann kommen wir immer wieder ins Gespräch,

können uns über mangelnde Einnahmen beklagen

und gegebenenfalls andere verklagen"



Oder glaubt wirklich jemand,

die oben angesprochene Aktion sei Einzelfall und/oder Zufall?


Gruß

Bobby

wegomyway
05.05.08, 21:20
selbst wenn die meine käuferadresse bekommen müssen die mir erstmal nachweisen das ich gewusst habe das ich damit das tolle programm sehen konnte bzw. kann ( ok , umwissenheit schützt nicht vor strafe ) . weiterhin denke ich mal das ich mir einen papierlappen besorgen , ala bsr , wo drauf steht das sat-receiver bla-bla zum schrott abgegeben worden ist ... fertisch ist das ganze .... und mit einem durchsuchungsbefehl ... soweit kommt es eh nicht , oder wollen die zu tausenden in die wohnungen/häuser kommen um zu gucken ob da s oein ding rumsteht .....

r4711
05.05.08, 21:25
"Unser Programm ist Mist und wir brauchen Geld.
Also lassen wir den Leuten ein wenig Freiraum,
dann kommen wir immer wieder ins Gespräch,
können uns über mangelnde Einnahmen beklagen
und gegebenenfalls andere verklagen"
Oder glaubt wirklich jemand,
die oben angesprochene Aktion sei Einzelfall und/oder Zufall?
Gruß
Bobby

Auch ein guter Gedanke Bobby. Erinnert mich an die Urzeiten, als es der kleinen Softwareschmiede in Redmond gar nicht so unrecht gewesen sein soll, wenn man ihre Produkte geraubt hat. War natürlich immer nur ein Gerücht.

Ratatia
05.05.08, 22:46
... wie die Zeit so spielt !!!!

"Angstmachen" gegenüber den "Endverbrauchern" ???? ....das hatten wir doch schon einmal !!! lasst überlegen!!!! ... wann war das? :maschinen0088:

Anfang 2006 , nachdem das Zebra das geliebteste Tier aller Brummifan`s wurde? ...und durchgehend 9 Monate bis zur "Ent"bindung in aller Munde war ??? ...und was war da noch ???

Brummi lässt sich den Namen der Karte urheberrechtlich schützen !!! ... wie hieß die Karte noch genau ??? C e here bero ? ..oder so ähnlich ? .... weiss nicht mehr genau, hieß ja eh seit Geburt Zebra oder Streifentier!!

Dann wurden laut Gerichtsbeschluss alle (deutschen) Händler dieser ....so schönen weissen Karte "hopps" genommen und mußten Ihre Vertriebswege an die Endkunden darlegen! ....Angst bei den Käufern ...bibber!!!! ????? ......

...kennt heute jemanden, der Endkunden die Besuch vor der Staatanwaltschaft erhalten haben ???? .....ich nicht !!!!!!!!! (oder wurden vielleicht nur 10 oder 30 oder 40 dieser Karten in den Umlauf gebracht ??)
.....wird die Karte heute noch gehandelt und darüber disskutiert ? ... lebt die Karte heute noch immer ??? ....ich behaupte mal "ja !!!"

.....in Bezug auf das Thema: ...jetzt werden die Käufer der
Emu-fähigen Geräte in Panik versetzt ...und was passiert letztendlich diesen Käufern ? "nichts"

...die Hersteller der Geräte sind die Zieladresse und nicht der Endkunde !!! ....was kann der Kunde dafür, daß er einen preisgünstigen Receiver erwirbt und sich dieser letztendlich als "Zauberreceiver" herausstellt !!!!

.... der Zauberer selbst, der sich mit dem Innenleben auskennt ...... wenn er denn gewerblich in nicht unerheblichen Maße gezaubert hat und sich das auch noch teuer bezahlen hat lassen sollte da auf der Hut sein....

Qnkel
05.05.08, 23:04
Ab wann heisst es denn "patchbar". Meist hieß es "Software-Update per RS232-Schnittstelle". Das hat doch jeder Receiver.

Glaube kaum das Premiere da weiter kommt. Überlegt mal wie viele Smart MX04 und Derivate verkauft wurden. Als ich mir mal so einen fürs Schlafzimmer bestellen wollte (Er ist günstig, sehr schnell, gutes Menü und der einzige Receiver mit diesem intressanten "RAPS", mehr wollte ich nicht) musste ich 4 Wochen warten, bis er lieferbar war...

Duke
05.05.08, 23:39
Solange jeder Baumarktreceiverbesitzer zusätzlich ein ABO hat, ist das noch halbwegs vertrettbar der Forschung wegen.

Aber nur LAUglotzen ist fies mir gegenüber und allen die ebenfalls ein ABO haben.

Und den Einwand mit der Kreditkartenbezahlung hatte ich schon vor Monaten erwähnt.
http://www.spinnes-board.de/vb/showthread.php?t=113387 #17

Tittare
06.05.08, 00:14
München, 05. Mai 2008. G
So haben die Richter in dem Urteil den Importeur angewiesen "unverzüglich Auskunft zu erteilen, über die Herkunft und den Vertriebsweg der unter Ziffer I. bezeichneten Receiver sowie deren Betriebssoftware, insbesondere über Namen und Anschriften der Hersteller, der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Receiver".

Bevor sich Einige weiter reinsteigern, habe ich diesen Ausschnitt noch einmal herausgeholt und dass meiner Meinung nach Wichtige gemarkert.
Wer mit solchen Dingen Geld verdient (oder verdienen will) muss damit rechnen.
Trifft auch mein Empfinden. Gebrannte CDs verschenken: ja Dafür Kohle kassieren: nein!
T.

/\ttil/\
06.05.08, 01:00
Ich denke auch einmal, dass Vieles nicht so heiss gegessen wird, wie man es kocht!

Die meisten Leute wissen doch wohl überhaupt nicht, zu welchen Schweinereien ihr Receiver im Zweifelsfalle fähig wäre. Klar, die massiver Reklame mit Schlagworten wie "Supersoftware" hat den Absatz der Emu-fähigen Receiver immens beschleunigt, aber das ist kein Grund den Abnehmer zwangsläufig unter Generalverdacht zu stellen.

Sonst wäre zu Zeiten der Syster-Verschlüsselung jeder Käufer einer Hauppauge TV Karte bloss wegen des BT 8x8-Chipsatzes verdächtigt worden am PC mittels "MoreTV" Premiere ohne Abonnement am TV zu geniessen, oder schlimmer noch, das entschlüsselte Signal aufzunehmen oder gar auf den Fernseher umzuleiten (des Sehgenusses wegen :wink2:)...

Aber was habe ich kleiner, rechtsunwissender Tropf schon zu melden, erst recht, wenn es sich um mein Bauchgefühl handelt? :kopfkratz:

Deodatus
06.05.08, 10:39
Ich hab kein Jura studiert, allerdings will mir nicht so recht in den Sinn, inwiefern Schwarzseher eine Straftat begehen die die Staatsanwaltschaft verfolgen müsste, ohne dass explizit Anklage erhoben wird.
Müsste da nicht ein ähnlicher Sachverhalt greifen wie beim Aushebeln von Kopierschutzmaßnahmen die schon lange als unsicher gelten? AFAIK kann man da nämlich auch nicht mehr für belangt werden, wenn man das ohne jedes technische know how bewerkstelligen kann.

Festplatte1977
06.05.08, 10:43
Premiere sollte sich anstatt gegen die paar "schwarzen" mal lieber um die zahlenden Kunden oder die es werden wollen kümmern.

Das Angebot ist eine katastrophe.

Ich habs jetzt nach 8 jahren gekündigt.

Jedes Mal wenn die was umstellen bekommt der zahlende Endkunde Störungen. Die black Boys schauen einfach weiter als wenn nichts wäre.

Selber Schuld.

Und wenn die glauben das sie mehr Kunden bekommen wenn Premiere mal richtig dicht sein sollte werden die sich wundern.

Zum Thema:

Ich finde es lachhaft was die da wieder versuchen. Selbst die zertifizierten Receiver sind ein offenes Buch :pop1:

Am geilsten finde ich das mit dem Schadenersatz. JA KLAR Weihnachten hätten GANZ SICHER 50.000 Leute mehr den Brummer gekauft, LOOOOOOL.

Anwälte und Richter werden sich totlachen sobald ein Gutachten über den Receiver vorliegt.

Dann gilt JEDER auf dem Markt als böse vorgerüstet :grinsend0033:

uwe763
06.05.08, 11:11
[QUOTE=Festplatte1977;831467]Premiere sollte sich anstatt gegen die paar "schwarzen" mal lieber um die zahlenden Kunden oder die es werden wollen kümmern.
Das Angebot ist eine katastrophe.
Ich habs jetzt nach 8 jahren gekündigt.
Jedes Mal wenn die was umstellen bekommt der zahlende Endkunde Störungen. Die black Boys schauen einfach weiter als wenn nichts wäre.
Selber Schuld.
Und wenn die glauben das sie mehr Kunden bekommen wenn Premiere mal richtig dicht sein sollte werden die sich wundern.
Zum Thema:
Ich finde es lachhaft was die da wieder versuchen. Selbst die zertifizierten Receiver sind ein offenes Buch :pop1:
Am geilsten finde ich das mit dem Schadenersatz. JA KLAR Weihnachten hätten GANZ SICHER 50.000 Leute mehr den Brummer gekauft, LOOOOOOL.
Anwälte und Richter werden sich totlachen sobald ein Gutachten über den Receiver vorliegt.
Dann gilt JEDER auf dem Markt als böse vorgerüstet :grinsend0033:]

wer angst hat ist sensible:teufel-zombies0058::496:

:teufel3:
in anbetrag mit humax 5400 zieht prem. immer noch den kürzeren:pop1::496:.

warten wir ab welche hersteller ihre geräte aus den verkehr ziehen müssen bzw sathändlerihre verkauftdaten der receiver und name preissgeben müssen.


:pop1::pop1:in anbetrag zwischen humax und prem. wurde es 3x versucht.:teufel-zombies0058:

:maschinen0088::maschinen0088:aber hier fand man lösungen:teufel3:.

:175::175::175:

lassen wir prem. doch ihre arbeitswut:teufel3::teufel3:

ein gelassener uwe763 zur sache:496::496:

netten gruss

uwe763

Hawak
06.05.08, 16:21
Ohne in die juristischen Details gehen zu wollen, frage ich mich zunehmend, inwiefern sich Premiere selbst mit diesem Vorgehen strafbar macht.

Punkt 1: Das (noch) aktuelle VS von Premiere kann eigentlich nicht mehr als 'wirksam' im Sinne des Gesetzes gesehen werden. Damit könnte theoretisch ein Gericht feststellen, dass auch die Umgehung der Verschlüsselung nicht mehr strafrechtlich relevant ist.
Von daher wäre Premiere meines Erachtens gut beraten, es nicht auf irgendwelche Gerichtsentscheide ankommen zu lassen.

Punkt 2: Die sich ständig wiederholenden Drohungen auch (und insbesondere) gegen die Käufer stellen nach meinem Empfinden eine klare Nötigung dar.
Aufgrund pauschalierter Äußerungen 'auch gegen die Käufer straf- und zivilrechtlich vorzugehen', ohne dies konkret zu spezifizieren, werden Käufer gezielt bedrängt und mit im juristischen Sinne 'empfindlichen Übeln' bedroht.

Wenn man dann noch die Verhältnismäßigkeit der Mittel in die Waagschale wirft, wird die ganze Geschichte vollkommen absurd.

Premiere sollte aufpassen, mit solchen Pressemeldungen nicht irgendwann einmal an jemanden zu geraten, der Zeit und Geld genug hat, diesem Laden mal einen vor den Latz zu ballern.

Es ist für mich eine Sache, sein Rechtsgut zu schützen, eine ganz andere aber, pauschal den Menschen eine Straftat an den Kopf zu werfen.

TÜR
06.05.08, 17:31
sehr gut gesprochen!!!!!!:5::5::5:
respekt und ich bin voll deiner meinung!

Brainstorm
06.05.08, 18:07
Naja , viel Glauben kann man der Geschichte nicht abverlangen.
Eine Einstweillige Verfügung heisst erstmal garnix.
Diese muss der Zehnder GmbH zugestellt werden.
Wenn die da ist kann ( und wird ) die Zehnder GmbH diese Abweisen.
Als nächstes kommt das OLG zum Zug und da wird die Sache dann , per Gutachten und Sachverständigen , auseinandergenommen.

Stellt sich hier heraus , und das wird es leider , dass sich die Reciever in einem unpatchbaren Zustand befinden , kriegt PW die ganze Kostenlawine aufs Auge gedrückt und muss mit einer Folgeklage , seitens Zehnder rechnen.

Vielmehr steckt hinter der Aussage folgendes:

Wir können unser Softwareupdate auf die neuen Karten nicht fahren solange die Zehnder Reciever Reihe noch im Handel verfügbar ist , da hier eine Lücke
enthalten ist die unser System in kürzester Zeit wieder aushebeln wird !

Wobei noch zu betonen wäre , dass die Umstellung , laut internere PW Kreise , auf das 3/4 Quartal verschoben worden ist.

Woher ich das weiss ??

Nuja , ich bin halt indirekt davon mitbetroffen.

Brainstorm

r4711
06.05.08, 18:22
Ich hab kein Jura studiert, allerdings will mir nicht so recht in den Sinn, inwiefern Schwarzseher eine Straftat begehen die die Staatsanwaltschaft verfolgen müsste, ohne dass explizit Anklage erhoben wird.

Hi Deodatus, die Sache läuft anderes herum, die Staatsanwaltschaft ermittelt zuerst und nur dann wenn die Ermittlungen Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bietet, reicht Sie die Klageschrift beim zuständigen Gericht ein. Anlass i. d. S. ist gegeben, wenn nach eigener Prognose der Staatsanwaltschaft am Ende der Hauptverwandlung zum Antrag auf Verurteilung kommen wird.

Letzlich gegenüber dem gewöhnlichen Käufer eher eine theoretische Möglichkeit.

r4711
06.05.08, 18:24
Ohne in die juristischen Details gehen zu wollen, frage ich mich zunehmend, inwiefern sich Premiere selbst mit diesem Vorgehen strafbar macht.

Off topic an

Hi Hawak, wäre aber ein spannender neuer Threat

Off topic aus.

Bobby
06.05.08, 18:49
Off topic an
Hi Hawak, wäre aber ein spannender neuer Threat
Off topic aus.


Jau!!!

Allerdings würden sich die Brummi-Angestellten,

die hier und andernorts mitlesen wohl kranklachen.


OT aus

Qnkel
06.05.08, 20:28
Würd mich nicht wundern, wenn Brummi gezielt zum LG Hamburg gegangen sind. Das LG ist dafür bekannt nicht grad im Sinne des kleinen Mannes oder des Gegners zu entscheiden wenn es im Urheberrecht und dergleichen geht.

Sentner
06.05.08, 23:42
interessiert doch nicht weiter , solang das Urteil bestand hat. Endverbraucher können nicht belangt werden ( weil uninteressant)
Ich würd mir eher bei E**Y sorgen machen , weil der debug Modus schon eher einer sogenannten Vorrichtung entspricht.
Und wenn ich mir so den Weltweiten Zusammenschluß der P*yTV Anbieter so ansehe(gegen Piraten) wird mir himmel angst und bange.


Worte die einem nichtgefallen ......sollten nicht pers. genommen werden.............ich war heut feiern

Ratatia
06.05.08, 23:56
... wie die Zeit so spielt !!!!
"Angstmachen" gegenüber den "Endverbrauchern" ???? ....das hatten wir doch schon einmal !!! lasst überlegen!!!! ... wann war das? :maschinen0088:
Anfang 2006 , nachdem das Zebra das geliebteste Tier aller Brummifan`s wurde? ...und durchgehend 9 Monate bis zur "Ent"bindung in aller Munde war ??? ...und was war da noch ???
Brummi lässt sich den Namen der Karte urheberrechtlich schützen !!! ... wie hieß die Karte noch genau ??? C e here bero ? ..oder so ähnlich ? .... weiss nicht mehr genau, hieß ja eh seit Geburt Zebra oder Streifentier!!
Dann wurden laut Gerichtsbeschluss alle (deutschen) Händler dieser ....so schönen weissen Karte "hopps" genommen und mußten Ihre Vertriebswege an die Endkunden darlegen! ....Angst bei den Käufern ...bibber!!!! ????? ......
...kennt heute jemanden, der Endkunden die Besuch vor der Staatanwaltschaft erhalten haben ???? .....ich nicht !!!!!!!!! (oder wurden vielleicht nur 10 oder 30 oder 40 dieser Karten in den Umlauf gebracht ??)
.....wird die Karte heute noch gehandelt und darüber disskutiert ? ... lebt die Karte heute noch immer ??? ....ich behaupte mal "ja !!!"
.....in Bezug auf das Thema: ...jetzt werden die Käufer der
Emu-fähigen Geräte in Panik versetzt ...und was passiert letztendlich diesen Käufern ? "nichts"
...die Hersteller der Geräte sind die Zieladresse und nicht der Endkunde !!! ....was kann der Kunde dafür, daß er einen preisgünstigen Receiver erwirbt und sich dieser letztendlich als "Zauberreceiver" herausstellt !!!!
.... der Zauberer selbst, der sich mit dem Innenleben auskennt ...... wenn er denn gewerblich in nicht unerheblichen Maße gezaubert hat und sich das auch noch teuer bezahlen hat lassen sollte da auf der Hut sein....


...das passt zu meinem Beitrag wie die Faust auf`s Auge:


Zitat:

Illegale Receiver: *******-Sender Premiere schlägt zurück
Logo: Premiere Auf den Erfolg hat Premiere lange warten müssen. Nachdem immer mehr Bundesbürger dank ausländischer Receiver, die das Hacken der Premiere-Verschlüsselung besonders einfach machte (wir berichteten), zu Schwarzsehern wurden, hat Premiere nun juristisch einen Sieg auf der ganzen Linie eingefahren. Das war sicherlich so geplant, denn wieder einmal wurde für das Grundsatzurteil das berühmt-berüchtigte Landgericht Hamburg bemüht. Wenn es um verbraucherfeindliche Urheberrechtsauslegung geht, ist das Landgericht nach wie vor die erste Adresse in Deutschland. Auch dieses Mal haben die Richter mit ihrem Urteil vollständig im Sinne des Klägers entschieden.

So ist vom Landgericht in einer Einstweiligen Verfügung nicht einfach nur der weitere Verkauf der Receiver verboten worden, darüber hinaus muss Importeur Zehnder sämtliche Kundendaten an Premiere weitergeben und damit alle Zwischenhändler und Endkunden der Receiver, die irgendwann einmal in den Lagerhallen Zehnders standen.

Premiere-Vertreter Hans Seger ließ keinen Zweifel daran, dass man alle Händler und Endkunden, derer Adressen man habhaft werde, auf Schadensersatz verklagen wolle. Mit dem Urteil aus Hamburg im Rücken dürfte das kein Problem sein, denn eines Beweises, dass die Receiver tatsächlich zum Schwarzsehen verwendet wurden, bedarf es nicht. Es genügt, dass die Firmware einen sogenannten Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smart**** vortäuscht und mit entsprechenden Schlüsseln aus dem Internet für den Premiere-Hack verwendet werden kann.

Nach Unternehmensangaben war der Sieg bitter nötig. Nachdem im Weihnachtsgeschäft 2007 immer mehr der vornehmlich in Asien hergestellten Free-to-Air-Receiver in Deutschland verkauft wurden, brachen die Abonnentenzahlen weg, was bereits zu Sparmaßnahmen bei Premiere geführt habe. Vielleicht kann sich der Sender ja jetzt mit den Schadensersatz-Klagen ein zweites wirtschaftliches Standbein aufbauen. Dafür müsste das Urteil allerdings Bestand haben. Bislang wurden fast alle “scharfen” Rechtsauffassungen des Landgerichts Hamburg von höheren Instanzen wieder zurecht gebogen. Importeur Zehnder ist also gut beraten, in die nächste Instanz zu gehen, bzw. die Einstweilige Verfügung anzufechten.

Nicht betroffen von dem Urteil sind digitale Receiver, die keine vorgefertigten Emulatoren enthalten, aber deren Firmware modifiziert werden kann, wie bspw. die Receiver des russischen Unternehmens Opticum oder die OpenSource-Kabel- und Satelliten-Receiver Dreambox von Dream Multimedia.

Um auch diesem Problem Herr zu werden, wird Premiere neben der bestehenden und inzwischen weitgehend wirkungslosen Nagravision-Verschlüsselung "....Anmerkung loll"

zukünftig eine NDS-Videoguard-Verschlüsselung einsetzen. Bis spätestens September sollen alle Premiere-Receiver entsprechend umgerüstet sein.

Frühere Verschärfungen der Verschlüsselung mussten allerdings meistens nach kurzer Zeit wieder zurück genommen werden, weil auch zu viele legale premierezertifizierte Geräte nichts mehr empfangen konnten.
von Holger Blessenohl in TV, Video, HiFi | 06.05.2008
Quelle (http://news.idealo.de/news/16807-illegale-receiver-*******-sender-premiere-landgericht-hamburg.html)


......loll!!!

Sentner
07.05.08, 00:39
schaun wir mal , von da ab und 2 Jahre später

crx
07.05.08, 08:48
in anbetracht der vorgehensweise von pw in 2002 / 2003 ....
ist das hier pille palle !

damals hatte pw das komplette ebay im griff !

da hast du nicht eine d box mit linux mehr gefunden !
geschweige eine fun oder einen progger

einfach nichts mehr... pw ist damals gegen jeden vk und k rigoros vorgegangen !

und jetzt ausgerechnet zehnder ...

Uljanow
07.05.08, 08:55
Was will Premiere ausser Verunsicherung und Panikmache verkaufen ?
1. ist es kein abschliessendes Urteil, sondern "nur" eine einstweilige Verfügung.
2. leben wir in einem Rechtsstaat, wo jedem einzelnen bewiesen werden muss, das er vom EMU wusste und es genutzt hat bzw. ohne sonstige Eingriffe hätte nutzen können. Otto-Normal-Verbraucher wird weder das Wissen noch das Know How besitzen eine FTA-Kiste zu patchen.
Zeh*der wird sich schon gegen die e.V. zu wehren wissen. Bis dahin werden wir mit solchen Propaganda-Meldungen seitens Premiere leben müssen. Das umgehen solcher Meldungen obliegt jedem User selbst. Ich rate zur Gelassenheit, denn Panik und Angst verbreiten, ist das Werkzeug von Premiere.
stranger1

Voll unterschreib!!

PFARRER
07.05.08, 09:08
Gegen die bösen Zebra-Käufer wollten die damals ja auch vorgehen und das Huftier rennt immer noch ohne Strafe.

Ich denke das ist alles Panikmache u. so lange man nicht als Verkäufer von diesen schlimmen Sachen auftritt, kann einem nicht viel passieren.

:239:

Bobby
07.05.08, 11:15
Ich darf allerdings nochmals darauf verweisen,

daß hier "Großhändler" gemeint sind...

nicht die kleinen Fischchen!


Das ganze passt zum berühmten Sommerloch,

wie Jürgen Drews zum Ballermann.


Gruß

Bobby

Brainstorm
07.05.08, 12:10
...das passt zu meinem Beitrag wie die Faust auf`s Auge:
Zitat:
Illegale Receiver: *******-Sender Premiere schlägt zurück
Logo: Premiere Auf den Erfolg hat Premiere lange warten müssen. Nachdem immer mehr Bundesbürger dank ausländischer Receiver, die das Hacken der Premiere-Verschlüsselung besonders einfach machte (wir berichteten), zu Schwarzsehern wurden, hat Premiere nun juristisch einen Sieg auf der ganzen Linie eingefahren. Das war sicherlich so geplant, denn wieder einmal wurde für das Grundsatzurteil das berühmt-berüchtigte Landgericht Hamburg bemüht. Wenn es um verbraucherfeindliche Urheberrechtsauslegung geht, ist das Landgericht nach wie vor die erste Adresse in Deutschland. Auch dieses Mal haben die Richter mit ihrem Urteil vollständig im Sinne des Klägers entschieden.
So ist vom Landgericht in einer Einstweiligen Verfügung nicht einfach nur der weitere Verkauf der Receiver verboten worden, darüber hinaus muss Importeur Zehnder sämtliche Kundendaten an Premiere weitergeben und damit alle Zwischenhändler und Endkunden der Receiver, die irgendwann einmal in den Lagerhallen Zehnders standen.
Premiere-Vertreter Hans Seger ließ keinen Zweifel daran, dass man alle Händler und Endkunden, derer Adressen man habhaft werde, auf Schadensersatz verklagen wolle. Mit dem Urteil aus Hamburg im Rücken dürfte das kein Problem sein, denn eines Beweises, dass die Receiver tatsächlich zum Schwarzsehen verwendet wurden, bedarf es nicht. Es genügt, dass die Firmware einen sogenannten Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smart**** vortäuscht und mit entsprechenden Schlüsseln aus dem Internet für den Premiere-Hack verwendet werden kann.
Nach Unternehmensangaben war der Sieg bitter nötig. Nachdem im Weihnachtsgeschäft 2007 immer mehr der vornehmlich in Asien hergestellten Free-to-Air-Receiver in Deutschland verkauft wurden, brachen die Abonnentenzahlen weg, was bereits zu Sparmaßnahmen bei Premiere geführt habe. Vielleicht kann sich der Sender ja jetzt mit den Schadensersatz-Klagen ein zweites wirtschaftliches Standbein aufbauen. Dafür müsste das Urteil allerdings Bestand haben. Bislang wurden fast alle “scharfen” Rechtsauffassungen des Landgerichts Hamburg von höheren Instanzen wieder zurecht gebogen. Importeur Zehnder ist also gut beraten, in die nächste Instanz zu gehen, bzw. die Einstweilige Verfügung anzufechten.
Nicht betroffen von dem Urteil sind digitale Receiver, die keine vorgefertigten Emulatoren enthalten, aber deren Firmware modifiziert werden kann, wie bspw. die Receiver des russischen Unternehmens Opticum oder die OpenSource-Kabel- und Satelliten-Receiver Dreambox von Dream Multimedia.
Um auch diesem Problem Herr zu werden, wird Premiere neben der bestehenden und inzwischen weitgehend wirkungslosen Nagravision-Verschlüsselung "....Anmerkung loll"
zukünftig eine NDS-Videoguard-Verschlüsselung einsetzen. Bis spätestens September sollen alle Premiere-Receiver entsprechend umgerüstet sein.
Frühere Verschärfungen der Verschlüsselung mussten allerdings meistens nach kurzer Zeit wieder zurück genommen werden, weil auch zu viele legale premierezertifizierte Geräte nichts mehr empfangen konnten.
von Holger Blessenohl in TV, Video, HiFi | 06.05.2008
Quelle (http://news.idealo.de/news/16807-illegale-receiver-*******-sender-premiere-landgericht-hamburg.html)
......loll!!!


Premiere-Vertreter Hans Seger ließ keinen Zweifel daran, dass man alle Händler und Endkunden, derer Adressen man habhaft werde, auf Schadensersatz verklagen wolle.

Erinnert mich irgendwie an die Ära Zummwinkel. :lol: :lol: :lol:

Nicht das hier bald nee DVD ( äh , meinte natürlich nee Blue-Ray Disc ) auf-
taucht und dort alle Händler mit Namen , Telefonnummern , Nick Namen bei Spinne inkl. Passwort , Fake Email und sonstigen vorlieben zum vorschein kommt.

Also , alle mal ganz groß jetzt Angst haben und hoffen das keiner dabei ist. :a115:

Brainstorm

nul0000
07.05.08, 12:16
....Nicht das hier bald nee DVD ( äh , meinte natürlich nee Blue-Ray Disc ) ...

für 5.000.000€ liefere ich euch alle ans messer.
aber ich vermute das kann premiere so ad hoc nicht stemmen... ;-)

Qnkel
07.05.08, 14:36
Hä? Nirgends auf der Verpackung steht "Enthält Nagra-Emulator"... hallo?? Das wird nich so einfach mit dem Schadenersatz. Ein Messerblock enthält Mordwaffen, eine Kettensäge ist dafür vorbereitet Menschen zu zersägen und ein Auto ist sogar heutzutage dafür ausgestattet einen Menschen zu töten und schützt mich dabei noch... da gibs auch kein Schadenersatz im Vorraus...

Ma schaun wie das bei den anderen Receivern aussieht... wenn die sowas noch beim Smart MX04 finden, wirds richtig bunt.

Uljanow
07.05.08, 14:53
Mal ne Frage an die Leute, die son Teil haben: ist denn da tatsächlich von Haus aus schon ein EMU drin? Oder musste der, wie die anderen auch erst gepatcht werden?

Met@lKing
07.05.08, 16:16
Jau!!!
Allerdings würden sich die Brummi-Angestellten,
die hier und andernorts mitlesen wohl kranklachen.
OT aus

Da das nicht mehr soviele sind (out-sourcing :boese-traurig0163:) werden wir es verschmerzen können. Die Hotline ist ja noch da.:schlafend0034:

ingosen
07.05.08, 20:27
[QUOTE=wegomyway;831327]selbst wenn die meine käuferadresse bekommen müssen die mir erstmal nachweisen das ich gewusst habe das ich damit das tolle programm sehen konnte bzw. kann ( ok , umwissenheit schützt nicht vor strafe ) . weiterhin denke ich mal das ich mir einen papierlappen besorgen , ala bsr , wo drauf steht das sat-receiver bla-bla zum schrott abgegeben worden ist ... fertisch ist das ganze .... und mit einem durchsuchungsbefehl ... soweit kommt es eh nicht , oder wollen die zu tausenden in die wohnungen/häuser kommen um zu gucken ob da s oein ding rumsteht .....[/QUO
Richtig ist die Sache mit der Unkenntnis, aber das Gesetz will auch einen zumindest bedingten Vorsatz, Der ist wohl in diesem Fall wirklich schwer nachzuweisen..

Qnkel
08.05.08, 16:50
Da steht das importieren, verkaufen von Receivern die einen Emulator enthalten ist verboten, wo bitte findet ihr einen Receiver wo ein Emu drauf ist ???? Wenn die Zehnder Receiver mit Emu verkauft haben dann gehörn die auch gefickt sorry aber ihr schreibt als wären alle receiver davon betroffen darum gehts doch nur um die mit emu drauf!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Bleib mal locker. Bis jetzt gibs auch noch kein Gutachten zu den anderen (bzw. Brummiere hats noch nich rausgerückt).

Aber wenn bei den Allerweltsreceivern wie Comag oder Smart und Derivate so ein Gutachten kommt, dann wirds intressant.

Aber denke mal Brummi hat diverse Gutachten anfertigen lassn, die sind ja nich doof... aber nur bei Zehnder wurd wohl iwas gefunden...

nul0000
08.05.08, 17:19
....wo bitte findet ihr einen Receiver wo ein Emu drauf ist ???? ...

es geht nicht darum ob da ein emu drauf ist, sondern um zitat: "...eindeutige Vorrüstungen implementiert..".
das meint, das in den original firmwares etwas vorbereitet ist, was nur für den emu betrieb sinn macht, welches quasi als beweis für die absicht des herstellers gewertet werden soll.

was damit gemeint ist, und ob das ausreicht dem hersteller den import dauerhaft verbieten zu können - bleibt abzuwarten. aber mal ganz ehrlich, die hersteller der baumarkt-receiver haben sicher ganz ordentlich verdient damit - und sind sicher nicht irre unglücklich darüber dass ihre firmware zufällig emu kompatibel ist - das weiss jeder - aber was man weiss/denkt und was das lt. gesetz am ende recht ist - sind 2 versch. dinge.

Bobby
08.05.08, 17:24
es geht nicht darum ob da ein emu drauf ist, sondern um zitat: "...eindeutige Vorrüstungen implementiert..".
.....

Dann beantrage ich schonmal Kindergeld.

Ich habe keine, aber...

die eindeutige Vorrüstung ist implementiert.


Gruß

Bobby

Hawak
08.05.08, 17:27
Dann beantrage ich schonmal Kindergeld.
Ich habe keine, aber...
die eindeutige Vorrüstung ist implementiert.
Gruß
Bobby

...wunderbar!
:top::top::top:

obdat
08.05.08, 19:40
Und Ihr seid alle Mörder, zumindest ist in Eurer Wohnung die eindeutige Vorrüstung (zb Küchenmesser) zu finden.
Bei mir natürlich auch.
Gruß
obdat

Qnkel
08.05.08, 19:49
Da steht das importieren, verkaufen von Receivern die einen Emulator enthalten ist verboten, wo bitte findet ihr einen Receiver wo ein Emu drauf ist ???? Wenn die Zehnder Receiver mit Emu verkauft haben dann gehörn die auch gefickt sorry aber ihr schreibt als wären alle receiver davon betroffen darum gehts doch nur um die mit emu drauf!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Dann beantrage ich schonmal Kindergeld.
Ich habe keine, aber...
die eindeutige Vorrüstung ist implementiert.
Gruß
Bobby

Würd eher Angst haben nach jedem Date Unterhalt zahlen zu müssen. "Sie haben sie zwar nicht geschwängert, aber die Möglichkeit bestand."

Hawak
12.09.08, 11:14
Es ist nicht das erste Mal, dass das LG Frankfurt offenbar kollektiv seinen Verstand in der Apfelweinkneipe abgegeben hat...

Falls das Urteil so Bestand haben sollte (sieht ja nicht nach Berufung durch Zehnder aus), sind ähnlichen Verfahren Tür und Tor geöffnet.

Schon wieder wurde ein Unternehmen geschützt, dass sich durch eigene Unzulänglichkeit überhaupt erst in diese Lage gebracht hat. Gleichzeitig werden Hersteller und Kunden bedroht bzw. mit Strafen belegt für eine nicht mal nachweislich begangene Straftat...

Langsam glaube ich wirklich, dass die Bananen in dieser Republik doch hervorragend wachsen. :schilder0576:

Qnkel
12.09.08, 15:14
Was kann denn ein Hersteller dafür, dass andere Leude ne neue Software programmiern (Stichpunkt Piraterie-Software).

Premiere HALLO??? Ihr habt damit angefangen und den heute noch bekanntesten Receiver geschaffen: D-Box II !

Blaubart
13.09.08, 15:38
Genau so ist es Qnkel.

:gluck: