Bobby
06.03.08, 16:37
Wer kalte Ohren hat:
"Wer sein Handy im Auto benutzt",
um seine Ohren zu wärmen, darf das,
unter gewissen Voraussetzungen!
"Das Oberlandesgericht Hamm
entschied so zugunsten der Autofahrer.
Sowohl das Führen eines Telefongesprächs
als auch die Nutzung zum Wärmen der Ohren an einer Ampel,
die auf Rot steht, und bei abgestelltem Motor ist legitim.
Bei akut entstandenen Ohrenschmerzen,
die mit der Wärme des Handyakkus gelindert werden,
verstoße die Nutzung des Handys
nicht gegen die Straßenverkehrsordnung,
so das OLG Hamm. Denn, so die Richter,
Telefonieren am Steuer ist verboten,
aber die Wärme des Akkus nutzen
sei keinesfalls Kommunikation.
Mehr (http://www.shortnews.de/start.cfm?id=700811)
Meine Meinung:
Eher erfinden die Richter den unsinnigen Begriff "Handy",
als klare Gesetze zu erlassen.
Gruß
Bobby
"Wer sein Handy im Auto benutzt",
um seine Ohren zu wärmen, darf das,
unter gewissen Voraussetzungen!
"Das Oberlandesgericht Hamm
entschied so zugunsten der Autofahrer.
Sowohl das Führen eines Telefongesprächs
als auch die Nutzung zum Wärmen der Ohren an einer Ampel,
die auf Rot steht, und bei abgestelltem Motor ist legitim.
Bei akut entstandenen Ohrenschmerzen,
die mit der Wärme des Handyakkus gelindert werden,
verstoße die Nutzung des Handys
nicht gegen die Straßenverkehrsordnung,
so das OLG Hamm. Denn, so die Richter,
Telefonieren am Steuer ist verboten,
aber die Wärme des Akkus nutzen
sei keinesfalls Kommunikation.
Mehr (http://www.shortnews.de/start.cfm?id=700811)
Meine Meinung:
Eher erfinden die Richter den unsinnigen Begriff "Handy",
als klare Gesetze zu erlassen.
Gruß
Bobby