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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beckenbauers Knöllchen vertuscht - Polizist durfte entlassen werden



Hank
05.03.08, 22:14
Fluch der bösen Tat: Ein Polizist, der an der Vertuschung einer Temposünde des "Kaisers" Franz Beckenbauer beteiligt war, verliert seinen Job. Der Beamte hatte gegen seine Entlassung geklagt, doch der bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte nun ein früheres Urteil.

München - Eine Temposünde des "Kaisers" Franz Beckenbauer hat ein unerquickliches Nachspiel: Ein Polizeibeamter, der verhindern wollte, dass Beckenbauer ein Knöllchen kassierte, verliert seinen Job.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München bestätigte heute die Entlassung eines Erdinger Kriminaloberkommissars wegen eines Dienstvergehens.

Beckenbauer war am 10. Juni 2005 in einem Fahrzeug des FC Bayern München mit Tempo 75 statt erlaubten 30 Stundenkilometern geblitzt worden. Der Kriminaloberkommissar, damals ehrenamtliches Mitglied des Ordnungsdienstes des FC Bayern, hatte zugunsten des "Kaisers" einen Münchner Kollegen eingeschaltet. Auf dessen Rat fertigte er ein Schreiben mit dem Briefkopf der Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt, wonach der Wagen des FC Bayern von der Polizei zu einem "dienstlichen Einsatz" ausgeliehen worden sei.

Ein Mitarbeiter des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR) schlug daraufhin das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Beckenbauer nieder.

Alle drei Beamten wurden strafrechtlich zu Geldstrafen verurteilt und disziplinarrechtlich mit Entfernung aus dem Dienst bestraft. Der Oberkommissar hatte gegen die Entscheidung der Vorinstanz Berufung eingelegt.

Doch diese wies der Disziplinarsenat nun zurück - damit ist das Urteil rechtskräftig.

Das Urteil gegen den Oberkommissar treffe diesen "schwer, aber nicht unverdient", sagte der Vorsitzende Richter Leonhard Thomas in der Begründung. Der 44-Jährige habe keine "Augenblickstat" begangen und über einen längeren Zeitpunkt immer wieder die Möglichkeit gehabt, sich eines Besseren zu besinnen. Dass der Begünstigte ein Prominenter sei, gebe dem Fall ein stärkeres Gewicht.

Es dürfe, so der Richter, nicht der Eindruck entstehen, bei Normalbürgern und Prominenten werde "mit zweierlei Maß gemessen".

Im Fall des Verkehrsüberwachers gab der Senat zu Protokoll, er neige auch hier zur Entfernung aus dem Dienst. Mit dieser Einschätzung soll dem 40-Jährigen auf seinen Wunsch die Chance eingeräumt werden, seine Entlassung selbst zu betreiben und sich das Stigma eines Urteils zu ersparen. Tut er dies, wird das Disziplinarverfahren eingestellt.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,539644,00.html (http://www.spinnes-board.de/vb/links.php?url=http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,539644,00.html)






Es dürfe, so der Richter, nicht der Eindruck entstehen, bei Normalbürgern und Prominenten werde "mit zweierlei Maß gemessen".:schilder0279: