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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rapidshare am Ende? - GEMA siegt vor Gericht



araneus
25.01.08, 12:52
Eine deutliche Absage gab das Landgericht Düsseldorf am 23. Januar dem "1-Click-Hoster" RapidShare. Dieser berief sich darauf, das allein die User für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich seien und dafür haftbar gemacht werden können.
Laut dem Gericht hat RapidShare die Pflicht, "auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss".
Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte damit frühere Urteile zu diesem Fall.
shortnews.de
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GEMA erzielt weiteren wichtigen Sieg gegen RapidShare

Das Landgericht Düsseldorf hat mit einem Urteil vom 23. Januar 2008 die Haftung des weltweit größten „1-Click-Webhosters“ RapidShare für Urheberrechtsverletzungen bestätigt.

RapidShare bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, beliebige Inhalte - darunter auch in großem Umfang Musiktitel - anonym bei dem Dienst abzuspeichern und unbegrenzt abzurufen. RapidShare hatte sich bislang darauf berufen, dass allein die jeweiligen Nutzer für die illegalen Inhalte haftbar gemacht werden könnten.

Dieser Ansicht hat nun das Landgericht Düsseldorf eine deutliche Absage erteilt. Wie bereits die Landgerichte Köln und München erlegt auch das Landgericht Düsseldorf den Dienstebetreibern umfassende Handlungspflichten auf. Nach dem aktuellen Urteil ist RapidShare verpflichtet, „auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss“. Dies begründet das Gericht insbesondere damit, dass der Dienst „nicht hauptsächlich für legale Aktivitäten genutzt“ werde, für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte „besonders gut geeignet“ sei und gerade hieraus „in nicht unerheblicher Weise“ ein finanzieller Vorteil gezogen werde.

Der GEMA ist es damit gelungen, ein weiteres Gericht nun auch in einem Hauptsacheverfahren von der Verantwortlichkeit von RapidShare für die über den Dienst begangenen Urheberrechtsverletzungen zu überzeugen.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: „Diese Entscheidung ist ein Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung unseres Repertoires. Sie setzt ein klares Signal, dass Dienste, die von unrechtmäßigen Nutzungen unserer Werke finanziell profitieren, umfassende Maßnahmen zum Schutz der Rechteinhaber ergreifen müssen und sich einer Haftung nicht einfach durch Verweis auf das Handeln der einzelnen Nutzer entziehen können. Mit dieser Grundsatzentscheidung ist der Weg für ein Vorgehen gegen weitere vergleichbare Dienste geebnet“.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichter und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit einer der führenden Autorengesellschaften für Werke der Musik.

gema.de

n.primera
25.01.08, 13:28
jaa, so ist das. Da gibts etwas wo die guten Leute nicht rankommen, und schon wird es als illegal abgestempelt. Logischerweise kann Rapidshare die Daten nicht kontrollieren, sind ja zum grössten Teil Passwort geschützt und dürften auch reichlich sein, dass sich der Aufwand wohl kaum lohnt. Ich denke mal das wars dann.

mfg

Hawak
25.01.08, 18:18
Für mich eine klar Lobby-gepeitschte Rechtsprechung.

Wahrscheinlich hatten die Gerichte sogar keine andere Wahl, weil die gesetzlichen Grundlagen von unseren MdB-Handlangern der Gema seit Jahren so vorbereitet wurden.

So, wenn die Urteile dann mal den Status 'quasi Gesetzgebend' haben, werde ich mal Strafanzeige gegen die Bundesrepublik Deutschland, in persona Bundesverkehrsminister Tiefensee stellen.

Als Betreiber und gesetzlicher Eigentümer der Bundesautobahnen ist er dafür mit verantwortlich zu machen, dass Tag für Tag auf den Straßen illegale Waren quer durchs Land von Verbrecher zu Verbrecher transportiert werden.
Er könnte ja die Straßen komplett sperren, um das Problem zu lösen, macht er aber nicht, denn dann ginge ja unter anderem die Maut flöten...

Genau das Selbe, gehört genau so bewertet, oder?