Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausländer fragte Polizei, ob er seinen Nachbarn verprügeln dürfe
lars.berlin
23.01.08, 22:54
Im südbadischen Schopfheim wurden die Beamten einer Polizeiwache mit einer außergewöhnlichen Frage konfrontiert. Ein Ausländer wollte in Erfahrung bringen, wie es in Deutschland gehandhabt wird, wenn es Streit unter Nachbarn gibt.
Er wollte wissen, ob er die Angelegenheit selbst regeln dürfe, und beabsichtigte, seinen Nachbarn zu verprügeln. Er wurde von den Polizisten darauf hingewiesen, dass dies eine strafbare Handlung sei, und er es besser bleiben lassen sollte.
Der Mann war über den polizeilichen Rat nicht besonders erfreut, aber die Antwort schien ihm zu genügen. Nach einem Dankeschön begab der Ratsuchende sich nach Hause, um sich schlafen zu legen.
Quelle: www.ad-hoc-news.de
Danke, und Greetz Larsi.
Wohl ÜBERINTEGRIERT, oder?
Grüße
Sinakana
Einfach nur geil! :biggrin:
Ich versteh die Frage (und die Antwort) nicht. In Deutschland ist die Körperverletzung nach § 223 StGB ein Antragsdelikt. Will sagen, wenn der Nachbar "auch so einer" ist, bei dem das üblich ist, also keinen Strafantrag stellt, dann dürfen die sich jeden Abend verprügeln und das völlig legal!
Ich finde, darüber hätte ihn der Polizist der Vollständigkeit halber informieren müssen! :lachen2:
Greetz Andygr
Ich versteh die Frage (und die Antwort) nicht. In Deutschland ist die Körperverletzung nach § 223 StGB ein Antragsdelikt. Will sagen, wenn der Nachbar "auch so einer" ist, bei dem das üblich ist, also keinen Strafantrag stellt, dann dürfen die sich jeden Abend verprügeln und das völlig legal!
Ich finde, darüber hätte ihn der Polizist der Vollständigkeit halber informieren müssen! :lachen2:
Greetz Andygr
Nur bei regelmäßigen Verprügeln bestht die Gefahr, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Sollte die Polizei nicht vergessen :grinsend0120: :grinsend0120: :grinsend0120: :grinsend0120:
... solange die beiden sich einig sind und kein Unbeteiligter darunter leidet, können die jeden Tag Spaß haben. (bei Boxkämpfen ist das auch nicht anders)
Das besondere öffentliche Interesse greift erst dann, wenn sich z.B. zu viele Nachbarn darüber totgelacht haben oder die das mitten auf einer Kreuzung veranstalten.
Wir sollten da wirklich tolerant sein finde ich. :grinsend0155:
Edit: @Beule123: Bei uns heiße es eben: "Die Polizei - Dein Freund und Helfer!"
Greetz Andygr
Wir sollten da wirklich tolerant sein finde ich. :grinsend0155:
Greetz Andygr
:grinsend0316: :grinsend0316: :grinsend0316: :grinsend0316:
unbedingt
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