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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachzahlung der Heizkosten



horst23683
17.11.07, 10:09
Hallo Leute

Ich habe da mal ein Problem und zwar bin Ich zum 01,01,2006
in eine neue Wohnung gezogen. So im juni 2006 habe ich eine nachzahlung der Heizkosten bekommen in höhe von 370euro die habe ich natürlich bezahlt
aber sofort die wohnung gekündigt zum 31,12,2006 da sie viel zu teuer war.
Wir sind dann auch umgezogen.
Jetzt nach 11 monaten bekomme ich post von meinem Ehemaliegen Vermieter das ich Ihm noch mal 200 Euro nachzahlen soll .

jetzt meine frage da ja die anspsrüche des Vermieter sind nach 12 Monaten verjährt .Muß ich die kohle abdrücken ?
Ab wann zählen diese 12 monate ab dem tag der letzten Nebenkostenabrechnung (In meinem Fall war juni2006) oder ab dem tag der kündig des Mitverhältnises (31,12,2006).

Duke
17.11.07, 11:40
oder ab dem tag der kündig des Mitverhältnises (31,12,2006).

Das ist der Stichtag, wobei der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Fritenverlängerung hat, z.B wenn bei Auszug nicht die neue Adresse mitgeteilt wird und es einer Nachfrage beim LEA bedarf welche schonmal locker 2 Monate dauern kann.


Kleiner Tip, biete ihm falls es zuviel oder aus Protest Ratenzahlung a 50€ an, dann schmerzt es nicht ganz so schlimm.

horst23683
17.11.07, 12:50
Das ist der Stichtag, wobei der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Fritenverlängerung hat, z.B wenn bei Auszug nicht die neue Adresse mitgeteilt wird und es einer Nachfrage beim LEA bedarf welche schonmal locker 2 Monate dauern kann.
Kleiner Tip, biete ihm falls es zuviel oder aus Protest Ratenzahlung a 50€ an, dann schmerzt es nicht ganz so schlimm.


danke DUKE

ich werde mir mal das mit denn raten überlegen.:a115:

scentless_de
18.11.07, 14:28
Also:
Entscheidend ist der Abrechnungszeitraum der letzten Heizkostenabrechnung.
12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums hast Du Anspruch auf Erstellung einer Abrechnung. Danach verfallen Ansprüche des Vermieters.
Die später zugesandte Heizkostenabrechnung (nach Auzug) wird dann wohl für den Abrechnungs-Zeitraum bis 31.12.2006 erstellt worden sein. Somit sind noch keine 12 Monate um und der Vermieter hat Anspruch auf eine evtl. Nachzahlung.
Ich empfehle aber, die Beleg-Kopien anzufordern ! Einspruchsfrist bezüglich dieser Abrechnung ist 12 Monate nach Zustellung der Abrechnung !

Duke
18.11.07, 15:44
Vielleicht hilft dir das noch weiter
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/betriebskostenabrechnung-fristen.htm

horst23683
19.11.07, 19:05
Danke meine Herren für die nützlichen tips

ich werde ihm das mit denn ratenzahlungen vorschlagen .

Ich bin so arm ich kann vor hunger kaum Brötchen sagen :boese-traurig0148::boese-traurig0148: