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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu mündlichen Kaufverträgen



Carlo75
08.09.07, 18:26
Hallo zusammen.

Ich hatte mich vor ein paar Wochen in einem Möbelhaus für ein paar Gartenmöbel interessiert, nur war mir damals der Preis zu hoch.

Ich habe damals dem Verkäufer meine Nummer da gelassen, mit der Absprache, dass wenn ein Schlussverkauf (oder ähnliches) stattfindet und er mir Preislich entgegen kommen kann, er mich anruft.

Am Dienstag dieser Woche ruft er mich dann tatsächlich an (hab schon gar nicht mehr damit gerechnet) und macht mir einen guten Preis für ein Ausstellungsstück.

Bin dann am selben Nachmittag zusammen mit meiner Frau dorthin um die Ware in Augenschein zu nehmen.
Die Ware war einwandfrei und wir wurden uns auch beim Preis einig.

Wir haben eine klare Zusage zum Preis bekommen und wir sagten zu, dass wir die Ware am Samstag (also Heute) abholen, da wir keine passende Transportmöglichkeit hatten. Er hatte uns auch zugesagt das die Ware auf jeden Fall für uns bis dahin Reserviert ist.

Bevor wir dann heute hinfahren wollte, habe ich ihn nochmal angerufen um sagen das wir jetzt kommen und er die Ware fertig machen kann. Daraufhin sagt er, wir brauchen gar nicht kommen, sein Kollege habe die Gartenmöbel gestern schon verkauft.

Ich habe dann natürlich Protestiert und mich mit seinem Chef verbinden lassen. Dieser bedauerte den Vorfall, es sei nun aber nun mal so und er könne nichts mehr daran ändern.

Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, dass wir einen Mündlichen Vertrag haben und das die Firma diesen gebrochen habe. Daraufhin wurde er extrem unhöflich und meinte bei ihm gelten keine mündlichen Verträge und hat aufgelegt.

Ich bin nun am überlegen ob ich rechtliche Schritte einleiten soll (Verbraucherschutz, Anwalt, ...), Rechtsschutz ohne Eigenbeteiligung ist vorhanden.
Der Punkt ist, das der Nachlass den er mir Gewährt hatte sehr hoch war (knapp 70%) und wahrscheinlich hat er einen gefunden, der bereit war mehr zu zahlen und hat mich absichtlich übergangen.
Meine Frau war bei den Absprachen dabei und kann alles bezeugen.

Was meint ihr, wie soll ich in der Sache Vorgehen?

Duke
08.09.07, 18:43
Vergiss es, lohnt nicht !
Mach es beim nächstenmal gleich schriftlich oder zahl die Sachen an.

Carlo75
08.09.07, 18:57
Vergiss es, lohnt nicht !
Mach es beim nächstenmal gleich schriftlich oder zahl die Sachen an.
Würde mich interessieren wieso?

Bin selber Technischer Betriebswirt (arbeite aber nicht in dem Bereich) und weiß über die Wirksamkeit von mündlichen Verträgen.

Das ich keine Anzahlung gemacht habe war ein Fehler, ganz klar!
Da ich aber schon öfters dort etwas gekauft habe, habe ich mir darüber eigentlich keine Gedanken gemacht.

MfG

Carlo

joena00
08.09.07, 19:31
Mündliche Kaufverträge gelten nur bei Vollkaufleuten. Das bist Du nicht und der Verkäufer im Möbelhaus auch nicht. Also abhaken und weiterschauen.

Duke
08.09.07, 19:31
Würde mich interessieren wieso?
Bin selber Technischer Betriebswirt (arbeite aber nicht in dem Bereich) und weiß über die Wirksamkeit von mündlichen Verträgen.
Das ich keine Anzahlung gemacht habe war ein Fehler, ganz klar!
Da ich aber schon öfters dort etwas gekauft habe, habe ich mir darüber eigentlich keine Gedanken gemacht.
MfG
Carlo

Wieso haben dir Auty und Beule soebend geschildert.
So ist das ebend wenn A-Hörchen nicht weisz was B-Hörchen macht.

Carlo75
08.09.07, 19:56
wenn du der meinung bist , ein anwalt oder die verbraucher-schützer bringen was,
dann mach es doch !
wie duke schon sagte , bringt nichts und kostet unter umständen auch noch geld.
war eben ein " bedauerliches versehen " und gut !
welches recht willst du hier einfordern ?
unbestritten , eine sauerei , aber nicht zu ändern ....
Auf mein Recht auf Vertragserfüllung, die dazugehörigen BGB § weiß ich jetzt nicht auswendig, müsste ich raussuchen.

Ihr dürft mich hier auch nicht falsch verstehen, ich suche Rat was ich unternehmen kann. Bin einfach Stinksauer!

Es gab in der letzten Zeit eine Reihe von (Grundsatz-) Urteilen, die die Rechte der Verbraucher gestärkt haben.

Mir geht es auch darum, ob jemand ähnliches erlebt hat, wie er vorgegangen ist und was dabei raus kam.

MfG

Carlo

Duke
08.09.07, 20:05
Wir wollen dir auch nix aus oder einreden.

Das sind nur die Erfahrungen die ich gemacht habe. Bei Aunty der an der Quelle sitz, welcherr dir schon sagt hat keinen Sinn und Beule der auch findet es lohnt nicht.

Klar bist du angepiszt, das verstehen wir. Haben dir nur aufgezeigen wollen das dein eventuelles Vorhaben keine Erfolgsausichten haben wird.
Die Möbel sind weg so schwer es dir fällt. Der Sommer geht zu Ende vielleicht findest du wo anders ein besseres Angebot.

Kuttel_Daddeldu
08.09.07, 20:05
Die Ware war einwandfrei und wir wurden uns auch beim Preis einig.
Wir haben eine klare Zusage zum Preis bekommen und wir sagten zu, dass wir die Ware am Samstag (also Heute) abholen, da wir keine passende Transportmöglichkeit hatten.
Er hatte uns auch zugesagt das die Ware auf jeden Fall für uns bis dahin Reserviert ist. ...

Die gesetzlichen Regelungen betreffend "Kaufvertrag" sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 433 – 453 BGB nachlesbar und allgemein verständlich.
Das hat mit "Voll"kaufleuten überhaupt gar nichts zu tun.
Ihr habt einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen, der für beide Seiten bindend ist.
Das Möbelgeschäft hat den Vertrag einseitig gebrochen und ist deswegen zu Schadensersatz verpflichtet.
Da Du eine Zeugin hast, hättest Du meines Erachtens auf dem Rechtsweg gute Aussichten.

Carlo75
08.09.07, 20:44
Die gesetzlichen Regelungen betreffend "Kaufvertrag" sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 433 – 453 BGB nachlesbar und allgemein verständlich.
Das hat mit "Voll"kaufleuten überhaupt gar nichts zu tun.
Ihr habt einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen, der für beide Seiten bindend ist.
Das Möbelgeschäft hat den Vertrag einseitig gebrochen und ist deswegen zu Schadensersatz verpflichtet.
Da Du eine Zeugin hast, hättest Du meines Erachtens auf dem Rechtsweg gute Aussichten.
Das ist genau das, auf das ich hinaus wollte.
Ich werde mir am Montag einfach mal einen Termin beim Anwalt machen. Hab `ne Rechtschutz ohne Eigenbeteiligung. Werde es einfach versuchen.

Danke für Deinen Kommentar,der baut mich richtig auf.
Irgendwie gibts keinen Danke-Button !?

Und jetzt geh ich mir erst mal das Quali-Spiel Italien : Frankreich anschauen.

MfG

Carlo

Kuttel_Daddeldu
08.09.07, 20:51
Das ist genau das, auf das ich hinaus wollte.
Ich werde mir am Montag einfach mal einen Termin beim Anwalt machen.
Das ist für einen Anwalt ein ziemlich einfacher Fall, weil klare Umstände vorliegen.


Hab `ne Rechtschutz ohne Eigenbeteiligung.
Um so besser. Die deckt das ganz sicher ab.
Viel Erfolg!


Danke für Deinen Kommentar,der baut mich richtig auf.
Gern geschehen. ;)

six6
09.09.07, 10:35
Was der Anwalt Dir sagen wird, kann ich Dir jetzt schon beantworten:

Er wird sicherlich der Meinung sein, dass gute Aussichten auf Erfolg bestehen und er das Möbelhaus erst einmal anschreiben wird. Falls sie darauf nicht reagieren, ist Klage geboten.

(Der Anwalt will ja schließlich Geld verdienen -))

PS: Ich bin jedoch der gleichen Auffassung wie "Kuttel_Daddeldu". Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist verbindlich, sofern Du Zeugen hast, die das glaubhaft bezeugen können. Man sollte es jedoch immer schriftlich fixieren, um Ärger (wie in Deinem Fall) zu umgehen.

Carlo75
09.09.07, 12:10
Was der Anwalt Dir sagen wird, kann ich Dir jetzt schon beantworten:
Er wird sicherlich der Meinung sein, dass gute Aussichten auf Erfolg bestehen und er das Möbelhaus erst einmal anschreiben wird. Falls sie darauf nicht reagieren, ist Klage geboten.
(Der Anwalt will ja schließlich Geld verdienen -))
Ich war bei der Kanzlei auch schon wegen anderen Sachen (z.B. Baurecht), die sind da eigentlich recht ehrlich und sagen es auch wenn es sich nicht lohnt.
Hat mich ehrlich gesagt damals auch gewundert, dachte auch das die bestimmt Geld mitnehmen wollen.

PS: Ich bin jedoch der gleichen Auffassung wie "Kuttel_Daddeldu". Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist verbindlich, sofern Du Zeugen hast, die das glaubhaft bezeugen können. Man sollte es jedoch immer schriftlich fixieren, um Ärger (wie in Deinem Fall) zu umgehen.
Da hast Du völlig Recht und es wird mir für die Zukunft auch eine Lehre sein.
Ich hatte einfach ein gutes Gefühl bei der Sache, wir waren uns ja auch einig und haben es sogar mit Handschlag besiegelt.
Aber wie gesagt, ab jetzt nur noch schriftliche Reservierung oder gleich `ne Anzahlung!

Auf jeden Fall ist die riesen Wut die ich gestern im Bauch hatte weg und ich sehe der Sache recht gelassen entgegen.
Mehr verlieren als sowieso schon kann ich eh nicht.

MfG

Carlo

Hawak
10.09.07, 10:20
da wäre ich mir nicht so sicher !
notiere dir ab jetzt die zeit und das geld um eventuell an dein " recht " zu kommen .
stehen hier aufwand und nutzen in einem vernünftigen verhältnis ?
...

Da gebe ich Dir zunächst mal Recht, Beule.

Aber was soll's? Der Aufwand an Zeit und Geld ist für Carlo75 durchaus überschaubar. Ohne Rechtschutz wäre das sicherlich ein wenig riskant, aber so?

Der Punkt für mich ist: Carlo75 hat definitiv einen Vertrag mit dem Möbelhaus geschlossen, der zwar mündlich formuliert wurde, aber trotzdem genauso gültig und wirksam ist, wie ein schriftlicher Vertrag. Insbesondere, wenn er bezeugt werden kann.

Aus so einer Geschichte darf sich ein Händler nicht einfach 'ausklinken'. Das gleiche Möbelhaus würde umgekehrt eine Armada von Rechtsverdrehern in Gang setzen, um dem Kunden die Taler aus der Tasche zu ziehen.

Wahrscheinlich wird der Händler irgendwelche Argumente aus dem Ärmel schütteln, die den Vertrag nichtig machen sollen. Damit hat aber der Händler den Aufwand und die Mittel aufzubringen, dieses darzulegen.

Ich finde auch, man sollte nicht für jeden Kleinkram gleich zum Anwalt rennen und Rabatz machen, andererseits lassen wir uns aber insgesamt viel zu viel gefallen und nehmen immer alles hin. Dem ein oder anderen Unternehmen würde es ganz gut tun, ab und zu mal daran erinnert zu werden, dass Kunden keine Lemminge sind.

Carlo75
10.09.07, 10:26
da wäre ich mir nicht so sicher !
notiere dir ab jetzt die zeit und das geld um eventuell an dein " recht " zu kommen .
stehen hier aufwand und nutzen in einem vernünftigen verhältnis ?
sicher nicht !
noch einmal , deinen ärger kann hier jeder verstehen , aber in diesem fall
auf " erfolgsaussichten hoffen , nicht wirklich .
noch was , " dein " anwalt will wirklich nur dein bestes......
Ich kenn die Argumente, aber meine Freizeit bekomm ich so oder so nicht bezahlt...

Die Gartenmöbel hätten ursprünglich einmal knapp 1260€ kosten sollen und wurden mir schließlich für 400€ angeboten (man beachte mal die Gewinnspanne, bei 400€ macht er bestimmt auch keinen Verlust).
Wir sprechen hier also nicht nur von ein paar Euro...

Wenn es hier um 50€ oder 100€ gehen würde hätte ich es wahrscheinlich schon lange abgeschrieben.
Aber es geht ja nicht allein ums Geld sondern auch ums Prinzip. Ich kann so ein Verhalten einfach nicht akzeptieren.

MfG

Carlo

Hawak
10.09.07, 10:36
hier steht aber nicht zur debatte, hat carlo recht oder nicht !
sicher ist er 100 % tig im recht , aber wird auf grund der gegebenheiten
ausser kosten und graue haare nichts gewinnen können !

Aber wieso denn? Er hat eine RV und einmal in die Kanzlei zu marschieren ist auch nicht die Welt. Man kann sich doch wenigstens mal eine sachkundige Meinung einholen. Kosten = 0, Zeit = 1 - 2 Stunden.

Es verlangt ja niemand von Carlo, ein Verfahren über 3 Instanzen mit allem Pipapo durchzuziehen. Vielleicht kommt nach dem ersten Brief der Kanzlei an das Möbelhaus schon Bewegung in die Sache.

Ich bleibe dabei: Ob dabei was rauskommt oder nicht, ist eher zweitrangig. Man sollte sich einfach nicht ständig vera*schen lassen.

Kuttel_Daddeldu
10.09.07, 10:47
stehen hier aufwand und nutzen in einem vernünftigen verhältnis ?
sicher nicht !
Hier ist erstmanl zweitrangig, wie Du über seinen Aufwand denkst - weil Du nicht betroffen bist.
Er hat eine Rechtsschutzversichung, das hättest Du lesen können.
Die enthält auch den "allgemeinen Vertragsrechtsschutz".
Und genau für solche strittigen Fälle gibt es diesen Schutz.
Daher stellt sich die Frage nach "Aufwand" überhaupt gar nicht.
Insofern kann er gar nichts verlieren - nur gewinnen.

Hawak
10.09.07, 11:05
Leute, lasst uns hier bloss nicht streiten! :sportifs2:

Das macht Carlo schon mit dem Ex-Möbelhaus seines Vertrauens!:19:

Ähmmm, er hatte ja auch nur zu Anfang gefragt, ob so eine mündliche Absprache wohl die Kriterien eines Vertragsabschlusses erfüllt, mehr nicht. :schilder0008:

@Carlo75
Für den Fall, dass Du die Sache mit anwaltlicher Hilfe angehen willst, wäre es vielleicht ganz schön, hier mal bei Gelegenheit zu schreiben, was so passiert ist...:div39:

Carlo75
10.09.07, 11:08
jo , der gutschein über 20 euro :grinsend0132:
sorry , hatte ich überlesen ( RV ohne selbst kohle )
dann sollte er langsam aufhören hier zu meckern,sonder ab zum anwalt !
und wenn schon denn schon , ab durch alle instanzen ....
Ich mecker doch gar nicht (?), Termin beim RA hab ich für morgen bekommen, bin mal gespannt.

Ich werd euch auf dem laufenden halten, bin echt mal gespannt.

MfG

Carlo

datahh
11.09.07, 04:43
Ich denke da wirst du machen können was du willst aber du wirst keine Chance
haben, weil du hast keinen Vertrag sondern lediglich ein Angebot bekommen,
genauso wie das Möbelhaus von dir ein Angebot hat das du die Möbel zu
diesem Preis kaufst. Erst an an der Kasse wird daraus ein Vertrag nämlich
dann wenn beide Seiten zustimmen und du den Kaufpreis hinlegst und die Dame
an der Kasse dein Geld annimmt (ab dem Momment gibt es einen Kaufvertrag).
Schau mal in die AGB`S vom dem Möbelhaus, da gibt es bestimmt den Passus
Zwischenverkauf vorbehalten. Und schon war´s das. Also spar dir deine Zeit
und such dir wo anderst neu Möbel. Und bei nächsten mal laß dir einen Kaufvertrag
ausdrucken und leiste eine Anzahlung, den dann ist es kein Angebot mehr sondern
ein Vertrag.

Cu DataHH

Carlo75
11.09.07, 15:56
Ich denke da wirst du machen können was du willst aber du wirst keine Chance
haben, weil du hast keinen Vertrag sondern lediglich ein Angebot bekommen,
genauso wie das Möbelhaus von dir ein Angebot hat das du die Möbel zu
diesem Preis kaufst. Erst an an der Kasse wird daraus ein Vertrag nämlich
dann wenn beide Seiten zustimmen und du den Kaufpreis hinlegst und die Dame
an der Kasse dein Geld annimmt (ab dem Moment gibt es einen Kaufvertrag).
Nachdem ich mich nun heute habe beraten lassen, kann ich Dir sagen, dass ist Quatsch mit Soße.

Der Verkäufer des Möbelhauses ist berechtigt (wer hätte es geglaubt) Verkäufe im Namen des Möbelhauses durchzuführen.
Dafür ist auch keine schriftliche oder sonstige Form nötig. Mit der Einigung zwischen Käufer und Verkäufer (beidseitige Willenserklärung) kommt der Kaufvertrag zu Stande.
An der Kasse bekommst Du nur noch einen Beleg darüber für Garantiefälle etc. und die Ware geht in deinen Besitz über.

Da ich somit einen gültigen Kaufvertrag mit dem Möbelhaus hatte, sind sie auch zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Können sie dies nicht, sind sie zur einem Schadensersatz für Mehrkosten bei anderweitiger Beschaffung verpflichtet.

Da ich meine Frau als Zeugin dabei war, sowie ein Geschäftskollege ein Telefonat mitbekam, wo ich den Abholtermin mit dem Verkäufer besprach, kann ich genug beweisen.

Das Möbelhaus war der Kanzlei auch sofort bekannt, dort scheint es öfters zu Problemen mit "Kunden" zu kommen.

MfG

Carlo

Kuttel_Daddeldu
11.09.07, 18:46
Nachdem ich mich nun heute habe beraten lassen, ...
Genau das, was Du nun erfahren hast, hatte ich Dir vorher schon geschrieben.
Nun geh mal IN DIE VOLLEN, Du hast gute Aussichten, wenigstens Schadensersatz zu bekommen für das Dir entgangene Schnäppchen.

:wink2:

Carlo75
11.09.07, 22:25
Kann auch verstehen, dass Du sauer bist,
mich wundert indes doch die Hartnäckigkeit, mit der Du dem nutzlosen Ärger hinterherläufst.
Die Hartnäckigkeit kommt ganz einfach daher, dass ich mich nicht verarschen lassen! Und was nutzlos ist und was nicht entscheide andere, aber nicht Du...
Ich habe nichts zu verlieren, ich kann nur dazu gewinnen.

Genau das, was Du nun erfahren hast, hatte ich Dir vorher schon geschrieben.
Nun geh mal IN DIE VOLLEN, Du hast gute Aussichten, wenigstens Schadensersatz zu bekommen für das Dir entgangene Schnäppchen.
:wink2:
Ja wie gesagt, der Händler wird nun erst einmal mit der Aufforderung angeschrieben, die Ware zu übergeben.
Kann oder will er dies nicht, werden wir den nächsten schritt tun und Klage einreichen.
Das kann sich ziehen, ganz klar...aber bis zum nächsten Sommer ist es noch eine Weile und der jetzige ist schon lang vorbei.

MfG

Carlo

Carlo75
11.09.07, 22:29
nein , nur seine meinung !
wenn dein " berater " der meinung ist , dann wage den schritt und halte
uns auf dem laufenden ...:grinsend0317:
Das war auch nicht wertend gemeint, sondern sollte ganz einfach die rechtliche Ansicht wiedergeben. Ich denke das mein Anwalt da dann doch mehr Ahnung hat.

MfG

Carlo

Kuttel_Daddeldu
12.09.07, 08:36
der Händler wird nun erst einmal mit der Aufforderung angeschrieben, die Ware zu übergeben.
Kann oder will er dies nicht, werden wir den nächsten schritt tun und Klage einreichen.
Ich habe selbigen Vorgang mit einer gekauften Pelzjacke für meine Frau erlebt.
Gekauft mit fester Preisabsprache (war ein Supersommerchnäppchenpreis) plus Terminzusage betreffend Abholung+Barzahlung.
Arbeitskollege war Zeuge, hatte mich mit seinem Pkw gefahren, weil damals mein Pkw in der Werkstatt war - und war die ganze Zeit dabei.
Plötzlich war beim Abholungstermin die Pelzjacke weg - weil schon "verkauft".
Mein Rechtsschutz (Rechtsschutz Union) hat sofort Deckungszusage gegeben.
Lief prima, habe 300 Euro Schadensersatz bekommen, das war der zugesagte Preisnachlass.

Carlo75
12.09.07, 11:09
Nun
nu sind paar tage vergangen, hast du irgendwas in die wege geleitet ?
Wenn du in deinem Fall recht bekommst (ohne Zeuge und allem ) dann sage mir bitte bescheid denn dann gehe ich los und verklage erstmal ein Möbelhaus was mir ne Neue Küche zum halben Preis versprochen hat, verklage den Mediamarkt der mir das neueste LCD zum halben Preis versprochen hat............. du verstehst worauf ich hinaus will ?
gruß
Steht alles in Post 28 und 32. Wie kommst Du darauf, dass es keine Zeugen gab?

MfG

Carlo

Kuttel_Daddeldu
12.09.07, 13:14
Nun
nu sind paar tage vergangen, hast du irgendwas in die wege geleitet ?
Wenn du in deinem Fall recht bekommst (ohne Zeuge und allem ) dann sage mir bitte bescheid denn dann gehe ich los und verklage erstmal ein Möbelhaus was mir ne Neue Küche zum halben Preis versprochen hat, verklage den Mediamarkt der mir das neueste LCD zum halben Preis versprochen hat.............
du verstehst worauf ich hinaus will ?
gruß
???

Eigentlich ist es ziemlich unverständlich, worauf Du hinaus willst.

Zumal Carlo doch recht verständlich schon geschrieben hat,
- dass er Zeugen hat,
- was er bisher unternommen hat und
- wie es nun weiter geht.

Nicht gelesen?

Kuttel_Daddeldu
12.09.07, 14:43
[QUOTE=Kuttel_Daddeldu;741766]???
Eigentlich ist es ziemlich unverständlich, worauf Du hinaus willst.
eigentlich nicht aber ich kanns extra für dich nochmal erklären ,
Danke, wenn es der Rechtsfindung dienlich ist... ;)

wenn das "Mündliche" so viel wert wäre dann...
Dein Text war überflüssig.
Wenn Du nächstmal in einen Thread mitten rein kommst, dann lies ihn bitte erstmal von Anfang an.
Damit Du auf den vollständigen Stand kommst.
Dann könntest Du in diesem Thread sehen, dass Deine sich im Kreis drehenden Bemerkungen wirklich überflüssig waren.
Denn alles wurde bereits beschrieben.
Dann hättest Du z. B. auch lesen können, dass ich selbst das alles schon mit Erfolg durchgemacht habe.

ich hoffe das auch du jetzt etwas verstanden hast.
It´s your turn, my little friend. ;)

:schilder0226: :rauchende0038:

Kuttel_Daddeldu
12.09.07, 19:30
schade das es hier kein danke button

Wieso?

Hier ist er: DANKE

:Bye:

Kuttel_Daddeldu
18.09.07, 11:40
Steht alles in Post 28 und 32. ...
Du warst ja nun beim Anwalt.
Und der hat ja sicher nun ein Schreiben an "Dein" Möbelhaus geschrieben.
Sicher mit bestimmten Forderungen.

Mich würde mal interessieren, was in dem Brief drin steht.
Also ohne Namen + Adressen, aber mit den wesentlichen Punkten + Fristen etc.

Könntest Du das hier bitte mal posten?
Das würde andere hier sicher auch interessieren.

Danke!

Carlo75
18.09.07, 12:18
Du warst ja nun beim Anwalt.
Und der hat ja sicher nun ein Schreiben an "Dein" Möbelhaus geschrieben.
Sicher mit bestimmten Forderungen.
Mich würde mal interessieren, was in dem Brief drin steht.
Also ohne Namen + Adressen, aber mit den wesentlichen Punkten + Fristen etc.
Könntest Du das hier bitte mal posten?
Das würde andere hier sicher auch interessieren.
Danke!
Hab leider bis heute noch keine Kopie des Schreibens bekommen, aber sobald ich sie habe, melde ich mich.

MfG

Carlo

Kuttel_Daddeldu
18.09.07, 17:17
sobald ich sie habe, melde ich mich.

Prima, danke.

Carlo75
20.09.07, 20:30
Ich habe heute das Schreiben vom Anwalt bekommen.
Ich habe das Schreiben eingescannt und alle Namen unkenntlich gemacht. Das Schreiben befindet sich im Anhang.
Bleibt noch anzumerken, dass im Schreiben von einer Mandantin die Rede ist. Die Inhaberin der RV ist meine Frau.

MfG

Carlo

six6
20.09.07, 21:21
... Bleibt noch anzumerken, dass im Schreiben von einer Mandantin die Rede ist ...

Das ist so richtig. Rechtsanwälte (egal ob männlich oder weiblich) schreiben immer für ihre Mandanten in der weiblichen Form "Mandantin".

Carlo75
21.09.07, 00:07
Das ist so richtig. Rechtsanwälte (egal ob männlich oder weiblich) schreiben immer für ihre Mandanten in der weiblichen Form "Mandantin".
Naja, ich hab hier noch einen Brief vom Anwalt, der mich betrifft und in dem steh "Mandant"...
Eigentlich wollte ich damit nur zu Ausdruck bringen, dass ich nicht weiblich bin :coole0089:.

So long

Carlo

Duke
21.09.07, 10:24
Naja, ich hab hier noch einen Brief vom Anwalt, der mich betrifft und in dem steh "Mandant"...
Eigentlich wollte ich damit nur zu Ausdruck bringen, dass ich nicht weiblich bin :coole0089:.
So long
Carlo

Glaube nix was ich nicht anfassen oder mit eigenen Augen sehen kann. :33:

Kuttel_Daddeldu
21.09.07, 10:33
Prima, sauberer Text mir eindeutiger Beschreibung.
Viel Erfolg!

Informierst Du uns mal bitte, wie es weitergeht?

Hawak
21.09.07, 10:44
Yepp, sehr schön. :icon_thumright:
Mal schauen, ob das Möbelhaus in persona antwortet oder -wie wohl zu erwarten- auch die Geschichte an die Kanzlei abgibt.

P.S.: Öhhhm, Carlo75, Du könntest Dich ja auch mal selbst auf den Scanner legen und das Ergebnis hier präsentieren, damit der Duke:mamo0208: nicht mehr so misstrauisch ist...:156:

Carlo75
21.09.07, 10:55
Also ich geh mal davon aus, dass die alles ablehnen werden. Dem entsprechend wird sich die Sache auch ziehen.
Aber wenn ich einmal etwas angefangen habe dann ziehe ich es auch bis zum Ende durch, d.h. eine gerichtliche Entscheidung muss dann halt her.
Nicht das was man sich das wünscht, aber wenn es sein muss...

MfG

Carlo

Carlo75
21.09.07, 10:57
Carlo75, Du könntest Dich ja auch mal selbst auf den Scanner legen und das Ergebnis hier präsentieren, damit der Duke:mamo0208: nicht mehr so misstrauisch ist...:156:
Hmmm, ich glaub ich pass gar nicht auf den Bildschirm :aetsch: .

MfG

Carlo

Hawak
21.09.07, 11:01
Also ich geh mal davon aus, dass die alles ablehnen werden. Dem entsprechend wird sich die Sache auch ziehen.
Aber wenn ich einmal etwas angefangen habe dann ziehe ich es auch bis zum Ende durch, d.h. eine gerichtliche Entscheidung muss dann halt her.
Nicht das was man sich das wünscht, aber wenn es sein muss...
MfG
Carlo

So ist es. Aber es geht ja auch nicht um Kleingeld.
Falls es zur gerichtlichen Entscheidung kommen sollte, hast Du bis dahin auch nicht viel mit der Sache zu tun. Maximal dürfte es zu einer Anhörung kommen, bei der Du halt mal 2 Stunden Zeit investieren musst.
Und Dank RV kannst Du das alles recht entspannt abwarten...:wink:

Carlo75
21.09.07, 12:05
Ich denke eher, die werden Carlo ein Gutschein schicken,(vorschlagen)
als wieder Gutmachung....
gruss
cim
Sowas in der Richtung glaub ich ehrlich gesagt auch, aber den können sie sich gepflegt in den *Zensiert* schieben.

Mal ehrlich, wir reden hier von einem Mehrwert von über 800 €, da gibt man sich doch nicht mit einem läppischen, ich sag mal 50 €, Gutschein ab.

MfG

Carlo

Kuttel_Daddeldu
22.09.07, 11:28
wir reden hier von einem Mehrwert von über 800 €,
da gibt man sich doch nicht mit einem läppischen, ich sag mal 50 €, Gutschein ab.

Richtig.
Gerichtlich könntest Du meines Wissens von rund 2/3 Deiner Forderung als "Vergleich" ausgehen, wenn die Begründung für die Forderung halbwegs einleuchtend dargelegt ist.

Also hart bleiben!