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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : nachzahlung kabelgebühren nach jahren



tassilo3001
20.08.07, 10:46
hallo
ich habe folgenden fall
1994 bin ich in eine wg gezogen und 1995 wieder ausgezogen
da der kabelanschluß auf mich lief habe ich um dem verbleibenden mieter kosten zu erlassen einfach eine bankdatenänderung gemacht und die gebühren wurden von dessen konto abgebucht
7 jahre später erhielt ich eine rechnung der kabelgesellschaft(saarland) da der verbleibvende mieter auszog und nie den kabelanschluß gekündigt hat
also mußte ich obwohl ich seit jahren da nicht mehr wohnte kabel nachzahlen bis 1998 ein anderer mieter dort kabel anmeldete
die sache ging 2001 vor gericht und laut urteil wurde ich verpflichtet die gebühren bis 1998 nachzuzahlen
dies habe ich in raten bis 2004 gemacht die sache schien für mich erlöedigt nun habe ich am samstag von der kphl kg an die ich die zahlungen zu richten hatte einen brief bekommen ich hätte wohl 2004 14,01€ zu wenig gezahlt die sei ihnen erst jetzt aufgefallen und nun soll ich noch 37,03€ zinsen zusätlich zahlen also fast 52,00
wäre es nicht deren pflicht gewesen mir mitzuteilen das noch ein restbetrag offen sei
muß ich das wirklich zahlen obwohl ich nichts davon wußte und auch in den jahren 2004 bis mitte 2007 nicht informiert wurde das etwas offen sei
ein anruf heute morgen btrachte nichts die dame meinte zwar sie hätten erst jetzt die akten eingesehen aber das sei nicht ihr problwem ich solle zahlen

six6
20.08.07, 21:12
Tja, da hast Du wohl Pech gehabt.

Da die einen "vollstreckbaren Titel" vorliegen haben und Du diesen von denen (nach vollständiger Zahlung) nicht angefordert hast, können die weiterhin jederzeit aus diesem vollstrecken und Dir einen Gerichtsvollzieher ins Haus schicken.

Eine Möglichkeit hast Du noch, wenn Du von denen eine Ratenzahlungsvereinbarung erhalten hast und EXAKT den aufgeführten Betrag zu den entsprechenden Fälligkeitsterminen überwiesen hast und denen das nachweisen kannst (man kann damit ja auch ein wenig bluffen

Alles weitere kannst Du dann nur über den "Kulanzweg" erreichen.

Besser ist, Du verbuchst die Differenz unter "Lebenserfahrung" und bezahlst denen das und verlangst "Zug um Zug" die Aushändigung des Original-Schuldtitel, dann bist Du auf der sicheren Seite, dass sie aus diesem keine Ansprüche mehr herleiten können.

tassilo3001
21.08.07, 07:34
das hört sich ja fast für mich an als sei dies mit absicht geschehen um an etwas extrakohle zu kommen
zumal ich bei einenm restbetrag von 14€ über 37€ zinsen in 3jahren unverschämt finde