(dpa) Bei der Bundesnetzagentur häufen sich die Beschwerden von Verbrauchern wegen betrügerischer Abzock-Lockanrufe.

Die Klagen beträfen meist so genannte Ping-Anrufe, bei denen nach einmaligem Klingeln wieder aufgelegt werde und der Angerufene im Display die Nummer finde, sagte ein Sprecher der Netzagentur am Donnerstag in Bonn. Wer dann die Nummer zurückrufe, werde etwa mit einer teuren 0137er- oder 0900er-Nummer verbunden. Besonders eine hinterlassene Nummer mit 0137 am Anfang im Display unter Anrufen in Abwesenheit könne dazu verleiten, sie als eine mit 0173 beginnende Handy-Nummer zu deuten und einen Rückruf zu starten.

Bei einer Beschwerde bei der Netzagentur mit Angaben über die anrufende Nummer könne die Behörde tätig werden und gegen solchen Missbrauch vorgehen, erläuterte der Sprecher. Im Jahr 2006 habe die Netzagentur allein wegen solcher Anrufe insgesamt 222 unseriöse Nummern gesperrt. Die Netzagentur könne für solche abgeschalteten Nummern auch ein rückwirkendes Rechnungs- und Inkassoverbot erlassen. Damit könnten dem in die Falle getappten Verbraucher dann eigene Kosten erspart bleiben.

Die Netzagentur werde aber nur bei automatisierten Verfahren tätig, sagte der Sprecher. Für nicht gewünschte oder unverlangte Werbeanrufe von Unternehmen sei die Netzagentur nicht zuständig. Hier empfehle sich die Einschaltung der Verbraucherverbände. Solche Anrufe seien ebenso wie etwa Faxe oder Spam-Mails unzumutbare Belästigungen. Insgesamt seien die Beschwerden bei der Netzagentur in allen Bereichen solcher unseriösen Telekommunikations-Kontakte im Jahr 2006 auf rund 32.000 (2005: 20.000) gestiegen.

Quelle
Sat+Kabel