Ein Entblößer steht vor einer attraktiven Richterin. Das Verfahren ist im Prinzip gelaufen, die Beweisaufnahme ist abgeschlossen, dem Angeklagten wird klar, wenn ihm jetzt nix einfällt, wird er verurteilt. Da greift er nach dem letzten Strohhalm und reißt sich die Kleider vom Leib, um die hübsche Richtein zu beeindrucken.
Der eine Schöffe fragt leise, ob sie sich jetzt zur Beratung zurückziehen, da klopft die Vorsitzende mit ihrem Hämmerchen auf ihr Pult und spricht das Urteil:
"Das Verfahren wird wegen geringfügigkeit eingestellt!"