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Thema: Gericht bestätigt Rundfunkbeitrag

  1. #1
    Mod Avatar von crx
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    Gericht bestätigt Rundfunkbeitrag

    Wurde bestimmt nur vergessen zu kopieren und hier einzufügen ?
    Ich hoffe es sind keine User von Spinnes Board darauf reingefallen ...

    Wer eine Wohnung hat, muss für Radio- und TV-Empfang zahlen. Diese Regelung ist ungerecht, sagen Fernsehverweigerer und sehen einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Die obersten Richter in NRW mussten jetzt darüber entscheiden.
    Drucken per Mail
    Münster.

    Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag festgestellt und damit drei Berufungsklagen von Privatleuten zurückgewiesen. Die Kläger waren bereits an den Verwaltungsgerichten in Arnsberg und Köln gescheitert. Eine vierte Berufung wurde am Vortag zurückgezogen. Die Kläger sträuben sich nicht gegen die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern gegen die seit 2013 geltende Regelung (Az.: 2 A 2423/14, 2 A 2311/14 und A 2422/14.

    Seitdem wird der Rundfunkbeitrag im Privatbereich an die eigene Wohnung gekoppelt. Ein Anwalt beklagte, dass sein Mandant keine Chance habe, dem Beitrag zu entgehen, auch wenn er Fernsehen oder Radio nachweislich nicht nutzen würde.

    „Mein Mandant muss entweder auswandern oder obdachlos werden, erst dann muss er nicht mehr zahlen“, beklagte der Anwalt in der mündlichen Verhandlung. Er macht das Problem mit Vergleichen zu anderen Gebühren oder Steuern deutlich. „Wer keine Hundesteuer mehr zahlen will, kann seinen Hund abschaffen. Beim Rundfunkbeitrag geht das nicht. Durch die Bindung an die Wohnung ist die spezifische Beziehung zwischen den Rundfunkanstalten und den Zuschauern bzw. Hörern weggefallen. Das war bei der alten Regelung anders. Da war klar, wer TV-Gerät oder Radio besaß, der geht ein Gegenleistungsverhältnis ein“, sagte der Anwalt. Deshalb sei der neue Beitrag verfassungswidrig.
    Mehr dazu

    Der neue Rundfunkbeitrag hat eine Klagewelle ausgelöst. Foto: Lukas Schulze/Archiv
    Klagewelle gegen die neue Regelung
    Ist der Rundfunkbeitrag rechtens?

    Der Senat teilte diese Meinung nicht. Nach Auffassung des 2. Senats bleibe der Rundfunkbeitrag eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks. „Der Gesetzgeber darf annehmen, dass von der Rundfunkempfangsmöglichkeit üblicherweise in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten Wohnung und Betriebsstätten Gebrauch gemacht wird“, schreibt das Gericht in der Urteilsbegründung. Besondere Härtefälle können sich, so die Richter, von dem Beitrag befreien lassen. Das sind laut Gesetz zum Beispiel Sozialhilfeempfänger, Blinde oder Taube oder Menschen mit einem hohen Behindertengrad (80 Prozent).

    Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verletze auch keine europarechtlichen oder verfassungsrechtlichen Fragen. Die Gesetzgebungskompetenz zur Erhebung des Rundfunkbeitrags liege bei den Ländern. Beklagte war in den Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht der Westdeutsche Rundfunk. Der Rundfunkbeitrag sei auch keine verdeckte Steuer, die in die Kompetenz des Bundes falle, so das Gericht.

    Auch beim Abgleich der Meldedaten über die Kommunen sieht das Oberverwaltungsgericht keinen Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte. Auch andere Konflikte mit dem Grundgesetz erkannte das Gericht nicht. Aus diesen Gründen lehnte das OVG eine Vorlage von sich aus an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ab. Den Klägern bleibt dieser Weg aber noch offen. Denn der 2. Senat ließ eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Im nächsten Schritt würde dann das oberste deutsche Gericht folgen.

    Auf das OVG in Münster kommen weitere Verfahren zu. Neben dem privaten Bereich haben an den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen auch zahlreiche Unternehmen gegen die Betriebsstättenregelung geklagt. (dpa)

    http://www.rundschau-online.de/aus-a...,30106398.html
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  2. Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu crx für den nützlichen Beitrag:

    araneus (21.03.15), archie01 (12.03.15), brombär (14.03.15), wacheia (13.03.15)

  3. #2
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    AW: Gericht bestätigt Rundfunkbeitrag

    Alles eine böse Verschwörung.

    Die Justiz steckt mit dem ÖR unter einer Decke. ;-)

  4. Folgender Benutzer sagt Danke zu wacheia für den nützlichen Beitrag:

    araneus (21.03.15)

  5. #3
    Asiafreak Avatar von Musicnapper
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    AW: Gericht bestätigt Rundfunkbeitrag

    Na fast ,die Politik sitzt in den Rundfunkräten ,dann beschliesst diese Politk Gesetzte, das sich der Job im Rundfunkrat auch lohnt und die Justiz setzt diese dann nach Sachlage durch.Einfach Dienstleistung im Sinne des Volkes.

  6. Folgender Benutzer sagt Danke zu Musicnapper für den nützlichen Beitrag:

    Tester (13.03.15)

  7. #4
    Mitglied Avatar von rasapi
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    AW: Gericht bestätigt Rundfunkbeitrag

    Was soll man da noch sagen,die Deutschen sagen einfach zu allem, ja und amen ......... die Oberliga der GEZ muss ja jemand bezahlen.....

  8. Folgender Benutzer sagt Danke zu rasapi für den nützlichen Beitrag:

    Tester (13.03.15)

  9. #5
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    Exclamation AW: Gericht bestätigt Rundfunkbeitrag

    ZDF-Intendant: Senkung des Rundfunkbeitrags wäre "gutes Signal"

    Der Rundfunkbeitrag bringt bis 2016 rund 1,5 Milliarden Euro mehr ein.
    Nun wird über eine weitere Reduzierung nach der Senkung im April diskutiert.
    ZDF-Intendant Bellut sagt, was er davon hält.

    Weiterlesen: http://www.teltarif.de/zdf-rundfunkb...ews/58999.html
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    Greetz Larsi.

    Lieber fernsehgeil als radioaktiv

    o2-DSL, 50 MBit/s, FRITZ!Box 7590
    85 cm Astro/Kathrein-Spiegel, 19,2°E/13°E
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  10. #6
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    AW: Gericht bestätigt Rundfunkbeitrag

    Habe hier noch was : http://mzw-widerstand.de/blog/MZWTV/...de-496484.html
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  11. #7
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    AW: Gericht bestätigt Rundfunkbeitrag

    Wogegen willst Du denn noch Widerstand leisten, wenn mittlerweile das dritte hocherangige Urteil die komplette Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags erkannt hat?

    Gruß

    Bobby

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    araneus (21.03.15)

  13. #8
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    AW: Gericht bestätigt Rundfunkbeitrag

    Zitat Zitat von Travis Beitrag anzeigen
    Und? Was glaubst du wird dieses gutachten ändern?
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  14. #9
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    AW: Gericht bestätigt Rundfunkbeitrag

    Zitat Zitat von Humie Beitrag anzeigen
    Und? Was glaubst du wird dieses gutachten ändern?
    Nichts. :-)

  15. #10
    Seniormitglied Avatar von Humie
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    AW: Gericht bestätigt Rundfunkbeitrag

    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Nichts. :-)
    So ist es.
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  16. #11
    Seniormitglied Avatar von wegomyway
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    AW: Gericht bestätigt Rundfunkbeitrag

    im namen des volkes, aber vorher sich reich beschenken lassen, wurde geurteilt ....
    damit die herren politiker sich das öffentlichrechtliche für ihre eigene profilierungssucht nutzbar machen können. nennt sich dann ein grundrecht an information ...
    rächtschraibfela

  17. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu wegomyway für den nützlichen Beitrag:

    Musicnapper (14.03.15), Tester (15.03.15)

  18. #12
    Seniormitglied Avatar von Iver
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    AW: Gericht bestätigt Rundfunkbeitrag

    der Deutsche könnte das Problem sehr schnell angehen,aber er will keinen Ärger. Aber es wird sich früher oder später ergeben,denn das Recht hat sich immer einen Weg gesucht und meisstens auch gefunden.

  19. #13
    ?????s???u?n?? ? Avatar von Beingodik
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    AW: Gericht bestätigt Rundfunkbeitrag

    Ich denke einmal wir dürfen uns wegen der Überversorgung durch die ÖR gern aufregen und über die Höhe der Abgabe schimpfen. Wer seinem Ärger Luft macht, und das noch unter Gleichgesinnten, der lebt gesünder ;)

    Man darf alles Essen, mal abgesehen von weniger bekömmlichen Pilzsorten mit halluzinierender Wirkung, aber glauben dürfen wir noch lange nicht alles. Öffentlicher Auftrag zur Information, Zwangsabgabe her. Tagesschau und Heute sind ein hohes Gut der täglichen Meinungsbildung, welches ich nicht missen möchte. Das völlig werbefrei und von aus meiner subjektiven Sichtweise heraus betrachtet, seriösen Journalisten.

    Viel mehr aufregen sollten wir uns über Springerpresse und Bertelsmann und dessen Konzernmissgeburten wie etwa die oft zitierte Stiftung und daraus resultierende Manipulation des leicht zu beeinflussenden Konsumenten. Liebe zaahle ich zähneknirschend an die ÖR als mir erklären zu lassen Hartz4 produziert grobmotorisch veranlagte Kinder. So einen Schmarrn kann ja nicht mal ein Hirnamputierter ohne vorherige Zufuhr von mindestens 2 Flaschen Vodka ertragen!!!

  20. Folgender Benutzer sagt Danke zu Beingodik für den nützlichen Beitrag:

    wacheia (15.03.15)

  21. #14
    Asiafreak Avatar von Musicnapper
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    AW: Gericht bestätigt Rundfunkbeitrag

    Zitat Zitat von Beingodik Beitrag anzeigen
    Ich denke einmal wir dürfen uns wegen der Überversorgung durch die ÖR gern aufregen und über die Höhe der Abgabe schimpfen. Wer seinem Ärger Luft macht, und das noch unter Gleichgesinnten, der lebt gesünder ;)

    Man darf alles Essen, mal abgesehen von weniger bekömmlichen Pilzsorten mit halluzinierender Wirkung, aber glauben dürfen wir noch lange nicht alles. Öffentlicher Auftrag zur Information, Zwangsabgabe her. Tagesschau und Heute sind ein hohes Gut der täglichen Meinungsbildung, welches ich nicht missen möchte. Das völlig werbefrei und von aus meiner subjektiven Sichtweise heraus betrachtet, seriösen Journalisten.

    Viel mehr aufregen sollten wir uns über Springerpresse und Bertelsmann und dessen Konzernmissgeburten wie etwa die oft zitierte Stiftung und daraus resultierende Manipulation des leicht zu beeinflussenden Konsumenten. Liebe zaahle ich zähneknirschend an die ÖR als mir erklären zu lassen Hartz4 produziert grobmotorisch veranlagte Kinder. So einen Schmarrn kann ja nicht mal ein Hirnamputierter ohne vorherige Zufuhr von mindestens 2 Flaschen Vodka ertragen!!!
    Engl.:Mind Control

    Das schärfste ist ,sie geben es sogar zu ,ok ,das tat Goebbels ja auch ,als Quasi Erfinder der Meinungsbildung.

    Nee ,dann doch lieber die gewissen Pilze.

    Fast alle Menschen Glauben heute an die Globale Erwärmung infolge der Co2 Emission ,diese ist aber schlicht weg erfunden ,nur der Klimawandel ist real ,aber nicht ihn abzuwenden ist die Aufgabe (das haben schon viele Zivilisationen vergebens vor Ihrem Untergang versucht ) sondern sich darauf vorzubereiten. Aber wir kaufen lieber sinnlos immer effizientere und kurzlebigere Elektrogeräte um den nicht aufhaltbaren Klimawandel aufzuhalten ,als über die endlichen Ressourcen diese Planeten nachzudenken ,und das alles nur ,weil wir eine der vielen profitablen Lügen unserer Qualitätsmedien glauben.

  22. #15
    Asiafreak Avatar von Musicnapper
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    AW: Gericht bestätigt Rundfunkbeitrag

    Nicht von ARD und ZDF sondern aus wissenschaftlichen Studien und natürlich vom Kliemea selbst ,vergleiche mal sie Vorhersagen von El Gore mit der realen Entwicklung.
    Aber Du hast Dir ja Deine Meinung Bilden lassen ,was will ich da mit Tatsachen.

  23. Folgender Benutzer sagt Danke zu Musicnapper für den nützlichen Beitrag:

    Bobby (15.03.15)

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