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Ergebnis 1 bis 14 von 14

Thema: Suche Gesetzliche Grundlagen für Pay TV anbieter in Deutschland

  1. #1
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    Suche Gesetzliche Grundlagen für Pay TV anbieter in Deutschland

    Hallo Liebe Forumsgemeinde,

    Folgender Hintergrund; Soweit mit bekannt ist gilt folgender Regell bei Pay TV Verträgen --> sobald sich ein grundlegendes Bestandteil im Vertrag ändert z.B eine andere Verschlüsselungssystem, muss doch der Pay TV anbieter seinem Kunden die möglichkeit anbieten aus dem Vertrag auszusteigen, so ist es auf jedenfall bei Sky DE, das weiss ich.

    Im konkreten Besispiel geht es um den Türkischen anbieter ********, dieser hat im Sommer 2011 angekündigt seine verschlüsselung von CW auf Irdeto2 umzustellen, diese würde für den Kunden bedeuten entweder ein anderes Receiver od. ein zusätzliches Modul, was auf alle Fälle zusatzkosten mit sich bringen würde. Mein Vertrag wäre im Oct.2011 abgelaufen was ich aber schriftlich noch nicht gekündigt hatte. Am Telefon habe ich dem Service Personal mehrmals mitgeteilt das ich unter diesen umständen nicht bereit bin mein vertrag weiterlaufen zu lassen, nur wenn es im alten System laufen würde wäre ich bereit sein mein Vertrag weiter laufen zu lassen. Nach langem hin und her ist es nun soweit das ich ein Brief vom Anwalt des Pay TV Senders erhalten habe die noch ausstehen Beträge vom Vertrag zu zahlen.

    Ich bin der Meinung das diese Handlungsweise in Deutschland gesetzeswiedrig ist.
    Wie könnte ich dagegen Vorgehen? natürlich werde ich auch zum Anwalt gehen aber ich bezweifele das normale Anwälte sich in dem Thema auskennen.

    Besten Dank im voraus.

  2. #2
    Mitglied Avatar von BJ Hunnicutt
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    Wenn es doch ein türkischer Abieter ist, warum sollte da deutsches Recht gelten ?
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  3. #3
    Superb Member Avatar von sAbBaLaTz
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    Wink

    Ein Blick in die Geschäftsbedingungen und ein Rat

    aus einem passendem Forum wäre der erste Schritt.

    Telefonische Beanstandungen sollten weltweit meist

    zu keinem Ergebnis führen - so etwas macht man

    schriftlich und evt. sogar via Einschreiben.


    Du willst es doch auch !


  4. Folgender Benutzer sagt Danke zu sAbBaLaTz für den nützlichen Beitrag:

    lars.berlin (12.02.12)

  5. #4
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Des Anwalts Traum, Streitwert vielleicht 200 € oder noch weniger und Gegner in der Türkei :ANYWORD:
    Am Rande, die Verschlüsselungsart wäre in Deutschland jedenfalls keine Hauptleistungspflicht, die ein außerordentliches Kündigungsrecht begründen könnte. In der Türkei mag ja alles anders sein. Wie auch immer.
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  6. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu r4711 für den nützlichen Beitrag:

    Bobby (11.02.12), lars.berlin (12.02.12)

  7. #5
    Superb Member Avatar von sAbBaLaTz
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    Wink

    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    die Verschlüsselungsart wäre in Deutschland jedenfalls keine Hauptleistungspflicht,
    die ein außerordentliches Kündigungsrecht begründen könnte.
    Nahmt an die Glockengasse ;) Du meinst, der Anbieter

    kann sein Verschlüsselungssystem wechseln und ich

    bin als Kunde / Verbraucher dazu verpflichtet, mir

    jedesmal einen neuen Receiver / Modul zuzulegen?

    Kann ich mir gar net vorstellen... Wenn er es zur

    Verfügung stellt, wäre es sicher okay.


    Du willst es doch auch !


  8. #6
    Car-Spezialist Avatar von Cim
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    Was die türkische Anbieter mit ihren Abonenten machen interessiert die deutschen gerichte die bohne,

    das einzige was du machen kannst ist, in der Türkei einen Anwalt zu beantragen, was aber gegen die wand läuft,

    kündige es oder lass es sein, mehr kann ich dir nicht Helfen...

    Die AGB der anbieter zu lesen könnte auch hilfsreich sein...
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  9. #7
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    Ich habe mich wohl leider nicht deutlich ausgedrückt. Wieso in der Türkei?
    Der Pay TV anbieter ist ******** europe GmbH, also muss es doch nach Deutschen Recht handeln, oder? Sie bieten abonnements für in Deutschland ansässige Kundschaft an.





    warum wird der name für DT mit sternchen ausgefüllt ??

  10. #8
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von sAbBaLaTz Beitrag anzeigen
    Nahmt an die Glockengasse ;) Du meinst, der Anbieter

    kann sein Verschlüsselungssystem wechseln und ich

    bin als Kunde / Verbraucher dazu verpflichtet, mir

    jedesmal einen neuen Receiver / Modul zuzulegen?
    Nehmen wir den Anbieter in Deutschland, die jämmerlichen Himmelsstürmer, da musst Du laut AGB einen zerifizierten Receiver verwenden, für die wohl bisher stets Software-Updates zur Verfügung gestellt wurden. Wenn die Kärtchen in irgendwelchen Modulen nicht mehr laufen, in denen sie ohnehin nach der Vertragsvereinbarung nicht hinein dürfen, dann ist das Dein allgemeines Lebensrisiko (die Umschreibung für persönliches Pech).

    @Jamiroquai

    Wenn ein türkischer Anbieter für deutsche Kundschaft etwas im Internet anbietet, gilt selbstverständlich nicht einfach deutsches Recht, sondern grundsätzlich das Recht des Landes, in dem der Anbieter sitzt. Es sei denn der Anbieter wäre so deppert und würde etwas anderes in seine Vetragsbedingungen schreiben. Das hat er garantiert nicht.
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  11. #9
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    ich habe nun die AGB gefunden, auch in Deutsch.
    Die Firma ist in Frankfurt angesiedelt.
    Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
    http://satpoint-nms.de/Info/AGB%20+%...ehrung.doc.pdf
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  12. #10
    Car-Spezialist Avatar von Cim
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    Zitat Zitat von Jamiroquai Beitrag anzeigen
    ich habe nun die AGB gefunden, auch in Deutsch.
    Die Firma ist in Frankfurt angesiedelt.
    Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
    http://satpoint-nms.de/Info/AGB + Wi...ehrung.doc.pdf
    Hi,

    ich habs auch auf türkisch gelesen, aber da steht es nur für Gewerblich kunden...

    11.1. Gerichtsstand ist, soweit der Abonnent Kaufmann ist, Frankfurt am Main.
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     
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  13. #11
    Mitglied Avatar von BJ Hunnicutt
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    @r4711

    Schlechtes Beispiel. Die deutschen Himmelsstürmer, um Dich zu zitieren, verwenden nach wie vor auch das alte Verschlüsselungssystem. Oder hast Du an einer DBox ohne Umbau ne aktuelle V13 Karte zum Laufen gebracht ? Aus dem Grund bieten die einfach beide Verschlüsselungen an. Bei ORF z.B. kauft man die Karte für 5 Jahre. Was danach kommz ist Sache des Betreibers.
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  14. #12
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    Zitat Zitat von Cim Beitrag anzeigen
    Hi,

    ich habs auch auf türkisch gelesen, aber da steht es nur für Gewerblich kunden...
    ..ich bin kein gewerblicher Kunde, und warum habe ich von einem Anwalt aus Frankfurt ein Mahnung erhalten zur Zahlungsaufforderung?

  15. #13
    Car-Spezialist Avatar von Cim
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    Zitat Zitat von Jamiroquai Beitrag anzeigen
    ..ich bin kein gewerblicher Kunde, und warum habe ich von einem Anwalt aus Frankfurt ein Mahnung erhalten zur Zahlungsaufforderung?
    Das ist auch völlig normal, es wird immer ein Anwalt des jeweiligen Landes beauftrag, wo der Kunde sitzt,

    also kannst du ihm auch antworten mit gegen argumenten, allerdings bitte auch mit einem Anwalt..

    Trotzdem könnte es da aber das türkische Recht gelten, der Anwalt vertritt die nur..
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  16. #14
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    ich würde ja mal im Europarecht nach schauen, auch wenn die Türkei nicht in der Eu ist gelten diese gesetze vom sitz des Anbieters mit dem ich den Vertrag abgeschlossen habe. Ist der Sitz innerhalb der Eu gelten auch dessen Gesetze.

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