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Thema: Vermieter darf Sat-Schüsseln verbieten !

  1. #1
    Seniormitglied Avatar von Met@lKing
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    Exclamation Vermieter darf Sat-Schüsseln verbieten !

    Quelle

    Krefeld/Berlin - Ein Vermieter darf die Erlaubnis der Montage von Fernsehantennen auf dem Balkon unter Umständen widerrufen. Er muss seinen Mietern aber dann andere Empfangsmöglichkeiten wie eine Gemeinschaftsantenne anbieten.

    Das besagt das Urteil des Landgerichts Krefeld (Aktenzeichen: 2 S 68/09). Nach einem Bericht der Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" über das Urteil hatte der Vermieter und Eigentümer zunächst seine Erlaubnis für eine Parabolantenne erteilt. Dazu war er auch verpflichtet, denn die marokkanischen Mieter hatten ein Recht darauf, einen TV-Sender aus ihrer Heimat zu empfangen.

    Jahre später baute der neue Eigentümer des Hauses eine Satelliten-Gemeinschaftsanlage für alle Mietparteien. Durch die Anlage war auch der Empfang mehrerer marokkanischer Sender möglich. Die Mieter weigerten sich aber, die Balkonantenne zu entfernen, da die neue Anlage es ihnen nicht ermöglichte, wie zuvor auf mehreren Fernsehern unterschiedliche Sender zu empfangen.

    Die Vermieter gingen vor Gericht und bekamen Recht. Die Richter urteilten, der Widerruf der Erlaubnis für die Sat-Schüssel sei rechtens. Deshalb müssten die Beklagten die private Satelliten-Antenne wieder abbauen.
    Zitat Ende.
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  2. #2
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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  3. #3
    Moderator (Verstorben) Avatar von Ratatia
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    Da nach dem Einbau der Gemeinschaftsantenne der Empfang mehrerer marokkanischer Sender ermöglicht wurde geht auch für mich das Urteil in Ordung. Besser als zig Einzelantennen ... das sieht ja manchmal nicht sehr schön aus.

  4. #4
    Moderator (Verstorben) Avatar von Ratatia
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    Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
    Blödes Urteil.
    Wenn er vorher unterschiedliche Programme auf mehreren Fernseher sehen konnte, weil mehrere Anschlüsse und jetzt nur noch 1 Anschluss hat, ist dies schon eine Einschränkung.
    Nicht falsch verstehen, ich bin auch gegen so einen Schüsselsalat, aber wenn schon eine Gemeinschaftsantenne, dann auch genügend Anschlüsse für die Parteien bereitstellen.
    Ich habe/brauche 4 Anschlüsse, dabei gucken die Kinder über Kabel.
    stranger1

    ..naja, das Urteil wurde gefällt, weil der Mieter "sein Heimatsender" vorher gar nicht empfangen konnte. Jetzt kann er es ..... gibt es denn in jeder normalen Mietwohnung im Regelfall diese Möglichkeit vier Kanäle (ausser Kabel) gleichzeitig emfangen zu können ?

    Der Vermieter muss nur sicherstellen, dass jeder Mieter -insbesondere bei unterschiedlichen Nationen- seinen Heimatkanal empfangen kann.

  5. #5
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Urteil hin oder her, mich beschäftigt viel mehr warum jemand das Land wechselt und dann Anspruch auf mehrere Sender seines Heitmatlandes stellt . Sinnvoller wäre es die Sprache der Wahlheimat zu erlernen .
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  6. #6
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    Einen vernünftigen Zwitsch dazwischen, pro Wohnung noch 1 weiteres Kabel gezogen und alles wäre gegessen !
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  7. #7
    Moderator (Verstorben) Avatar von Ratatia
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    Zitat Zitat von crx Beitrag anzeigen
    Einen vernünftigen Zwitsch dazwischen, pro Wohnung noch 1 weiteres Kabel gezogen und alles wäre gegessen !

    Ja, heute wissen wir , wie es "so" auch funktioniert. (mit dem Mehrfachanschluß)

    Welcher Häuslebauer oder welche Baugesellschaft hat denn vor 15 oder 20 Jahren das digitale Zeitalter voraus sehen können? Da gab es nur die Gemeinschaftsantenne auf dem Dach für die 3 ÖR Programme. In jede Wohnung ein Kabel verlegt ... und das meistens "unter Putz" und fertig.

  8. #8
    Mod Avatar von crx
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    Jahre später baute der neue Eigentümer des Hauses eine Satelliten-Gemeinschaftsanlage für alle Mietparteien
    Gehe mal davon aus, das es noch nicht allzulange her ist ?

    Ich habe hier auch 3 Wohnungen ausreichend :) nachgerüstet und es war kein großer Akt !
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  9. #9
    Moderator (Verstorben) Avatar von Ratatia
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    Zitat Zitat von crx Beitrag anzeigen
    Gehe mal davon aus, das es noch nicht allzulange her ist ?
    Ich habe hier auch 3 Wohnungen ausreichend :) nachgerüstet und es war kein großer Akt !

    Bei 3 Wohneinheiten und einem privaten Vermieter ist das sicherlich einfacher. Nur wenn eine Baugesellschaft dahinter steht, die im Regelfall nur auf Profit aus ist, kann das zum Problem werden.

  10. #10
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    Der blanke Hohn ...

    Zitat Zitat von Ratatia Beitrag anzeigen
    Bei 3 Wohneinheiten und einem privaten Vermieter ist das sicherlich einfacher. Nur wenn eine Baugesellschaft dahinter steht, die im Regelfall nur auf Profit aus ist, kann das zum Problem werden.
    So sieht es im Regelfall auch aus. Bei uns hat im Frühjahr eine Wohnungsbaugenossenschaft wieder einen Mega-Deal mit KDG geschlossen, das ich hätte kotz.. können. Die Leidtragenden sind dann wieder mal die Mieter, die diesen S C H U N D schlucken müssen, zu horrenden Preisen. Es wäre ein leichtes gewesen, die Gebäude nach und nach auf Sat-Empfang um zurüsten, da sie sowieso seit 2 Jahren ihre Gebäude sanieren und wegen Isolation der Mauern zugepflastert haben. Schritt für Schritt und alle hätten sich gefreut ... ! So müssen sie jetzt wieder 10 Jahre warten bis eventuell auf Sat umgestellt wird.
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