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Thema: ******* Anbieter gegen CS

  1. #1
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    4lniqh5 ******* Anbieter gegen CS

    Hat eigentlich schon mal jemand was gehört wie die Pay-Anbieter gegen CS vorgehen? Gab es schon Verurteilungen wegen CS?
    Ist es möglich das SKY z.b. einen Server aufmachen, der alle ip´s speichert die von ihm schauen?


  2. #2
    Stammuser Avatar von Cable Guy
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    International gesehen ist schon Einiges passiert:
    http://www.infosat.de/Meldungen/?msgID=49701
    http://www.infosat.de/Meldungen/?msgID=44030
    In der letzten Meldung steht das auch "Dreamboxen" sicher gestellt wurden...
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

       
     

  3. #3
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
    Homesharing verstösst zwar gegen die AGB`s von Sky , ist aber nicht strafbar. Mein Abo ist bezahlt und bleibt in meinen eigenen 4 Wänden. Ersetzt ja nur das ewige umstecken der Smartca*d.

    Ist ja eine rein akademische Frage, aber auch das Umstecken widerspricht den Knebel-AGBs von Sky

    1.3.1 Für den Programmempfang wird dem Abonnenten von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber
    oder vom Betreiber der Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard
    pro Abonnementvertrag überlassen. Diese Smartcard berechtigt den Abonnenten nur zum Empfang
    der vertragsgemäßen Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen
    Adresse. Der Abonnent darf die Smartcard nur zum Programmempfang über ein mit einem
    einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in seinem Haushalt befindliches TV-Endgerät nutzen.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
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    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  4. #4
    Moderator Avatar von dirk01
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    Für Sky ist es nicht nachvollziehbar und mein Nachbar weiß nicht was ich mache...
    GigaBlue Quad HD, Kathrein UFS-913, DBox2 Philips, LED TV Philips 7108,
    Hotbird 13.0, Astra 19.0

  5. #5
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Gigant Beitrag anzeigen
    Würde mich nicht wundern, wenn als nächster Entwicklungsschritt eine Karte kommt, die nur noch in einem Receiver läuft...

    Davon gehe ich fest aus.
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  6. #6
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    Gibt es dann demnächst zur Karte von Sky den dazu passenden HD Receiver. ;)

    Das wird teuer. Egal für welche Seite. ;)

  7. #7
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    4lniqh5

    Gab es denn in Deutschland schon Verurteilungen?

  8. #8
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von ptter112 Beitrag anzeigen
    Gab es denn in Deutschland schon Verurteilungen?

    Wozu fragst Du?

    CS außerhalb der eigenen Wohnung erfüllt diverse Straftatbestände des StGB und ggf. auch des Gesetzes über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten.
    Im eigenen Haus und nur für Dich ist es vertragswidrig, vertragswidriges Verhalten ist jedoch nicht strafbar, allenfalls löst es Schadenersatzpflichten aus.
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  9. #9
    Seniormitglied Avatar von limonadecl
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    Zitat Zitat von ptter112 Beitrag anzeigen
    Ist es möglich das SKY z.b. einen Server aufmachen, der alle ip´s speichert die von ihm schauen?
    Bin zwar kein Anwalt aber es ist nicht zulässig in Deutschland das man eine Straftat einfach so aufdeckt durch die Darbietung einer anderen Straftat. Sprich: Ich darf einem Jugendlichen ALS FIRMA ODER PRIVATMENSCH (nicht Polizei) nicht Alkohol oder Drogen verkaufen um ihn daraufhin wegen BTM-Missbrauchs anzuzeigen.
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  10. #10
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von limonadecl Beitrag anzeigen
    Bin zwar kein Anwalt aber es ist nicht zulässig in Deutschland das man eine Straftat einfach so aufdeckt durch die Darbietung einer anderen Straftat. Sprich: Ich darf einem Jugendlichen ALS FIRMA ODER PRIVATMENSCH (nicht Polizei) nicht Alkohol oder Drogen verkaufen um ihn daraufhin wegen BTM-Missbrauchs anzuzeigen.

    Hä? Natürlich darf ich das. Mal abgesehen davon, dass Alkohol kein BTM ist, darf ich es natürlich an einen anderen Drogen verkaufen und dann den Erwerber anzeigen, ist natürlich etwas dumm, denn der Käufer ist wegen Besitz dabei, der andere wegen Handeltreibens.

    Aber auch der Staat darf es nicht unbegrenzt, google mal nach Agent Provocateur.
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  11. #11
    Stammuser Avatar von renerocker
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    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Aber auch der Staat darf es nicht unbegrenzt, google mal nach Agent Provocateur.
    Ich glaube dieses meinte auch limonadecl.
    -------------------------------------------

  12. #12
    Seniormitglied Avatar von limonadecl
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    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Einsatz von V-Personen und von verdeckt arbeitenden Polizeivollzugsbeamten zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, zu der auch der Rauschgifthandel gehört, notwendig und zulässig ist.

    q: wiki


    Also wir halten fest:
    1) Brummi darf nicht selber anstiften zum Schwarzsehen.
    2) Wenn dieses Delikt Rauschgifthandel gleichgesetzt wäre, würde ich an unserem Rechtssystem ernsthaft zweifeln.

    Man nehme GEZ - Das ist so gar ein in Art und Weise teils staatliches Unternehmen. Habe noch nichts von GEZ V-Männern gehört :-)

    Und GEZ-FAHNDER sind eher arme Irre die sonst nicht aus der Arbeitslosigkeit kämen wenn sie nicht diesen Job machen würden.


    Änderungen in ferner Zukunft ausdrücklich vorbehalten.
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  13. #13
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    Zitat Zitat von limonadecl Beitrag anzeigen
    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Einsatz von V-Personen und von verdeckt arbeitenden Polizeivollzugsbeamten zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, zu der auch der Rauschgifthandel gehört, notwendig und zulässig ist.
    q: wiki
    Also wir halten fest:
    1) Brummi darf nicht selber anstiften zum Schwarzsehen.
    2) Wenn dieses Delikt Rauschgifthandel gleichgesetzt wäre, würde ich an unserem Rechtssystem ernsthaft zweifeln.
    Man nehme GEZ - Das ist so gar ein in Art und Weise teils staatliches Unternehmen. Habe noch nichts von GEZ V-Männern gehört :-)
    Und GEZ-FAHNDER sind eher arme Irre die sonst nicht aus der Arbeitslosigkeit kämen wenn sie nicht diesen Job machen würden.
    Änderungen in ferner Zukunft ausdrücklich vorbehalten.

    Dann will ich mal genauer werden, Anstiftung ist schon mal grundsätzlich nicht, da der Anstifter die Vollendung der Straftat wünscht, hier aber die Tat im Versuchsstadium stecken bleiben soll.
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    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  14. #14
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    Bin zwar kein REchtswissenschaftler, aber ich glaube schon, dass Sky eigene CS Server stellen dürfte, um CS-CLients zu erwischen ... sie haben die Rechte an dem Inhalt und dürfen somit legal so einen Server stellen. Du jedoch als Nutzer darfst diesen Dienst ja eigentlich nicht in Anspruch nehmen, weswegen du dich ja strafbar machst, oder?

    Bin mir da nicht ganz sicher, aber ich denke mal so könnte das hinkommen.

    Die Abmahnanwölte machen das ja auch so ähnlich: Sie begehen im Namen der REchteinhaber eine ermeintlich Straftat, indem sie downloaden und die IPs sichern. Das ist ja eigentlich auch illegal, da Sie jedoch die Rechteinhaber vertreten ist dies wohl legal, da Ihnen eine Erlaubnis gewährt wurde.

    Gruß,

    Murdock

  15. #15
    Seniormitglied Avatar von limonadecl
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    Danker Stranger1 .


    Ich hoffe, dass man DIR da wenigstens glaubt was ich die ganze Zeitt dazu predige!
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