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Thema: Ab wann ist ein IPhone nicht mehr neu ?

  1. #1
    Stammuser
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    Question Ab wann ist ein IPhone nicht mehr neu ?

    Hallo,

    stellt die Aktivierung und die Softwareaktualisierung eine Nutzung dar, indem ein neues IPhone zu einem gebrauchten Gegenstand wird ?
    Für diesen Vorgang wurde auch der Netzstecker und das USB-Kabel benutzt.
    Ich frage das natürlich nicht ohne Hintergrund. Habe in der Bucht ein "neues" IPhone 3GS erworben,
    natürlich schon mit 3.1 drauf, obwohl diese noch mit 3.01 ausgeliefert werden.
    Hätte man auch vorher erfragen können, möchte aber mal wissen, ab wann bei Euch der Zustand "gebraucht" eintritt.


    Billy

  2. #2
    Stammuser Avatar von Snoek
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    Ist doch recht einfach,
    Solltest du das Iphone bei einem Haendler gekauft haben,so ist eine Aktivierung und Softwareaktualisierung keine Nutzung.
    Dies wird er nur gemacht haben um dir ein Iphone mit aktueller (ggf. bugfixbeseitigter) Soft auszustatten.

    mfg

  3. #3
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Ausgehend vom Wortsinn ist eine Sache gebraucht, wenn sie bereits benutzt worden ist (Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB, 2004, § 474 Rdnr. 41 m.w.Nachw.), so auch BGH, Urteil v. 15.11.2006 VIII ZR 3/06.

    Das Aufspielen einer verbesserten Software - das ja ohnehin nicht zwingend mit dem Netzteil und dem Kabel aus dem Lieferumfang erfolgen muss, dürfte hiernach nicht als "Benutzen" anzusehen sein.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  4. #4
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    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Ausgehend vom Wortsinn ist eine Sache gebraucht, wenn sie bereits benutzt worden ist (Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB, 2004, § 474 Rdnr. 41 m.w.Nachw.), so auch BGH, Urteil v. 15.11.2006 VIII ZR 3/06.
    Das gefällt mir schon mal sehr gut, da Du gleich Gesetzestexte mitlieferst .
    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Das Aufspielen einer verbesserten Software - das ja ohnehin nicht zwingend mit dem Netzteil und dem Kabel aus dem Lieferumfang erfolgen muss, dürfte hiernach nicht als "Benutzen" anzusehen sein.
    Okay, sehe ich erst mal auch so im Sinne des Kunden ;)
    @Snoek
    Aber es handelt sich beim Kauf aus der Bucht um einen Privatkauf, siehst Du es da anders ?

    Billy

  5. #5
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    1. Kaufdatum (Verkäufer) & Erstaktivierung (Start der Garantie von einem Jahr) in der 38. Kalenderwoche stattgefunden hat
      (falls ihr ein Apple Produkt besitzt, könnt ihr das hier mal checken ;)
    2. Käufer (ich) habe das Gerät in der 40. Kalender nachweislich in Besitz genommen ;)

    Also konkret an alle:
    Wenn ich ein Produkt kurz benutze, es über den Hersteller aktiviere und somit die Garantie läuft, ist dann eine Nutzung eingetreten ?

    Billy
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  6. #6
    SMember Avatar von Suleiman
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    Zitat Zitat von Bill Gates Beitrag anzeigen
    1. Kaufdatum (Verkäufer) & Erstaktivierung (Start der Garantie von einem Jahr) in der 38. Kalenderwoche stattgefunden hat
      (falls ihr ein Apple Produkt besitzt, könnt ihr das hier mal checken ;)
    2. Käufer (ich) habe das Gerät in der 40. Kalender nachweislich in Besitz genommen ;)

    Also konkret an alle:
    Wenn ich ein Produkt kurz benutze, es über den Hersteller aktiviere und somit die Garantie läuft, ist dann eine Nutzung eingetreten ?
    Billy
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