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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klage: GEMA setzt sich bei Musik-Downloads gegen Online-Portal durch



araneus
18.01.07, 19:21
(dpa) Im Streit um Urheberrechte aus Internet- Portalen wie YouTube.com oder Myspace hat die Verwertungsgesellschaft GEMA einen Erfolg erzielt.

Das Landgericht Köln hat gegen die Betreiber der ähnlich arbeitenden Download-Seiten Rapidshare.de und Rapidshare.com jeweils eine Einstweilige Verfügung wegen rechtswidriger Nutzung von Musik-Dateien erlassen, wie das Gericht am Donnerstag bestätigte. Beide Dienste stellen über das Internet Speicherkapazitäten zur Verfügung. Nutzer können dabei ihre Dateien kostenlos speichern und mit anderen Nutzern teilen. Für einen störungsfreien Abruf der Dateien fordert der Dienst Geld. (Az: 28o15/07)

"Diese Entscheidungen sind auch für den künftigen Umgang mit Web-2.0-Diensten wie YouTube.com und MySpace von großer Bedeutung", sagte der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. Die Portale könnten sich nicht mehr darauf berufen, dass sie die Inhalte der Nutzer nicht kontrollieren könnten. Die GEMA hatte als Fallbeispiel die Streichung von zunächst 20 Titeln aus den Rapidshare-Speichern gefordert. Danach will die GEMA über Lizenzgebühren mit dem Unternehmen verhandeln.

Das Gericht habe klar gestellt, dass der Dienstbetreiber für die Verletzung des Urheberrechts hafte und die Verantwortung nicht auf den Nutzer abwälzen dürfe, erklärte die GEMA. Es spiele dabei keine Rolle, dass Rapidshare die Inhalte nicht selbst einstellt, sondern diese durch die Nutzer geladen werden. Rapidshare habe zeitweise damit geworben, aus seinen Speichern seien 15 Millionen Dateien abrufbar. Eine Lizenz hierfür sei bei der GEMA nicht erworben worden. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vertritt in Deutschland die Rechte von mehr als 60.000 Komponisten, Textautoren und Musikverlegern sowie von mehr als einer Million Rechteinhabern weltweit.

Quelle
Sat+Kabel